Drucksache 18 / 15 550 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Oliver Friederici (CDU) vom 04. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Juli 2018) zum Thema: Wie viel „Schmiergeld“ muss Greenpeace, auch „Greasepeace“ genannt, für die Farbschmiererei am Großen Stern bezahlen? und Antwort vom 18. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Jul. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Oliver Friederici (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15550 vom 4. Juli 2018 über Wie viel „Schmiergeld“ muss Greenpeace, auch „Greasepeace“ genannt, für die Farbschmiererei am großen Stern bezahlen? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das Bezirksamt Mitte von Berlin und die Berliner Stadtreinigungsbetriebe Anstalt öffentlichen Rechts (BSR) um Stellungnahmen gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Sie wurden bei der Beantwortung berücksichtigt. Frage 1: Ist dem Senat bekannt, ob es durch die Farbschmierereien am Großen Stern am 26.06.2018 unmittelbar oder mittelbar zu Personenschäden kam und falls ja, in welchem Umfang? Antwort zu 1: Bei der Polizei Berlin und der Berliner Feuerwehr sind bislang keine Personenschäden bekannt geworden. Frage 2: Welche Sachschäden sind durch den Farbauftrag, insbesondere bei Belägen (Fahrbahnen, Gehweg, Fahrradweg etc.), der Flora und Fauna, der Siegessäule, aber auch an Fahrzeugen oder an anderer Stelle durch den unerlaubten Eingriff in die Verkehrssicherheit unmittelbar oder mittelbar entstanden? 2 Frage 3: Sofern Schäden durch die Farbschmierereien entstanden sein sollten (Frage 2): Wie und in welcher Form werden diese kompensiert, wie und in welcher Form wird der Verursacher dafür in Anspruch genommen? Frage 4: Ist dem Senat bekannt, ob seitens Fahrzeughaltern aufgrund der Farbschmierereien Ansprüche wegen verschmutzter Fahrzeuge angemeldet wurden und falls ja, wem gegenüber und in welcher Höhe? Antwort zu 2, zu 3 und zu 4: Durch die Polizei Berlin wurden zwei Verkehrsunfälle mit Sachschaden aufgenommen. Darüber hinaus wurden in diesem Zusammenhang über die Internetwache der Polizei Berlin bisher insgesamt zehn Anzeigen wegen des Verdachts der Sachbeschädigung erstattet (vgl. auch Antwort zu Frage 10). Nach Auskunft des Bezirksamtes Mitte von Berlin sind keine bleibenden Schäden an den Belägen (Fahrbahnen, Gehwegen, Fahrradweg) oder Schäden an Dienstfahrzeugen sowie der Fauna und Flora des Großen Tiergartens entstanden. Frage 5: Wie errechnet sich der an die Öffentlichkeit gelangte Betrag in Höhe von 15.000,00 EUR, der Greenpeace für die Beseitigung der Farbschmiererei in Rechnung gestellt werden soll (bitte nach Einzelpositionen aufschlüsseln)? Antwort zu 5: Bei dem Betrag von 15.000,- Euro handelte es sich um eine grobe erste Schätzung. Die tatsächlichen Kosten belaufen sich auf 14.019,75 Euro. Anteilig sind darin 52,2 % Personalkosten, 37,5 % Fahrzeugkosten und 10,3 % Entsorgungs- inkl. Materialkosten enthalten. Frage 6: Wie wurde bzw. wird das von Farben verunreinigte Wasser, das im Zusammenhang mit der Beseitigung der Farbschmiererei angefallen ist, entsorgt und welche Kosten fallen hierfür an? Antwort zu 6: Das Wasser-Farbgemisch wurde mit Kehrmaschinen aufgesaugt. Die durch die Kehrmaschinen aufgenommene Menge betrug mindestens 60 m³ (60.000 Liter). Das Wasser-Farbgemisch ist durch die Kehrmaschinen auf den BSR-Betriebshof Mühlenstraße transportiert worden und dort über Entwässerungscontainer, Schlammfang und Leichtflüssigkeitsabscheider in die Schmutzwasserkanalisation eingeleitet worden. Die Mengenangabe ist eine grobe Schätzung, da Messeinrichtungen hierfür nicht zur Verfügung stehen. Die reinen Entsorgungskosten belaufen sich auf 454,98 Euro, wobei die angefallenen Fahrzeug- und Personalkosten, die beim Transport zur Entsorgung angefallen sind, nicht extra ausgewiesen sind, sondern in der Summe der Kosten für den gesamten Einsatz enthalten sind (siehe Frage 5). 3 Frage 7: Inwieweit ist es zutreffend, dass die seitens Greenpeace für die Farbschmierereien verwendete Farbe das Pigment Spinellgelb enthält? Antwort zu 7: Nach Mitteilung von Greenpeace wurde eine Farbe eingesetzt, in der Kreide, biologisch inaktive Pigmente (Ocker und Spinellgelb) mit Methylcellulose und Wasser vermischt wurden. Zu der genauen Zusammensetzung der verwendeten Farbe kann der Senat noch nichts sagen. Die Ergebnisse der ermittelnden Polizeibehörde liegen dem Senat noch nicht vor. Frage 8: Sofern das Pigment Spinellgelb in der von Greenpeace verwendeten Farbe enthalten sein sollte (Frage 7): Ist dem Senat bekannt, dass in den Sicherheitsdatenblättern von Spinellpigmenten darauf hingewiesen wird, dass eine Kontamination von Erdreich, Kanalisation und Gewässer zu vermeiden sei und die Pigmente nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen sollen? Antwort zu 8: Ja, das Datenblatt ist dem Senat bekannt. Frage 9: Sofern das Pigment Spinellgelb in der von Greenpeace verwendeten Farbe enthalten sein sollte (Frage 7): Welche Konsequenzen ergeben sich dadurch für Reinigung, Entsorgung und die dadurch anfallenden Kosten? Antwort zu 9: Die Ergebnisse der ermittelnden Polizeibehörde liegen dem Senat noch nicht vor und damit auch keine Erkenntnisse, ob bzw. inwieweit eine Kontamination von Erdreich, Kanalisation oder Gewässer erfolgt ist. Frage 10: Wie beurteilt der Senat im Zusammenhang mit den Farbschmierereien durch Greenpeace, die unter anderem Ermittlungserfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und wegen eines Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz nach sich ziehen, die Aussagen der Senatorin Günther, dass es sich um eine spektakuläre Aktion seitens Greenpeace handele, es das berechtigte Interesse einer NGO sei, solche Aktionen durchzuführen, eine NGO im Mittel der Wahl frei sei und dass eine Distanzierung des Senates von derartigen rechtswidrigen Aktionen aufgrund eines bestehenden Spannungsverhältnisses nicht möglich sei? Antwort zu 10: Es ist ein berechtigtes Anliegen, auf die gravierenden Defizite der deutschen Klimapolitik hinzuweisen und es ist für die Willensbildung im demokratischen Prozess moderner Gesellschaften auch legitim, sich spektakulärer und ungewöhnlicher Aktionsformen zu bedienen. Solche Aktionsformen sind aber nicht mehr akzeptabel, wenn Menschen und Umwelt gefährdet werden könnten. Dies führte Senatorin Günther bei der Fragestunde am 4 28. Juni 2018 in der Plenarsitzung genauso aus. Bei Übertretung von Gesetzen und Verordnungen sind von den Verursachern die Konsequenzen zu tragen. Dies wurde Greenpeace mitgeteilt. Unbeschadet der noch nicht vorliegenden polizeilichen Ermittlungsergebnisse teilte Senatorin Günther gegenüber Greenpeace schriftlich mit, dass bei der Aktion die notwendige kluge Abwägung zur Verhältnismäßigkeit der Mittel nicht hinreichend erfolgt ist. Die Ergebnisse der polizeilichen Ermittlungen bleiben abzuwarten. Insgesamt wurden durch die Polizei Berlin in diesem Zusammenhang 22 Strafermittlungsverfahren eingeleitet. Anzahl Bezeichnung 10 Verdacht der Sachbeschädigung (überwiegend über die Internetwache) 9 Verdacht des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr (darunter in zwei Fällen mit Verkehrsunfall mit Sachschaden) 1 Verdacht des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz 1 Verdacht der Gewässerverunreinigung 1 Verdacht des Verstoßes gegen das Luftverkehrsgesetz Berlin, den 18.07.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz