Drucksache 18 / 15 551 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dirk Stettner (CDU) vom 04. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Juli 2018) zum Thema: Was tut Berlin für seine Feste? und Antwort vom 24. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Jul. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Dirk Stettner (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15551 vom 04. Juli 2018 über Was tut Berlin für seine Feste? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Bezirke von Berlin um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Frage 1: Wie geht das Land Berlin bzw. wie gehen die Bezirke im Land Berlin mit ihren Volksfesten um? Antwort zu 1: Das Land Berlin fördert kulturelle bzw. künstlerische Festivals aus Mitteln des Landes bzw. des Bundes (z.B. Hauptstadtkulturfonds). Die Festivals der Anfrage beruhen jedoch nicht auf einem künstlerischen Schwerpunkt. Eingehende Anträge zur Durchführung von Volksfesten werden von den Bezirken entsprechend den rechtlichen Rahmenbedingungen bearbeitet. Finden Volksfeste im übergeordneten Straßenland statt, werden diese durch die Verkehrslenkung Berlin (VLB) genehmigt. Die VLB ist in jedem Einzelfall gemeinsam mit den Bezirken als Straßenlandeigentümer, der Polizei Berlin, der BVG sowie der Berliner Feuerwehr und den sonstigen Anhörungspartnern darum bemüht, Verkehrsbehinderungen bei Großveranstaltungen zu minimieren. Frage 2: Welche Sondernutzungsgebühren sind den Veranstaltern in Rechnung gestellt worden? Antwort zu 2: Bezirk Veranstaltung Sondernutzungsgebühr 2015 2016 2017 Charlottenburg- Wilmersdorf Fest der Nationen Entsprechend der Sondernutzungsgebührenverordnung (SNGebV), keine explizite Angabe des Bezirks Frühling in Westend 2.500,00 € 2.500,00 € 2.600,00 € Herbstzauber 2.500,00 € 2.500,00 € 2.600,00 € Friedrichshain- Kreuzberg Berliner Bierfestival 28.819,50 € 31.289,50 € 34.344,50 € LesBi Schwules Parkfest Keine, da nicht auf öffentlichem Straßenland Bergmannstraßenfest 6.345,54 € 6.271,85 € 5.870,82 € Myfest Keine, da Kundgebung nach Versammlungsrecht Lichtenberg Lichtermarkt Diese Feste wurden vom Bezirk selbst durchgeführt, Gebühren wurden nicht erhoben. Sommerfest an der Rummelsburger Bucht Wasserfest in der Rummelsburger Bucht Mitte Berliner Frühlingsfest Keine, da nicht auf öffentlichem Straßenland Berliner Oktoberfest Berliner Volksfestsommer Neukölln Britzer Baumblüte 12.400,00 € 12.400,00 € 12.400,00 € Neuköllner Maientage Keine, Veranstalter ist Bezirksbürgermeister Buckower Strohballenfest Keine, da nicht auf öffentlichem Straßenland Pankow Fest an der Panke 3.182,86 € 3807,82 € 5139,29 € Kunstfest im Schlosspark Schönhausen Keine, da nicht auf öffentlichem Straßenland Reinickendorf Schollenfest 27,50 € 174,50 € 189,50 € Spandau Altstadtfest Entsprechend SNGebV, keine explizite Angabe des Bezirks Weinsommer Havelfest Nur ca. 10 % der Fläche öffentliches Straßenland, entsprechend SNGebV, keine explizite Angabe des Bezirks Steglitz- Zehlendorf Steglitzer Woche Keine, da nicht auf öffentlichem Straßenland Tempelhof- Schöneberg Deutsch- Amerikanisches Volksfest Keine, da nicht auf öffentlichem Straßenland Frage 3: Welche Kaution mussten die Veranstalter bezahlen? Antwort zu 3: Für folgende Veranstaltungen wurden Kautionen erhoben: Bezirk Veranstaltung Kaution 2015 2016 2017 Friedrichshain- Kreuzberg Berliner Bierfestival 50.000,00 € 30.000,00 € 30.000,00 € Neukölln Neuköllner Maientage 15.500,00 € Steglitz-Zehlendorf Steglitzer Woche 10.000,00 € Frage 4: Welche Schäden sind am Veranstaltungsraum entstanden, haben die Veranstalter diese vollkommen behoben oder musste aus den Kautionsmitteln heraus die Schadensbeseitigung bezahlt werden? Antwort zu 4: Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg: Aufgrund der Besucherzahlen des Berliner Bierfestivals im Bezirk Friedrichshain- Kreuzberg kam es jährlich zu Übernutzungsschäden an den Rasenflächen. Diese wurden durch den Veranstalter regeneriert, so dass auf die Kaution nicht zurückgegriffen werden musste. Bezirk Neukölln: Die Kosten für die Beseitigung der Schäden in der Grünanlage Hasenheide aufgrund der Durchführung der Neuköllner Maientage werden aus der Sicherheitsleistung bzw. darüber hinaus bis zur Höhe von 30.000 € direkt durch den Veranstalter beglichen. Bezirk Steglitz-Zehlendorf: Etwaige entstandene Schäden werden nach Veranstaltungsende umgehend beseitigt . Die Kosten dafür werden vom Schaustellerverband e.V. übernommen. Die Kaution konnte in den vergangenen Jahren vollständig zurückerstattet werden. Frage 5: Haben das Land Berlin oder aber ein Bezirk personell das Fest unterstützt, z.B. in Form von Veranstaltungshilfen , Absicherungen vor Ort, Reinigungsdienstleistungen oder in anderer Form? Antwort zu 5: Bezirk Spandau: Sowohl für das Altstadtfest/Weinsommer als auch für das Havelfest sind umfangreiche Sicherheitskonzepte aufzustellen und Begehungen durchzuführen, die insbesondere die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Straßen- und Grünflächenamtes, aber auch der Polizei und der Feuerwehr zeitlich sehr beanspruchen. Die Rasenflächen der Veranstaltungsfläche Grünanlage Lindenufer werden vor dem Aufbau des Havelfestes gemäht. Bezirk Steglitz-Zehlendorf: Das bezirkliche Verwaltungsmanagement übernimmt ein Großteil der Organisation der Steglitzer Woche. Personelle Unterstützungen in anderen Bezirken oder durch das Land Berlin sind nicht bekannt. Frage 6: Haben das Land Berlin oder ein Bezirk in irgendeiner Art und Weise den Veranstalter, die Veranstaltung oder das Fest mit einem Zuschuss oder einem Darlehen unterstützt? Antwort zu 6: Nein. Frage 7: Haben das Land Berlin oder ein Bezirk für die Veranstaltung oder das Fest öffentlich geworben? Antwort zu 7: Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf: Das Fest der Nationen wird durch den Bezirk beworben. Bezirk Lichtenberg: Für die durch das Bezirksamt veranstalteten Volksfeste wurden Pressemitteilungen veröffentlicht. Bezirk Neukölln: Das Bezirksamt Neukölln hat als Veranstalter der Neuköllner Maientage das Volksfest über verschiedene Medien (z.B. Internet, Schulplakate, Rathausbrief, Presse) entsprechend beworben. Bezirk Spandau: Das Altstadtfest/Weinsommer sowie das Havelfest sind Bestandteil des bezirklichen Veranstaltungskalenders, der u.a. auf der Internetseite des Bezirksamtes veröffentlicht wird. Außerdem wirbt der Veranstaltende auf der Rückseite des bezirklichen touristischen Wegeleitsystems. Bezirk Steglitz-Zehlendorf: Für die Öffentlichkeitsarbeit zur Steglitzer Woche wird vom Bezirksamt ein Werbekonzept erstellt und umgesetzt (Programmheft, Programmzeitung, Imageplakat, Social Media Kampagnen, Radio-Teaser u.v.m.) Werbeleistungen des Schaustellerverbandes Berlin e.V. ergänzen das bezirkliche Werbekonzept nach Absprache. Zudem veröffentlicht visitBerlin auf seiner Homepage laufend Veranstaltungen und Feste, das ist Teil des touristischen Marketings. Ob die konkret benannten Feste beworben wurden, ist im Nachhinein nicht nachvollziehbar. Frage 8: Durften die Veranstalter für das Fest an Laternen die im Eigentum des Landes stehen, werben? Antwort zu 8: Generell handelt es sich bei der Werbung an Lichtmasten der öffentlichen Beleuchtung um eine Sondernutzung. Die dafür erforderliche Sondernutzungserlaubnis wurde der Firma "Die Draussenwerber GmbH" im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Vertrages erteilt. Interessenten für Werbemaßnahmen an Lichtmasten müssen sich daher direkt an die Firma "Die Draussenwerber GmbH" wenden. In folgenden Bezirken wurde an Lichtmasten auf bezirkliche Veranstaltungen hingewiesen : Lichtenberg: Das Bezirksamt durfte für die von ihm veranstalteten Volksfeste an Laternen bzw. Laternenmasten werben. Neukölln: Zur Durchführung der Neuköllner Maientage erhielt der Ausrichtende in Abstimmung mit den „Draussenwerbern“ eine Sondernutzungserlaubnis mit Auflagen. Steglitz-Zehlendorf: Das bezirkliche Verwaltungsmanagement hat eine Sondernutzungserlaubnis zum Aufstellen von Stelltafeln erhalten. Frage 9: Sind den Veranstaltern in irgendeiner Form Verwaltungsgebühren erlassen worden? Antwort zu 9: Nein. Berlin, den 24.07.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz