Drucksache 18 / 15 556 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christian Buchholz (AfD) vom 03. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Juli 2018) zum Thema: Finanzielle Förderungen im Rahmen des GRW-Programms „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ – Teil 1 und Antwort vom 17. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Jul. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Herrn Abgeordneten Christian Buchholz (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15556 vom 03.07.2018 über Finanzielle Förderungen im Rahmen des GRW-Programms „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ – Teil 1 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Abgeordneten: Der Hauptausschuss beschloss in seiner 34. Sitzung eine Erläuterungsanfrage zur Roten Nummer 1056 A an die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe zu richten. Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe berichtet hierzu mit der Roten Nummer 1056 B. Unter Punkt 3. des Berichts 1056 B „Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur “ (GRW)“ heißt es: „Im Rahmen des GRW-Programms sind sechs Projekte mit vorrangig kreativ-wirtschaftlichem Bezug zum Stichtag in Gesamthöhe von 2.562.620 EUR bewilligt worden. Für weitere 14 Projekte liegen zum derzeit vorliegenden Stand 30.April 2018 Anträge mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 8.012.489 EUR vor, die Höhe der Förderbeträge liegt erst nach der abschließenden Bearbeitung vor.“ Bezugnehmend auf die dazu im Bericht angefügte Liste stellen sich weitere Fragen. 1. Welche Institution, Behörden oder Ämter entscheiden über die Vergabe der Fördermittel des GRW? Zu 1.: Über Anträge im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) entscheidet auf Basis eines Entscheidungsvorschlags der Investitionsbank Berlin (IBB) der GRW-Förderausschuss. Dieser setzt sich zusammen aus Vertretern der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe (SenWiEnBe), der Industrie- und Handelskammer zu Berlin (IHK Berlin), der Handwerkskammer Berlin (HwK Berlin), der Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Berlin/Brandenburg (BA) und der IBB. Als Gast nimmt eine Vertretung von Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie (BPWT) teil. Den Vorsitz hat die Vertretung der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe inne. 2 2. Welche Personen – bitte namentliche Nennung – entscheiden in den unter 1. aufgeführten Institutionen über die Vergabe von Fördermitteln? Zu 2.: Die Entsendung der Vertretung obliegt den im Ausschuss vertretenen Institutionen und ist abhängig von der zeitlichen Verfügbarkeit Einzelner. Die Besetzung ist deshalb ganz unterschiedlich. 3. Welche Kriterien werden zur Vergabe von Fördermitteln aus dem GRW zugrunde gelegt und geprüft ? Bitte so genau wie möglich aufschlüsseln und auflisten! Zu 3.: Die Vergabe der GRW-Fördermittel erfolgt nach den Bedingungen und Kriterien, die im Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ vom 25.08.2017, veröffentlicht im Bundesanzeiger am 05.10.2017, in der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung – AGVO), veröffentlicht im Amtsblatt ABL. L 187 vom 26.06.2014 und in den Kriterien für die Förderung von Investitionszuschüssen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) – Gewerbliche Wirtschaft – im Zeitraum vom 01.07.2014 bis 31.12.2020 der damaligen Senatsverwaltung für Wirtschaft , Technologie und Forschung vom 05.09.2016, veröffentlicht im Amtsblatt Berlin vom 16.09.2016, festgelegt sind. Im Wesentlichen handelt es sich um folgende Kriterien: Antrag und Anreizeffekt (Antragstellung muss vor Beginn des Investitionsvorhabens liegen) Antragsberechtigung (derjenige, der die betriebliche Investition vornimmt, muss den Antrag stellen) Betriebsstätte in Berlin (sie muss in Fördergebiet C oder D liegen) Branchenausschluss (darf nicht vorliegen) Primäreffekt (Feststellung des überregionalen Absatzes beim Unternehmen, sofern Branche nicht in Positivliste (Anhang 8 des Koordinierungsrahmens) aufgeführt) Unternehmensstatus (kleines, mittleres oder großes Unternehmen) Beihilfeintensität (abhängig vom Unternehmensstatus: Kleine Unternehmen erhalten 30% der förderfähigen Investitionskosten, mittlere Unternehmen 20%, großes Unternehmen 10%) Förderfähiges Investitionsvorhaben (Errichtungs-, Erweiterungs- oder Diversifizierungsvorhaben und Maßnahmen in die Verbesserung des Umweltschutzes ) Besondere Anstrengung seitens des Unternehmens bei Erweiterungsinvestitionen (beispielsweise Schaffung von Dauerarbeitsplätzen) Bemessungsgrundlage (Feststellung der förderfähigen Kosten für materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens) Eigenbeitrag des Unternehmens Durchführungszeitraum des Investitionsvorhabens (soll 36 Monate nicht überschreiten ) 3 Nichtvorliegen einer beihilferechtlichen Rückzahlungsverpflichtung 4. Wie und durch wen erfolgt die Sicherstellung, dass keine Korruption und Vetternwirtschaft vorliegt ? Zu 4.: Die Sicherstellung erfolgt auf Basis der Arbeitsanweisung Allgemeine Compliance der IBB. 5. Wie und durch wen erfolgt die fachliche und persönliche Prüfung der Fördermittelempfänger? Zu 5.: Die Prüfung erfolgt durch die für die GRW-Förderung zuständige Fachabteilung der IBB entsprechend den förderprogrammspezifischen Arbeitsanweisungen. 6. Wie erfolgt die Überprüfung, dass es zwischen den Vergabeinstitutionen und den Empfängern keinerlei Verbindungen gibt? Zu 6.: Die Prüfung erfolgt entsprechend den förderprogrammspezifischen Arbeitsanweisungen . 7. Gab es Parteispenden, wenn ja an welche Partei, Seitens der Fördermittelempfänger? Zu 7.: Informationen hierüber liegen nicht vor. 8. Gab es Einstellungen Wurden Seitens der Fördermittelempfänger von Personen eingestellt, die entweder Parteimitglieder oder Parteinah, z.B. in Form von Vereinsmitgliedschaften, Parteistiftungsaktivitäten , etc., sind? Bitte namentliche Auflistung samt Nennung der Parteizugehörigkeit bzw. parteinahen Institution! Zu 8.: Hierüber liegen keine Informationen vor. 9. An welche Bedingungen sind die in Q1 2018 vergebenen Mittel geknüpft? Zu 9.: Die Bedingungen an die Vergabe der Fördermittel ergeben sich aus den Regelungen des Koordinierungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ vom 25.08.2017 sowie der Landeshaushaltsordnung von Berlin in der jeweils geltenden Fassung. 10. Wurden die polizeilichen Führungszeugnisse der Geschäftsführer vor Vergabe eingesehen? 4 Zu 10.: Diese Dokumente sind nicht Gegenstand des Antragprüfverfahrens. 11. Besteht Seitens des Landes Berlin eine Beteiligung an den geförderten Unternehmen? Zu 11.: Nein. 12. Wie hoch ist der Anteil an Mitarbeitern mit Migrationshintergrund bei den in Q1 2018 geförderten Unternehmen? Bitte jeweils eine prozentuale Aufstellung je gefördertes Unternehmen! Zu 12.: Der Migrationshintergrund der in den geförderten Unternehmen Beschäftigten ist für das Förderprogramm nicht von Bedeutung und wird insoweit nicht erfasst. 13. Wie begründet die Vergabestelle die Vergabe von Fördermitteln in Höhe von 896.960 € an die Freaks 4U Gaming GmbH? Zu 13.: Die Vergabe ist damit begründet, dass die Gesellschaft die Voraussetzungen für eine Förderung entsprechend den Vorgaben des Koordinierungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ erfüllt. 14. Wie begründet die Vergabestelle die Vergabe von Fördermitteln in Höhe von 1.403.180 € an die X – Press Grafik Druck GmbH? Welche konkreten Projekte bzw. Ziele werden angestrebt? Zu 14.: Die Vergabe ist damit begründet, dass die Gesellschaft die Voraussetzungen für eine Förderung entsprechend den Vorgaben des Koordinierungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ erfüllt. Das Projekt hat die Errichtung einer neuen Betriebsstätte im Berliner Fördergebiet zum Gegenstand und verfolgt das Ziel, insgesamt 41,6 Arbeitsplätze am Berliner Standort dauerhaft bereitzustellen. 15. Wie viele neue Arbeitsplätze wurden seit der Zusage der Vergabe der Förderung durch die Fördermittelempfänger geschaffen? Wie viele sind geplant zu schaffen? Zu 15.: Angaben über bereits geschaffene Dauerarbeitsplätze liegen der Investitionsbank Berlin zum aktuellen Zeitpunkt nicht vor, da diese Angabe erst zu einem späteren Zeitpunkt abzugeben ist. 5 16. Wozu wurden die in Q1 2018 bewilligten Mittel konkret verwendet? Bitte im Detail je geförderten Unternehmen auflisten und aufschlüsseln! Zu 16.: Die konkrete Verwendung der Mittel ist seitens der Zuwendungsempfänger im Rahmen von Zahlungsabrufen und im abschließenden Verwendungsnachweis nachzuweisen . Zum aktuellen Zeitpunkt liegen noch keine Zahlungsabrufe und/oder Verwendungsnachweise vor. Berlin, den 17.07.2018 In Vertretung Henner B u n d e .......................................................... Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe