Drucksache 18 / 15 565 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 09. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Juli 2018) zum Thema: Gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung vom 08.07. um 00:30 Uhr und Antwort vom 19. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Juli 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15565 vom 09. Juli 2018 über Gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung vom 08.07. um 00:30 Uhr ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Notrufe sind betreffend den online auch von der Polizei Berlin berichteten Angriff am Hardenbergplatz bei der Polizei Berlin angenommen worden? Zu 1.: Zu dem Vorfall am 8. Juli 2018 konnten sechs dokumentierte Notrufe in der Zeit von 00:00 Uhr bis 01:30 Uhr recherchiert werden. Darüber hinaus konnte ein Anruf der BVG ermittelt werden. 2. Wie viel Zeit ist (bitte chronologisch unter Angabe der Uhrzeit geordnet) jeweils zwischen Rufaufbau und Annahme des Notrufs vergangen? Zu 2.: Die Uhrzeiten des Notrufeingangs und der –annahme sowie die dazwischen vergangene Zeit ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Notrufeingang Notrufannahme vergangene Zeit 00:49:15 Uhr 00:49:36 Uhr 21 Sekunden 00:49:30 Uhr 00:49:38 Uhr 8 Sekunden 00:49:31 Uhr 00:50:09 Uhr 38 Sekunden 00:50:02 Uhr 00:50:16 Uhr 14 Sekunden 00:50:04 Uhr 00:50:40 Uhr 36 Sekunden 00:51:16 Uhr 00:51:17 Uhr 1 Sekunde Datenquelle: Einsatzleitsystem, Abfrage vom 11.07.2018 Der Anruf der BVG ging um 00.48 Uhr ein, die Gesprächsdauer betrug 44 Sekunden. Seite 2 von 3 3. Wie viel Zeit ist (bitte chronologisch unter Angabe der Uhrzeit geordnet) zwischen erster Annahme eines Notrufs und Auslösung eines polizeilichen Funkwageneinsatzes vergangen? Zu 3.: Nach Eingang des ersten 110-Notrufes um 00:49 Uhr wurde um 00:50 Uhr ein Funkwageneinsatz ausgelöst. 4. Wie viele Einsatzkräfte der Polizei sind jeweils wann aus welchem Abschnitt oder welcher Einsatzhundertschaft vor Ort gewesen? Zu 4.: Insgesamt waren 55 Einsatzkräfte der Polizei Berlin vor Ort. Die Eintreffzeit sowie die Dienststellen der Einsatzkräfte sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Eintreffzeit Dienststelle Dienstkräfte 00:52 Uhr Direktion 4 Abschnitt 41 2 00:53 Uhr Direktion 4 Abschnitt 41 2 00:54 Uhr Direktion 4 Abschnitt 42 4 00:55 Uhr Direktion 4 Abschnitt 41 2 00:56 Uhr Direktion 4 Abschnitt 41 2 01:06 Uhr Direktion Einsatz 35. Einsatzhundertschaft 29 01:15 Uhr Direktion 4 Abschnitt 41 2 Die Daten in den Spalten Eintreffzeit und Dienststelle wurden am 11. Juli 2018 mittels Abfrage im Einsatzleitsystem ermittelt. Zudem waren 12 Dienstkräfte der Direktion Einsatz - Begleitschutz und Verkehrsdienst vor Ort. Zu diesen konnte keine Eintreffzeit ermittelt werden. 5. Wie viele Notrufe sind betreffend den in verschiedenen Zeitungen berichteten Angriff am Hardenbergplatz bei der Feuerwehr Berlin angenommen worden? Zu 5.: Es konnte kein Notruf bzw. Einsatz bei der Berliner Feuerwehr zum angefragten Zeitpunkt im Leitstellensystem nachgewiesen werden. 6. Wie viel Zeit ist (bitte chronologisch unter Angabe der Uhrzeit geordnet) jeweils zwischen Rufaufbau und Annahme des Notrufs vergangen? Zu 6.: Entfällt. 7. Wie viel Zeit ist (bitte chronologisch unter Angabe der Uhrzeit geordnet) zwischen erster Annahme eines Notrufs und Auslösung eines Rettungseinsatzes vergangen? Zu 7.: Entfällt. 8. Welche Kräfte der Feuerwehr trafen wann genau am Tatort ein? Sofern situationsbezogen eher ungewöhnliche Fahrzeuge (e.g. Löschzug) zum Einsatzort beordert worden sind, welche waren dies aus welchen Gründen? Seite 3 von 3 Zu 8.: Entfällt. 9. Wie ist diese Straftat (kriminal)statistisch zu erfassen? Handelt es sich um eine oder mehrere Taten und werden diese der politisch motivierten Kriminalität (PMK) – wenn ja, welcher Kategorie - zugeordnet? Zu 9.: Derzeit werden bei der Polizei Berlin zwei Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der Beleidigung auf sexueller Grundlage sowie des Besonders schweren Landfriedensbruchs geführt. Über eine eventuelle Zuordnung zur politisch motivierten Kriminalität kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage getroffen werden. 10. Trifft es zu, dass die Polizei Berlin den Hardenbergplatz seit geraumer Zeit – seit wann genau – nicht mehr als Kriminalitätsbelasteten Ort im Sinne des § 21 ASOG einstuft? Wird diese Auffassung aufrecht erhalten und wenn ja, weshalb? Zu 10.: Die Einstufung des Hardenbergplatzes als kriminalitätsbelasteter Ort (kbO) wurde mit Wirkung vom 24. April 2017 aufgehoben, da im Rahmen der regelmäßigen Evaluation rückläufige Fallzahlen der kbO-begründenden Delikte festgestellt wurden. Derzeit ist seitens der Polizei Berlin nicht geplant, den Hardenbergplatz erneut als kriminalitätsbelasteten Ort einzustufen, da dies aufgrund zu geringer Fallzahlen der dafür notwendigen Deliktsfelder aus rechtlicher Sicht nicht möglich ist. 11. Wie viele Meter Fussweg liegen zwischen dem Schnellrestaurant am Hardenbergplatz und dem Ort, an dem die Geschädigte von einer Flasche getroffen worden ist? Zu 11.: Zwischen dem Schnellrestaurant am Hardenbergplatz und dem Ort, an dem die Geschädigte von einer Flasche getroffen wurde, liegen ca. 900 Meter Fußweg. 12. Waren – wenn ja, wie viele – bisher ermittelte Tatverdächtige vorbestraft? Wie viele davon einschlägig ? Zu 12.: Da das betreffende Ermittlungsverfahren noch nicht bei der Staatanwaltschaft Berlin anhängig ist, kann dazu noch keine Aussage getroffen werden Berlin, den 19. Juli 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport