Drucksache 18 / 15 566 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tobias Schulze (LINKE) vom 09. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Juli 2018) zum Thema: Zukunft des Gemeinschaftsgartens himmelbeet im Wedding und Antwort vom 25. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Jul. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Tobias Schulze (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 15 566 vom 09. 07. 2018 über Zukunft des Gemeinschaftsgartens himmelbeet im Wedding Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht vollständig aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das Bezirksamt Mitte um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Frage 1: Welche Bedeutung hat der Gemeinschaftsgarten himmelbeet aus Sicht des Senats für die Umweltbildung, für gute Nachbarschaft, für Inklusion und Integration auch über die Grenzen des Bezirks hinweg? Antwort zu 1: Der Senat sieht das urbane Gärtnern generell wie auch das Projekt himmelbeet im Speziellen als Form der praktischen Umweltbildung und als eine wichtige Ressource für nachbarschaftliches Engagement und Zusammenhalt und begrüßt, dass Inklusion und Integration wichtige Bezugspunkte der Urban-Gardening-Bewegung sind. Der Gemeinschaftsgarten „himmelbeet“ ermöglicht als Teil eines Modellvorhabens die Erprobung innovativer Ansätze für eine zeitgemäße Grün- und Freiraumentwicklung in urbanen Räumen. Es greift Aspekte der Umweltgerechtigkeit und Multicodierung und Grüne Infrastruktur auf und setzt sie in Beziehung zu weiteren aktuellen städtischen Themen wie Integration, Gesundheit, Bildung und Klima. Hier wird die Möglichkeit eines Leuchtturmvorhabens im sozial benachteiligten Berliner Wedding realisiert. Die Kooperation zwischen bezirklicher Politik und Verwaltung sowie von zwei zivilgesellschaftlichen Akteuren ist in dieser Form beispielhaft und kann als Ideen– und Initiativgeber in anderen Bezirken fungieren . 2 Frage 2: Wie bewertet der Senat die erfolgreiche Teilnahme des Gemeinschaftsgartens himmelbeet am bundesweiten Wettbewerb „Green Urban Labs“ als einziges Projekt aus Berlin? Antwort zu 2: Der Senat begrüßt es, dass der Gemeinschaftsgarten „himmelbeet“ sich mit elf weiteren Grün-Projekten aus elf Städten erfolgreich um die Teilnahme bei dem Förderprogramm „Experimenteller Wohnungs- und Städtebau – anwendungsorientierte Forschung als Mittel der Politikberatung – ExWoSt“ für das Projekt “Green Urban Labs“ beworben hat. Im Vorfeld dieses Projektes gab es eine öffentliche Ausschreibung zur Interessensbekundung, an der sich neben dem Gemeinschaftsgarten „himmelbeet“ auch noch zwei weitere Berliner Projekte beworben haben. Frage 3: Wie bewertet der Senat die bisherige Umsetzung des erfolgreichen Modellvorhabens „Zwischen Fußballrasen und Gemüsebeet“, das die gemeinsame Entwicklung des Grundstücks Schulstraße/ Ecke Ruheplatzstraße als Fläche für Sport und Aktivitäten des Gemeinschaftsgartens vorsieht? Wie ist der Senat in die Umsetzung eingebunden? Antwort zu 3: Das Modellvorhaben sah zunächst eine gemeinsame Nutzung des genannten Grundstücks vor. Darin besteht aber die Schwierigkeit, dass eine infrage kommende Teilfläche hinter dem sog. Safe-Hub für den Bau einer Sporthalle vorgesehen ist. Ob für den Gemeinschaftsgarten „himmelbeet“ eine Dachnutzung in Frage käme, hängt im wesentlichen vom Hallentyp ab. Da der Senat in die diesbezüglichen Prozesse noch nicht eingebunden ist, kann eine abschließende Bewertung nicht vorgenommen werden. Frage 4: Welche Lösung ist für den Weiterbetrieb des himmelbeets für den Senat vorstellbar, vor allem im Kontext des Antrags der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Urban Gardening in der Stadt verwurzeln“ (vom 08.11.2017)? Antwort zu 4: Es wird als realistisch angesehen, für den Gemeinschaftsgarten eine Fläche im öffentlichen Raum auf dem oder in unmittelbarere Nähe zum Leopoldplatz anzubieten und alle planungsgrechtlichen und nutzungsrechtlichen Bedingungen, die dafür notwendig werden, zu schaffen. Lösungsansätze und Verhandlungen liegen dabei ausschließlich in der Zuständigkeit des Bezirksamts Mitte. Ziel der Bemühungen des Bezirks ist der Weiterbetrieb des Gemeinschaftsgartens , wie auch im Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vom 18.01.2018 angeregt. Der Senat würde eine Lösung für den Weiterbetrieb begrüssen . 3 Frage 5: Welche Alternativfläche soll nach dem Auslaufen des Vertrags für das Grundstück an der Schulstraße/ Ecke Ruheplatzstraße dem himmelbeet zur Verfügung gestellt werden? In welcher Form kann sich der Senat vorstellen , die Suche nach einer Alternativfläche zu unterstützen? Antwort zu 5: Aus der Art der Nutzung ergibt sich die Notwendigkeit, dass es sich um eine öffentliche Fläche handeln muss, um den Aspekt des Modellvorhabens als multicodierte Fläche zu erfüllen, was auch von Gemeinschaftsgarten „himmelbeet“ so gewünscht wird. In diesem Zusammenhang werden momentan mehrere Alternativflächen auf ihre Eignung hin geprüft . Diese Prüfung unterstützt das Bezirksamt im Rahmen seiner Möglichkeiten. Der Senat ist bisher in diesen Prozess nicht eingebunden. Frage 6: Welche Kenntnis hat der Senat über die konkrete Ausgestaltung des Safe-Hub-Projekts, das auf dem Grundstück Ruheplatzstraße 12 entstehen soll? Frage 7: Auf welche Art von Partner aus der Wirtschaft und Zivilgesellschaft sind nach Kenntnis des Senats die Planungen des Safe-Hub im Wedding orientiert? Antwort zu 6 und 7: Das Safe-Hub-Projekt ist ein innovatives, sektorenübergreifendes Konzept der Jugendförderung , das eine Vielzahl von Nutzungen an einem Standort vereint. Dabei dient das Safe- Hub als Plattform für eine ganzheitliche Förderung und Integration von Kindern und Jugendlichen . Neben dem vom Nutzer umgesetzten Safe-Hub-Bildungsprogramm, das einen Schwerpunkt auf die Vermittlung von Sozialkompetenzen und arbeitsmarktrelevanten Fähigkeiten legt, werden externe Einrichtungen integriert, die die Safe-Hub-Infrastruktur nutzen , um ergänzende Sport-, Freizeit-, Kultur-, Bildungs- und Beratungsangebote anzubieten . Das Safe-Hub wird ein sicherer Ort für Mädchen und Jungen jeglicher Herkunft sein, an dem sie gefördert werden und ihre Potenziale frei entfalten können. Die Safe-Hub-Infrastruktur umfasst drei zusammenhängende Fußballplätze und ein Multi- Funktionsgebäude (Bildungszentrum), das Raum bietet für den Sportbetrieb und für ein Café. Darüberhinaus sind ein Veranstaltungsraum, Workshopräume, Büroflächen und Bewegungsräume vorgesehen, die auch dem Schul- und Jugendsport zur Verfügung gestellt werden. Frage 8: Sind nach Kenntnis des Senats in dem Konzept für den Safe-Hub im Wedding neben gemeinnützigen auch kommerzielle Zwecke vorgesehen? 4 Antwort zu 8: Die Nutzung soll entsprechend der Zielstellung und der Einhaltung der Voraussetzungen der satzungsgemäßen, gemeinnützigen Zwecke des Nutzers erfolgen. Eine Gewinnerzielung des Nutzers erfolgt nicht. Dem Nutzer soll es jedoch gestattet werden, sich zur Erfüllung des Nutzungszweckes Dritter zu bedienen, die selbst nicht gemeinnützig sind, und ihnen dazu Flächen und Einrichtungen zur Nutzung zu überlassen, sofern die gemeinnützige Nutzung insgesamt überwiegt. Berlin, den 25.07.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz