Drucksache 18 / 15 569 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sebastian Walter (GRÜNE) vom 09. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Juli 2018) zum Thema: Nationale Stelle zur Verhütung von Folter: Empfehlungen an das Land Berlin und Antwort vom 25. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Juli 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Sebastian Walter (Bündnis 90/die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15569 vom 9. Juli 2018 über Nationale Stelle zur Verhütung von Folter: Empfehlungen an das Land Berlin ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Einrichtungen des Landes Berlin sowie Einrichtungen in privater Trägerschaft im Land Berlin hat die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter seit 2009 begutachtet? Bitte um detaillierte Aufschlüsselung nach Datum und Umfang der Prüfung sowie Art und Ort der Einrichtung. Zu 1.: Die Länderkommission wurde durch einen zwischen allen Bundesländern geschlossenen Staatsvertrag vom 25. Juni 2009 eingerichtet, der am 1. September 2010 in Kraft getreten ist. Durch Gesetz vom 3. Dezember 2009 wurde dem Staatsvertrag zugestimmt. Am 24. September 2010 wurde die Länderkommission zur Verhütung von Folter offiziell vom Hessischen Minister der Justiz, für Integration und Europa in ihr Amt eingeführt. Auf dieser Grundlage fanden Besuche der Länderkommission erst ab dem 25. Oktober 2010 statt. Der nachfolgenden Tabelle sind die Besuche der Länderkommission der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter in Einrichtungen in privater Trägerschaft im Land Berlin sowie in Einrichtungen des Landes Berlin zu entnehmen. Der Umfang der Prüfungen wird statistisch nicht erfasst. Datum Art der Einrichtung Ort Zuständigkeit 07.04.2011 Jugendstrafanstalt Berlin Friedrich-Olbricht-Damm 40, 13627 Berlin Senatsverwaltung für Justiz 08.04.2011 Abschiebegewahrsam Berlin- Köpenick Grünauer Str. 140, 12557 Berlin Senatsverwaltung für Inneres und Sport 29.08.2012 Jugendstrafanstalt Berlin (Folgebesuch) Friedrich-Olbricht-Damm 40, 13627 Berlin Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz 14.12.2012 Vorführabteilung des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten Turmstraße 91, 10559 Berlin Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz 2 14.12.2012 Polizeigewahrsam Berlin City Perleberger Straße 61A, 10559 Berlin Senatsverwaltung für Inneres und Sport 26.06.2013 Abschiebegewahrsam Berlin Köpenick (Folgebesuch) Grünauer Str. 140, 12557 Berlin Senatsverwaltung für Inneres und Sport 28.01.2014 Jugendarrestanstalt Berlin Kirchhainer Damm 64 - 66, 12309 Berlin Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz 05.10.2015 Polizeigewahrsam Berlin Nordost Pablo-Picasso-Straße 2, 13057 Berlin Senatsverwaltung für Inneres und Sport 11.03.2016 Justizvollzugsanstalt für Frauen Berlin (Hauptanstalt Lichtenberg) Alfredstr. 11, 10365 Berlin Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz 20.05.2016 Krisen- und Clearingeinrichtung des Trägers JF Jugendförderung Berlin gGmbH Die Anschrift kann zum Schutz der Inobhutgenommenen nicht öffentlich mitgeteilt werden. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft 10.04.2017 Justizvollzugsanstalt Tegel Seidelstraße 39, 13507 Berlin Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung 12.05.2017 Polizeigewahrsam Berlin West und Südwest Charlottenburger Chaussee 67, 13597 Berlin; Gallwitzallee 87, 12249 Berlin Senatsverwaltung für Inneres und Sport 15.07.2017 Krankenhaus des Maßregelvollzugs - Krankenhausbetrieb des Landes Berlin Olbendorfer Weg 70, 13403 Berlin Senatsverwaltung für Gesundheit , Pflege und Gleichstellung 23.10.2017 Polizeigewahrsam Berlin- Tempelhof Tempelhofer Damm 12, 12101 Berlin Senatsverwaltung für Inneres und Sport 2. Welche Ergebnisse ergaben sich im Detail aus den jeweiligen Prüfungen du welche Empfehlungen wurden an das Land Berlin (aufgeschlüsselt nach Senatsverwaltungen bzw. Behörden) gerichtet? 3. Welche Maßnahmen wurden jeweils durch das Land Berlin ergriffen, um die Empfehlungen der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter umzusetzen bzw. Missstände abzustellen? Bitte um detaillierte Aufschlüsselung der ergriffenen Maßnahmen. Bitte begründen, wenn keine Maßnahmen ergriffen wurden. Zu 2. und 3.: Den nachfolgenden Tabellen sind die Ergebnisse, die die Länderkommission der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter jeweils in ihren Besuchsberichten niedergeschrieben hat sowie die Empfehlungen, die sich jeweils aus dem Besuchsbericht der Länderkommission der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter ergaben und die Stellungnahmen dazu gegenübergestellt, zu entnehmen. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen , dass die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter eine Vielzahl ihrer Besuchsberichte nebst Stellungnahmen auf der Internetseite https://www.nationalestelle .de/besuche/laenderkommission.html zur Verfügung stellt. 3 Senatsverwaltung für Justiz Besuchte Einrichtung: Jugendstrafanstalt Berlin (Besuch vom 7. April 2011) Ergebnis der Prüfung Empfehlungen der Länderkommission Ergriffene Maßnahmen/Reaktion Bei dem Besuch konnten keinerlei Anzeichen für Folter oder eine grausame Behandlung der Gefangenen festgestellt werden. Die Hafträume wurden als ausreichend möbliert und groß bewertet . Die hohe Beschäftigungsquote wurde positiv bewertet . I. Besonders gesicherte Hafträume Bemängelt wurde der unsaubere und unhygienische Zustand des besonders gesicherten Haftraums . Insbesondere der Zustand der verwendeten Schaumstoffmatratze und der hygienische Zustand der im Haftraum befindlichen Toilette wurden bemängelt . Auch wurde bemängelt, dass den Gefangenen lediglich eine Papierdecke ausgehändigt wurde. Besorgnis äußerte die Länderkommission über die in unmittelbarer Nähe der besonders gesicherten Hafträume verwahrten metallenen Handfesseln. II. Arrest- und Absonderungsbereich Bemängelt wurden die Räume, in denen Arrest vollzogen oder Gefangene abgesondert werden. Die Räume wurden als ungepflegt beschrieben. Insbesondere wurden die teilweise verschmutzten Wände und der eingerissene Bodenbelag kritisiert. Die Anstalt sollte prüfen, wie durch Maßnahmen im Vorfeld die Unterbringung im besonders gesicherten Haftraum vermieden werden kann. Die Länderkommission riet zur Prüfung der Reduzierung von Fixierungen. Die Länderkommission empfahl eine Renovierung sowie eine Beseitigung der festgestellten Verschmutzungen. Der wegen seines schlechten Hygienezustandes von der Länderkommission in Augenschein genommene und beanstandete besonders gesicherte Haftraum wurde bis zur Herstellung ordentlicher Verhältnisse nicht mehr genutzt . Die beanstandete Schaumstoffmatratze wurde entsorgt und ersetzt. Es wurden zudem mehrere Matratzen mit abwaschbaren und zu desinfizierenden Bezügen bestellt. Mit der Verwendung von Papierdecken soll der Missbrauch üblicher Bettwäsche zum Strangulieren ausgeschlossen werden. Durch angemessene Belüftung und Beheizung wird die Raumtemperatur den Bedürfnissen der dort befristet Untergebrachten angepasst. Der Empfehlung zur Renovierung der für Arreste genutzten Hafträume wurde gefolgt. 4 II. Zugangsbereich Die Räume im Zugangsbereich wurden als überheizt und schlecht belüftet bewertet. Zudem wurden einzelne Räume des Zugangsbereichs als ungepflegt bemängelt. In einem Raum wurde eine defekte und nicht genügend gesicherte Deckenlampe bemängelt. IV. Allgemeine Haftbedingungen 1. Drogenfachbereich Die Besucherräume der Drogenfachabteilung wurden als sehr kärglich und wenig ansprechend bemängelt. Insbesondere der Raum für Trennscheibenbesuche wurde als auffallend klein bemängelt. Bemängelt wurden zudem eine beschmierte Wand, ein defekter Stuhl sowie ein Loch in der Trennscheibe. 2. Untersuchungshaftbereich In den besichtigten Hafträumen der Untersuchungshaft wurde bemängelt, dass die dortige Toilette lediglich mit einem Vorhang abgetrennt war. Die Länderkommission stellte zudem fest, dass die vorhandenen Gemeinschaftsduschen nicht über Trennwände oder sonstige die Intimsphäre wahrenden Vorkehrungen verfügten . 3. Strafhaftabteilung Die Länderkommission besichtigte mehrere Einzelhafträume einer Strafhaftabteilung. Bemängelt wurde, dass zahlreiche Fenster mit zusätzlichen Sichtblenden ausgestattet waren. Dadurch werde der Einfall von Tageslicht und Frischluft massiv behindert. Auch wurde bemängelt , dass diese willkürlich angebracht worden seien. Die Länderkommission empfahl den unverzüglichen Austausch der defekten Deckenlampe . Die Länderkommission empfahl , die Besucherräume ansprechender zu gestalten und das defekte Mobiliar unverzüglich auszutauschen. Die Länderkommission empfahl , durch bauliche Maßnahmen die Gemeinschaftsduschen so zu verändern, dass der Intimsphäre der Gefangenen ausreichend Rechnung getragen wird. Die Länderkommission bat um dringende Abhilfe. Die berechtigte Kritik an den defekten Deckenlampen war bereits lange vor dem Besuch der Länderkommission Anlass, um Abhilfe zu ersuchen . Neue Deckenlampen waren zum damaligen Zeitpunkt bereits bestellt. Die Besucherräume wurden umgestaltet. Es wurde zudem eine Spielecke für Kinder eingerichtet. Defektes Mobiliar wurde ausgetauscht. Die von der Länderkommission gewünschten Abtrennungen innerhalb der Gemeinschaftsduschen wurden als Baumaßnahmen angemeldet . Es wurden Sichtblenden eingerichtet, die den Schambereich verdecken. Ab der Wade und der Brust ist eine Einsichtnahme für das aufsichtsführende Personal gewährleistet. Der Anbau der als Sichtblenden betitelten Zusatzgitter war alternativlos und aus Gründen massiver Störungen der Sicherheit und Ordnung angeordnet worden. Eine massive Behinderung der Frischluftzufuhr war nicht gegeben. Zudem wurden in mehreren Hafträumen die Fenster und Gitter neu konstruiert , so dass die bemängelte Lichteinfallbehinderung dort um mindestens 50 % vermindert werden konnte. Die Zusatzgitter dienten aus- 5 4. Medizinische Abteilung Bemängelt wurde, dass sich die Warteräume in einem verdreckten Zustand befanden. An der Decke waren Rußspuren zu erkennen . Insbesondere wurde bemängelt, dass die im Wartebereich vorhandene Toilette nicht über eine Tür verfügt. 5. Sozialtherapeutische Abteilung Bemängelt wurde die unzureichende Raumsituation in der sozialtherapeutischen Abteilung. Zudem wurden der schmutzige Fußboden und unzweckmäßiges Mobiliar (unbequeme Stühle und Stühle ohne Rückenlehne) kritisiert . Auch wurden die vor den Fenstern angebrachten Sichtblenden und das Fehlen einer Kamera für Videoaufzeichnungen bemängelt. 6. Belehrungen/Merkblätter/ Hausordnung Untersuchungs- und Strafgefangene erhalten ein Informationsblatt , welches in mehreren Sprachen zur Verfügung steht. Die Gefangenen bekommen außerdem schriftliche Informationsausführungen zu verschiedenen Themen (z. B. AIDS, Grippeschutz , Rauschgift, Urinkontroll- Die Länderkommission empfahl die Toilette unverzüglich mit einer Tür oder sonstigen Abtrennung zu versehen. Zudem wurde empfohlen die Sauberkeit der Räumlichkeiten einer kritischen Prüfung zu unterziehen. Die Länderkommission empfahl eine unverzügliche Herrichtung der Therapieräume durch Wanddekoration und Farbe und eine angemessene Ausstattung mit therapiegerechtem Mobiliar und technischem Gerät. Das Entfernen der als Sichtblenden bezeichneten Vergitterung wurde empfohlen. Die Länderkommission bat um Überprüfung, ob sich alle an die Gefangenen ausgegebenen Dokumente auf dem neuesten Stand befinden. schließlich der Verhinderung des Einbringens verbotener Gegenstände in den Haftraum . Diese waren nicht willkürlich angebracht, sondern in besonders gefährdeten Bereichen. Im Zuge umfangreicher Sanierungen wurden bereits in den Häuser 4,5 und 6 die als Sichtblenden betitelten Zusatzgitter in den Hafträumen beseitigt und durch neue Fenster ersetzt. In den Hafträumen der Häuser 1,2 und 3 ist ebenfalls die Ausstattung mit einer neuen Fensterkonstruktion geplant. Die Mängel wurden beseitigt. Die hygienischen Mängel wurden unverzüglich beseitig . Geeignete Stühle wurden angeschafft. Die als Sichtblenden bezeichneten Zusatzgitter wurden beseitigt, da im Zuge umfangreicher Sanierungen neue Fenster eingebaut wurden . Im Bedarfsfall steht in der Jugendstrafanstalt vorhandene Videotechnik zur Verfügung . Aufgrund einer zeitlichen Überschneidung der Aktualisierung der Hausordnung und des damaligen Besuchs der Länderkommission war möglich, dass ein Teil der Gefangenen noch die vorherige Fassung der Hausordnung besitzt. Eine aktuelle 6 programm und Sozialhilfe). Des Weiteren werden jeweils das Jugendstrafvollzugsgesetz und die Hausordnung ausgehändigt. Es wurde bemängelt, dass teilweise veraltete Hausordnungen ausgehändigt wurden. 7. Gespräche mit der Interessenvertretung der Gefangenen Einzelne Mitglieder der Interessenvertretung wiesen die Länderkommission darauf hin, dass Bedienstete nicht vertraulich genug mit Hinweisen auf Repression und Misshandlung durch Mitgefangen umgingen. Mitglieder der Interessenvertretung gaben gegenüber der Länderkommission an, dass sich Bedienstete im Zugangsbereich herablassend und auffallend unfreundlich verhalten haben. Zudem wurde berichtet, dass die im Einkauf angebotenen Produkte zu teuer seien. Die Länderkommission bat um Überprüfung, ob den Gefangenen die Möglichkeit der anonymen Mitteilung über Vorfälle von Gewalt und Misshandlung gegeben werden kann. Die Länderkommission empfahl , den Bediensteten geeignete Weiterbildungsmaßnamen . Ausfertigung der Hausordnung ist in den einzelnen Unterbringungsbereichen einsehbar. Alle Mitarbeiter der Jugendstrafanstalt sind gehalten und sehr bemüht, den Schutz jedes Inhaftierten vor physischen und psychischen Repressionen Mitgefangener zu gewährleisten. Jede Information ist zu prüfen und verlangt oftmals ein Einschreiten, um eventuellen Schaden von dem Informanten als auch anderer möglicher Betroffener abzuwenden. Mit dem Handeln der Anstalt können in Einzelfällen Betroffene Rückschlüsse ziehen, wer sie „verraten“ haben könnte. Beinhaltet die Information den Verdacht von strafbaren Handlungen, sind ein Einschreiten und eine Strafanzeige oftmals unumgänglich. Spätestens im Falle polizeilicher Ermittlungen besteht die Möglichkeit der Akteneinsicht durch den Rechtsanwalt des Beschuldigten. Die Kritik über die Zustände im Zugangsbereich wurde mit der zuständigen Bereichsleitung erörtert. Seitens der Anstalt werden wiederholt Fortbildungen angeboten. 7 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Besuchte Einrichtung: Abschiebegewahrsam Berlin-Köpenick (Besuch vom 8. April 2011) Ergebnis der Prüfung Empfehlungen der Länderkommission Ergriffene Maßnahmen/Reaktion Die verschiedenen Teilbereiche der Einrichtung machten allgemein einen sauberen und hygienischen Eindruck. Die besichtigten Hafträume waren ausreichend groß und mit großen Fenstern mit entsprechendem Lichteinfall ausgestattet. Die Länderkommission begrüßte die auffällige Sauberkeit der sanitären Einrichtungen . I. Verwahrräume Bemängelt wurde, dass die Hafträume nur unzureichend und recht karg möbliert waren. Die Betten waren nicht mit einem Lattenrost, sondern lediglich mit einem Holzbrett versehen, auf welches die Matratze platziert war. Die Räume vermittelten einen unwohnlichen Eindruck. Dies galt ebenso für die besichtigten Gemeinschaftsräume. II. Gemeinschaftsduschen Die Kommission stellte mit Sorge fest, dass trotz der 1997 vom CPT geäußerten Kritik noch im- Die Länderkommission empfahl die Anschaffung einer Sitzcouch o. ä. und eine wohnlichere Ausstattung Die geringe Anzahl der Duschen war zwar seinerzeit in Anbetracht der geringen Be- Die Verwahrräume verfügten früher über starr eingebaute Bänke und Tische. Diesem unbefriedigenden Zustand wurde abgeholfen, indem bewegliche Tische und Stühle zur Verfügung gestellt wurden. Die Spinde für persönliche Sachen wurden erneuert und jedem Insassen die persönliche Schlüsselgewalt zu seinem Schrank übergeben. Zusätzliches Mobiliar konnte nicht in die Zellen verbracht werden, da sonst der gesetzlich vorgeschriebene frei betretbare Raum innerhalb der Zellen unterschritten worden wäre. Darüber hinaus hätten dem die CPT-Richtlinien (CPT = Europäisches Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe ) bezüglich des Atemraumvolumens entgegengestanden. Um diesen Richtlinien gerecht zu werden, waren bereits vor dem Besuch alle Innensicherungsgitter entfernt worden. Die Duschen entsprachen dem normalen Standard hiesiger Schwimmbäder sowie be- 8 mer lediglich Gemeinschaftsduschen ohne Trennwände zur Verfügung standen. Zudem wurde bemängelt, dass lediglich drei Duschen pro Gang für bis zu 35 Häftlinge zur Verfügung standen; auch wenn die Duschen zu jeder Tages- und Nachtzeit zugänglich sind. III. Beschäftigungsmöglichkeiten Die Länderkommission stellt mit Sorge fest, dass den Insassen während ihrer Inhaftierung kaum Beschäftigungsmöglichkeiten angeboten werden. Nach den vorliegenden Unterlagen betrug die durchschnittliche Verweildauer in der Abschiebehaft immerhin 33 Tage. Zudem wurde bemängelt, dass auf entsprechende Angebote am Mitteilungsbrett lediglich in deutscher Sprache hingewiesen wurde . Somit konnte die Mehrheit der Insassen davon mangels Sprachkenntnissen keine Kenntnis nehmen. legung nicht problematisch. Die Kommission regte gleichwohl an, die Zahl der Duschen zu erhöhen und Trennwände zwischen den einzelnen Duschplätzen einzurichten . Die Länderkommission regte an, zumindest aktuelle Tageszeitungen in relevanten Sprachen anzubieten. Die Kommission schlug vor, das Angebot an Sport- und Freizeitaktivitäten zu erweitern und die entsprechenden Hinweise künftig in den gängigsten Sprachen anzubieten . Abschiebungshäftlingen wurde zwei Stunden pro Tag Aufenthalt im Freien gewährt. Die Länderkommission regte an, die Dauer des Aufenthalts auf dem Freistundenhof pro Tag zumindest in Zeiten geringer Belegung und bei entsprechender Witterung deutlich zu erhöhen. Der Aufenthalt im Freien könne zudem mit sportlicher Betätigung gekoppelt werden. Dies gelte insbesondere angesichts des hohen Personalbestandes, wodurch zusätzlicher personeller Aufwand mühelos abzudecken sei. trieblicher und anderer Einrichtungen ähnlicher Art. Eine gesonderte Abtrennung der einzelnen Duschen war auf Grund der bestehenden baulichen Besonderheiten (Enge) nicht umsetzbar. Selbst bei Vollbelegung der Etagen stand für die Benutzung der Duschräume täglich eine Zeitspanne von 15 Stunden zur Verfügung . Dies entsprach bei Vollbelegung einer Duschzeit von 30 Minuten für jeden Insassen. Diesbezüglich gab es von den Insassen keinerlei Beschwerden . Die Verwahrten hatten die Möglichkeit, an den im Abschiebungsgewahrsam angebotenen Veranstaltungen regelmäßig teilzunehmen. Darüber hinaus stand den Insassen durchgehend eine Bibliothek mit Lektüre in verschiedenen Sprachen zur Verfügung ; ausländische Tageszeitungen konnten bei Bedarf bezogen werden. Den Insassen wurden jeweils am Donnerstag ein muslimischer Gottesdienst und am Freitag eine christliche Messe angeboten. Ergänzend stand für Inhaftierte mosaischen Glaubens am Sonntag ein Rabbiner zur Verfügung. Darüber hinaus wurde es den Insassen ermöglicht, kirchliche Feiertage gemeinsam, das heißt auch ohne Geschlechtertrennung , zu begehen. Pro Woche wurde der Besuch einer Kinofilmvorführung angeboten . Eine Freistunde betrug 90 Minuten und wurde insbesondere in den Sommermonaten bei Bedarf mehrfach täglich durchgeführt. Die Freistundenhöfe wurden für Ballspiele wie Fußball, Basketball, Handball und Tischtennis genutzt . Zusätzlich verfügte jede Verwahretage über eine Tischtennisplatte , jeder Verwahr- 9 IV. Allgemeines Die Länderkommission äußert ihre Besorgnis über den Umstand , dass ein suizidgefährdeter Abschiebungshäftling in einer Absonderungszelle untergebracht war. Insbesondere bei suizidgefährdeten Personen könne soziale Isolation angstfördernd wirken und damit die Suizidgefahr zusätzlich erhöhen. Die Kommission wies zudem auf das erhöhte Vorkommen von Suiziden und Selbstverletzungen in der Abschiebehaft in Deutschland hin. Nach den vorliegenden Unterlagen waren im Abschiebungsgewahrsam Köpenick zwar für die Jahre 2010 und 2011 keine Selbsttötungen dokumentiert. Allerdings wies die Darstellung für 2010 immerhin auf drei, für 2011 auf zwei Fälle von Selbstverletzungen hin (Stand: 27.04.2011). Dabei handelte es sich um Verletzungen durch die Einnahme von Shampoo, Schnittwunden mittels nicht genauer bezeichneter Gegenstände sowie Verletzungen durch Strangulationsversuche . In 2011 verletzten sich Abschiebungshäftlinge durch das Schlucken von Metallteilen sowie durch das Schlagen mit dem Kopf gegen Gitterstäbe . Nach Ansicht der Leitung des Abschiebungsgewahrsams wurde dem Gewalt- und Suizidrisiko durch die Beschäftigung der beiden Sozialarbeiter, der Psy- Die Länderkommission riet dringend dazu, den Betroffenen bei Suizidgefährdung statt sozialer Isolation vielmehr sofortige psychiatrische oder psychologische Betreuung zu gewähren. raum über einen Fernseher. Die Gewahrsamsleitung war stets bemüht, zeitlich befristete Beschäftigungsmöglichkeiten freier Träger anzubieten. Als letztes Projekt wurde das Kunstprojekt „Außen/Innen, Ansichten von Jugendlichen und Insassen der Abschiebehaft Köpenick“ durchgeführt, welches im März 2011 endete. Arbeitsangebote, wie z. B. Malertätigkeiten, wurden von den Insassen sehr zurückhaltend angenommen. Suizidgefährdete Abschiebungshäftlinge wurden grundsätzlich vom Sozialpädagogisch /Psychologischen Dienst des Referats Gefangenenwesen betreut sowie vom zuständigen medizinischen Fachpersonal des Polizeiärztlichen Dienstes und einem Facharzt für Psychiatrie untersucht und begutachtet. Jeder Fachbereich sprach fallbezogen gegenüber der Gewahrsamsleitung Empfehlungen aus. Der Gewahrsamsleitung oblag dabei die Wertung und Entscheidung über die Umsetzung der geeigneten Maßnahmen , jeweils auf den konkreten Einzelfall bezogen. Das soziale Leben sowie die an das Verhalten gestellten sozialen Anforderungen und Anpassungen auf einer Verwahretage konnten im Einzelfall vom Abschiebungshäftling als kumulativer Stress zur individuellen psychischen Belastungssituation empfunden werden. In einem solchen Einzelfall konnte die Unterbringung in einem ruhigen Bereich zur Stabilisierung des Abschiebungshäftlings beitragen. Zudem konnte eine ständige Beobachtung, sofern diese als erforderlich erachtet wurde, zum Schutz des Insassen nur im Einzelgewahrsam gewährleistet werden. 10 chologin sowie des Psychiaters ausreichend Rechnung getragen. Dies war nach Ansicht der Länderkommission jedoch nicht ausreichend . Die Länderkommission hielt die Entwicklung und Umsetzung von speziellen Strategien zur Gewalt- und Suizidprophylaxe für dringend erforderlich . Strategien zur Gewalt- und Suizidprophylaxe wurden entwickelt und gehörten im Referat Gefangenenwesen bereits zum Qualitätsstandard. Im Jahr 2008 haben alle Mitarbeitenden des Referats Gefangenenwesen an einer Fortbildung zur Thematik „Suizid und Traumatisierung“ teilgenommen . Zudem wurde in Absprache mit dem polizeilichen Einsatztraining im Jahr 2009 eine Fortbildung für alle Referatsmitarbeiter /innen zum Thema „Kommunikation zur Verhinderung von Zwangsmaßnahmen“ konzipiert und im Rahmen des regelmäßigen Einsatztrainings umgesetzt. Der Fachbereich Aus- und Fortbildung der Polizei Berlin bietet zusätzliche Seminare zu den beiden Themenkomplexen an, woran die Mitarbeitenden des Referats Gefangenenwesen regelmäßig teilnehmen . Gewalt sowie gewalttätige Auseinandersetzungen stellten im alltäglichen Ablauf des Gewahrsams kein zentrales Thema dar, weder hinsichtlich der Insassen untereinander noch zwischen Abschiebungshäftlingen und Bewachungspersonal . Kleinere Vorkommnisse , beispielsweise aufgrund interkultureller Unterschiede, kommunikativer Missverständnisse oder Verhaltensauffälligkeiten einzelner Insassinnen und Insassen, wurden gemeinsam mit allen Beteiligten besprochen und ausgewertet . Die Gewalt- und Suizidprophylaxe wurde außerdem aktiv durch die aufsuchende sozialpädagogisch /psychologische Arbeit praktiziert. Über Gespräche mit den Insassinnen und Insassen und auch den Etagenmitarbeitenden konnten verhaltensauffäl- 11 lige, psychisch auffällige und damit möglicherweise suizidgefährdete Abschiebungshäftlinge in der Regel frühzeitig erkannt und den entsprechenden Maßnahmen zugeführt werden. Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Besuchte Einrichtung: Jugendstrafanstalt Berlin (Folgebesuch vom 29. August 2012) Ergebnis der Prüfung Empfehlungen der Länderkommission Ergriffene Maßnahmen/Reaktion I. Besonders gesicherte Hafträume Die besonders gesicherten Hafträume sowie die sanitären Anlagen wurden als sauber bewertet. Positiv bewertet wurde zudem das Vorhandensein neuer Matratzen . Kritisiert wurde, dass weiterhin metallene Hand- und Fußfesseln als Fixierungsmittel verwendet wurden. II. Allgemeine Haftbedingungen 1. Strafhaftabteilung Die Länderkommission bemängelte , dass weiterhin noch zahlreiche Fenster der Strafhaftabteilung mit Zusatzgittern ausgestattet waren. Die Länderkommission empfahl den künftigen Einsatz eines Gurtsystems. Es wurde die Entfernung der Sichtblenden empfohlen. Metallene Hand- und Fußfesseln wurden weitgehend durch ein Fixiergurtsystem ersetzt. Gemäß Nr. 3 Abs. 3 der allgemeinen Verfügung über die Fixierung von Gefangenen in Justizvollzugsanstalten sowie die Schulung der Bediensteten zur Anwendung der Fixiergurtsysteme im Justizvollzug des Landes Berlin ist lediglich die vorübergehende Verwendung von Metallfesseln während und unmittelbar nach der Verbringung in den besonders gesicherten Haftraum zulässig, wenn sie wegen des Verhaltens der Gefangenen insbesondere zum Anlegen der Fixiergurtsysteme erforderlich ist. Im Zuge umfangreicher Sanierungen wurden bereits in den Häuser 4,5 und 6 die als Sichtblenden betitelten Zusatzgitter in den Hafträumen beseitigt und durch neue Fenster ersetzt. In den Hafträumen der Häuser 1,2 und 3 ist eben- 12 2. Arrest- und Absonderungsbereich Die Länderkommission bemängelte , dass besonders der Bereich zwischen Fenster und der vorgelagerten Vergitterung völlig verschmutzt war. Als besonders bedenklich wurde erwähnt, dass an den Fenstern ein Riegel angebracht war, der verhinderte, dass diese sich mehr als nur einen Spalt öffnen lassen. Dadurch sei eine ausreichende Belüftung nicht gewährleistet. 3. Untersuchungshaftbereich- Gemeinschaftsduschen Die Länderkommission stellte fest, dass die vorhandenen Gemeinschaftsduschen immer noch nicht über Trennwände oder sonstige die Intimsphäre wahrende Vorkehrungen verfügen. 4. Medizinische Abteilung Bei der Besichtigung der Warteräume der medizinischen Abteilung stellte die Länderkommission fest, dass diese renoviert wurden und sauber sind. Es wurde bemängelt, dass die räumlich abgetrennte Toilette noch nicht mit einer Tür oder sonstigen geeigneten Abtrennung ausgestattet war. 5. Sozialtherapeutische Abteilung Die Länderkommission stellte fest, dass die Therapieräume mit einer neunen Bestuhlung ausgestattet worden sind. Die Atmo- Die Länderkommission empfahl , für eine ausreichende Belüftung zu sorgen. Die Länderkommission empfahl , durch bauliche Maßnahmen die Gemeinschaftsduschen so zu verändern, dass der Intimsphäre der Gefangenen ausreichend Rechnung getragen wird. Die Länderkommission empfahl , die Therapieabteilung mit den notwendigen technischen Geräten auszustatten falls die Ausstattung mit einer neuen Fensterkonstruktion geplant. Die Hafträume wurden gereinigt . zusätzlich wurde ein Reinigungsplan erstellt. Mindestens alle sieben Tage ist mit Unterschrift die Prüfung der Räume auf Sauberkeit zu quittieren . Die erwähnte vorgelagerte Vergitterung vor den Fenstern ist nicht mehr vorhanden. Auch der bemängelte Riegel, der verhindern sollte, dass sich die Fenster nur einen Spalt öffnen ließen, wurde beseitigt. Stattdessen besteht nun die Möglichkeit in begründeten Ausnahmefällen ein Vorhängeschloss an die Fenster anzubringen . Die von der Länderkommission gewünschten Abtrennungen innerhalb der Gemeinschaftsduschen wurden als Baumaßnahmen angemeldet. Es wurden Sichtblenden eingerichtet, die den Schambereich verdecken . Ab der Wade und der Brust ist eine Einsichtnahme für das aufsichtsführende Personal gewährleistet. Die festgestellten Mängel wurden beseitigt. Die als Sichtblenden bezeichneten Zusatzgitter wurden beseitigt , da im Zuge umfangreicher Sanierungen neue Fens- 13 sphäre in den Gruppenräumen wurde durch das Aufhängen von Bildern freundlicher gestaltet. Die technische Ausstattung wurde als mangelhaft bewertet. Auch das Vorhandensein von Zusatzgittern an den Fenstern wurde bemängelt. 6. Drogenfachbereich Der Drogenfachbereich wurde positiv bewertet. Die Besucherräume wurden als ausreichend ausgestattet bewertet. und die Zusatzgitter vor den Fenstern zu entfernen. ter eingebaut wurden. Im Bedarfsfall steht in der Jugendstrafanstalt vorhandene Videotechnik zur Verfügung. Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Besuchte Einrichtung: Vorführstelle des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten (Besuch vom 14. Dezember 2012) Ergebnis der Prüfung Empfehlungen der Länderkommission Ergriffene Maßnahmen/Reaktion I. Größe der Einzelzellen Bemängelt wurde, dass die Einzelzellen lediglich über eine Raumgröße von 2,3 qm verfügten. II. Sanitäreinrichtungen in Gemeinschaftszellen für Frauen Bemängelt wurde, dass in den Gemeinschaftszellen für Frauen eine offene Toilette installiert war und dadurch eine Benutzung, die menschenwürdigen Standards gerecht wird, nicht möglich sei. III. Brandmelder Bemängelt wurde, dass weder in den Gängen der Vorführabteilung noch in den Zellen Brandmelder angebracht waren. Die Länderkommission empfahl auch bei kurzer Unterbringung in den Einzelwartezellen dafür zu sorgen, dass die Insassen sich ausreichend bewegen können. Die Länderkommission empfahl auch für Frauen eine baulich abgetrennte Toilette zu errichten. Die Länderkommission empfahl geeignete Brandschutzvorrichtungen zu installieren. Die Vorführabteilung des Amtsgerichts Tiergarten wurde im Jahr 2013 umfassend umgebaut. In diesem Zusammenhang wurden auch die Einzelwartezellen um das Doppelte vergrößert. Die Sanitäreinrichtungen für Frauen wurden aufgrund der Empfehlungen der Länderkommission zurückgebaut. Weibliche Gefangene werden nunmehr auf Wunsch zu separaten Toiletten geführt. Im Rahmen der umfangreichen Umbaumaßnahmen wurde ein Rauchansaugsystem (RAS) installiert. Dabei handelt es sich um einen speziellen Brandmelder, bei dem über ein in einer Zwischendecke installiertes Rohrsystem permanent Luft eingesogen und diese mittels eines optischen Rauchmelders auf Rauchpartikel untersucht wird. 14 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Besuchte Einrichtung: Polizeigewahrsam Berlin City (Besuch vom 14. Dezember 2012) Ergebnis der Prüfung Empfehlungen der Länderkommission Ergriffene Maßnahmen/Reaktion Positiv bewertet wurden die Sauberkeit und die gute Organisation, die beispielhaften Maßnahmen zur Informationsweitergabe bei Schichtwechsel, die umfangreichen und verständlichen Belehrungsformulare , insbesondere für Jugendliche sowie die dauerhafte Anwesenheit eines Arztes und dass keine Fixierungen stattfanden . I. Gewahrsamsräume Bemängelt wurde, dass kein Gewahrsamsraum über Brandmelder verfügte. Im Falle eines Brandes müssten die Gefangenen durch Rufen Kontakt mit den Beamten aufnehmen. Weiterhin wurde bemängelt , dass die Gewahrsamsräume nicht mit Nachtlicht ausgestattet waren. Der Gewahrsam verfüge nur über eine Matratze für alle Gewahrsamsräume . II. Belehrungsbögen Das beispielhafte Belehrungsformular für nach dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz Berlin (ASOG) in Gewahrsam genommene Personen wurde auf Englisch, Türkisch, Arabisch, Polnisch und Russisch bereitgehalten . Bemängelt wurde, dass dies nicht in weiteren Sprachen verfügbar war. Beide Vorrichtungen sollten nachgerüstet werden. Die Länderkommission empfahl , eine größere Anzahl abwaschbarer und schwer entflammbarer Matratzen anzuschaffen und Häftlingen insbesondere bei Ingewahrsamnahmen über Nacht verfügbar zu machen, um einen gesünderen Schlaf zu ermöglichen . Die Länderkommission empfahl , die Belehrung in einer größeren Zahl von Sprachen - idealerweise dieselben, in denen die Belehrungen nach der Strafprozessordnung (StPO) vorhanden sind - verfügbar zu machen. Brandmelder wurden in allen in Betrieb befindlichen Polizeigewahrsamen montiert. Der Hinweis auf dimmbares Nachtlicht wurde geprüft und wird sukzessive umgesetzt. Die Ausstattung des Gewahrsams City wurde für ausreichend erachtet. Sollte in Einzelfällen Mehrbedarf entstehen und eine Verlegung des Gefangenen nicht zielführend sein, besteht die Möglichkeit, kurzfristig zusätzliches Equipment herbeizuholen Das Vorhalten des Belehrungsformulars für nach dem ASOG Berlin in Gewahrsam genommene Personen in den fünf Sprachen wurde damals für ausreichend erachtet. Sollte im Einzelfall eine weitere Sprache erforderlich sein, so können jederzeit Dolmetscherinnen oder Dolmetscher hinzugezogen werden. Unter Berücksichtigung des Hinweises betrachtete die Polizei Berlin das erste Halbjahr 15 2013. Ein vorsorgliches Vorhalten von Formularen, die tatsächlich nicht genutzt werden , wird nicht als zielführend angesehen. Mit dem Informationsblatt für Jugendliche (C. Allgemeine Bemerkungen) wird analog verfahren. Senatsverwaltung für Inneres und Sport Besuchte Einrichtung: Abschiebegewahrsam Berlin-Köpenick (Folgebesuch vom 26. Juni 2013) Ergebnis der Prüfung Empfehlungen der Länderkommission Ergriffene Maßnahmen/Reaktion Positiv bewertet wurden das gute Klima, die Möglichkeit von langen Aufenthalten im Freien, die gute Personalausstattung, großzügige Besuchsregelungen, großzügige Aufschlusszeiten, getrennte Raucher /Nichtraucheretagen, verschiedene Beschäftigungsmöglichkeiten sowie die Informationsvermittlung durch Piktogramme. I. Gewahrsamsräume Bemängelt wurde, dass die Gewahrsamsräume immer noch unzureichend und karg möbliert waren und so einen unwohnlichen Eindruck vermittelten. Zudem wurde bemängelt, dass die Betten nach wie vor nicht mit einem Lattenrost , sondern lediglich mit einem Holzbrett versehen waren, auf welches die Matratze platziert war. Weder im Gemeinschaftsraum für männliche noch für weibliche Abschiebegefangene waren Sitzmöglichkeiten vorhanden. Dies war bereits mit Bericht vom 17. Juni 2011 bemängelt worden. II. Gemeinschaftsduschen Bemängelt wurde, dass die Gemeinschaftsduschen nach wie vor nicht über Trennwände zum Schutz für die Intimsphäre der Insassen verfügten. Die Länderkommission empfahl die Anschaffung einer Sitzcouch o.ä. und eine wohnlichere Ausstattung. Siehe hierzu Seite 7. Die Duschen entsprachen dem normalen Standard hiesiger Schwimmbäder sowie betrieblicher und anderer Einrichtungen ähnlicher Art. Eine gesonderte Abtrennung der einzelnen Duschen war auf Grund der bestehenden baulichen 16 III. Ärztliche Versorgung Die Länderkommission bemängelte , dass die Einrichtung noch immer keine systematische ärztliche Zugangsuntersuchung durchführte . Diese Forderung entsprach auch der Entschließung des 114. Deutschen Ärztetages beim Besuch im Jahr 2011. Auch sollte darauf geachtet werden, dass bei Verständigungsschwierigkeiten mit dem Arzt generell ein Dolmetscher hinzugezogen wird. Die Übersetzung durch einen Mithäftling ist aus Gründen der Vertraulichkeit nicht geeignet. IV. Verpflegung Aus den Einzelgesprächen mit Häftlingen ergab sich, dass diese nicht ausreichend auf die ihnen zur Verfügung stehenden Kostformen (vegetarisch, ohne Schweinefleisch, ohne Rindfleisch ) hingewiesen worden waren . Die Länderkommission hielt es für erforderlich, dass jeder Häftling zeitnah nach seiner Aufnahme medizinisch untersucht wird. Hierbei soll der untersuchende Arzt speziell für das Erkennen einer Traumatisierung und anderer psychischer Erkrankungen fortgebildet sein. Die Abklärung einer möglichen Traumatisierung und oder anderer psychischer Erkrankungen sollte stets Gegenstand der medizinischen Zugangsuntersuchung sein. Gerade in Anbetracht der ethnischen und religiösen Vielfalt sei es wichtig, die Häftlinge hier in verständlicher Form zu informieren. Die Länderkommission empfahl die diesbezügliche Kommunikation zu optimieren . Besonderheiten (Enge) nicht umsetzbar. Selbst bei Vollbelegung der Etagen stand für die Benutzung der Duschräume täglich eine Zeitspanne von 15 Stunden zur Verfügung. Dies entsprach bei Vollbelegung einer Duschzeit von 30 Minuten für jeden Insassen. Diesbezüglich gab es von den Insassen keinerlei Beschwerden . Darüber hinaus wurde der Vorschlag geprüft, ob zumindest eine Dusche pro Duschraum mit einer Abtrennung ausgestattet werden kann. Eine Umsetzung erfolgte nicht. Die Abschiebungshafteinrichtung Berlin ist seit November 2015 geschlossen. Jeder Insasse bzw. jede Insassin wurde bei Neuaufnahme oder nach einer gescheiterten Abschiebung dem Sanitätsdienst im Abschiebungsgewahrsam vorgestellt, um ihr bzw. ihm nach ihrer/seinem gesundheitlichen Zustand zu befragen und bei Erkenntnissen eine Ärztin oder einen Arzt hinzuzuziehen. Darüber hinaus wurde weiterhin die Auffassung vertreten, dass eine routinemäßige ärztliche und psychologische Zugangsuntersuchung aus Respekt vor der individuellen Würde der Betroffenen und aufgrund fehlender Rechtsgrundlagen nicht durchgeführt werden kann. Die Insassen des Abschiebungsgewahrsams wurden ausreichend über die zur Verfügung stehenden Kostformen informiert. Bei der Einbringung in das Gewahrsam bekam jeder Insasse eine Hausordnung ausgehändigt. Die Hausordnung (10 Sprachen) erläuterte unter Punkt 4 umfassend die zur Verfügung stehenden Varianten der Verpflegung. Wei- 17 terhin wurde im Erstkontakt durch den Sozialdienst auf das Wahlessen hingewiesen. Darüber hinaus wird durch das Etagenpersonal vor Ort auf persönliche Belange eingegangen . Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Besuchte Einrichtung: Jugendarrestanstalt (Besuch vom 28. Januar 2014) Ergebnis der Prüfung Empfehlungen der Länderkommission Ergriffene Maßnahmen/Reaktion I. Arresträume Bemängelt wurde die kärgliche Einrichtung der Arresträume und dass keine Regale vorhanden waren. II. Duschräume Bemängelt wurde, dass die vorhandenen Duschräume über keine Abtrennungen verfügten. III. Psychologische Betreuung Bemängelt wurde, dass es keine regelmäßige psychologische Betreuung durch eine Fachkraft oder externer Vertragspartner gab. Die Länderkommission empfahl , die Arresträume zumindest mit einem einfachen Regal auszustatten, auf dem persönliche Gegenstände oder Bilder platziert werden können. Die Länderkommission empfahl zum Schutz der Intimsphäre den Einbau von Trennwänden zwischen den einzelnen Duschen. Die Länderkommission erachtete den Aufbau einer Zusammenarbeit mit ortsansässigen Jugendpsychologinnen oder Jugendpsychologen und/oder Jugendpsychiaterinnen oder Jugendpsychiatern als sinnvoll. Der Empfehlung wurde nicht gefolgt. Der überwiegende Teil der Arrestierten hält sich nur kurze Zeit in den Arresträumen auf. Der überwiegende Teil verbringt seine Tagesstunden in Programmen , bei der Gartenarbeit oder außerhalb der Anstalt. Hinzu kommt, dass der Jugendarrest als pädagogische Auszeit von den bisherigen Lebensumständen verstanden werden soll und sich dies auch in einer schlichten Gestaltung der Anstalt als „Besinnungsraum“ widerspiegeln darf. Der Empfehlung wurde nicht gefolgt. Gängige Praxis in der Jugendarrestanstalt ist es, Arrestierte auf Wunsch einzeln duschen zu lassen, was aufgrund der niedrigen Arrestantenzahlen unproblematisch organisiert werden kann. Der Empfehlung wurde nicht gefolgt. Für eine solide psychologische Diagnostik oder gar Betreuung im Arrest beispielsweise in Form der von regelmäßigen Sprechstundenangeboten ist die Arrestzeit in der Regel zu kurz. Eine – wenn auch nied- 18 rigschwellige – psychologische Betreuung ist zudem nicht Aufgabe des Jugendarrestes. Dessen Aufgabe ist vielmehr die möglichst intensive (kurzzeit-) pädagogische Einwirkung und ein elaboriertes Übergangsmanagement . Sobald hinreichende Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Arrestant oder eine Arrestantin zu Beginn oder während des Arrestes ernsthafte, behandlungsbedürftige psychische Auffälligkeiten zeigen, muss die Aufnahme in den Arrest abgelehnt werden bzw. ist der Arrest unverzüglich zu unterbrechen . Senatsverwaltung für Inneres und Sport Besuchte Einrichtung: Polizeigewahrsam Nordost (Besuch vom 5. Oktober 2015) Ergebnis der Prüfung Empfehlungen der Länderkommission Ergriffene Maßnahmen/Reaktion I. Fixierungen Bemängelt wurde, dass Fixierungen mit metallenen Fußfesseln vorgenommen wurden, wobei die Fixierung an ein oder mehreren Gliedmaßen erfolgte. II. Durchsuchung unter vollständiger Entkleidung Die Länderkommission bemängelte , dass Durchsuchungen unter vollständiger Entkleidung bei der Aufnahme in den Gewahrsam ohne Einzelfallprüfung stattfanden. Die Länderkommission empfahl keinerlei Fixierungen vorzunehmen. Andernfalls sollten Fixierungen lediglich mittels eines Gurtsystems erfolgen. Durchsuchungen, die mit einer Entkleidung und Inaugenscheinnahme des Schambereichs verbunden sind, sollen nur nach einer Abwägung im Einzelfall vorgenommen werden. Wird eine Durchsuchung mit Entkleidung als notwendig erachtet , sollen die Gründe nachvollziehbar dokumentiert werden. Personen werden im Bedarfsfall mit den dienstlich zur Verfügung stehenden Hand- und/oder Fußfesseln aus Metall gefesselt, wobei eine Fixierung an Gegenständen dabei nicht erfolgt. Die im Gewahrsam Nordost durchgeführten Durchsuchungen standen ausnahmslos im Einklang mit der polizeilichen Vorschriftenlage des Landes Berlin. Die Durchsuchung von Personen unter vollständiger Entkleidung erfolgte nur im begründeten Ausnahmefall. Dazu musste es bereits bei der Einlieferung der Person Hinweise geben, die die vollständige Entkleidung rechtfertigten. Dies wären zum Beispiel angekündigte Suizidversuche oder die Durchsuchung zum Zwecke des Auffindens von Beweismitteln. Eine generelle vollständige Entkleidung zum Zwecke der Durchsuchung erfolgte nicht. 19 III. Gewahrsamsbuch Bemängelt wurde, dass Zellenkontrollen nicht zeitlich dokumentiert wurden. IV. Baulicher Zustand Bemängelt wurden die veralteten und die teilweise verschmutzten Wände der Gewahrsamsräume . V. Kennzeichnung der Polizeibeamtinnen und – beamten Die Länderkommission bemängelte , dass die benutzten Namensschilder der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten im Gewahrsam aus Metall waren. Die Länderkommission empfahl eine zeitliche Dokumentation der Zellenkotrollen. Die Länderkommission empfahl eine Sanierung der Gewahrsamsräume . Die Länderkommission empfahl das Tragen von nichtmetallenen Namensschildern, da von diesen kein Verletzungsrisiko ausgehe. Gemäß der damaligen Vorschriftenlage war eine zeitliche Dokumentation nicht erforderlich. Daher wurde sie nur in Ausnahmefällen dokumentiert, zum Beispiel wenn der Gewahrsamsarzt häufigere Zellenkontrollen anordnete . Am 01.04.2015 wurde ein Antrag auf umfangreiche Renovierungsarbeiten bei der BIM (Berliner Immobilienmanagement GmbH) gestellt. Im Dezember 2015 erfolgte eine Renovierung der Zellen, Zellentüren und des Flures sowie des Aufenthaltsraumes . Der Empfehlung wurde nicht gefolgt, da schon die damaligen Namensschilder und Dienstnummernschilder der Polizei Berlin zur individuellen Kennzeichnung aus Kunststoff mit silberfarbener, optisch gebürsteter Oberflächenbeschichtung bestanden, die auf einer Lederlasche angebracht waren. Um ein Verletzungsrisiko zu minimieren , waren diese facettiert und mit abgerundeten Ecken versehen . Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Besuchte Einrichtung: Jugendstrafanstalt für Frauen, Hauptanstalt Lichtenberg (Besuch vom 11. März 2016) Ergebnis der Prüfung Empfehlungen der Länderkommission Ergriffene Maßnahmen /Reaktion Die Justizvollzugsanstalt für Frauen, Hauptanstalt Lichtenberg , erschien der Länderkommission beispielhaft für den Frauenvollzug. Beispielhaft wurde der geringe Sicherheitsstandard , die vorhandene Teilvergitterung , die langen Aufschlusszeiten genannt und die unbe- 20 wachte wöchentliche Kinderspielstunde genannt. Die Länderkommission erwähnte zudem die vorhandenen Haftraumtelefone , das Substitutionsprogramm sowie die Haftraumsituation mit abgetrenntem Toilettenund Duschbereich als beispielhaft . I. Besonders gesicherte Hafträume Bemängelt wurde, dass die Videoüberwachung des besichtigten besonders gesicherten Haftraums einen uneingeschränkten Einblick in den Toilettenbereich gewährte. II. Doppelbelegung von Hafträumen Die Länderkommission bemängelte , dass der besichtigte doppelt belegte Haftraum mit ca. 8 qm für eine Doppelbelegung ungeeignet sei. Es sollte sichergestellt werden , dass Gefangene auch im besonders gesicherten Haftraum unbeobachtet den Toilettenbereich nutzen können . Die Länderkommission empfahl diesbezüglich eine Verpixelung der betroffenen Bereiche. Die Länderkommission empfahl , Hafträume nicht doppelt zu belegen, wenn diese nicht über eine ausreichende Größe verfügen. Die Umrüstung der in den besonders gesicherten Hafträumen befindlichen Kameraüberwachung wurde mit Blick auf die angemessene Wahrung der Intimsphäre der Gefangenen für den gesamten Berliner Justizvollzug geplant und umgesetzt. Durch die neu installierten Videoanlagen wird durch eine rot aufleuchtende Lampe an der Kamera für die betroffenen Gefangenen in den besonders gesicherten Hafträumen erkennbar sein, wann die Kamera im Aufnahmebetrieb ist. Zudem ist für den Toilettenbereich die Verpixelung der Kamerabilder über zusätzlich montierte Wärmesonden gewährleistet. In der Anstalt existieren Hafträume in der Größe von 7,8 qm bis 9,65 qm zuzüglich des abgetrennten und nach außen belüfteten Sanitärbereichs mit einer Größe von 1,7 qm. Eine vereinzelte Doppelbelegung, die grundsätzlich nur auf freiwilliger Basis mit Zustimmung der Gefangenen stattfindet und wenn zudem für keine der Gefangenen hierdurch schädliche Einflüsse zu befürchten sind, erfolgt ab einer Haftraumgröße von 8,26 qm exklusive abgetrennten Sanitärbereich. Das heißt, dass doppelt belegte Hafträume inklusive abgetrennten und gesondert entlüfteten Sanitärbereich , bestehend aus Toilette, Waschbecken und Dusche, eine Größe von 9,96 qm bis 11,35 21 qm für den Bereich Lichtenberg aufweisen können. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Besuchte Einrichtung: Jugendstrafanstalt Tegel, Teilanstalten I, IV, V und VI (Besuch vom 10. April 2017) Ergebnis der Prüfung Empfehlungen der Länderkommission Ergriffene Maßnahmen/Reaktion Positiv wurde die medizinische Versorgung in der Justizvollzugsanstalt Tegel bewertet . So verfügte jede Teilanstalt über eine eigene Arztgeschäftsstelle. Es wurde positiv bewertet, dass Impfungen und andere Vorsorgeuntersuchungen durchgeführt werden. Auch das strukturierte Substitutionsverfahren und die hohe Beschäftigungsquote von 78% wurden positiv bewertet . I. Besonders gesicherte Hafträume 1. Hygienische Verhältnisse Bemängelt wurde der unsaubere und unhygienische Zustand des besonders gesicherten Haftraums. Insbesondere der Zustand der verwendeten Schaumstoffmattratze und der vorhandenen Wolldecken wurden bemängelt . Auch wurde der Zustand der zur Verfügung gestellten Unterwäsche bemängelt . 2. Videoüberwachung Bemängelt wurde, dass einer der besichtigten besonders gesicherten Hafträume auch im Toilettenbereich vollständig einsehbar war. Die Länderkommission empfahl die Anschaffung neuer, abwaschbarer Matratzen mit Einwegdecken sowie die Anschaffung von Papierunterhosen und Papierhemden. Die Länderkommission empfahl die Verpixelung des Toilettenbereichs . Alle besonders gesicherten Hafträume sind inzwischen mit abwaschbaren Matratzen ausgestattet. Die Bediensteten sind für die regelmäßige Überprüfung des hygienischen Zustandes der besonders gesicherten Hafträume sensibilisiert worden. Einwegdecken sowie Einwegkleidung für die Gefangenen wurden ebenfalls beschafft und liegen in den besonders gesicherten Hafträumen aus. In den besonders gesicherten Hafträumen mit Videoüberwachung ist nunmehr gewährleistet, dass der Toilettenbereich auf den Überwachungsmonitoren verpixelt dargestellt und so die Intimsphäre der Gefangenen gewahrt wird. 22 II. Teilanstalt II 1.Sicherungsstation Bemängelt wurde das Fehlen einer ausreichenden psychologischen Betreuung. 2.Personalsituation Bemängelt wurde die personelle Besetzung in der Teilanstalt II. So ergab ein exemplarisch für April 2017 angeforderter Belegungsplan , eine erhebliche Abweichung der Ist-Besetzung von der Soll-Besetzung. So wurde bemängelt, dass der Frühdienst im April 2017 nur an zwei Tagen voll besetzt war. Die Länderkommission empfahl eine regelmäßige psychologische Betreuung. Die Länderkommission empfahl dringend die für erforderlich gehaltene Besetzung zu gewährleisten. Die regelmäßige psychologische Betreuung der Inhaftierten auf der Sicherungsstation ist gewährleistet. Personell ist die dafür zur Verfügung stehende Stelle zu je 50% mit einer Psychologin (seit dem 15.03.2017) und einem Psychologen (seit dem 01.08.2017) besetzt. In diesem Rahmen werden den Gefangenen auf der Sicherungsstation psychologische Einzelgespräche angeboten. Die Gespräche können nach Bedarf einmal wöchentlich im Rahmen von ca. 60 Minuten im Anwaltssprechraum der Sicherungsstation stattfinden . Je nach Anzahl der Gefangenen auf der Sicherungsstation, der personellen Besetzung durch Bedienstete des allgemeinen Vollzugsdienstes sowie in Abhängigkeit von der Gewährleistung der täglichen Freistunde kann die Anzahl und Dauer der Gespräche variieren. Die eingesetzten Psychologen nehmen in beratender Funktion an den oben erwähnten regelmäßigen Fortdauerkonferenzen teil. Den Justizverantwortlichen ist aufgrund der angespannten Personalsituation im allgemeinen Vollzugsdienst (AVD) in allen Justizvollzugsanstalten – und auch der Teilanstalt II der Justizvollzugsanstalt Tegel – bewusst, dass alle Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Soll- Ausstattung mit Mitarbeitern des allgemeinen Vollzugsdienstes so zügig wie möglich wieder zu erreichen. Indessen ist dies wegen des Mangels an geeigneten Bewerbern und des Erfordernisses einer zweijährigen Ausbildung in Theorie und Praxis für eine qualitätsvolle Tätigkeit nicht in Kürze zu erreichen. Die momentane Personalsituation im Berliner Justizvollzug im AVD ist auf Sparbeschlüsse des Senats vom 24. Januar 2012 zurückzuführen, die dazu geführt haben, dass in den Jahren 2012 und 2013 nicht oder nicht der Altersfluktuation entsprechend 23 Justizvollzugsbedienstete des AVD ausgebildet werden konnten. Erschwerend auf die Stellensituation wirkt sich ebenfalls der demografische Wandel und die damit einhergehende Altersfluktuation insbesondere im AVD aber auch in allen anderen Berufsgruppen aus, wonach viele Bedienstete altersbedingt aus dem Dienst ausgeschieden sind bzw. in den kommenden Jahren ausscheiden werden. Infolgedessen und wegen des Ausbildungsstopps in den Jahren 2012 und 2013 können viele Stellen im allgemeinen Vollzugdienst (AVD) bis heute nicht besetzt werden . Die Nachbesetzung der dann freigewordenen Stellen im AVD kann der Justizvollzug nur durch die eigene Ausbildung erreichen, da auf dem freien Bewerbermarkt diese Berufsgruppe nicht vorhanden ist. Ab 2014 konnte der Justizvollzug wieder Bewerber für den AVD entsprechend der konkreten Bedarfe ausbilden. Da die Ausbildung für den AVD - wie erwähnt - zwei Jahre dauert , sind die ersten Ausgebildeten ab 2016 in den Justizvollzugsanstalten angekommen. Grundlage für die Ausbildungsberechnungen sind die nicht besetzten Stellen im AVD, die personellen Bedarfe sowie die Fluktuationen im Justizvollzugsdienst. Dementsprechend sieht die Ausbildungsplanung für die kommenden Jahre vor, dass unter Ausnutzung aller verfügbaren Kapazitäten der Bildungsstätte des Justizvollzuges mit Hochdruck ausgebildet wird. Für den Haushalt 2018/2019 sind entsprechende Ausbildungsmittel eingeplant . Anhand dieser Planungen ist damit zu rechnen, dass ca. Ende 2020 die Soll-Stellen im AVD durch die Ausbildung besetzt sein werden. Auch wird der Altersdurchschnitt der AVD- Bediensteten durch die vermehrte Einstellung junger Nachwuchskräfte sukzessive sowie durch die hohe Fluktuation älterer Mitarbeitenden in den nächsten Jahren sinken. 24 3.Sport- und Beschäftigungsmöglichkeiten Bemängelt wurden die geringen Sport- und Freizeitangebote in der Teilanstalt II. So gab es keine Sportmöglichkeiten im Freien. Zudem wurde bemängelt, dass im Durchschnitt nicht mehr als insgesamt 24 Plätze pro Tag für Sport zur Verfügung standen. Angesichts einer Kapazität von 369 Haftplätzen in der Teilanstalt II konnten so bei Vollbelegung lediglich 6% der Häftlinge das Sportangebot wahrnehmen. Die Länderkommission empfahl , das Angebot der Sportund Beschäftigungsmöglichkeiten der Teilanstalt II zu erweitern. Oberste Priorität ist es, mit dem vorhandenen Personal Sicherheit und Ordnung der Anstalt sicher zu stellen . Dies gilt auch für die Teilanstalt II. Dass im Falle eines Anstaltsalarms der gesamte Stations-Flügel unter Verschluss geht, gehört zu den erforderlichen Sicherungsmaßnahmen in allen Anstalten gleichermaßen und dient nicht etwa der Bestrafung Unbeteiligter, auch wenn dies von diesen mitunter so empfunden wird. Die Teilanstalt II bot neben Gymnastik , Handball, Tischtennis, Fußball, Volleyball und Seniorensport auch Zusätzlich Kraftsport an. Während der Freistunden bestanden weitere Möglichkeiten zur sportlichen Betätigung (Tischtennis, Laufen). Im Freizeit- und Bildungsplan (Stand 18.09.2017) waren die sonstigen Beschäftigungsmöglichkeiten in der Teilanstalt II angegeben: Bibelgruppe der Zeugen Jehovas Ethikgesprächsgruppe / Gesprächsgruppe für Gefangene muslimischen Glaubens Beratungsangebot für ältere Inhaftierte – Drehscheibe (Einzelgespräche ) Drogen-Gesprächsgruppe Shems - Gesprächsgruppe für türkische Insassen Gefährdetenhilfe „Scheideweg “ (biblisch/christlicher Hintergrund ) Backgammongruppe Die Erweiterung der Freizeitangebote ist derzeit nicht beabsichtigt. Das schließt nicht den Versuch aus, immer wieder neue Angebote zu implementieren und auf ausreichend hohe Teilnehmerzahlen hinzuwirken. Denn die Gefangenen in der Teilanstalt II lassen sich im Allgemeinen nur schwer zu einem - gar regelmäßigen - Besuch der bestehenden Angebote motivieren. 25 4.Bauliche Situation und Ausstattung der Hafträume Bemängelt wurde, dass die baulichen Gegebenheiten der Teilanstalt II der im Jahr 1898 erbauten Justizvollzugsanstalt Tegel und ihre panoptische Bauweise einen zeitgemäßen Strafvollzug nicht zulassen. Die engen Hafträume und die abgenutzten Möbel und die teilweise nicht abgetrennten Toiletten wurden bemängelt. Die Länderkommission zweifelte an, dass die Teilanstalt II für die Unterbringung von Gefangenen geeignet ist. Den Justizverantwortlichen im Land Berlin ist bewusst, dass sich grundsätzliche und nachhaltige Verbesserungen der Unterbringungs-, Betreuungs - und Freizeitsituation in historischen Bestandsgebäuden der Kaiserzeit ohne umfassende baulichtechnische Umbau- und Sanierungsmaßnahmen kaum realisieren lassen werden. Daher investiert das Land Berlin sowohl in zeitgemäße Neubauten (hier: Justizvollzugsanstalt des Offenen Vollzuges Berlin / Neubau Teilanstalt Robert-von- Ostertag Str.- 2010; Neubau JVA Heidering - 2013, Justizvollzugsanstalt Tegel - Neubau Teilanstalt VII / Einrichtung zum Vollzug der Sicherungsverwahrung - 2014) als auch in den Umbau, die Sanierung und Grundinstandsetzung bestehender Gebäude (hier: Justizvollzugsanstalt Moabit - Grundinstandsetzung Teilanstalt III - 2014; Justizvollzugsanstalt Tegel - Teilanstalt III, Umbau und Grundsanierung - voraussichtlich ab 2020; Justizvollzugsanstalt Moabit - Teilanstalt II, Umbau, Sanierung und Grundinstandsetzung – voraussichtlich ab 2021). Der von der BIM - Berliner Immobilienmanagement GmbH (Eigentümervertreterin /Vermieterin der Justizimmobilien ) - ermittelte Sanierungsbedarf für die Justizvollzugsliegenschaften lag - ohne Umsetzung funktions- und nutzungsoptimierter Belange der Justiz - im Jahr 2014 bei ca. 286 Mio. EUR. Das jährlich zur Verfügung stehende Budget für die Bauunterhaltung liegt dagegen bei etwa 11 Mio. EUR für alle Justizvollzugseinrichtungen. Diese Zahlen lassen bereits erkennen , wie intensiv und kreativ die Bemühungen der Justizseite ausgerichtet sein müssen, mögliche Finanzierungsquellen zu erschließen, um notwendige Baumaßnahmen in Bestandsgebäuden der Justizvollzugsanstalten zu ermöglichen. Selbstverständlich wurde und wird immer wieder in die bestehenden Gebäude investiert – grundlegende Verbesserungen durch Neuzuschnitt der 26 5. Besuchszentrum Es wurde bemängelt, dass das Besuchszentrum kein Die Länderkommission empfahl zu überprüfen, ob das Räume und Flächen, etc. lassen sich aber nur durch konzeptionelle, größere Maßnahmen erreichen. Die Sanierung und Grundinstandsetzung der Teilanstalt II in der Justizvollzugsanstalt Tegel spielt hierbei eine wesentliche Rolle. Voraussetzung hierfür sind aber auch entsprechende Kompensationsmöglichkeiten im Berliner Justizvollzug. Gefangene der Teilanstalt II müssen nicht nur für die mehrere Jahre dauernde Bauphase an anderer Stelle untergebracht werden; sanierungsbedingte Kapazitätseinbußen von etwa 130 Haftplätzen erfordern zudem in dieser Größenordnung alternative reguläre Unterbringungsmöglichkeiten im Berliner Justizvollzug. Daher müssen aufgrund bestehender Abhängigkeiten unter Berücksichtigung der sonstigen haftplatzrelevanten Baumaßnahmen Konzepte erarbeitet und fortgeschrieben werden, um realistische Lösungsvarianten aufzeigen und eine bedarfsgerechte Betriebsführung aufrechterhalten zu können. Der erste große Schritt in diese Richtung ist die im laufenden Haushalt bereits eingestellte Planung zur Sanierung der Teilanstalt III in der Justizvollzugsanstalt Tegel. Durch die geplante Sanierung werden weitere, mengenmäßig noch nicht feststehende Haftplätze zur Verfügung stehen , die wiederum Kapazitätseinbußen bei der Sanierung der Teilanstalt II zum Teil auffangen können. Baumaßnahmen dieser Art benötigen indessen Zeit. Denn sie müssen mit auf die Zukunft ausgerichteten Bauzielplanungen unterlegt werden. Diese Planungen wiederum müssen weitreichenden aufbau- und ablauforganisatorischen Veränderungsprozessen sowie denkmalschutz- und baurechtlichen, zeitlichen, finanziellen , baulichen sowie bauphysikalischen und nicht zuletzt vollzuglichen Kriterien Rechnung tragen. Vor allem aber müssen sie als Teil einer vollzuglichen Gesamtkonzeption entwickelt werden. Die Nationale Stelle hat das Sprechzentrum besichtigt, das die Teilan- 27 geeignetes Umfeld für Besuche bot. Bemängelt wurde insbesondere die Lautstärke, die vertrauliche oder gar intime Gespräche nicht zugelassen habe. Besuchszentrum der Teilanstalt II ein geeignetes Umfeld zur Kontaktpflege darstellt. stalten II, V und VI für die Durchführung der Gefangenenbesuche nutzen . In jedem der beiden Sprechräume befinden sich 10 Besuchstische . Die Lautstärke in den Sprechräumen hängt von der Besucherzahl ab. Sie beruht im Wesentlichen auf zwei Faktoren: Besuche können wöchentlich an zwei Wochentagen (Montag, Dienstag) sowie monatlich an zwei Wochenenden (Samstag, Sonntag) angeboten werden. Dadurch sind die 20 Besuchstische fast durchgängig besetzt und die Anzahl der Besucher in den Sprechräumen entsprechend hoch. Eine Ausweitung der Öffnungszeiten - und damit verbunden eine Entzerrung der Besuchszeiten – würde an jedem weiteren Tag die Besetzung von 10 Dienstposten des Allgemeinen Vollzugsdienstes erfordern (5 Dienstposten am Tor 1a für die Besucherkontrolle , 5 Dienstposten im Sprechzentrum ). Diese Dienstposten sind der Justizvollzugsanstalt Tegel im Rahmen der Organisationsbetrachtung für jeden 2. Mittwoch zuerkannt worden . Angesichts der personellen Unterdeckung in der Laufbahn des Allgemeinen Vollzugsdienstes (aktuell sind 53 von 397 Stellen unbesetzt) ist es derzeit nicht möglich, weitere Sprechstundenzeiten zu ermöglichen . Zum anderen ist die Justizvollzugsanstalt Tegel vergleichsweise großzügig im Hinblick auf die pro Gefangenen zulässige Zahl der Besucherinnen und Besucher. Jeder Gefangene darf zu einer Sprechstunde bis zu fünf Besucher empfangen (max. zwei Erwachsene und bis zu drei Kinder). Eine Reduzierung der Besucherzahlen pro Gefangenen – wie in anderen Berliner Justizvollzugsanstalten bereits praktiziert – würde mit großer Wahrscheinlichkeit auch zu einem geringeren Geräuschpegel während der Sprechstunden führen, jedoch die Kontaktmöglichkeiten der Gefangenen einschränken . Bauliche Veränderungen zur Verbesserung der akustischen Rahmenbedingungen im Sprechzentrum (z. B. Lärmschutzwände/- decken) stehen zudem unter dem Vorbehalt aktueller Planungen im 28 III. Zugangsräumlichkeiten Bemängelt wurden die hygienischen Zustände der Wände, die an vielen Stellen Verschmutzungen aufwiesen und auch teilweise mit verfassungsfeindlichen Inhalten beschmiert waren. Bemängelt wurde zudem die stark verunreinigte Toilette, die sich in den Räumlichkeiten befand. IV. Vollzugsplanung und Entlassungsvorbereitung Bemängelt wurden die Probleme bei der Einhaltung und Fortschreibung von Vollzugsplänen . V. Transparenz über Aufenthaltsdauer auf der Abschirmstation Bemängelt wurde, dass die Dauer des Aufenthalts auf der Abschirmstation für die Gefangenen nicht transparent und nachvollziehbar war. Die Länderkommission empfahl eine Renovierung und eine umgehende Entfernung der verfassungsfeindlichen Schmierereien. Die Länderkommission empfahl auch im Falle krankheitsbedingter Ausfälle die Erstellung und Fortschreibung von Vollzugsplänen zu gewährleisten. Die Länderkommission forderte , dass die Dauer des Aufenthalts auf der Abschirmstation an klare Kriterien gebunden sein sollte, die den Gefangenen mitgeteilt werden sollen. Projekt „Bauzielplanung Tegel 2025“. Festlegungen zur örtlichen Lage und Größe des künftigen Sprechzentrums sind noch nicht getroffen. Die zum Zeitpunkt des Besuchs der Länderkommission mit Zeichnungen und Parolen beschmierten Aufnahmeräume am Tor, in denen die neu aufgenommen Gefangenen auf das Aufnahmeprocedere warten, bevor sie in ihre Hafträume geleitet werden , wurden sofort nach dem Besuch der Länderkommission renoviert . Zudem wurde eine abwaschbare Wandfarbe aufgetragen, die das Abwaschen von künftigem – letztlich nicht vermeidbarem – neuem Beschmieren erleichtern soll. Die fristgerechte Aktualisierung von Vollzugs- und Eingliederungsplänen sowie die zeitige und qualitätsvolle Entlassungsplanung sind das erklärte Ziel der Justizvollzugsanstalt Tegel. Um diese Ziele künftig besser zu erreichen, wird von den Gruppenleitungen seit August 2017 verpflichtend SoPart genutzt. Diese Fachanwendung setzt entscheidende Impulse für eine effizientere Erstellung der Vollzugspläne, eine passgenaue Entlassungsplanung und eine bessere Übersicht des Sozialdienstes über zur Fortschreibung anstehende Vollzugspläne und einzuleitende Entlassungsplanungen - aber auch für eine bessere Steuerbarkeit durch die Führungs - und Leitungskräfte. Bei der Unterbringung von Gefangenen auf der Abschirmstation handelt es sich stets um Einzelfallentscheidungen . Dies gilt gleichermaßen auch für die Aufenthaltsdauer, die einzelfallbezogen unterschiedlich lang sein kann. Im Umkehrschluss gibt es keine starren, allgemeingültigen Zeitvorgaben für die dortige Unterbringungsdauer . Die Unterbringung von Gefangenen auf der Abschirmstation erfolgt in Ausübung pflichtgemäßen Ermessens der Anstaltsleitung unter Be- 29 achtung der Vollzugsgrundsätze des § 3 Strafvollzugsgesetz Berlin (StVollzG Bln). Sie dient der Aufrechterhaltung der Anstaltssicherheit und -ordnung, die durch den anstaltsinternen Handel mit Betäubungsmitteln erheblich gefährdet wird. Sie wird angeordnet, wenn konkrete Anhaltspunkte für die Annahme bestehen, dass sich ein Gefangener am Drogenhandel in der Anstalt beteiligt oder beteiligen wird. Diese rechtliche Einschätzung folgt der ständigen Rechtsprechung des Kammergerichts. Regelmäßig wird bei allen Gefangenen geprüft, ob die Unterbringung auf der Abschirmstation aus präventiven Gründen der Gefährdung der Anstaltsordnung noch erforderlich ist. Bei Unterbringung auf der Abschirmstation erhält der Gefangene innerhalb eines Monats einen Bescheid mit den konkreten Verlegungsgründen . Im gleichen Zeitraum aktualisiert der abgebende Bereich den Vollzugsplan. Die Entscheidung über den weiteren Verbleib auf der Abschirmstation wird in einer Konferenz mit den maßgeblich Beteiligten getroffen. Die Konferenz erfolgt auf Antrag der Gefangenen oder erstmals nach der im Unterbringungsbescheid individuell festgesetzten Frist und sodann regelmäßig alle zwei Monate. Die Entscheidung wird jeweils dokumentiert und dem Gefangenen eröffnet. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wird in besonderer Weise beachtet, denn der Aufenthalt auf der Abschirmstation ist mit einschneidenden Begleitumständen für die Gefangenen verbunden. Es handelt sich jedoch nicht um die Anordnung einer besonderen Sicherungsmaßnahme im Sinne von § 86 StVollzG Bln. Im Rahmen vielfacher Entscheidungen der Strafvollstreckungskammern hat sich im Wege der Fortbildung des Rechts ein so genanntes „Mindestmaß “ der von Amts wegen vorzunehmenden erstmaligen Überprüfung der Fortdauer der angeordneten Maßnahme entwickelt, die bei 6 Monaten liegt. Hierüber werden die Betroffenen im Unterbringungsbescheid 30 VI. Übersetzung bei Arztgesprächen Bemängelt wurde, dass bei Verständigungsproblemen bei Arztgesprächen auch Gefangene als Sprachmittler hinzugezogen wurden. Diese Vorgehensweise könne die Möglichkeit beschränken, mit dem Arzt Themen zu besprechen , die die Intimsphäre betreffen und der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen . Die Länderkommission empfahl im Falle von Verständigungsproblemen bei Arztterminen grundsätzlich einen Dolmetscher hinzuzuziehen. informiert. Abgesehen davon, hat der Gefangene das Recht, jederzeit einen Antrag zur Überprüfung zu stellen . Orientiert am Einzelfall lässt sich somit sagen, dass ein Inhaftierter mit der für ihn individuell festgesetzten Unterbringungszeit rechnen muss, ein oberes „Zeitmaß“ aber nicht vorhergesagt werden kann. Das hier aufgezeigte Verfahren ist den Gefangenen hinlänglich bekannt, zumal es der gängigen Rechtsprechung entspricht. Das Strafvollzugsgesetz Berlin regelt den Einsatz von Sprachmittlern im Zugangsverfahren in § 7 Abs 1 Satz 2. Diese Regelung gilt auch für die medizinische Zugangsuntersuchung. Der Einsatz von Sprachmittlern ist durch eine Fachdienstanweisung für den Bereich Medizin mit dem Zentralen Dolmetscher Dienst (ZDD) in der Justizvollzugsanstalt Moabit geregelt und abgestimmt. Der ZDD deckt in Berlin den Großteil der Fremdsprachen der in den Justizvollzugsanstalten Untergebrachten ab. Um eine Sprachmittlung in Eilfällen auch außerhalb der normalen Bürozeiten zu ermöglichen, hat die für den ZDD in der JVA Moabit zuständige leitende Sozialpädagogin ein Projekt aufgestellt , in dessen Rahmen auch die telefonische Sprachmittlung nach Einverständnis des betroffenen Untergebrachten möglich ist. Die Hinzuziehung von Mitgefangenen zur Sprachmittlung ist in diesem Zusammenhang nur die Ausnahme und einem nach umfassender Güterabwägung zuvor festgestellten Erfordernis geschuldet. Der Möglichkeit der Inanspruchnahme von Videodolmetscher-Diensten hat sich die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung bislang nicht genähert , weil zum einen im Berliner ZDD die überwiegende Zahl der Fremdsprachen abgedeckt ist und zum anderen die Nutzung solcher Dienste unter datenschutzrechtlichen Aspekten nicht unbedenklich ist. Nach 31 Auswertung der Erfahrungen mit dem Projekt Dolmetschen per Telefon wird indessen auch die Möglichkeit des ergänzenden Einsatzes von Videodolmetscher-Diensten für seltene , nicht vom ZDD abgedeckte Sprachen sowie in besonders eiligen Fällen geprüft werden. Senatsverwaltung für Inneres und Sport Besuchte Einrichtung: Polizeigewahrsam Berlin West und Südwest (Besuch vom 12. Mai 2017) Ergebnis der Prüfung Empfehlungen Ergriffene Maßnahmen/Reaktion Positiv bewertet wurde, dass beide Einrichtungen spezielle Belehrungsblätter für Jugendliche vorhielten. In diesen wurde in verständlicher Sprache über Rechte und Pflichten belehrt. Zudem wurde es als positiv bewertet, dass in beiden Dienststellen nachts immer ein Arzt anwesend war und den Bediensteten gewahrsamsspezifische Fortbildungen angeboten wurden. I. Durchsuchung mit Entkleidung Die Länderkommission bemängelte , dass Durchsuchungen unter vollständiger Entkleidung bei der Aufnahme in den Gewahrsam ohne Einzelfallprüfung stattfanden. Durchsuchungen, die mit einer Entkleidung und Inaugenscheinnahme des Schambereichs verbunden sind, sollen nur nach einer Abwägung im Einzelfall vorgenommen werden. Wird eine Durchsuchung mit Entkleidung als notwendig erachtet , sollen die Gründe nachvollziehbar dokumentiert werden. Die polizeiliche Vorschriftenlage des Landes Berlin sieht vor, eine Durchsuchung von Personen unter vollständiger Entkleidung in zwei Phasen und nur in begründetem Einzelfall vorzunehmen. Hierzu muss es bereits bei Einlieferung der Person Hinweise geben, die eine Entkleidung rechtfertigen. Dies wären zum Beispiel angekündigte Suizidversuche oder die Durchsuchung zum Zwecke des Auffindens von Beweismitteln . Eine generelle Anordnung zum Zwecke der Durchsuchung gibt es nicht. Die eingesetzten Dienstkräfte werden diesbezüglich sensibilisiert. Jede durch den Schriftführer angeordnete Durchsuchungsmaßnahme wird im Gewahrsamsmodul des polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystems (POLIKS) dokumentiert. Auch wird seit dem 10. Juli 2017 32 II. Gewahrsamsdokumentation Es wurde bemängelt, dass Zellenkontrollen nicht zeitlich dokumentiert wurden. III. Richterliche Erreichbarkeit Die Länderkommission bemängelte , dass ein richterlicher Bereitschaftsdienst für das Einholen einer Entscheidung über die Zulässigkeit und Fortdauer einer Ingewahrsamnahme lediglich von 8:00 Uhr bis 22:00 Uhr gewährleistet war. IV. Dimmbares Licht Bemängelt wurde, dass die Gewahrsamsräume des Gewahrsams Südwest nicht über dimmbares Licht verfügten. Die Länderkommission empfahl , die Zellenkontrollen zeitlich zu dokumentieren. Es wurde empfohlen, in Abstimmung mit den zuständigen Gerichten zu überprüfen , wie eine richterliche Erreichbarkeit nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gewährleistet werden kann. Eine Erreichbarkeit muss danach auch zwischen 4.00 Uhr und 8.00 Uhr gewährleistet sein. Es wurde empfohlen sämtliche Gewahrsamsräume mit dimmbarem Licht auszustatten . Es wurde empfohlen, die Lüftungen zu überprüfen und Maßnahmen zur Geräuschreduzierung zu ergreifen . eine Dokumentation der Entkleidung gewährleistet. Eine Dokumentation relevanter Ereignisse erfolgt im POLIKS- Gewahrsamsmodul. Eine Dokumentation der regelmäßigen Kontrollen auch ohne relevante Ereignisse wird nur als zielführend erachtet, wenn sie mit technischer Unterstützung aufwandsarm erfolgen kann. Möglichkeiten zur technischen Umsetzung werden geprüft. Über die Einsetzung eines Bereitschaftsdienstes entscheiden die Präsidien der Gerichte. Die geschilderten Mängel sind jedoch nur für Abschiebehaftsachen und Freiheitsentziehungen nach dem Allgemeinen Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (ASOG Bln.) zutreffend . Soweit Freiheitsentziehungen nach der Strafprozessordnung erfolgen , ist ein Richter auch zu anderen Tages- und Nachtzeiten erreichbar. Für die hier streitigen Zeiten zwischen 4.00 Uhr und 8.00 Uhr hat das Präsidium des Amtsgerichts Tiergarten keinen praktischen Bedarf für einen Bereitschaftsdienst erkennen können, da alsbald der reguläre Dienstbetrieb beginnt und der oder die Inhaftierte zur Gerichtstelle zwecks Anhörung verbracht werden muss. Die Gewahrsame West und Nordost verfügen bereits über dimmbare Beleuchtung. Eine Ausstattung der Gewahrsame Südwest, City und Tempelhof befindet sich mittlerweile in der Umsetzung. Die Lüftung wurde unverzüglich mit dem Ziel der Geräuschreduzierung überprüft. 33 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Besuchte Einrichtung: Krisen- und Clearingeinrichtung des Trägers JF Jugendförderung Berlin gGmbH* (Besuch vom 20.Mai 2016) * Dabei handelt es sich um eine Einrichtung der Inobhutnahme zur zeitlich befristeten Krisenintervention mit intensiver sozialpädagogischer Betreuung bzw. freiheitsentziehender Maßnahme gem. § 42 Abs. 5 Sozialgesetzbuch VIII bzw. § 1631b, Bürgerliches Gesetzbuch. Zielgruppe der Einrichtung sind schutzbedürftige, massiv gefährdete Kinder in der Regel von 13 bis unter 16 Jahren mit tatsächlichem Aufenthalts in Berlin, die aufgrund erheblicher Fremd- und Selbstgefährdung im der Inobhutnahme der zeitlich befristeten Krisenintervention mit zumindest zeitweisen freiheitsentziehenden Maßnahmen gem. o. g. gesetzliche Grundlagen bedürfen. Ergebnis der Prüfung Empfehlungen Ergriffene Maßnahmen/Reaktion Positiv bewertet wurden die räumlichen Gegebenheiten und die personelle Ausstattung. Konkrete Mängel wurden nicht ausgesprochen. Insoweit wird aber auf die Empfehlungen der Länderkommission verwiesen. Die Länderkommission empfahl , dass Kinder und Jugendliche ab dem ersten Tag täglich die Möglichkeit zur Bewegung an der frischen Luft haben sollen und effektiver als bisher, in die Lage versetzt werden, Beschwerden bei einer geeigneten externen Stelle vorzubringen . Darüber hinaus erfolgte ein Hinweis durch die Länderkommission , junge Menschen umfassender und altersgerecht über ihre Rechte zu informieren, insbesondere zu Fragen des Kontaktes zur Familie, zu dem Recht auf freie Meinungsäußerung , dem Recht auf Taschengeld, auf eigene Freiräume sowie auf vertrauliches Vorbringen von Beschwerden . Dabei solle über den Beschwerdeweg und weitere relevante Kontaktdaten informiert werden. Die tägliche Bewegung an der frischen Luft ab dem ersten Tag der Unterbringung wird für jeden jungen Menschen in seinem Tagesablauf berücksichtigt. Die Tagesstrukturplanung wurde entsprechend überarbeitet. Die Sicherung der Außenanlagen wurde nochmals mit dem Ziel überprüft, das Risiko von Entweichungen zu verringern, und gegebenenfalls baulich nachgebessert. Es wurde eine Ombudsperson bestellt, die jederzeit auch unangemeldet mit den jungen Menschen in der Einrichtung sprechen und vertraulich von den jungen Menschen telefonisch kontaktiert werden kann. Die vertrauliche telefonische Kontaktaufnahme der Ombudsperson ohne Anwesenheit von Betreuungspersonal wurde sichergestellt . Es wurden technische Möglichkeiten der Telefonie geprüft, um einen Missbrauch der Telefonnutzung durch die jungen Menschen ausschließen und gleichzeitig Vertraulichkeit sicherstellen zu können. Ein altersgerechtes Informationsheft über die Rechte der untergebrachten jungen Men- 34 schen wurde in leichter Sprache mit Unterstützung durch Praktiker der Öffentlichkeitsarbeit und Mitwirkung der untergebrachten jungen Menschen entwickelt und gestaltet. Darüber hinaus wurden Hinweise in den Arbeitsprozess der Weiterentwicklung der Konzeption der Einrichtung aufgenommen und um den Punkt „Partizipation “ ergänzt. Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Besuchte Einrichtung: Krankenhaus des Maßregelvollzuges - Krankenhausbetrieb des Landes Berlin - (Besuch vom 15. Juli 2017) Ergebnis der Prüfung Empfehlungen Ergriffene Maßnahmen/Reaktion Der Besuch diente vornehmlich einem Informationsaustausch zur Situation psychisch kranker Straftäter in der forensischen Psychiatrie. Angesprochen wurden u. a. Themen der pflegerischen und therapeutischen Versorgung sowie der Nachsorge entlassener Patienten, die von Bundesland zu Bundesland verschieden sind. Die Nationale Stelle regte an, das Formular zur Anordnung und Dokumentation von Zwangsmaßnahmen um ein weiteres Feld zu ergänzen , in dem das Personal erläutert, welche milderen Mittel versucht wurden und weshalb diese nicht ausreichend waren. Die Anregung zur Änderung des Formblattes wurde umgesetzt. Senatsverwaltung für Inneres und Sport Besuchte Einrichtung: Polizeigewahrsam Berlin-Tempelhof (Besuch vom 23. Oktober 2017) Ergebnis der Prüfung Empfehlungen Ergriffene Maßnahmen/Reaktion Positiv bewertet wurde, dass keine Fixierungen stattfanden , die gute räumliche Situation , der ausreichende Platz sowie das Vorhandensein verschiedener Zellentypen . I. Fortbildung von Tarifbeschäftigten Die mangelnden Fortbildungsmöglichkeiten für Tarifbeschäftigte wurde bemängelt Es wurde empfohlen, die Tarifbeschäftigten regelmäßig und verpflichtend in den für den Polizeigewahrsam Die Fortbildung für Tarifbeschäftigte im Referat Gefangenenwesen wurde im Januar 2018 an die Bedarfe des Referats angepasst. Spezielle 35 II. Dokumentationspflicht Bemängelt wurde eine unzureichende Dokumentation bei beobachteten Toilettengängen . Bemängelt wurde eine unzureichende Dokumentation bei Durchsuchungen mit einer vollständigen Entkleidung. wichtigen Themenbereichen , wie beispielsweise Deeskalation oder Umgang mit suizidgefährdeten Personen , fortzubilden. Es wurde empfohlen, sofern eine Beobachtung beim Toilettengang durch Bedienstete für erforderlich erachtet wird, dies im Einzelfall anzuweisen und nachvollziehbar zu dokumentieren. Auch wurde empfohlen, für eine Gewahrsamsdokumentation zu sorgen. Wird eine Durchsuchung mit Entkleidung und Inaugenscheinnahme des Schambereichs als notwendig erach- Trainingsprogramme, in denen u. a. das Thema der Deeskalation besprochen und trainiert wird, werden durch die Mitarbeitenden regelmäßig besucht. Die Inhalte des in der BAK (Beschreibung des Aufgabenkreises) festgeschriebenen Wochenlehrgangs für Tarifbeschäftigte im Gefangenenbewachungsdienst sind derzeit in der Überarbeitung. Die Inhalte werden in Absprache mit der Polizeiakademie an die Bedürfnisse angepasst. Eine Einbindung der Suizidprophylaxe wurde diesbezüglich angeregt. Weiterhin finden regelmäßig Seminare beim Polizeiärztlichen Dienst statt. Hier erfahren die Mitarbeitenden Unterweisungen in der Ersten Hilfe. Eine Weisungslage wurde hier nicht für erforderlich erachtet. Darüber hinaus ist die Drogentoilette auf Grundlage der Gemeinsamen Allgemeinen Verfügung (GAV) zur Exkorporation von Betäubungsmitteln zwischen der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz und der Senatsverwaltung für Inneres und Sport vom 14. September 2017 in Betrieb genommen worden. Der Einsatz bedarf einer gesonderten Anordnung und wird umfassend dokumentiert. Grundsätzlich erfolgt alle 15 Minuten eine Kontrolle der belegten Zellen. Die Dokumentation wurde im Nachgang zum o. a. Besuch der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter angepasst und erfolgt derzeit handschriftlich in Listenform. Die Prüfung der Umsetzung einer technischen Lösung zur Dokumentation der Zellenkontrolle dauert derzeit noch an. Vor diesem Hintergrund ist eine abschließende Mitteilung des Prüfungsergebnisses zurzeit nicht möglich. Die Durchsuchung von Personen unter vollständiger Entkleidung erfolgte nur im begründeten Einzelfall. Dazu musste es bereits bei der Ein- 36 III. Ärztliche Untersuchung Bemängelt wurde, dass Personen , die unter Einsatz körperlicher Gewalt festgenommen wurden, nicht generell einem Arzt vorgestellt wurden . IV. Kennzeichnung von Tarifbeschäftigten Die Länderkommission bemängelte , dass für die im Gewahrsam tätigen Tarifbeschäftigten eine Kennzeichnung freiwillig war. tet, sind die Gründe hierfür nachvollziehbar zu dokumentieren . Es wurde empfohlen, Personen , die unter Einsatz körperlicher Gewalt festgenommen wurden, bei der Aufnahme in den Gewahrsam einem Arzt vorzustellen . Verletzungen können so festgestellt und dokumentiert werden. Dies schützt auch beteiligte Beamte vor nachträglichen ungerechtfertigten Beschwerden. Es wurde empfohlen, für die im Gewahrsam tätigen Tarifbeschäftigten das Tragen von Namensschildern verpflichtend einzuführen. lieferung der Person Hinweise geben , die die vollständige Entkleidung rechtfertigten. Dies wären z. B. angekündigte Suizidversuche oder das Auffinden von Beweismitteln. Eine generelle vollständige Entkleidung zum Zwecke der Durchsuchung erfolgt nicht. Durch das Referat Gefangenenwesen wurde jede durch die Schichtführung angeordnete Durchsuchungsmaßnahme im PO- LIKS-Gewahrsamsmodul dokumentiert . Eine Dokumentation der Entkleidung soll zusätzlich seit dem 10. Juli 2017 im POLIKS- Gewahrsamsmodul in der Maßnahme „Durchsuchung“ im Feld „Kommentar “ erfolgen. Die Mitarbeitenden wurden erneut auf die Dokumentation hingewiesen und eine stichprobenartige Kontrolle der Eintragungen gewährleistet. Personen, die mit sichtbaren Verletzungen in einen Gewahrsam eingebracht werden oder bei ihrer Einbringung den Bedarf nach ärztlicher Begutachtung formulieren, werden schnellstmöglich einem Honorararzt vorgestellt, welcher die Verwahrfähigkeit feststellt. Dies ergibt sich aus der Geschäftsanweisung Dir ZA Nr. 01/2012 über den Täglichen Dienst im Referat Gefangenenwesen, Ziffer 3.2. Abs. (1) - (4). Für eine darüber hinausgehende ärztliche Vorstellung wird derzeit keine Veranlassung gesehen. Für die Tarifbeschäftigten im Gefangenenbewachungsdienst besteht bereits eine Verpflichtung zur Kennzeichnung , da sie gemäß § 2 PDieVO (Verordnung über die Wahrnehmung bestimmter polizeilicher Aufgaben durch Dienstkräfte der Polizei) im vollzugsnahen Dienst u. a. zur Entlastung der Vollzugskräfte eingesetzt werden. Daraus resultierend ergibt sich, analog zu Vollzugskräften, das verpflichtende Tragen eines Namensschildes bzw. eines Schildes mit individueller Nummer. Anzumerken ist, dass gemäß Ziffer 2 Abs. 5 der Geschäfts- 37 V. Allgemeines Während des Rundgangs durch den Gewahrsam wurde bemängelt, dass Bedienstete die Zellen teils betreten, ohne sich vorher beispielsweise durch kurzes Anklopfen bemerkbar zu machen. In einigen Fällen wurden Personen in Gewahrsam zudem geduzt . Eine konkrete Empfehlung wurde nicht ausgesprochen. anweisung Zentrale Serviceeinheit (ZSE) Nr. 2/2009 über das Tragen von Namensschildern die Verpflichtung zum Tragen eines der Kennzeichnungsschilder nicht besteht, wenn der entsprechende Bekleidungsartikel nicht über die erforderlichen Befestigungsmöglichkeiten verfügt. Dies ist beispielsweise bei dienstlich gelieferten Fleece Jacken oder Strickpullovern der Fall. Die Gewahrsamsleitungen, Schichtführungen sowie die Mitarbeitenden werden fortführend dahingehend sensibilisiert, dass sie vor dem Betreten eines Zellentrakts anzuklopfen haben. Der respektvolle Umgang mit Menschen orientiert sich an der Polizeidienstvorschrift (PDV) 350 (Ausgabe Berlin) – Verhalten von Polizeiangehörigen. Aus der Ziffer 3.3.5 ergibt sich, dass jeder Person mit korrekter Anrede und Ansprache, üblicherweise mit „Sie“, zu begegnen ist. Wenn es die Situation zulässt, haben sich Polizeiangehörige auch sprachlich auf die Gesprächspartner einzustellen, dürfen dabei aber nicht herablassend oder verletzend werden. Das Duzen wird in solch gelagerten Einzelfällen toleriert. 4. Wie unterstützt das Land Berlin die Arbeit der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter? Zu 4.: Das Land Berlin unterstützt mit Nachdruck die wichtige Aufgabe der Nationalen Stelle zur Verhinderung von Folter. Um der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter die Erfüllung ihres Mandats zu ermöglichen, gewährt das Land Berlin den Mitgliedern der Nationalen Stelle Zugang zu allen Informationen, welche die Anzahl der Personen, denen an Orten der Freiheitsentziehung im Sinne des Artikels 4 des Fakultativprotokolls die Freiheit entzogen ist, betreffen. Darüber hinaus gewährt das Land Berlin den Mitgliedern der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter einen ungehinderten und unbeschränkten Zugang zu allen Orten der Freiheitsentziehung, die der Hoheitsgewalt und Kontrolle des Staates unterstehen. Das Recht auf Zugang zu allen in Gewahrsam befindlichen Personen schließt dabei auch das Recht ein, mit diesen Personen vertrauliche Gespräche zu führen. Darüber hinaus finden, soweit es sich ergibt, persönliche Begegnungen der Berliner Verantwortungsträger mit den Mitgliedern der Nationalen Stelle - so z. B. bei der Vorstellung der Jahresberichte - statt. Rechtliche Grundlagen für die Zusammenarbeit mit der Nationalen Stelle zur Verhinderung von Folter sind dabei der Organisationserlasses des Bundesministeriums der Justiz vom 38 20. November 2008, der Staatsvertrags über die Einrichtung eines nationalen Mechanismus aller Länder nach Artikel 3 des Fakultativprotokolls vom 18. Dezember 2002 zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe vom 25. Juni 2009 und die Verwaltungsvereinbarung über die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter nach dem Fakultativprotokoll vom 18. Dezember 2002 zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung. 5. Welche Maßnahmen unternimmt das Land präventiv, um die Wahrung menschenwürdiger Unterbringung und Behandlung im Freiheitsentzug (Orte der Freiheitsentziehung im Sinne von Artikel 4 OPCAT) zu sichern ? Zu 5.: Dem Senat ist es ein sehr wichtiges Anliegen, dass staatliche Freiheitsentziehungen in einer menschenwürdigen Art und Weise vollzogen werden und die Betroffenen nur in dem Maße belastet werden, wie dies zwingend für den Vollzug der Freiheitsentziehung notwendig ist. Der Senat ist sich dabei seiner Verantwortung für die Betroffenen bewusst. Die Empfehlungen der Länderkommission geben wertvolle Hinweise auf Verbesserungsbedarfe in den jeweiligen Einrichtungen. Gemeinsam mit der jeweiligen Aufsichtsbehörde und/oder den Trägern der Einrichtung werden diese transparent diskutiert und gemeinsam nach den gesetzlichen Maßgaben in begründeten Fällen umgesetzt. Mit diesen Maßnahmen ist es möglich, auch präventiv, die geltenden Standards bei Freiheitsentziehungen zu gewährleisten. Im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe gibt es zudem regelmäßige Qualitätskontrollen der Arbeit der Einrichtung mittels obligatorischer Qualitätsdialoge nach den Vorschriften des Berliner Rahmenvertrages für Hilfen in Einrichtungen und durch Dienste der Kinderund Jugendhilfe (BRVJug), die in einem Turnus von mindestens 2 Jahren stattfinden. Darüber hinaus finden unterjährig Auswertungsgespräche statt, sofern die Sachlage dies erforderlich macht. Berlin, den 25. Juli 2018 In Vertretung M. Gerlach Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung