Drucksache 18 / 15 581 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Stefan Taschner (GRÜNE) vom 09. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Juli 2018) zum Thema: Hitzefrei für Berlins Kutschpferde in der Innenstadt und Antwort vom 30. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Aug. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Dr. Stefan Taschner (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15 581 vom 9. Juli 2018 über Hitzefrei für Berlins Kutschpferde in der Innenstadt ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Die Berliner Senatsverwaltung für Justiz, Antidiskriminierung und Verbraucherschutz hat angekündigt bei Temperaturen von über 30°C den Kutschbetrieb einstellen zu wollen. Hierfür sollten die Berliner Kutschleitlinien überarbeitet werden. Wie ist der derzeitige Stand der Überarbeitung? Zu 1.: Die Berliner Leitlinien für Pferdefuhrwerksbetriebe wurden von der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung überarbeitet. Da eine Einbeziehung der Berliner Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämter in die Überarbeitung der Kutschenleitlinien unverzichtbar ist, wurde den für die Ordnungsämter – Fachbereich Veterinär - und Lebensmittelaufsicht - zuständigen Bezirksstadträtinnen und Bezirksstadträten Gelegenheit zur Stellungnahme zu den Neuregelungen des Entwurfs gegeben. Sobald die Stellungnahmen vorliegen, erfolgt eine Prüfung und Bewertung der Einwände. Nach Berücksichtigung der Stellungnahmen wird die Endfassung der neuen Leitlinien für Pferdefuhrwerksbetriebe durch die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung gefertigt. Aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse zur Hitzeverträglichkeit und Thermoregulation von Pferden sollen die zukünftigen Leitlinien die Vorgabe enthalten, dass der Kutschenbetrieb einzustellen ist, wenn die Lufttemperatur im Lauf eines Tages einen Wert von 30° C im Schatten erreicht oder überschreitet. Angesichts der in Berlin seit Wochen vorherrschenden, teilweise hochsommerlichen Temperaturen wurde im Vorgriff auf die in Vorbereitung befindlichen neuen Kutschenleitlinien von der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung am 18.06.2018 ein Rundschreiben an die für die Ordnungsämter – Fachbereich Veterinär - und Lebensmittelaufsicht - zuständigen Bezirksstadträtinnen und Bezirksstadträte gesandt. Das Rundschreiben empfiehlt den zuständigen Behörden zu prüfen, ob der Betrieb von Pferdekutschen in Berlin bereits jetzt bei Tagestemperaturen von 30° C und darüber eingestellt werden sollte. 2 2. Gab es im Vorgriff auf die in Überarbeitung befindlichen Kutschleitlinien für die Kutschpferde in Berlins Innenstadt im laufenden Jahr 2018 schon hitzefrei? Wenn ja, an welchen Tagen und wurde die Einhaltung des „Hitzefrei-Gebots“ überprüft? Zu 2.: Seit dem Rundschreiben zum Vorgriff auf die in Überarbeitung befindlichen Kutschleitlinien für die Kutschpferde in Berlins Innenstadt im laufenden Jahr 2018 gab es nach Auskunft der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Bezirksamtes Mitte von Berlin lediglich am 04.07.2018 zur Mittagszeit in der Innenstadt eine Überschreitung der 30° C. Zu diesem Zeitpunkt ist eine Kontrolle des „Hitzefrei-Gebots“ aus personellen Gründen nicht möglich gewesen. Mit Schreiben vom 27.07.2018 hat sich die Landestierschutzbeauftragte in Anbetracht der angebrochenen Hitzeperiode in Berlin an die zuständige Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Bezirksamts Mitte gewandt und an das am 18.06.2018 von der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung versandte Rundschreiben erinnert. 3. Laut Drucksache 18/13 065 möchte der Bezirk Mitte die Kontrollfrequenzen erhöhen. Wurden mittlerweile verstärkt Kontrollen durchgeführt mit Blick auf Pausenzeiten, Arbeitszeit der Pferde usw.? Wenn nein, wie stellt der Bezirk sicher, dass die Pferde nicht unnötig leiden? Zu 3.: Eine Erhöhung der Kontrollfrequenz ist nach Auskunft der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Bezirksamtes Mitte weiterhin beabsichtigt, war jedoch bislang aufgrund der weiterhin angespannten personellen Situation nicht umsetzbar. Mit einer baldigen Entspannung der Personalsituation sei jedoch zu rechnen. Die letzte Kontrolle der Kutschpferde erfolgte laut Mitteilung der zuständigen Behörde unter Beteiligung von Dienstkräften der Fahrradstaffel der Polizei und des Allgemeinen Ordnungsdienstes (AOD) am 01.07.2018 auf dem Pariser Platz. Hierbei wurden vier Verstöße gegen das Tierschutzgesetz wegen Nichteinhaltung der Pausenzeiten festgestellt und entsprechend geahndet. Für künftige Kontrollen ist nach Auskunft der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht eine Beteiligung von Dienstkräften der Bundespolizei beabsichtigt. 4. Pferde scheuen davor auf befestigten Untergrund zu urinieren. In der Folge leiden sie unter dem unterdrückten Harndrang. Konnte das Bezirksamt den Kutschenbetreiber*innen schon geeignete (ebenfalls schattige) Pausenplätze zur Verfügung stellen? Wenn nein, plant der Bezirk Mitte die Ausweisung spezieller Zonen für Kutschpferde zum Urinieren? Zu 4.: Leitlinienkongruente Pausenplätze müssen von den Kutschbetrieben eigenständig nachgewiesen werden. Eine behördliche Bereitstellung von Pausenplätzen durch das Bezirksamt Mitte ist bislang nicht erfolgt und auch nicht geplant. Es obliegt den Kutschbetrieben , geeignete Pausenflächen anzumieten oder beim dafür zuständigen bezirklichen Straßen- und Grünflächenamt die Nutzung öffentlicher Flächen zu beantragen. Berlin, den 30. Juli 2018 In Vertretung Margit Gottstein Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung