Drucksache 18 / 15 583 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sebastian Czaja (FDP) vom 11. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Juli 2018) zum Thema: Verwaltung digitalisieren oder nur verwalten – Was macht das ITDZ? und Antwort vom 27. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Aug. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 4 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Sebastian Czaja (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15 583 vom 11. Juli 2018 über „Verwaltung digitalisieren oder nur verwalten – Was macht das ITDZ?“ ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Anstrengungen unternimmt das ITDZ derzeit um allgemeine Verwaltungsvorgänge der Bürgerämter zu digitalisieren? 2. Welche Verwaltungsvorgänge plant das ITDZ für die Bürger des Landes Berlins bis zum Ende dieser Legislaturperiode zu digitalisieren? (Bitte auflisten nach Verwaltungsvorgang und Zeitraum der Umsetzung) Zu 1. und 2.: Mit Inkrafttreten des Berliner E-Government-Gesetzes (EGovG Bln) obliegt die Steuerung und Koordination der Digitalisierung der einzelnen Politikfelder der jeweils zuständigen Senatsverwaltung. Dem IT-Dienstleistungszentrum (ITDZ) Berlin obliegt dabei in seiner Rolle als zentralem IT-Dienstleister der Berliner Verwaltung die Bereitstellung von verfahrensunabhängiger IKT sowie von IKT-Basisdiensten für alle Behörden der Berliner Verwaltung. Ebenso unterstützt das ITDZ Berlin die Behörden bei der Anpassung ihrer eigenverantwortlich betriebenen IT-Fachverfahren an die IKT-Basisdienste. Die für die Grundsatzangelegenheiten der Bürgerdienste zuständige Senatsverwaltung für Inneres und Sport steuert die kontinuierliche Digitalisierung der Verwaltungsvorgänge für die Bürgerämter und für die Bürgerinnen und Bürger. Entsprechend dem EGovG Bln wird allen Digitalisierungsmaßnahmen eine Geschäftsprozessanalyse gemeinsam mit der für das Geschäftsprozessmanagement im Bereich Bürgerdienste zuständigen Organisationseinheit vorgeschaltet. Eine eingerichtete „AG Geschäftsprozessmanagement und Digitalisierung“, bestehend aus der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, der für das Geschäftsprozessmanagement zuständigen Organisationseinheit im Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf, den Leiterinnen und Leitern der Ämter für Bürgerdienste, dem für die Bürgerdienste fachverfahrensverantwortlichen Landesamt für Bürger- und Seite 2 von 4 Ordnungsangelegenheiten hat sämtliche Bürgeramtsdienstleistungen unter Berücksichtigung vorhandener wesentlicher Einflussfaktoren für eine Digitalisierung priorisiert. Einflussfaktoren waren rechtliche Regelungen, technische Möglichkeiten, das Nutzenpotenzial für Kunden/innen und Mitarbeitende sowie das Kostensenkungspotenzial, die Digitalisierungsdauer, die Digitalisierungskosten sowie der Personal- und Zeitaufwand. Anhand dieser Kriterien wurde ein Digitalisierungspfad festgelegt. Er sieht zunächst die Digitalisierung folgender Bürgeramtsdienstleistungen vor: Statusabfragen für beantragte Ausweisdokumente; einfache, gebührenpflichtige Meldebescheinigungen, Voranzeigen für Geburten und Sterbefälle, An- und Abmeldungen von Nebenwohnungen sowie Abmeldungen aus dem Ausland. Bei den weiteren wesentlichen Bürgeramtsdienstleistungen mit einem hohen Nutzenpotenzial (zum Beispiel An- und Ummeldungen sowie Antragstellung von Pässen und Personalausweisen) stehen bundesrechtliche Normen einer Digitalisierung als entscheidende Hürde entgegen. Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport beteiligt sich hierzu aktiv am bundesweiten Digitalisierungsprogramm des IT-Planungsrates, in dem Pass- und Meldeangelegenheiten prioritär bearbeitet werden. In der Umsetzung befindet sich dort aktuell die Digitalisierung der Ummeldung innerhalb einer Gemeinde. Der Digitalisierung der Antragstellung für Pässe und Personalausweise stehen jedoch erhebliche Sicherheitsbedenken gegenüber. Hier werden bislang ausschließlich Zielszenarien für gangbar gehalten, die den aktuellen Prozess nicht signifikant digital transformieren. An der weiteren Klärung im bundesweiten Kontext wirkt die Senatsverwaltung für Inneres und Sport fortlaufend mit. Eine ausführliche Berichterstattung über verbesserte Zugänge zu Bürgerdienstleistungen sowie effektivere Bürger- und Standesämter legt der Senat aktuell dem Abgeordnetenhaus mit den Drucksachen 18/0593 und 18/0700 vor. 3. Mit a) wie vielen und b) in Rahmen welcher Leistungen arbeitet das ITDZ mit Subunternehmen zusammen? (bitte um tabellarisch Auflistung nach Name des Unternehmens, Auftragsgegenstand, Auftragsvolumen und Auftragsdauer der Zusammenarbeit) Zu 3.: Das ITDZ Berlin bündelt die IKT-Nachfragen der Berliner Verwaltung und erbringt seine Services in Kooperation und mit weitgehender Unterstützung der IT-Wirtschaft. In der Zeit, die zur Beantwortung einer Schriftlichen Anfrage zur Verfügung steht, kann das ITDZ Berlin jedoch keine tabellarische Auflistung aller Dienstleister und Lieferanten mit Auftragsgegenstand, -volumen und -dauer erstellen, mit denen das ITDZ Berlin zusammenarbeitet. Aktuell hat das ITDZ Berlin mit 266 Firmen 2.267 offene Bestellungen und mit 65 Unternehmen Rahmenverträge. Im Zeitraum 01.01.2018. bis 13.07.2018 hat das ITDZ Berlin insgesamt 5.461 Bestellungen an 337 Unternehmen versendet. Zusammengefasst heißt dieses, dass das ITDZ Berlin in diesem Zeitraum mit 402 Unternehmen zusammen gearbeitet hat bzw. noch zusammen arbeitet. In den Jahren 2016/2017 hatte das ITDZ Berlin mit 1.020 Firmen vertragliche Beziehungen. Seite 3 von 4 Zusammengefasst stellte sich die Kooperation des ITDZ Berlin mit der IT-Wirtschaft in 2017 wie folgt dar: • Generell hat sich die Inanspruchnahme von Personaldienstleistungen aus der Wirtschaft in 2017 im Vergleich zu den Vorjahren verfünffacht (Rahmenvertrag Projektservices). • In 2017 wurden Investitionen in Höhe von ca. 33 Mio. € getätigt, die Leistungen wurden von Wirtschaftsunternehmen bezogen. • Alle Wartungsleistungen 2017 im Volumen von knapp 11 Mio. € (Hardware/Geräte 5,2 Mio.€; Software 5,7 Mio.€) wurden ebenfalls durch Unternehmen der Wirtschaft erbracht. • Darüber hinaus verzahnt das ITDZ Berlin seine Kompetenz mit der Expertise der IT-Wirtschaft. 84 % der seit 2016 neu eingestellten Fach- und Führungskräfte (25 Personen) haben vorher in der Wirtschaft gearbeitet. 4. Wie hoch ist das gesamte Auftragsvolumen, welches der Senat für die Leistungserbringung von Subunternehmen des ITDZ bis zum Ende der Legislaturperiode zur Verfügung stellt? 5. Die Vergabe welcher Aufträge sind a) derzeit geplant und b) plant das ITDZ bis Ende der Legislaturperiode noch auszuschreiben? Zu 4. und 5.: Das ITDZ Berlin wird von Behörden des unmittelbaren Landesdienstes beauftragt und entscheidet dann, welche Auftragsteile in Eigenleistung und welche Aufträge von Dienstleister und Lieferanten erbracht werden. Aktuell sind folgende Ausschreibungen für die Vergabe von Leistungen in Planung, die noch in 2018 gestartet werden: • Neuer Webshop • Rahmenvertrag APC 2018 • Rahmenvertrag Transfer-PC • Rahmenvertrag LAN 2018 • Rahmenvertrag Komponenten des Herstellers netApp • Rahmenvertrag Netzsicherheitskomponenten • Rahmenvertrag Personaldienstleistungen • Rahmenvertrag Projektservices 2019 • Beschaffung einer Web Security Gateway-Lösung • Rahmenvertrag Migrationsunterstützung Die laufenden Ausschreibungen des ITDZ Berlin werden auf der Vergabeplattform Berlin veröffentlicht und können unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.berlin.de/vergabeplattform Welchen Umfang das gesamte Auftragsvolumen gegenüber dem ITDZ innerhalb der laufenden Legislaturperiode umfassen wird, lässt sich derzeit noch nicht abschätzen. Im Rahmen von Evaluierungen und der anstehenden Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 2020/2021wird zu entscheiden sein, welche weiteren Aufträge das ITDZ erhalten wird. 6. Welche konkreten Pläne verfolgt das ITDZ bei der digitalen Vergabe und der digitalen Verwaltung von Kinderbetreuungsplätzen? Wenn keine, warum nicht? 7. Arbeitet das ITDZ bei der digitalen Vergabe und der digitalen Verwaltung von Kinderbetreuungsplätzen bereits mit einem Subunternehmen zusammen? Wenn ja a) mit welchem Anbieter, b) in welchem Auftragsvolumen und c) in welchem zeitlichen Rahmen ist der Auftrag angelegt? Seite 4 von 4 Zu 6. und 7.: Die Zuständigkeit für die Bereitstellung und Weiterentwicklung von Fachverfahren zur Verwaltung von Kindertagesbetreuungsplätzen liegt nicht beim ITDZ Berlin, sondern bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBildJugFam) in ihrer Rolle als fachverfahrensverantwortliche Stelle. Die SenBildJugFam stellt den Bezirken über die Integrierte Software Berliner Jugendhilfe (ISBJ) unter anderem das Fachverfahren ISBJ-Kita zur Unterstützung der Antragsbearbeitung, Gutscheinerteilung und Abrechnung zur Verfügung. Ein Vertragsschluss zwischen Eltern und Trägern erfolgt gemäß § 16 Absatz 1 Kindertagesförderungsgesetz (KitaFöG) hingegen in der Zuständigkeit von Trägern der Tageseinrichtungen (Anbietern) und Eltern. Das ITDZ Berlin ist von der SenBildJugFam mit dem Betrieb der IT- Verfahrenslandschaft ISBJ beauftragt. Zu seinen Aufgaben zählen die Bereitstellung der Hardware sowie die Sicherstellung des Basis- und Applikationsbetriebs. Berlin, den 27. Juli 2018 In Vertretung Sabine Smentek Senatsverwaltung für Inneres und Sport