Drucksache 18 / 15 588 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Bettina König (SPD) vom 02. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Juli 2018) zum Thema: Qualität der Ausbildung im öffentlichen Dienst sicherstellen II und Antwort vom 24. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Jul. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Finanzen Frau Abgeordnete Bettina König (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 15 588 vom 02. Juli 2018 über Qualität der Ausbildung im öffentlichen Dienst sicherstellen II ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1) Um die Anzahl der Ausbildungsplätze im öffentlichen Dienst zu erhöhen, hat der Senat laut Drs. 18/14024 „die Erhöhung des Zuweisungspreises für das Produkt Ausbildung“ für die Haushaltsjahre 2018/2019 um 1,2 Mio. Euro erhöht. In welchem Rahmen werden diese Mittel an die Bezirke überwiesen? Sind sie Teil der sog. Globalsumme? Zu 1.: Die genannten Mittel sind den Bezirken im Rahmen ihres Gesamtbudgets zugewiesen worden und insofern Bestandteil der sogenannten „Globalsumme“. Allerdings ist durch die Erhöhung des Zuweisungspreises des Produktes Ausbildung für diesen Zweck sichergestellt, dass eine Erhöhung der Summen in diesem Bereich auch erfolgt ist. 2) Wird diese Summe den Bezirken ausschließlich zweckgebunden für die Einstellung zusätzlichen Ausbildungspersonals bzw. zur Entlastung der derzeitigen Praxisanleitungen zur Verfügung gestellt? Falls nein, welche Maßnahmen unternimmt der Senat, damit diese Mittel für den vorgegebenen Zweck von den Bezirken verwendet werden? Seite 2 von 5 Zu 2.: Die 1,2 Mio. Euro sind den Bezirken für den Verwendungszweck Verbesserung der Betreuung der Auszubildenden durch Erhöhung des Zuweisungspreises für das Produkt „Ausbildung und Betreuung von Praktikanten und Hospitanten“ zugewiesen worden. Die Bezirke sind durch den entsprechenden Hinweis in Nr. 2.1.3 des Übersendungsschreibens der Senatsverwaltung für Finanzen zur Globalsummenzuweisung 2018/2019 vom 19. April 2017 (RN 0380) ausdrücklich darauf hingewiesen worden und haben dies in eigener Verantwortung in unterschiedlicher Weise umgesetzt (siehe unten Antwort zur Frage 4). Die Bezirke sind – von einigen Festlegungen und Leitlinien abgesehen – grundsätzlich frei in der Entscheidung , wie sie das ihnen zugewiesene Budget verwenden wollen und für die Bewirtschaftung ihres Budgets verantwortlich (§ 4 Abs. 2 Bezirksverwaltungsgesetz). 3) Welche Bezirke haben diese Mittel in welcher Höhe und für welchen genauen Zweck bereits abgerufen? Zu 3.: Da die Bezirke – soweit keine haushaltswirtschaftlichen Restriktionen bestehen – für die Bewirtschaftung ihrer Haushaltspläne eigenverantwortlich sind, ist ein „Abruf“ nicht erforderlich. 4) Wenn sich Bezirke dazu entschließen, diese Mittel nicht für die Einstellung zusätzlichen Ausbildungspersonals bzw. zur Entlastung der derzeitigen Praxisanleitungen zu nutzen, wofür wurden diese Gelder genutzt (Bitte aufschlüsseln nach Bezirk, Verwendungszweck und Summe)? Zu 4.: Auf Nachfrage haben die Bezirke hierzu folgende Verwendung mitgeteilt: Bezirk Verwendung für neue Stellen als Praxisanleiter oder Praxisanleiterin alternative Verwendung im Bereich Ausbildung Mitte 2 Stellen an zentraler Stelle im Stellenplan 2018/2019 veranschlagt keine andere Verwendung Friedrichshain- Kreuzberg 1 Stelle Praxisanleitung im Ausbildungsbürgeramt , wird im Haushaltsplan 2020 veranschlagt Mehrere Optionen für eine Verwendung bei den Sachausgaben für Ausbildungsmittel in der Diskussion Pankow Keine Stellen eingerichtet Mit dem Aufwuchs der Zahl von Mitarbeitenden verteilen sich die Arbeitslasten des Alltags auf mehr Schultern und schaffen individuell Freiraum, neben der eigentlichen Fachtätigkeit freie Kapazitäten für die Anleitung von Azubis zu haben. In die Anforderungsprofile wird zunehmend hineingeschrieben, dass Seite 3 von 5 Praxisanleitung zum Tätigkeitsbereich gehört. Bisher sind diese Mittel nicht gezielt für andere Maßnahmen im Bereich Ausbildung verwendet worden . Im Rahmen der Neugestaltung von Leistungsprämien wird z. B. im Moment darüber nachgedacht, inwiefern dieses besondere Engagement auch Würdigung erfährt. Charlottenburg- Wilmersdorf Keine Stellen eingerichtet keine andere Verwendung Spandau Keine Stellen eingerichtet Mittel werden für die Qualifikation von Beschäftigten verwendet Steglitz-Zehlendorf Keine Stellen eingerichtet Die Mittel sind gezielt für andere Maßnahmen im Bereich Ausbildung verwendet worden. Durch Umstrukturierungen wurde im Personalservice, Arbeitsgruppe Personalmanagement ein Nachwuchskräftebereich eingerichtet. Dort wurden sämtliche Zuständigkeiten zu den Themen Ausbildung, Duale Studiengänge, Studiengänge mit Stipendien, Stadtinspektoren/- innen auf Probe, Trainees und Quereinsteiger konzentriert. Darüber hinaus werden von dort die Praxisanleitungen in den einzelnen Organisationsbereichen in sämtlichen Fragestellungen zum Thema Nachwuchskräfte beraten und unterstützt , so dass sich die Praxisanleitungen auf die eigentliche Aufgabe der Ausbildung bzw. Einarbeitung der Nachwuchskräfte konzentrieren können. Im Kapitel 3304 wurde mit dem Stellenplan 2018 daher eine Planstelle der BesGr. A 11 und eine Stelle der EG 9 eingerichtet. Der Seite 4 von 5 Restbetrag wurde für Sachmittel im Ausbildungsbereich verwendet. Tempelhof-Schöneberg Keine Stellen eingerichtet Das Budget wird auf das Produkt Ausbildung in den Fachämtern aufgeteilt Neukölln 2 Vollzeitäquivalente berücksichtigt (internes Fortbildungszentrum und Ausbildung im ZBB) Die verbleibenden Mittel wurden für die Finanzierung der vorzeitigen Stufenregelung und Prämien für Ausbildungspersonal verwendet Treptow-Köpenick 1 Stelle Ausbildungsleitung für die dualen Studiengänge von Probebeamten und Probebeamtinnen, Ausschreibung voraussichtlich im August 2018 Keine andere Verwendung Marzahn-Hellersdorf Keine Stellen eingerichtet Keine andere Verwendung Lichtenberg Keine Stellen eingerichtet Erhöhungen der Zahl der Vollzeitäquivalente / Personalzuwächse in den Fachämtern sind zugelassen Reinickendorf Keine Stellen eingerichtet Die Mittel werden genutzt im Fachbereich Ausbildung, Arbeitszeiterhöhungen für Praxisanleiter und Praxisanleiterinnen 5) Wie ist die Arbeitsgruppe „Schaffung nicht-monetärer Anreize für Praxisanleitungen“ der Senatsverwaltung für Finanzen zusammengesetzt? Welche konkreten Aufgaben nimmt sie wahr und wie oft hat sie bereits getagt? Welche Maßnahmen hat sie bisher initiiert? Zu 5.: Es handelt sich um eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe unter Federführung der Senatsverwaltung für Finanzen. Sie besteht neben Vertreterinnen der Senatsverwaltung für Finanzen, aus Vertreterinnen und Vertretern der bezirklichen Ausbildungsleitungen sowie der zentralen Ausbildungsund Einstellungsbehörde für die Hauptverwaltung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport. Die Verwaltungsakademie Berlin als zuständige Stelle für die Ausbildungsberufe im öffentlichen Dienst ist ebenfalls vertreten. Die Arbeitsgruppe hat bisher insgesamt viermal getagt. Ihr Ziel ist es, die aktuellen Probleme in der Ausbildung zu definieren und dazu Lösungs- und Umsetzungsvorschläge zu entwickeln. Sie befasst sich dabei sowohl mit organisatorischen Fragen, wie beispielsweise der Verbesserung von Netzwerkmöglichkeiten für die mit Ausbildungsaufgaben betrauten Beschäftigten, als auch mit Fragen der Seite 5 von 5 Wertschätzung von Ausbildungsleistung. Auch zentrale personalwirtschaftliche Fragen, wie beispielsweise die Möglichkeit, Ausbildungsbetreuung anteilig an der Gesamtarbeitszeit zu berücksichtigen, werden erörtert. Abschließende Ergebnisse liegen noch nicht vor und sind nach jetziger Einschätzung auch nicht vor dem ersten Halbjahr 2019 zu erwarten. Berlin, den 24. Juli 2018 In Vertretung Klaus Feiler Senatsverwaltung für Finanzen