Drucksache 18 / 15 589 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Cornelia Seibeld (CDU) vom 09. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Juli 2018) zum Thema: Wo setzt der Justizsenator Schwerpunkte? Staatsanwaltschaft und Antidiskriminierung sind es jedenfalls nicht! und Antwort vom 24. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Jul. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Frau Abgeordnete Cornelia Seibeld (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen – A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15 589 vom 9. Juli 2018 über Wo setzt der Justizsenator Schwerpunkte? Staatsanwaltschaft und Antidiskriminierung sind es jedenfalls nicht! ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Was unternimmt der Senat, um sicherzustellen, dass sämtliche - insbesondere antisemitische - Straftaten zu Lasten des Restaurantbetreibers Y. F. aufgeklärt werden? Zu 1.: Seitens der Berliner Polizei und der Staatsanwaltschaft Berlin werden für alle bekannt gewordenen Sachverhalte, die den Anfangsverdacht einer Straftat begründen, Ermittlungsverfahren eingeleitet, die Ermittlungen nach den Vorgaben der Strafprozessordnung aufgenommen und nach Durchführung aller erforderlichen Ermittlungsmaßnahmen abgeschlossen. Vorliegend führt das für die Bearbeitung von antisemitischen Straftaten zuständige Fachkommissariat beim Landeskriminalamt Berlin (LKA 531) die Ermittlungen zu Straftaten zum Nachteil des Herrn F. mit Nachdruck. Die Ermittlungsmaßnahmen orientieren sich dabei am jeweiligen konkreten Einzelfall und gehen mit der Prüfung und konsequenten Umsetzung sämtlicher zur Verfügung stehender Maßnahmen einher. Eine detaillierte Aufschlüsselung der jeweiligen Maßnahmen ist aus ermittlungstaktischen Gründen im laufenden Ermittlungsverfahren nicht möglich, da andernfalls der Ermittlungserfolg gefährdet werden könnte. 2. Woran scheitert eine Aufklärung antisemitischer Straftaten durch die Berliner Staatsanwaltschaft derzeit ? Warum erfolgten 10 Einstellungen bei 10 Strafanzeigen? Zu 2.: Soweit bisher Ermittlungsverfahren wegen antisemitischer Straftaten zum Nachteil von Herrn Y. F. eingestellt wurden, geschah dies grundsätzlich aus tatsächlichen Gründen , namentlich weil ein Beschuldigter nicht identifiziert werden konnte. 3. Hält der Senat es für hinnehmbar, dass ein jüdischer Mitbürger, der Antisemitismus entschlossen öffentlich gemacht hat, sich nunmehr Hassmails und Morddrohungen ausgesetzt sieht? Zu 3.: Der Senat verurteilt jegliche Form von Übergriffen gegen Bürgerinnen und Bürger sowie gegen Gäste der Stadt Berlin. Der Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Hasskriminalität ist dem Senat ein besonders wichtiges Anliegen. Die Polizei Berlin hat den 2 gesetzlichen Auftrag, Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren. Wichtiger Teil des polizeilichen Handelns ist dabei der Schutz vor Straftaten. Offenheit und Unvoreingenommenheit gegenüber Geschlecht, Abstammung, Herkunft, religiösen und politischen Einstellungen sowie sexueller Identität sind hierbei integraler Bestandteil ihrer Arbeit. Dazu gehört es auch, antisemitischen Übergriffen konsequent entgegenzutreten . Dieser Verantwortung ist die Polizei Berlin im angefragten Fall gerecht geworden. Neben polizeilichen und strafrechtlichen Maßnahmen haben Betroffene die Möglichkeit, Rat und Unterstützung bei verschiedenen – auch durch das Landesprogramm gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antidiskriminierung gezielt geförderten – Projekten zivilgesellschaftlicher Institutionen zu erhalten, z. B. bei · dem Jüdischen Forum für Demokratie und gegen Antisemitismus e. V., · der Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus des Trägers VDK e. V. (Verein für Demokratische Kultur) und · der Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e. V. mit einer Zweigstelle in Berlin . 4. Ist nach Auffassung des Senats die Sicherheit von Y. F. gewährleistet und wenn ja, durch welche Maßnahmen erfolgt dies? Zu 4.: Der polizeilichen Kriminalprävention kommt auch im Deliktsbereich der „Politisch motivierten Kriminalität - rechts“ eine äußerst wichtige Rolle zu. Es gilt in derartigen Fällen , möglichst frühzeitig eine Verfestigung strafbewehrter Verhaltensweisen zu verhindern beziehungsweise Geschädigte politisch motivierter Gewalt oder rassistischer Straftaten vor weiterer Viktimisierung zu schützen. Hierzu erstellt das LKA Berlin bei Bekanntwerden einer etwaigen Gefahr für Personen und/oder Objekte eine Gefährdungsbewertung , die fortwährend aktualisiert wird und auf deren Grundlage lageangepasst Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit initiiert werden. Eine Erörterung der in Bezug auf Herrn F. getroffenen Maßnahmen, aber auch über den Einzelfall hinaus, ist aus polizeitaktischen Gründen sowie zum Schutz der betroffenen Personen nicht möglich. 5. Gibt es - vor dem Hintergrund dieser und anderer vergleichbarer Straftaten - eine Schwerpunktabteilung „Antisemitismus“ bei der Berliner Staatsanwaltschat und welche strukturellen Maßnahmen sind hier geplant ? Zu 5.: Ja, die Abteilung 231 der Staatsanwaltschaft Berlin ist neben Gewalt-, Staatsschutz - und Friedensstörungsdelikten auch für die Verfolgung sogenannter Hasskriminalität , also Taten, die sich gegen eine Person allein oder vorwiegend wegen deren politischer Einstellung, Herkunft, Hautfarbe oder Religion, oder in diesem Zusammenhang gegen Sachen, Institutionen oder Objekte richten, zuständig. Berlin, den 24. Juli 2018 In Vertretung M. Gerlach Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung