Drucksache 18 / 15 592 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Mario Czaja (CDU) vom 09. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Juli 2018) zum Thema: Südliche Fußgängerbrücke am S-Bahnhof Mahlsdorf und Antwort vom 25. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Jul. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Mario Czaja (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15592 vom 09.07.2018 über Südliche Fußgängerbrücke am S-Bahnhof Mahlsdorf Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Deutsche Bahn AG (DB) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend entsprechend gekennzeichnet wiedergegeben. In der Schriftlichen Anfrage 18 / 15 031 wird die Möglichkeit in Aussicht gestellt, dass der Bau der zusätzlichen barrierefreien Erschließung des S-Bahnhofs Kaulsdorf grundsätzlich in das Förderprogramm „Bahnhofsverschiebung, Zugänge, Aufgänge“ (Teilansatz in Kapitel 0730, Titel 89102) aufgenommen werden könnte. Dazu frage ich: Frage 1: Hat der Senat vor, die vorgenannte Maßnahme in das Förderprogramm „Bahnhofsverschiebungen, Zugänge, Aufgänge“ anzumelden bzw. aufzunehmen? Antwort zu 1: Der Senat wird eine Aufnahme in das Maßnahmenprogramm „Bahnhofsverschiebungen, Zugänge, Aufgänge“ ( Teilansatz Kapitel 0730, Titel 89102) prüfen. Frage 2: Welche Vorbereitungen wären dafür notwendig, um diese Maßnahme in das Förderprogramm aufzunehmen? 2 Antwort zu 2: Die Aufnahme der Maßnahme ist zu prüfen und bei positivem Ergebnis eine Bestellung bei der Deutschen Bahn Station und Service AG auszulösen. Bei Aufnahme ist die Finanzierung der Maßnahme im Rahmen des Teilansatzes Kapitel 0730, Titel 89102 zu berücksichtigen und sicherzustellen. Frage 3: Hat der Senat vor, diese Maßnahme bei der Deutsche Bahn Station und Service AG zu bestellen? Antwort zu 3: Siehe Anworten zu Fragen 1 und 2. Der Senat wird eine Bestellung bei der Deutsche Bahn Station und Service AG prüfen. Frage 4: Ist die Inanspruchnahme von privaten Grundstücken für die Errichtung der südlichen, barrierefreien Erschließung zwingend erforderlich oder gibt es dazu ggf. Alternativen? Antwort zu 4: Eine Inanspruchnahme von privaten Grundstücken wird nach derzeitigem Kenntnisstand ggf. erforderlich sein. Frage 5: Wie sehe ein möglicher Zeitplan zur Errichtung der barrierefreien, südlichen Erschließung des S-Bahnhofs Kaulsdorf aus, wenn die Anmeldung zum nächstmöglichen Termin erfolgen würde? Antwort zu 5: Die DB AG teilt hierzu mit: „Gemäß Standardterminplan ergibt sich folgender Zeitplan: Sobald die Finanzierung gesichert ist und die Bestellung der Leistung vorliegt, kann mit der Vorplanung begonnen werden. Diese dauert ca. 12 Monate. Für die Erarbeitung und Abstimmung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung sind ca. 9 Monate notwendig, um darauffolgend das Planrecht einzureichen. Mit bestehender Entwurfsplanung (EP) kann eine Anmeldung der Sperrpausen durchgeführt werden, die mindestens 2 Jahre vor Fahrplanwechsel zum Baubeginn erfolgt. In Abhängigkeit von der Bearbeitung des Planrechtsantrags beginnt die Erarbeitung der Ausführungsplanung. Die Dauer für die Leistungsphasen 5-7 wird auf 22 Monate geschätzt. Somit ergibt sich vom Planungsstart bis zum Baubeginn eine Gesamtdauer von ca. 56 Monaten.“ Berlin, den 25.07.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz