Drucksache 18 / 15 594 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Mario Czaja (CDU) vom 09. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Juli 2018) zum Thema: Wertstofftonne statt Gelber Sack? (Teil II) und Antwort vom 24. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Jul. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Mario Czaja (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15594 vom 9. Juli 2018 über Wertstofftonne statt Gelber Sack? (Teil II) Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: In der Schriftlichen Anfrage 18 / 13 936 teilt der Senat mit, dass mit dem am 01.01.2019 in Kraft tretenden Verpackungsgesetz erstmalig die Möglichkeit geschaffen wird, Rahmenvorgaben für die Sammlung von Verpackungen bei privaten Haushalten (u.a. hinsichtlich der Art und Größe der Sammelbehälter ) festzulegen. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz wird prüfen, ob sie im Hinblick auf die Gestellung von Wertstofftonnen in sog. „Sack-Sammelgebieten“ von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wird. Dazu frage ich: Frage 1: Bis wann wird die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz prüfen, ob sie Rahmenvorgaben für die Sammlung von Verpackungen festlegt? Antwort zu 1: Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz wird innerhalb des von der Übergangsvorschrift in § 35 Abs. 3 VerpackG gesetzten Zeitrahmens von 2 Jahren ab Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes am 01.01.2019 im Rahmen der Verhandlungen über eine neue Abstimmungsvereinbarung auch die Festlegung von Rahmenvorgaben prüfen. Frage 2: Welche weiteren Überlegungen hat der Senat für diesbezügliche Rahmenvorgaben? Antwort zu 2: Die Möglichkeit von Rahmenvorgaben ist beschränkt auf die Art des Sammelsystems (Holoder Bringsystem), die Art und Größe der Sammelbehälter sowie auf die Häufigkeit und den Zeitraum der Behälterentleerung. Rahmenvorgaben sind nur möglich bei der Sammlung von Leichtverpackungen aus privaten Haushalten, nicht auf die Erfassung von Alt- 2 glas. Da die Sammlung von Leichtverpackungen im Holsystem bei 14-tägiger Abholung erfolgt, bestehen derzeit – abgesehen von der bereits genannten Prüfung hinsichtlich der Art der Sammelbehälter – keine weiteren Überlegungen, Rahmenvorgaben zu setzen. Frage 3: Wie viele Mitarbeiter beschäftigen sich in der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz mit der Umsetzung des Verpackungsgesetzes? Antwort zu 3: In der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ist zurzeit eine Mitarbeiterin mit ministeriellen und Vollzugsaufgaben bei der Umsetzung der Verpackungsverordnung, zukünftig bei der Umsetzung des Verpackungsgesetzes, beschäftigt. Frage 4: Wie viele Beschwerden liegen dem Senat aus den Siedlungsgebieten mit der sog. „Sack-Sammlung“ vor? Antwort zu 4: Eine Statistik über den Hintergrund der eingehenden Beschwerden hinsichtlich der Entsorgung der Verpackungsabfälle wird bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz nicht geführt. Geschätzt gingen im vergangenen Jahr rund 10 Nachfragen bzw. Beschwerden ein, die die Gestellung von Wertstofftonnen in Sacksammelgebieten betrafen. Berlin, den 24.07.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz