Drucksache 18 / 15 596 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Kristin Brinker (AfD) vom 09. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Juli 2018) zum Thema: Kosten des Gebäudescans der Schulen und Antwort vom 25. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Jul. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Dr. Kristin Brinker (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15 596 vom 09. Juli 2018 über Kosten des Gebäudescans der Schulen ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Abgeordneten: In der Roten Nummer 0131 M berichtet der Senat dem Hauptausschuss zum Thema „Kosten des Gebäudescans der Schulen“ folgendes: „Die Bestandsaufnahme des Sanierungsstaus an Schulen (Gebäudescan 2016) erfolgte durch die bezirklichen Schulträger sowie die BIM bezüglich der zentralverwalteten Schulen. Kosten sind somit vorrangig in Form des Personalaufwands der involvierten Dienstkräfte in den Bezirken entstanden. Hinzu kam der Personalaufwand in den beteiligten Hauptverwaltungen (primär bei SenBildJugFam, eingeschränkt auch bei SenFin und SenStadtWohn). Eine Kostenschätzung für den Personalaufwand ist nicht möglich, da eine Erhebung des konkreten Zeitaufwandes und der jeweiligen Eingruppierung/Besoldung der eingesetzten Dienstkräfte weder üblich ist noch erfolgt ist. Für die Aufbereitung der Datensätze, deren Konsistenzprüfung sowie deren Plausibilisierung durch Stichprobenprüfungen in einigen Schulen durch ein Ingenieurbüro, sind auf Ebene der Hauptverwaltung insgesamt Kosten für externe Dienstleister im Umfang von rund 186.000,-€ (brutto) entstanden.“1 1. Gab es bei den durch die bezirklichen Träger bereitgestellten Daten qualitative Unterschiede? Wenn ja, welche? 2. Haben die Bezirke in der Methodik und Präzision dem Senat gleich bzw. ähnlich geantwortet? Wenn nein, was waren die Unterschiede? 3. Auf welche Art wurden die Datensätze aufbereitet und auf ihre Konsistenz geprüft? 1 RN 0131 M, https://www.parlament-berlin.de/adosservice/18/Haupt/vorgang/h18-0131.M-v.pdf 2 Zu 1. bis 3.: Hierzu wird auf den Bericht zum aktuellen Stand zu den geplanten GmbHs in den Bezirken (Rote Nr. 0131 G-2), den Bericht vom 26.10.2015 zum Sachstand Renovierungsbedarf bei Schulgebäuden (Rote Nr. 2448), die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11651, den Bericht zum Gebäudescan der Schulbauten mit Sanierungsbedarf (Rote Nr. 0131 D) und den Bericht zum Gebäudescan der Schulbauten mit Sanierungsbedarf vom 20.06.2017 (Rote Nr. 0131 G) verwiesen. 4. Wie viele Stichproben wurden durchgeführt? 5. Bei welchen Schulen wurden Stichproben durchgeführt? Welche Ergebnisse erbrachten die Stichproben? Wurden Abweichungen von den Meldungen entdeckt? (Bitte Auflistung der Schulen nach Bezirken und kurze Erläuterung der Stichprobenergebnisse!) Zu 4. und 5.: Bei folgenden Schulen wurden Stichproben durchgeführt: 01G07, GutsMuths-Grundschule 02Y01, Andreas-Gymnasium 03G08, Grundschule am Planetarium 04G11, Helmuth-James-von-Moltke-Grundschule 05G17, Astrid-Lindgren-Grundschule 06K01, John-F.-Kennedy-Schule 07K02, Carl-Zeiss-Schule 08Y04, Ernst-Abbe-Gymnasium 09K06, Hans-Grade-Schule (Integrierte Sekundarschule) 10S08, Schule am Mummelsoll 11G03, Schule im Gutspark (Grundschule) 12K12, Campus Hannah Höch (Gemeinschaftsschule) Ein externes Büro hat die Erhebungen für 12 Projekte stichprobenhaft überprüft. Der ermittelte Finanzbedarf wurde im Wesentlichen bestätigt. Bzgl. einzelner Maßnahmen und Kostenkennwerten wurden Korrekturhinweise gegeben (vgl.: Bericht zum Gebäudescan der Schulbauten mit Sanierungsbedarf (Rote Nr. 0131 D)). 6. Welches Ingenieurbüro wurde mit der Aufbereitung der Datensätze, deren Konsistenzprüfung sowie deren Plausibilisierung durch Stichprobenprüfungen beauftragt? Kam es dabei zu Beanstandungen seitens des Senats? Zu 6.: Die Aufbereitung der Datensätze (Normalisierung) erfolgte durch die Firma Axentris Informationssysteme GmbH. Mit der einheitlichen Plausibilisierung durch Stichprobenprüfungen von 12 öffentlichen Schulen des Landes Berlin wurde die Firma Jochmann + Co GmbH beauftragt. Es gab keine Beanstandungen durch den Senat. 3 7. Bewertet die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie den Schulgebäudescan methodisch als Erfolg? Empfiehlt sie dieses Vorgehen anderen Senatsverwaltungen für andere Investitionsbereiche? 8. Ist die Bewertung des Schulgebäudescans durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie einhellig Meinung innerhalb des Senats oder gibt es auch andere Ansichten? Wenn ja welche, von wem? Zu 7. bis 8.: Angesichts der Größenordnung des Gesamtvorhabens und der hohen Anzahl an Einzelimmobilen diente der Gebäudescan der Ermittlung des Kostenrahmens gemäß DIN 276, im Sinne einer ersten Grobkostenschätzung. In Abstimmung mit den Bezirken erfolgte die Einordnung der Schulen in die jeweiligen Schadensklassen um eine Vergleichbarkeit zu ermöglichen. Eine Vergleichbarkeit mit anderen Sanierungsvorhaben, ist aufgrund der Komplexität und Größenordnung nicht gegeben. Im weiteren Fortgang werden die jeweiligen Planungsvorgänge präzisiert und die genauen Kosten ermittelt. Die Erhebung wurde mit den beteiligten Senatsverwaltungen abgestimmt. Berlin, den 25. Juli 2018 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie