Drucksache 18 / 15 603 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) vom 07. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Juli 2018) zum Thema: KFZ Zulassungsstellen in Berlin und Antwort vom 26. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Aug. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 5 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15 603 vom 07. Juli 2018 über KFZ Zulassungsstellen in Berlin ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Es erscheinen immer wieder Meldungen, wonach die Terminvergabe bei den Berliner KFZ- Zulassungsstellen oft mit mehreren Wochen Wartezeit verbunden sei. 1. Wie lange dauert es derzeit bei den KFZ Zulassungsstellen in Berlin einen Termin zu bekommen ? Zu 1.: Die Zulassungsstelle bietet aufgrund unterschiedlicher Bearbeitungsabläufe aus Gründen der Verwaltungseffizienz getrennte Zugangswege für Privatpersonen einerseits und gewerbliche Zulassungsdienste andererseits an. Privatpersonen buchen über das Berliner Serviceportal (service.berlin.de) oder die Service-Nummer 90269-3300 einen Termin. Zusätzlich zu den regulären Terminen werden auch täglich kurzfristige Termine (innerhalb einer Woche) eingestellt und Termine werden durch Absagen wieder frei. Daher besteht auch derzeit die Möglichkeit , kurzfristig einen Termin zu erhalten. Kundinnen und Kunden müssen dafür allerdings unter Umständen häufiger auf der Seite der Online-Terminvereinbarung nach freien Terminen suchen. Die Online-Terminbuchung für die Berliner Bürgerämter wird derzeit im Rahmen eines anderen Digitalisierungsprojektes der Senatsverwaltung für Inneres und Sport als Basisdienst umfassend weiterentwickelt. Im Zentrum dabei stehen die Bedarfe der Bürgerinnen und Bürger. Dieses weiter entwickelte System steht mittelfristig auch den Kundinnen und Kunden der Kfz-Zulassungsstellen zur Verfügung. Sollten die kurzfristigen Termine ausgebucht sein, beträgt die Wartezeit auf den frühestmöglichen Termin zurzeit 30 Arbeitstage (Stand 29. KW). Seite 2 von 5 Für Händlerinnen und Händler beträgt die aktuelle Wartezeit für die Kfz-An- und Abmeldungen in Berlin 9-10 Arbeitstage (Stand 29. KW). 2. Welche Maßnahmen sind geplant, um die Wartezeiten zu verkürzen? 6. Ist geplant die KFZ-Zulassungsstellen personell stärker zu besetzen? Zu 2. und 6.: Grundsätzlich richtet sich die Anzahl der insgesamt zur Verfügung gestellten Termine nach den vorhandenen Personalressourcen. Die Personalgewinnung und - Entwicklung gehört daher, neben der Effizienzsteigerung von Verfahren, z. B. durch den perspektivischen Ausbau von Online-Angeboten (z. B. „i-Kfz“), zu den wichtigsten Maßnahmen, um Wartezeiten nachhaltig zu senken. 22 neue Beschäftigte wurden in diesem Jahr bereits eingestellt; weitere 19 Beschäftigte haben einen Vertrag ab 01.08.2018 unterzeichnet. Die Auswahl von weiteren Beschäftigten ist in Vorbereitung . Zusätzlich ist eine Taskforce aus Nachwuchskräften und Azubis im Einsatz. Ein gesonderter Ausbildungsbereich für die Kfz-Zulassungsbehörde wird eingerichtet . Darüber haben sich im Juni und Juli dieses Jahres, an vier Einsatztagen, jeweils bis zu 40 Beschäftigte der Kfz-Zulassungsstellen freiwillig für einen Samstagseinsatz gemeldet, wodurch es gelungen ist, Rückstände abzuarbeiten. Täglich werden, z. B. auf Grund von Absagen, kurzfristige Termine (innerhalb einer Woche) online freigeschaltet, welche aber schnell wieder ausgebucht sind. Es werden fortlaufend technische Maßnahmen ergriffen, um das Wegbuchen von Terminen im Online-Terminvergabesystem, das nur für Privatkundinnen und Privatkunden vorgesehen ist, durch Kfz-Zulassungsdienste zu unterbinden. Gänzlich auszuschließen ist dies jedoch nicht. Durch eine Organisationsuntersuchung sollen weitere Optimierungsmaßnahmen erarbeitet und umgesetzt werden, um den Herausforderungen der wachsenden Stadt und den Erwartungen von Bürgerinnen und Bürgern sowie Kfz-Händlerinnen und - Händlern an eine effiziente Verwaltung gerecht zu werden. Dazu gehören auch Maßnahmen zur organisatorischen Steuerung der saisonalen Schwankung der Zulassungsanträge . Zudem ist die Teilnahme an einem interkommunalen Vergleich mit großen Zulassungsbehörden vorgesehen, um dadurch zusätzliche Hinweise und Ideen auf weitere Optimierungspotentiale zu gewinnen. Im Rahmen des Ausbaus der Online-Angebote durch i-Kfz können Zulassungen voraussichtlich ab 2019 auch online erfolgen; es wird zudem eine zeitnahe Einbindung dieser Dienstleistung in das Service Konto Berlin angestrebt, sodass Zulassungen zukünftig auch ohne persönlichen Vor-Ort-Termin möglich sein werden. Das Service- Konto ermöglicht es künftigen Kfz-Halterinnen und Kfz-Haltern - sofern diese einen für die eID freigeschalteten Personalausweis besitzen und z. B. bei der Kfz-Händlerin bzw. dem -Händler ein entsprechendes Lesegerät vorhanden ist - die Zulassung gleich vor Ort beim Händler zu beantragen. Aktuell stehen durch i-Kfz bereits folgende Onlinedienstleistungen zur Verfügung: Die internetbasierte Wiederzulassung von Fahrzeugen und die Online- Außerbetriebsetzung. Leider werden diese Onlineangebote derzeit nur wenig genutzt . Hier wird das LABO die Öffentlichkeit stärker auf diese Möglichkeiten hinweisen . Weiterhin werden die Online-Halterauskunft, die sog. Bankbriefauskunft und die Seite 3 von 5 Wunschkennzeichenreservierung angeboten. 3. Was sind die Gründe für die derzeit inakzeptablen Wartezeiten? Zu 3.: Noch im Januar 2018 konnte die Kfz-Zulassungsbehörde eine Reduzierung der Wartezeiten verzeichnen, für Händlerinnen und Händler von 12 auf 1 Arbeitstag und für Privatkundinnen und Privatkunden von 19 auf 2 Arbeitstage. Dies resultierte unter anderem aus den erfolgten 33 Neueinstellungen in 2017, der Besetzung aller offenen Führungspositionen sowie aus einer Aufarbeitung der Rückstände auch durch freiwillige Samstagsarbeit der Beschäftigten. Seit Februar 2018 ist bedauerlicherweise ein Wiederanstieg der Wartezeit zu verzeichnen . Dafür gibt es mehrere Ursachen: Ein saisonbedingter erheblicher Anstieg der Zulassungen, die hohe Personalfluktuation, die hohen Abwesenheiten (Krankheit , Elternzeit, etc.), sowie die Umstellung auf dringend benötigte neue Software inklusive Schulung aller Beschäftigten. 4. Wenn man die An- und Abmeldungen separat vornehmen könnte und dafür getrennte Bearbeiter zuständig wären, könnten sich dann die Wartezeiten verkürzen? Zu 4.: Abmeldungen werden bereits separat und taggleich bearbeitet. Hierfür bedarf es auch keiner Terminvereinbarung. Zudem können Abmeldungen auch in den Bürgerämtern vorgenommen werden. Die internetbasierte Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen ist zudem bereits seit dem 1. Januar 2015 in der ersten Stufe von i-Kfz möglich . 5. Wieso ist es nach wie vor nicht möglich ein Fahrzeug z.B. auch bei den Bürgerämtern anzumelden ? Zu 5.: Fahrzeugabmeldungen und der Eintragung von Adress- bzw. Namensänderungen werden bereits durch die Bürgerämter bearbeitet (vgl. Nr. 22 b Abs. 1 Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben). Weitere Übertragungen von Aufgaben erfordern in den über 60 Bürgerämtern des Landes Berlin umfassende juristische, organisatorische , räumliche, technische und personelle Anpassungen. Dies würde kurzfristig zu keiner Reduzierung der Wartezeiten führen. 7. Wie funktioniert das Personal-Besetzungsverfahren der KFZ Zulassungsstellen? Gibt es derzeit offene Stellen? Können Stellen nicht besetzt werden? Wenn ja, aus welchen Gründen? Zu 7.: Aktuell sind für die Aufgabe der Sachbearbeitung in der Kfz-Zulassungsstelle Aufrufe in der Tagespresse und diversen Bewerbungsportalen geschaltet. Mit den Bewerberinnen und Bewerbern, die diesen Aufrufen folgen, werden Auswahlgespräche geführt . Bei Eignung erfolgt die Einstellung zunächst befristet für ein Jahr auf Beschäftigungspositionen der Entgeltgruppe E 6. Allein für das Jahr 2018 wurden insgesamt 52 zusätzliche Beschäftigungspositionen in der Kfz-Zulassungsbehörde gebildet. Die Entfristung auf freie Stellen wird bei Bewährung innerhalb eines Jahres vollzogen. Die Zahl der Bewerbungen ist grundsätzlich ausreichend, um die Beschäftigungspositionen zu besetzen. Stellen in höheren Besoldungs- und Entgeltgruppen werden entweder in sog. Interessenbekundungsverfahren behördenintern oder berlinweit ausgeschrieben. Hier ist es möglich, dass Stellen aufgrund einer schlechten Bewer- Seite 4 von 5 berlage nicht so schnell wie erhofft nachbesetzt werden können. Die Ursachen dürften u.a. in der insgesamt günstigen Lage am verwaltungsinternen Arbeitsmarkt liegen . 8. Gibt es für Privat- und Händlerzulassungen unterschiedliche Wartezeiten und Verfahrensweisen? Zu 8.: Auf die Antwort zur Frage 1 wird verwiesen. Die Kraftfahrzeugzulassungsbehörde hat für Privatkundinnen und Privatkunden auf der einen und gewerbliche Zulassungsdienste, Autohäuser sowie Händler auf der anderen Seite unterschiedliche Zugangswege. Privatkundinnen und Privatkunden werden an Schaltern bedient, der Antrag wird vor Ort gestellt, ein Kennzeichen zugeteilt , was dann – sofern kein mitgebrachtes Wunschkennzeichen vorhanden ist -, bei einem Schilderpräger in der Umgebung geprägt, der Vorgang am Kassenautomaten bezahlt und dann an einem Ausgabeschalter wieder ausgegeben wird. Die Bedienung von Privatkundinnen und Privatkunden ist wegen des Präge- und Bezahlvorganges sowie der oft notwendigen Beratung und der häufig unvollständigen Unterlagen zeitaufwendig. Gewerbliche Zulassungsdienste geben ihre Vorgänge am sogenannten Sammelbzw . Händlerschalter ab. Dort können sie täglich bereits ausgefüllte Anträge samt bereits zuvor zugeteilter Kennzeichen einreichen und diese dann zu einem konkret benannten Abholtermin wieder abholen. Sind die Vorgänge bearbeitet (aktuell nach ca. 9-10 Arbeitstagen), werden die Zulassungsdienste entsprechend informiert. Dies ist für die Zulassungsdienste effizient, weil sie am Tag nur einmal zur Abgabe bzw. zur Abholung kommen müssen und zudem die Vorgänge gesammelt bezahlen können . Derartige Vorgänge können, und daher ist die Trennung sinnvoll und wirtschaftlich , in der Kraftfahrzeugzulassungsbehörde auch schneller bearbeitet werden. Die Trennung von Privatkundinnen und -kunden und gewerblichen Kundinnen und Kunden ist also aus Gründen der Verwaltungseffizienz dringend geboten. Diese Trennung wird in allen großen Zulassungsbehörden vollzogen. Bedauerlicherweise führt die missbräuchliche Buchung von Terminen des Privatkundenbereichs durch gewerbliche Zulassungsdienste zu einer künstlichen Verknappung dieser Angebote, was zu längeren Terminvorlaufzeiten für die Privatkundinnen und Privatkunden führt, die sich keines Zulassungsdienstes bedienen möchten. Wird festgestellt, dass gewerbliche Zulassungsdienste Termine des Privatkundenbereichs buchen, so werden diese am Privatkundenschalter abgewiesen und stattdessen an den Sammel- bzw. Händlerschalter verwiesen. 9. Wie lange dauert es, einen Termin für die Zulassung von Saisonkennzeichen, Ausfuhrkennzeichen , H-Kennzeichen etc. zu bekommen? Werden diese gesondert bearbeitet? Zu 9.: Bei der Zuteilung von Saison- und Historischen Kennzeichen handelt es sich um „normale“ Zulassungsvorgänge, die keine größeren Abweichungen in der Bearbeitungsdauer aufweisen und nicht gesondert bearbeitet werden müssen. Eine gesonderte Zugangssteuerung würde die Terminbuchung für die Terminkundin und den Terminkunden verkomplizieren und zudem erheblichen zusätzlichen organisatorischen Aufwand bedeuten. Seite 5 von 5 Ausfuhrkennzeichen dagegen werden ausschließlich am Standort Ferdinand- Schultze-Straße und dort gesondert bearbeitet. Häufig ist für die Bearbeitung dieser Vorgänge ein Vorführen der Fahrzeuge erforderlich. Das am Standort vorhandene Personal ist entsprechend umfangreich geschult. Termine werden täglich vor Ort angeboten . 10. Wie haben sich die Zahlen der Zulassungen in den letzten 5 Jahren in Berlin verändert? (PKW und LKW kleiner und größer 3,5t). Möglichst mit Übersicht nach Bezirken auflisten! Zu 10.: Die Veränderungen der Zahl der zugelassenen Fahrzeuge sind der folgenden tabellarischen Darstellung zu entnehmen. (Eine Unterscheidung der LKW nach Gewicht wird statistisch nicht erfasst und ist deshalb nur für das laufende Jahr möglich; auch eine Unterteilung nach Stadtbezirken wird nicht erfasst): Juni 2013 Juni 2014 Juni 2015 Juni 2016 Juni 2017 Juni 2018 PKW 1.144.865 1.151.203 1.162.327 1.179.538 1.188.525 1.196.254 LKW 81.266 84.361 87.731 91.662 94.479 96.577* Zugmaschinen 5.070 5.182 5.443 6.076 6.395 k.A. Anhänger 79.724 80.338 82.620 84.973 87.079 89.598 Gesamt im Verkehr 1.429.829 1.441.845 1.460.331 1.485.835 1.500.707 1.546.346 *Davon 80.227 bis 3,5t, 16.350 > 3,5t 11. Wie viele E-Fahrzeuge (PKW, LKW bis 3,5t und LKW über 3,5t) sind aktuell in Berlin zugelassen ? Zu 11.: In Berlin sind aktuell folgende e-Fahrzeuge zugelassen: 2.677 PKW, 208 LKW bis 3,5t, 44 LKW über 3,5t Berlin, den 26. Juli 2018 In Vertretung Sabine Smentek Senatsverwaltung für Inneres und Sport