Drucksache 18 / 15 604 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) vom 09. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Juli 2018) zum Thema: Notfallsäulen in U- und S-Bahnhöfen und Antwort vom 27. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Aug. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15 604 vom 09. Juli 2018 über Notfallsäulen in U- und S-Bahnhöfen Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist dennoch bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Frage 1: Sind alle Bahnsteige in den Berliner U- und S-Bahnhöfen mit Notfallsäulen oder Notfallmeldern ausgestattet? Wenn nein, auf welchen Bahnhöfen sind noch nicht auf allen Bahnsteigen Notfallmelder? Antwort zu 1: Die BVG teilt hierzu mit: „Alle U-Bahnhöfe sind mit Notruf-Informations-Säulen (NIS) ausgestattet. Weitere Informationen dazu finden Sie unter https://www.bvg.de/de/Service/Sicherunterwegs /Handeln-in-Notfaellen“ Die reinen S-Bahnhöfe sind nicht mit Notfallsäulen ausgestattet, sie verfügen aber überwiegend über sogenannte Inforufsäulen (IRS), die in der Regel neben den Fahrkartenautomaten angebracht sind. Die IRS stehen für Serviceanfragen der Fahrgäste zur Verfügung. Sie ermöglichen eine Kommunikation mit der S-Bahn Berlin über Wechselsprecheinrichtungen. Die S-Bahn Berlin GmbH empfiehlt auf ihrer Internetseite in Notfällen u.a. die Nutzung der Notrufnummern von Polizei, Feuerwehr und 3-S-Zentralen. 2 Frage 2: Sind die vorhandenen Notfallmelder barrierefrei erreichbar und auch von Menschen mit (körperlichen) Einschränkungen problemlos bedienbar? Antwort zu 2: Die BVG teilt hierzu mit: „Alle Notfallmelder sind uneingeschränkt barrierefrei nutzbar.“ Frage 3: Wo befinden sich auf den Bahnsteigen genau diese Notfallmelder und wie sind sie gekennzeichnet? Antwort zu 3: Die BVG teilt hierzu mit: „Die Notfallmelder sind baulich bedingt gleichmäßig über den Bahnsteig verteilt und mit Piktogrammen gekennzeichnet.“ Frage 4: Wie lange dauert es, bis der Kontakt zu einer Notfallleitstelle hergestellt ist und der Hilfesuchende Angaben machen kann? Antwort zu 4: Die BVG teilt hierzu mit: „Je nach Rufaufkommen ist der zeitliche Verbindungsaufbau zur Leitstelle unterschiedlich.“ Frage 5: Befinden sich auf allen Bahnsteigen Defibrillatoren? Antwort zu 5: Die BVG teilt hierzu mit: „Es befinden sich derzeit nicht auf allen Bahnsteigen Defibrillatoren.“ Frage 6: Gibt es ein generelles Sicherheitskonzept? Wie sieht das Sicherheitskonzept der S und U-Bahnhöfe aus? Antwort zu 6: Die BVG teilt hierzu mit: „Die Sicherheitsmaßnahmen der BVG können im Sicherheitsbericht unter https://www.bvg.de/de/index.php?term=sicherheitsbericht§ion=search eingesehen werden. Die im Sicherheitsbericht dargestellten Maßnahmen umfassen auch die Punkte, die zwischen der BVG und dem Land Berlin 2011 als Maßnahmenpaket für mehr Sicherheit im Öffentlichen Personennahverkehr vereinbart wurden. 3 - Der sogenannte „Arbeitsplatz Polizei“ in der Betriebsleitstelle Sicherheit der BVG wurde gemäß der Vereinbarung der Polizei Berlin mit der BVG technisch vollumfänglich ausgestattet und wird 24/7 durch die Polizei besetzt. - Die Zahl der Sicherheitsbeschäftigten der BVG wurde deutlich erhöht. Auch die Anzahl der durch den privaten Dienstleister eingesetzten Beschäftigten wurde nochmals deutlich erhöht und durch den Einsatz von Diensthunden in ihrer Wirksamkeit verbessert. - Alle Bahnhöfe sind mit Kameratechnik ausgestattet. Im Zuge des Ausbaus einer verbesserten Technik werden sukzessive alle U-Bahnhöfe mit einer vollflächigen Ausstattung in HD-sicherer Qualität ausgestattet. - Durch die Betriebsleitstelle Sicherheit können 24/7 anlassbezogen einzelne relevante Schwerpunktbereiche der U-Bahn kontrolliert und Vorkommnisse gemeldet werden (hierbei kann auch ggf. in die Situation über Lautsprecheranlage eingegriffen werden). -Täglich werden sogenannte gemeinsame Einsätze zwischen dem BVG-Sicherheitsdienst und der Polizei in gemeinsam abgestimmten Bereichen durchgeführt ("Gemeinsame Sicherheitsstreifen GeSiS“). Diese Maßnahme ist im Laufe der Zeit verfestigt und ausgeweitet worden. Zusätzlich zu diesen aufgeführten Hauptpunkten fanden und finden regelmäßig viele kleinere Maßnahmen, wie z.B. Informationsstände, Präventionsveranstaltungen und Sensibilisierungskampagnen statt. S-Bahn: Für die Sicherheit auf den Bahnhöfen ist primär die DB Station und Service GmbH zuständig. Die Länder stehen in keinem direkten Vertragsverhältnis zu diesem Unternehmen. Es gibt jedoch auch Sicherheitsvorgaben in den aktuellen Verkehrsverträgen mit der S-Bahn Berlin GmbH (Schwerpunkt Sicherheit in Fahrzeugen), die auf die Sicherheit an Bahnhöfen ausstrahlen: Die Verträge mit der S-Bahn Berlin GmbH sehen die regelmäßige Vorlage von Sicherheitskonzepten durch die S-Bahn vor (Aktualisierung alle 2 Jahre). Die Verträge fordern in diesem Zusammenhang Aussagen zur Sicherheitsorganisation (u.a. zu Sicherheitskooperationen, Sicherheitsvereinbarungen mit zuständigen Sicherheitsbehörden und der Feuerwehr, zur Zusammenarbeit bei besonderen Sicherheitslagen, zu Meldeketten), zur Statusanalyse der Sicherheitslage (objektive Sicherheitslage, Sicherheitsempfinden der Fahrgäste und anonymisierte Statistik über das strafrechtliche Ergebnis aller zur Anzeige gebrachten Delikte), zu Handlungsstrategien, Maßnahmen und Maßnahmenbewertung. Neben dem Einsatz von Sicherheitspersonal in den Zügen ist mit der S-Bahn Berlin GmbH für das gesamte S-Bahn-System ein Stundenkontingent für den Einsatz von Einsatzteams bestehend aus jeweils sechs Sicherheitskräften im Rahmen des durchgehenden Nachtverkehrs und für Doppelstreifen auf den Kreuzungsbahnhöfen des S-Bahnnetzes (Westkreuz, Gesundbrunnen, Ostkreuz, Südkreuz oder Schöneberg, Friedrichstraße) vereinbart. Das Sicherheitspersonal hat verkehrsvertraglich vorgegebene Anforderungen an seine Ausbildung, Weiterbildung, Berufserfahrung und sicherheitsrelevanten Kenntnisse zu erfüllen. Zum Einsatz des Sicherheitspersonals erhalten die Länder eine detaillierte monatliche Berichterstattung. 4 Frage 7: Gibt es auf jedem Bahnhof eine ausreichende Fluchtwegebeschilderung bzw. ein Leitsystem das dem Fahrgast z.B. im Brandfall den kürzesten Weg ins Freie zeigt? Funktioniert dies auch bei Stromausfall? Gibt es in allen Bahnhöfen flächendeckend Sprinkleranlagen? Antwort zu 7: Die BVG teilt hierzu mit: „Alle Bahnhöfe der Berliner U-Bahn haben eine Fluchtwegbeschilderung nach ASR A1.3. (Technische Regeln für Arbeitsstätten). Die verwendeten Sicherheitskennzeichen sind reflektierend und nachleuchtend. Auf den Bahnhöfen der Berliner U-Bahn sind keine flächendeckenden Sprinkleranlagen vorhanden.“ Frage 8: Gibt es auf jedem U- und S-Bahnsteig Feuerlöscher? Wenn ja, wo befinden sie sich und sind sie für jedermann frei zugänglich? Antwort zu 8: Die BVG teilt hierzu mit: „Es gibt auf jedem U-Bahnsteig Feuerlöscher, die sich an den Notrufsäulen befinden und frei zugänglich sind.“ Frage 9: Sind alle Bahnhöfe und Bahnsteige mit Blindenleitsystemen gemäß DIN 18040-1 ausgestattet? Wenn nein, wann genau ist damit zu rechnen? Antwort zu 9: Die BVG teilt hierzu mit: „Zur Zeit sind etwa 65 % der Bahnhöfe und Bahnsteige der Berliner U-Bahn mit Blindenleitsystemen ausgestattet. Es ist beabsichtigt, bis Ende 2020 alle Bahnhöfe und Bahnsteige der Berliner U-Bahn mit Blindenleitsystemen (Aufmerksamkeitsfelder, Leitstreifen) auszustatten.“ Berlin, den 27.07.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz