Drucksache 18 / 15 608 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE) vom 05. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Juli 2018) zum Thema: Das Jugendgerichtsprojekt der Programmagentur Rechtskunde (SPI) – Weitere Finanzierung und Antwort vom 31. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Aug. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Marianne Burkert-Eulitz (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15608 vom 05. Juli 2018 über Das Jugendgerichtsprojekt der Programmagentur Rechtskunde (SPI) – Weitere Finanzierung ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Abgeordneten: Im Herbst 2008 wurde die Stiftung SPI von der damaligen Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport beauftragt, das Konzept „Recht aufschlussreich“ der Landeskommission Berlin gegen Gewalt in Form von Schulprojekten zum Jugendstrafrecht landesweit umzusetzen. Die Programmagentur Rechtskunde hat seitdem ein umfangreiches Netzwerk an Kooperationspartnern aufgebaut, durch deren Mitwirkung die Durchführung von inzwischen mehr als 350 Rechts-kunde-Projekten in Berlin ermöglicht wurde. Die Programmagentur Rechtskunde beauftragt mit der Umsetzung der Projekte in der Regel freie Träger der Jugendhilfe, deren Mitarbeiter/innen die Projekte im Verbund mit den Schulen und den professionellen Beteiligten aus der Jugendstrafrechtspflege in Schulen aller 12 Berliner Bezirke durchführen. (Quelle: http://www.rechtskunde-projekt.de/ueber-uns/programmagentur-rechtskundepaket) 1. Wie viele Berliner Sekundarschulen haben in den vergangenen drei Schuljahren (2017/18, 2016/17, 2015/16) Jugendgerichtsprojekte als Maßnahme der schulischen Gewalt- und Kriminalprävention in Anspruch genommen? Bitte aufgeschlüsselt pro Jahr darstellen. Zu 1.: Im Rahmen des Vergabeverfahrens für die Umsetzung des Los 3 des Europäischen Sozialfonds (ESF) - Förderinstruments 16 „Vertiefte Berufsorientierung/ Erhöhung der Berufswahlkompetenz“ für die Schuljahre 2015/2016 und 2016/2017 wurde die 2 Stiftung SPI ausgewählt. Der Vertrag enthielt die Möglichkeit der Verlängerung um ein Schuljahr, diese Option wurde gezogen. Ziele der Maßnahme bestanden in der Förderung der Sozialkompetenz, Jugendkriminalitätsprävention, Berufsfelderkundung (Polizei, Jugendhilfe u.a.) und damit insgesamt in der Förderung der Berufswahlkompetenz. Im Schuljahr 2015/2016 haben 18 Schulen, im Schuljahr 2016/2017 haben 37 Schulen und im Schuljahr 2017/2018 haben 31 Schulen an der Maßnahme teilgenommen. Insgesamt wurde im Förderzeitraum an 44 Schulen mindestens ein Jugendgerichtsprojekt durchgeführt. 2. Wie viele Jugendgerichtsprojekte (bzw. Rechtskunde-Projektwochen) haben seit der Etablierung der Programmagentur Rechtskunde bei der Stiftung SPI im Oktober 2008 in Berlin stattgefunden und wie viele Berliner Schülerinnen und Schüler haben daran teilgenommen? Zu 2.: Die Anzahl der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler wurde erst seit März 2011 erfasst und kann daher nicht für den gesamten Zeitraum angegeben werden. Im Zeitraum von März 2011 bis März 2018 haben 8331 Schülerinnen und Schüler an den Maßnahmen teilgenommen. Die Zahlen nach April 2018 liegen im Durchschnitt bei 16 nach den Kriterien des Europäischen Sozialfonds abrechnungsfähigen Schülerinnen und Schüler pro Maßnahme. Es wurden von April bis Anfang Juli 2018 50 Maßnahmen durchgeführt, so dass mit weiteren 800 abrechnungsfähigen Schülerinnen und Schülern zu rechnen ist. Seit Oktober 2008 wurden 594 Jugendgerichtsprojekte bzw. Rechtskunde- Projektwochen an Berliner Schulen durchgeführt. 3. Jugendgerichtsprojekte gehören für viele Berliner Sekundarschulen zum festen Bestandteil der schulischen Gewalt- und Kriminalprävention. Wie hoch ist der voraussichtliche Bedarf an Jugendgerichtsprojekten im Schuljahr 2018/19? 4. Die aktuelle Förderung der Programmagentur Rechtskunde endet am 31.08.2018. Welche Form der Weiterfinanzierung der Jugendgerichtsprojekte ist von Seiten des Senats ab September 2018 für die kommenden Jahre vorgesehen? In welcher Höhe und für welchen Zeitraum wird eine Förderung erfolgen? Zu 3. und 4.: Eine Weiterfinanzierung in der bisherigen Form (ESF) ist aktuell nicht geplant, allerdings ist die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie mit dem Projektträger im Gespräch über eine mögliche Absicherung eines Basisangebots im Rahmen der im Einzelplan 10 zur Verfügung stehenden Mittel für Schulen im kommenden Schuljahr. Dem Projektträger liegen hierzu Hinweise aus 17 Schulen vor. Das Projekt wurde in 2018 dem Einzelplan 10, Kapitel 1010, Titel 68695 zugeordnet. Im laufenden Doppelhaushalt sind über die geleisteten Mittel hinaus keine weiteren Mittel für eine institutionelle noch für eine Projektförderung vorgesehen. Die Themen Rechtskunde und Gewaltprävention sind im Rahmenlehrplan 1-10 verankert. Weitere 3 Maßnahmen zur Gewaltprävention werden über das Landesprogramm „Radikalisierungsprävention“ der Landeskommission Berlin gegen Gewalt gefördert. Berlin, den 31. Juli 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie