Drucksache 18 / 15 612 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sebastian Czaja (FDP) vom 12. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Juli 2018) zum Thema: Herausforderungen und Notwendigkeiten der Hubschrauberstaffel der Berliner Polizei und Antwort vom 24. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Juli 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Sebastian Czaja (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 15 612 vom 12. Juli 2018 über Herausforderungen und Notwendigkeiten der Hubschrauberstaffel der Berliner Polizei ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welchen Stellenwert für die Sicherheitsarchitektur des Landes Berlin misst der Senat der Hubschrauberstaffel der Berliner Polizei bei? Zu 1.: Grundsätzlich ist der Polizeihubschrauber geeignet, eine große Bandbreite an polizeilichen Maßnahmen durchzuführen und zu unterstützen. Dazu zählen unter anderem : - Lenken, Leiten und Unterstützen von Polizeikräften aus der Luft, - Unterstützung des Täglichen Dienstes, insbesondere durch den bedarfsgerechten Einsatz des optoelektronischen Systems, - Einsätze im Sinne des Gesetzes über Aufnahmen und Aufzeichnungen von Bild und Ton bei Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzügen im Land Berlin für die Anfertigung von Übersichtsaufnahmen, - Unterstützung schutz- und kriminalpolizeilicher Maßnahmen zum Beispiel im Rahmen des Begleitschutzes, bei Veranstaltungslagen, bei Besuchen von Staatsgästen sowie durch die Anfertigung von Messbildaufnahmen (an Tatorten und bei schweren Verkehrsunfällen), - Absuche nach Opfern / Tätern mit Bild- oder Beleuchtungstechnik, - Aufklärung von schwer vom Boden aus einsehbaren Objekten (Beispiel: Industriegelände / Gehöfte), - Einsätze im Rahmen des Umweltschutzes (Erkunden illegaler Deponien, Abladeplätze , Gewässerschutz, Luftverschmutzungen etc.) sowie - Maßnahmen bei Gefahren aus dem Luftraum. Die Hubschrauberstaffel der Polizei Berlin stellt somit einen wesentlichen Baustein der länderübergreifenden Sicherheitsarchitektur einer modernen Hauptstadtpolizei Seite 2 von 3 dar. Ihre Stärken bilden sich u.a. in ihrer flexiblen Einsetzbarkeit, ihrer Verfügbarkeit für verschiedenste Bedarfsträger und in ihren technischen und taktischen Möglichkeiten ab. 2. Welche Notwendigkeiten zur Anschaffung von Hubschraubern zum Kräftetransport, insbesondere von Spezialeinheiten, sieht der Senat? Zu 2.: Die konzeptionelle Ausrichtung der Hubschrauberstaffel befindet sich derzeit in der Bearbeitung und Abstimmung. Aktuell können daher noch keine Auskünfte zum Transport von Kräften, insbesondere Spezialkräften, gemacht werden. 3. Welche Pläne verfolgt der Senat zum Ausbau der Hubschrauberstaffel bzw. zur Erweiterung der bestehenden Kooperation mit der Bundespolizei? Zu 3.: Im Rahmen andauernder konzeptioneller Überlegungen werden unter dezidierter Einbindung aller derzeitigen und potentiellen Bedarfsträger auch notwendige Entwicklungen im Sinne der Fragestellung abgestimmt und entschieden. 4. Welche Ansätze zur Nachwuchsgewinnung bzw. Personalentwicklung verfolgt die Berliner Polizei bei der Hubschrauberstaffel? Zu 4.: Den gesetzlichen Regelungen folgend wird der erste Eintritt in den Ruhestand eines Flugtechnikers Anfang 2023 zu erwarten sein. Die Nachbesetzung dieser Funktion wird rechtzeitig im Rahmen eines Personalgewinnungs- und Auswahlverfahrens erfolgen . Ob und in welchem Umfang es darüber hinaus weitere Personalentwicklungsmaßnahmen geben wird, ist auch aufgrund der derzeit laufenden konzeptionellen Überlegungen zu prüfen und zu entscheiden. 5. Wie viele Einsätze sowie Trainingseinsätze konnten aufgrund personeller Gründe seitens der Berliner Polizei in den vergangenen fünf Jahren bei der Hubschrauberstaffel nicht durchgeführt werden? Zu 5.: Eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung erfolgt nicht. 6. Welche Notwendigkeit zu einer gemischten Besatzung bestehend aus Berliner Beamten und Bundespolizisten sieht der Senat für einen zielführenden Einsatz? 7. Welche Risiken bzw. Nachteile für den Einsatzverlauf sieht der Senat, wenn Einsätze der Berliner Hubschrauberstaffel aufgrund personeller Gründe seitens der Berliner Polizei ausschließlich durch Beamte der Bundespolizei wahrgenommen werden können? Zu 6. und 7.: Grundsätzlich ergibt sich die Notwendigkeit von gemischten Besatzungen aufgrund der Personalstärke der Berliner Staffel (2 Piloten, 2 Flugtechniker, 2 Systemoperatoren ). Da der Polizeihubschrauber im Rahmen der Kooperation beiden Behörden gleichermaßen für Einsätze zur Verfügung steht, können so die zum Teil unterschiedlichen Einsatzanforderungen für alle Einsatzarten erfüllt werden. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Einsätze handelt, die in den Zuständigkeiten wechseln, wie z.B. bei randalierenden Personen auf Bahnhöfen und anschließend im Stadtgebiet im Zusammenhang mit Fußballspielen. Seite 3 von 3 Grundsätzlich unterscheiden sich jedoch die Ausbildungsinhalte und das Einsatzspektrum sowie die Einsatzerfahrungen von Mitarbeitenden der Polizei Berlin und der Bundespolizei. Wenn zudem durch die Bundespolizei beispielsweise Personal eingesetzt wird, das von Stützpunkten außerhalb Berlins kommt und nicht über die erforderlichen Kenntnisse der Struktur und Arbeitsweisen der Polizei Berlin verfügt, sind „Defizite“ bei landespolizeilichen Einsatzabläufen sowie Ortskenntnissen nicht auszuschließen . Bei geplanten, größeren Einsatzanlässen wird daher seitens der Hubschrauberstaffel der Polizei Berlin versucht, die Dienstplanung so anzupassen, dass zumindest ein Besatzungsmitglied der Polizei Berlin für den Einsatz zur Verfügung steht. Berlin, den 24. Juli 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport