Drucksache 18 / 15 614 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Frank-Christian Hansel (AfD) vom 13. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Juli 2018) zum Thema: Verbesserter Lärmschutz am BER nach Urteil des OVG – welche Mehrkosten entstehen? und Antwort vom 30. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Aug. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1/2 Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Frank-Christian Hansel (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15614 vom 13. Juli 2018 über Verbesserter Lärmschutz am BER nach Urteil des OVG – welche Mehrkosten entstehen? ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht ausschließlich aus eigener Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) um Stellungnahme gebeten. Sie ist in die Antwort einbezogen. 1. Mit welchen Mehrkosten rechnet der Senat in Folge des Urteils des 6. Senats des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 02.07.2018 für die Flughafengesellschaft FBB bezüglich des zu gewährenden Schallschutzes auch für Aufenthaltsräume mit niedriger Innenhöhe, für kleine Wohnküchen mit Esstisch oder für Wintergärten, mit denen Wohnzimmer erweitert wurden? Zu 1.: Die Urteile des Oberverwaltungsgerichts betreffen drei konkrete Objekte. Da die Urteilsbegründungen noch nicht vorliegen, konnte eine Prüfung und Analyse bisher nicht erfolgen. 2. Entstehen dem Land Berlin hieraus indirekt Mehraufwendungen, und wie sollen diese Mehrkosten refinanziert werden? Zu 2.: Siehe Antwort zu Frage 1. 3. Sind Auswirkungen auf den Eröffnungstermin des BER durch die Gerichtsentscheidung zu erwarten? Zu 3.: Nein. 4. Muss die Finanzplanung der FBB nach diesem Urteil angepasst werden, und bis zu welchem Zeitpunkt wird dies erfolgen? 2/2 Zu 4.: Siehe Antwort zu Frage 1. Berlin, den 30.07.2018 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen