Drucksache 18 / 15 619 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Bettina Jarasch (GRÜNE) vom 12. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Juli 2018) zum Thema: Einbürgerungen in Berlin und Antwort vom 23. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Juli 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 7 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Frau Abgeordnete Bettina Jarasch (GRÜNE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15 619 vom 12. Juli 2018 über Einbürgerungen in Berlin ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Menschen sind seit Juni 2017 in Berlin eingebürgert worden? (Bitte monatlich nach den Herkunftsländern aufschlüsseln). 2. Wie viele Menschen der sog. ersten Generation sind seit Januar 2016 bis Juni 2018 eingebürgert worden? (Bitte monatlich nach den Herkunftsländern aufschlüsseln) Zu 1. und 2.: Die Einbürgerungsstatistik ist eine Bundesstatistik und wird auf der Grundlage von § 36 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) erstellt. Die Einbürgerungsstatistik ist eine jährliche Statistik, wobei der Monat der Einbürgerung kein Erhebungsmerkmal ist. Daher kann hier nur die Zahl der im gesamten Jahr 2017 eingebürgerten Personen genannt werden. Verlässliche Daten über die Einbürgerungen von Personen der sog. ersten Generation liegen dem Amt für Statistik Berlin-Brandenburg nicht vor. Der hier maßgebliche Geburtsort ist kein Erhebungsmerkmal. Allerdings kann die Zahl derjenigen Eingebürgerten ermittelt werden, deren Aufenthaltsdauer ihrem Alter entspricht. Inwieweit deren Eltern im Ausland oder in Deutschland geboren wurden oder ob und seit wann die Eltern in Deutschland leben, ist nicht zu ermitteln. Seite 2 von 7 Einbürgerungen nach Staatsangehörigkeit in Berlin 2016 bis 2017 bisherige Staatsangehörigkeit 2016 2017 Staatsangehörigkeit Aufenthaltsdauer entspricht Alter insgesamt Aufenthaltsdauer entspricht Alter insgesamt Albanien . 7 - 7 Bosnien und Herzegowina 31 142 30 149 Belgien . . - 3 Bulgarien 12 133 9 137 Dänemark - 9 . 16 Estland - 8 - 6 Finnland - 6 - 4 Frankreich 6 38 3 84 Kroatien 24 108 27 79 Slowenien - 6 . 11 Serbien und Montenegro . . - . Serbien (einschließlich Kosovo) 6 39 13 32 Griechenland 28 90 19 95 Irland - . . 15 Island - . - - Italien 14 71 16 125 Lettland 3 31 - 9 Montenegro - . - 5 Litauen . 12 . 8 Luxemburg - . . 3 Mazedonien 10 61 6 55 Moldau . 16 - 18 Niederlande . 7 6 19 Kosovo 27 147 35 173 Österreich . 8 . 13 Polen 39 461 26 496 Portugal . 13 4 21 Rumänien 6 76 . 88 Slowakei - 5 - 5 Schweden 3 11 - 7 Schweiz . 26 . 28 Russische Föderation 15 223 11 195 Spanien 4 36 8 61 Tschechoslowakei - - - . Türkei 404 936 236 784 Tschechien - 17 . 15 Ungarn . 29 5 56 Ukraine 16 221 10 187 Vereinigtes Königreich 12 175 36 556 Weißrussland 4 34 . 25 Serbien 31 124 18 67 Zypern - . - 3 Britische Überseegebiete - 3 - . Algerien 5 33 . 32 Seite 3 von 7 Angola 4 29 4 25 Eritrea - 4 . 3 Äthiopien - 12 . 10 Benin - 3 - 8 Dschibuti - . - - Côte d’Ivoire - 4 - 6 Nigeria 8 80 9 62 Simbabwe - . - - Gabun - . - - Gambia - 7 - . Ghana 6 36 8 54 Mauretanien - . - . Kenia - 15 3 35 Kongo - 7 - . Kongo, Demokratische Republik 7 18 3 14 Libyen 4 10 3 21 Madagaskar . 4 - . Mali - 5 - - Marokko - 38 - 55 Mosambik - 6 . 4 Niger - - - . Sambia - . - . Burkina Faso - . - . Guinea-Bissau - . - - Guinea . 28 - 20 Kamerun 5 90 14 94 Südafrika - 4 - 4 Ruanda - . - . Namibia - - - . Senegal - . - 4 Sierra Leone - 11 . 11 Somalia - . - . Äquatorialguinea - . - - Sudan (einschließlich Südsudan) - . - 6 Sudan - 6 - . Südsudan - - - . Tansania - . - . Togo . 7 - 8 Tschad - . - - Tunesien 4 73 . 62 Uganda - 4 . 5 Ägypten . 48 . 76 Burundi - . - - Argentinien - 14 - 7 Bahamas - . - - Bolivien - 12 - 7 Brasilien . 53 . 92 Chile 3 14 - 3 Seite 4 von 7 Dominica - . - - Costa Rica - - - 3 Dominikanische Republik - 20 . 18 Ecuador - 13 - 8 El Salvador - - - . Guatemala - 6 - 3 Haiti - . - - Honduras - . - . Kanada - . - 4 Kolumbien . 17 - 36 Kuba . 46 . 29 Mexiko - 25 . 39 Nicaragua - . - . Jamaika - . - . Panama - . - - Paraguay - . - . Peru - 15 - 16 Uruguay - 3 - - St. Lucia - . - - Venezuela - 20 - 10 Vereinigte Staaten 3 27 4 52 Hongkong - . . . Jemen 5 27 3 25 Armenien 9 29 - 31 Afghanistan . 29 5 50 Aserbaidschan . 20 . 20 Georgien 3 37 - 26 Sri Lanka . 16 . 21 Vietnam 59 250 45 298 Korea, Demokratische Volksrepublik - . - - Indien 3 58 8 86 Indonesien - 10 - 6 Irak 11 95 7 86 Iran 4 162 6 182 Israel 3 42 . 21 Japan - . - 5 Kasachstan - 33 - 28 Jordanien 6 38 . 29 Kambodscha - 4 - . Laos - 4 - 3 Kirgisistan - 12 - 12 Libanon 74 251 43 198 Mongolei . 9 . 16 Nepal - 5 - 5 Palästinensische Gebiete . 9 - 4 Bangladesch 3 28 3 44 Pakistan 8 61 . 53 Seite 5 von 7 Philippinen 5 30 - 23 Taiwan 3 5 . 5 Korea, Republik . 14 3 14 Tadschikistan - - - . Turkmenistan . 3 - 6 Syrien 11 126 12 120 Thailand 5 48 - 36 Usbekistan . 18 - 14 China 5 45 5 53 Malaysia - 3 - . Australien - . - 4 staatenlos 61 160 38 98 ungeklärt 37 201 28 215 Insgesamt 1090 6127 811 6479 Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Einbürgerungsstatistik 3. Wie viele Anträge auf Einbürgerung sind seit Januar 2016 bis Juni 2018 gestellt worden? (Bitte monatlich nach den Herkunftsländern aufschlüsseln) Zu 3.: Die Anzahl der monatlichen Anträge auf Einbürgerung nach Herkunftsländern wird nicht erfasst. In dem betreffenden Zeitraum kann nur die Gesamtzahl der Anträge angegeben werden. In den Jahren 2016 und 2017 haben insgesamt 8249 Personen bzw. 8884 Personen einen Einbürgerungsantrag gestellt. Von Januar bis Juni 2018 haben insgesamt 4025 Personen einen Einbürgerungsantrag gestellt. (Quelle: Senatsverwaltung für Inneres und Sport) 4. Wie viele Einbürgerungen sind seit Januar 2016 bis Juni 2018 daran gescheitert, dass keine Unterhaltsfähigkeit vorlag? Welche Spielräume sieht der Senat, um den Nachweis der Sicherung des Lebensunterhalts realistisch und im Sinne der Erleichterung von Einbürgerungen zu belegen? Zu 4.: Es liegen keine statistischen Daten vor, sodass Angaben nicht gemacht werden können . Die für die Einbürgerung in Berlin zuständigen Bezirksämter haben die verbindlichen Vorgaben des Staatsangehörigkeitsgesetzes und die Vorschriften der bundeseinheitlich geltenden Vorläufigen Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern zum Staatsangehörigkeitsrecht zu beachten. Zur praxisorientierten und einbürgerungsfreundlichen Auslegung der entsprechenden Vorschriften hat die Senatsverwaltung für Inneres und Sport in enger Zusammenarbeit mit den Bezirksämtern einen „Leitfaden zur Prüfung der wirtschaftlichen Einbürgerungsvoraussetzungen“ entwickelt . Die gesetzlichen Vorgaben und der Leitfaden bieten den Bezirksämtern aus der Sicht des Senats ausreichend Spielräume, um in einem entsprechenden Einzelfall einbürgerungsfreundlich zu entscheiden. Seite 6 von 7 5. Wie viele Einbürgerungen sind seit Januar 2016 bis Juni 2018 nicht zustande gekommen, weil der Einbürgerungstest nicht bestanden wurde? Sieht der Senat hier im Sinne der Erhöhung der Einbürgerungsquote Handlungsbedarf? Zu 5.: Es liegen keine statistischen Daten vor, sodass Angaben nicht gemacht werden können . Die Bestehensquote beim Einbürgerungstest liegt in Berlin seit Jahren konstant bei knapp über 98%. Vor diesem Hintergrund sieht der Senat keinen Handlungsbedarf. 6. Wie viele Einbürgerungen wurden seit Januar 2016 bis Juni 2018 nicht durchgeführt, weil das Sprachniveau nicht vorlag? Sieht der Senat hier im Sinne der Erhöhung der Einbürgerungsquote Handlungsbedarf? Zu 6.: Es liegen keine statistischen Daten vor, sodass Angaben nicht gemacht werden können . Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache sind nach Auffassung des Senats eine Schlüsselkompetenz für eine erfolgreiche Integration in Deutschland. Insoweit stellen die in § 10 Abs. 4 StAG genannten Anforderungen (Zertifikat Deutsch auf dem Niveau von B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen) grundsätzlich den geeigneten Rahmen dar. Von den Anforderungen an ausreichende deutsche Sprachkenntnisse kann nach § 10 Abs. 6 StAG im Übrigen abgesehen werden, wenn die Einbürgerungsbewerberin bzw. der Einbürgerungsbewerber sie wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung oder altersbedingt nicht erfüllen kann. Im Wege des Ermessens wurde von dieser Regelung schon in zahlreichen Fällen Gebrauch gemacht. Weiteren Handlungsbedarf sieht der Senat nicht. 7. Inwiefern kann die Senatsverwaltung für Inneres und Sport ihre Weisungsbefugnis gegenüber den für Einbürgerung zuständigen Stellen in den Bezirken nutzen, um die bürokratischen und formalen Hürden für Einbürgerungen möglichst zu senken und die Zahl der Einbürgerungswilligen zu erhöhen ? Zu 7.: Eine Weisungsbefugnis gegenüber den Bezirken in Form einer Fachaufsicht besteht nicht. Dessen ungeachtet ist es erklärtes Ziel des Senats, Bürgerinnen und Bürger mit nicht deutscher Staatsangehörigkeit bei Vorliegen der einbürgerungsrechtlichen Voraussetzungen zur Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit zu ermutigen. 8. Welche weiteren Möglichkeiten - insbesondere im Blick auf Informationskampagnen, aber ggf. auch im Umgang mit den für Einbürgerung anfallenden Gebühren - sieht der Senat, um die Einbürgerungsquote zu erhöhen? Zu 8.: Es ist fraglich, ob die Zahl der Einbürgerungen durch Informations- bzw. Werbekampagnen effektiv erhöht werden kann. Zumindest kann bisher kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen schon bereits durchgeführten (Werbe-)Maßnahmen bzw. der im April 2013 begonnenen Einbürgerungskampagne und der Anzahl der in den Berliner Einbürgerungsbehörden gestellten Anträge sowie der erfolgten Einbürgerungen beobachtet werden. Dessen ungeachtet wirbt und informiert die Kampagne „Deine Stadt. Dein Land. Dein Pass“ (www.einbürgerung-jetzt.de) für die Einbürgerung. Seite 7 von 7 Zunächst sollte abgewartet werden, ob es gelingt, die vor allem auf eine unzureichende personelle Ausstattung in den bezirklichen Einbürgerungsbehörden zurückgehenden Probleme einer in einigen Bezirken „hinausgeschobenen“ Antragstellung zu lösen (siehe Antwort des Senats vom 31. Mai 2018 auf die Schriftliche Anfrage der Abg. F. Verrycken und Dr. C. West (SPD), Drs. 18/15 051). Die Einbürgerungszahlen könnten steigen, wenn die rechtlichen Voraussetzungen erleichtert würden, was Rechtsänderungen auf Bundesebene voraussetzt. Die Integrationsministerinnen und -minister der Länder haben sich in ihrem Beschluss vom 6. März 2018 u.a. dafür ausgesprochen, die gesetzlichen Voraussetzungen im Sinne der Förderung der Einbürgerungsbereitschaft zu modernisieren. Dazu zählen die Verkürzungen der grundsätzlich geforderten Aufenthaltsdauer in besonderen Fällen und - im Regelfall - die Einbürgerung unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit bei der ersten Einwanderergeneration. Gebührenfragen könnten in diesem Zusammenhang auch eine Rolle spielen. Eine länderoffene Arbeitsgruppe, an der sich Berlin beteiligt, konstituiert sich am 23. Juli 2018 und soll entsprechende Vorschläge ausarbeiten. 9. Wie schätzt der Senat die Erfolgsaussichten einer Bundesratsinitiative zur Abschaffung des Optionszwangs und zur Zulassung der Mehrstaatlichkeit ein und gibt es bereits entsprechende Vorbereitungen des Senats für eine solche Bundesrats-Initiative? Zu 9.: Die Erfolgsaussichten einer entsprechenden Bundesratsinitiative müssen im Hinblick auf die Mehrheitsverhältnisse sowohl im Bundesrat als auch im Deutschen Bundestag gegenwärtig als eher wenig erfolgversprechend eingeschätzt werden. Der Senat hält dessen ungeachtet grundsätzlich an dem beabsichtigten Vorhaben fest und wird sich auf Koalitionsebene darüber abstimmen, wann der richtige Zeitpunkt für die Umsetzung gegeben ist. Berlin, den 23. Juli 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport