Drucksache 18 / 15 620 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Daniela Billig (GRÜNE) vom 10. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Juli 2018) zum Thema: Denkmalschutz und Barrierefreiheit am Hansaplatz und Antwort vom 24. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Juli 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Frau Abgeordnete Daniela Billig (Grüne) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15620 vom 10. Juli 2018 über Denkmalschutz und Barrierefreiheit am Hansaplatz Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das Bezirksamt Mitte von Berlin um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Frage 1: Seit wann und warum ist der Gehweg am Hansaplatz an der Bartningallee Ecke Altonaer Straße gesperrt? Frage 2: Wurde das Angebot der Anlieger, den Gehweg auf eigene Kosten in Stand zu setzen, abgelehnt? Wenn ja, mit welcher Begründung? Frage 3: Wie viele Sanierungen oder Reparaturen hat es in dem Bereich bereits gegeben? Von wem wurden sie beauftragt? Frage 4: Warum wurden die bisherigen Sanierungen und Reparaturen nicht denkmalgerecht durchgeführt, sondern etwa die Hälfte des Platzes mit Gehwegplatten aus Gussbeton anstatt der original verlegten Platten aus Waschbeton belegt? Frage 5: Welche Planung mit welchem Zeit- und Kostenrahmen gibt es seitens des Bezirks oder des Landes Berlin zur denkmalgerechten Sanierung? 2 Frage 6: Welche sonstigen Planungen bestehen zur Herstellung von Barrierefreiheit an der Bartningallee Ecke Altonaer Straße? Antwort zu 1 bis zu 6: Der zuständige Träger der Straßenbaulast, das Straßen- und Grünflächenamt Mitte (SGA), teilt hierzu folgendes mit: „Die in Rede stehende Fläche ist kein gewidmetes öffentliches Straßenland. Es handelt sich um einen Parkplatz in Privatbesitz. Die Fläche befindet sich somit nicht in der Zuständigkeit des Landes Berlin, weswegen auch die weiteren Fragen seitens des Straßen- und Grünflächenamt nicht beantwortet werden können. Der Zeitpunkt seit dem der Eigentümer diesen Bereich hat sperren lassen ist dem SGA zudem nicht bekannt. Sämtliche Bereiche des öffentlich gewidmeten Straßenlandes im genannten Bereich wurden barrierefrei ausgebildet. Zusätzliche Planungen bestehen nicht.“ Berlin, den 24.07.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz