Drucksache 18 / 15 621 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Daniel Wesener (GRÜNE) vom 12. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Juli 2018) zum Thema: Berlins neueste Museumsprojekte: Ein Exilmuseum am Anhalter Bahnhof und ein Museum des Kalten Krieges am Checkpoint Charlie? und Antwort vom 01. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Aug. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 6 Senatsverwaltung für Kultur und Europa Herrn Abgeordneten Daniel Wesener (GRÜNE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 15 621 vom 12. Juli 2018 über Berlins neueste Museumsprojekte: Ein Exilmuseum am Anhalter Bahnhof und ein Museum des Kalten Krieges am Checkpoint Charlie? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet der Senat die Pläne für die Errichtung eines Exilmuseums am Anhalter Bahnhof? Gab bzw. gibt es bereits Gespräche mit den Initiator*innen resp. der privaten Stiftung Exilmuseum (in Gründung)? Falls ja, mit welchem (Zwischen-)Ergebnis? Zu 1.: Das Thema Exil ist für Berlin historisch von sehr großer Bedeutung, insbesondere in der Erinnerung an die vielen Menschen, die zwischen 1933 und 1945 fliehen mussten, weil sie als Jüdinnen und Juden aus politischen oder anderen Gründen verfolgt wurden, wobei auch der Umgang sowohl der Bundesrepublik als auch der ehem. DDR mit Remigrantinnen und Remigranten nach 1945 in den Blick zu nehmen ist. So gesehen ist die Befassung mit dem Thema Exil infolge der NS-Diktatur sinnvoll und Berlin grundsätzlich der richtige Ort. Allerdings gibt es in Berlin schon eine ganze Reihe durch das Land Berlin und den Bund öffentlich geförderter Institutionen, die sich über Ausstellungen und Veranstaltungen sowie durch Sammlungs- und Dokumentationsschwerpunkte mit dem Thema befassen (siehe hierzu Frage 3.), und es wäre zu prüfen, inwiefern die Einrichtung eines neuen Museums ein geeigneter Schritt ist, um das Thema noch stärker im öffentlichen Bewusstsein zu verankern. Auch Institutionen mit überregionalem Anspruch befassen sich bereits mit dem Thema. So wurde bereits 2015 in Solingen ein „Zentrum für verfolgte Künste“ gegründet, das programmatisch die Erinnerung an das NS-Exil mit der Gegenwart verbinden will. Es verfügt mittlerweile über eine Sammlung mit fast 4000 Objekten und zeigte zum Beispiel 2015 in Kooperation mit den Gedenkstätten Yad Vashem Seite 2 von 6 und Auschwitz-Birkenau im Deutschen Bundestag die Ausstellung „Der Tod hat nicht das letzte Wort“ über drei verfolgte Künstler. Ebenfalls überregional arbeitet das bei der Deutschen Nationalbibliothek angesiedelte Deutsche Exilarchiv 1933-1945, das dem Thema seit März 2018 eine dauerhafte Archivausstellung in Frankfurt und eine virtuelle Ausstellung widmet. Auch die Federführung für das 2013 gestartete Netzwerkprojekt „Künste im Exil“ (www.kuenste-imexil .de) liegt beim Deutschen Exilarchiv. Es hat im Mai 2017 ein Gespräch zwischen Herrn Senator Dr. Lederer und den Initiatorinnen und Initiatoren des Exilmuseums gegeben. Zu diesem Zeitpunkt war das Exilmuseum noch für die Fasanenstraße geplant, in den Räumen, die derzeit noch vom Käthe-Kollwitz-Museum genutzt werden. In diesem Gespräch hat der Senator auf der einen Seite die skizzierten inhaltlichen Vorstellungen begrüßt. Er hat aber auch darum gebeten, dass aktuelle Bezüge zu Gründen für ein Exil dieser Tage hergestellt werden. Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa ist zwischenzeitlich von den Initiatorinnen und Initiatoren darüber informiert worden, dass das Exilmuseum nunmehr am Anhalter Bahnhof geplant werde. Dieser Ort hat als häufiger Ausgangspunkt für ein Exil eine hohe symbolische Bedeutung und überzeugt daher grundsätzlich mehr als der Standort Fasanenstraße. Aus Sicht der Denkmalpflege erscheint die Einbeziehung der Portalruine in die Planung eines Exilmuseums geeignet, einen Vermittlungsbeitrag zur Geschichte des Denkmalstandortes zu leisten. 2. Unter welchen planungsrechtlichen Voraussetzungen und Vorgaben wäre die Realisierung eines solchen Museumsbaus am Anhalter Bahnhof möglich? In wessen Eigentum befindet sich der fragliche Baugrund? Und welche Auflagen der Denkmalschutz-Behörden sind dabei zu beachten – sei es im Umgang mit dem Portikusfragment des früheren Bahnhofgebäudes, sei es bezüglich des bestehenden Bauensembles insgesamt? Zu 2.: Die für den Museumsbau vorgesehene Fläche liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans VI-150g-1, festgesetzt am 20. Juni 2006. Ein 40 m breiter Streifen hinter dem Portikus des Anhalter Bahnhofs ist als öffentliche Parkanlage festgesetzt, die dahinter liegenden Flächen als öffentlicher Sportplatz bzw. öffentliche Parkanlage. Ein Museumsbau widerspricht diesen Festsetzungen. Nach Lage der Dinge besteht ein Planerfordernis, d. h. es müsste ein Bebauungsplan aufgestellt werden, der den Museumsbau planungsrechtlich sichert. Die Fläche befindet sich im Eigentum des Landes Berlin. Die denkmalgeschützte Portalruine ist substantiell zu sichern und zu erhalten, ebenso ihr Erscheinungsbild und ihre Wirkung in den umgebenden Stadtraum. 3. Welche öffentliche Aktivitäten (im Sinne kultureller oder wissenschaftlicher Unternehmungen und Einrichtungen) gibt es bislang im Land Berlin, die der Erinnerung und/oder Erforschung der deutschen Exilgeschichte gewidmet sind? Inwieweit würden sich diese mit einem privaten Exilmuseum ergänzen bzw. welche Synergien wären dabei denkbar? Zu 3.: Bereits seit 1995 legt das Aktive Museum e.V. seinen Arbeitsschwerpunkt auf dieses Thema, sowohl durch das Sammeln von Materialien emigrierter Berlinerinnen und Seite 3 von 6 Berliner als auch durch zahlreiche Ausstellungen und Begleitpublikationen („1945: Jetzt wohin? Exil und Rückkehr… nach Berlin?“ auf dem Freigelände am Anhalter Bahnhof, 1995; „Leben im Wartesaal. Exil in Shanghai 1938-1947“, Martin-Gropius- Bau, 1997; „Haymatlos. Exil in der der Türkei 1933-1945“, Technische Universität Istanbul, 1998, Akademie der Künste (AdK) 2000, zahlreiche weitere Wanderstationen ; „Ohne zu zögern. Varian Fry: Berlin – Marseille – New York“, AdK 2007; „Letzte Zuflucht Mexiko. Gilberto Bosques und das deutschsprachige Exil nach 1939“, AdK 2012/13, zahlreiche Wanderstationen). Das Jüdische Museum verfügt über wichtige Sammlungsbestände und hat dem Thema unter anderem 2006-2008 die große Sonderausstellung „Heimat und Exil“ gewidmet, die an mehreren Folgestationen gezeigt wurde. Zum Archiv der Akademie der Künste gehören über 300 Nachlässe und Sammlungen von bzw. zu emigrierten Künstlerinnen und Künstler und damit eines der größten Exilarchive zu Kunst und Literatur im deutschsprachigen Raum. Das Thema Exil wird kontinuierlich in Ausstellungen, Veranstaltungen und Publikationen bearbeitet, etwa mit der 2016 am Hanseatenweg eröffneten Ausstellung „Kinder im Exil“ (über Kinder im NS verfolgter Künstlerinnen und Künstler), die seither wandert, Workshops mit (z.T. geflüchteten) Kindern gehören zum Programm. Andere Ausstellungen gehen den Lebenswegen und Begegnungen von Emigrantinnen und Emigranten nach, wie etwa die Ausstellung „Benjamin und Brecht. Denken in Extremen“ 2017/18. Auch im Archiv des Centrum Judaicum werden Nachlässe von Emigrantinnen und Emigranten gesammelt. Auch die NS-Gedenkstätten und Erinnerungsorte des Landes Berlin thematisieren Flucht und Exil. So zeigt die Gedenkstätte Deutscher Widerstand ab dem 27.07.2018 gemeinsam mit dem Zentrum für Antisemitismusforschung die Ausstellung „Geschlossene Grenzen – Die internationale Flüchtlingskonferenz von Évian 1938“. Natürlich widmen auch Institutionen, für die das Thema Exil keinen eigenen Arbeitsschwerpunkt bildet, ihm historische und gegenwartsbezogene Ausstellungen, da der Bruch, den der Nationalsozialismus für die deutsche Kunst- und Kulturgeschichte bedeutete, das Thema Exil zu einem Querschnittsthema macht. Beispiele aus den Jahren 2017/18 sind die Sonderausstellungen des Kunsthauses Dahlem („Neue/Alte Heimat. R/emigration von Künstlerinnen und Künstlern nach 1945“) und die bis Juli 2018 im Museum Europäischer Kulturen gezeigte Fotoausstellung über Frauen, die gegenwärtig in Berlin im Exil leben. Das Literaturhaus Berlin zeigte bis März 2018 eine Ausstellung über Hermann Hesse, der von seinem Schweizer Domizil aus zahlreiche Emigrantinnen und Emigranten unterstützte. Inwiefern sich zwischen den genannten öffentlich finanzierten Einrichtungen und Aktivitäten und dem geplanten Exilmuseum sinnvolle Synergien und Ergänzungen ergeben könnten, kann ohne Kenntnis einer detaillierten Konzeption des Exilmuseums nicht beurteilt werden. Diese Frage könnte von den Initiatorinnen und Initiatoren des Exilmuseums im Rahmen eines Konzeptions- und Austauschprozesses mit den bereits bestehenden Berliner Akteurinnen und Akteuren bearbeitet werden. 4. Unter welchen kultur- und erinnerungspolitischen Maßgaben (Beschlüsse des Abgeordnetenhauses von Berlin, Beschlüsse des Senats, o.ä.) verfolgt der Senat die Errichtung eines öffentlichen Museums des Kalten Krieges am Checkpoint Charlie bzw. auf den beiden unbebauten Grundstücken östlich und westlich der Friedrichstraße/Ecke Zimmerstraße? Seite 4 von 6 Zu 4.: In den Richtlinien des Senats von Berlin zu der Regierungspolitik 2016 - 2021 (Abgeordnetenhaus -Vorlage Drs. 18/0073 vom 10.01.2017) wird unter der Überschrift „Erinnerungs- und Gedenkkultur weiterführen“ u.a. ausgeführt: „Die Planungen für einen Bildungs- und Erinnerungsort am Checkpoint Charlie werden mit Hochdruck fortgesetzt. Auf Grundlage eines mit der Bundesregierung abgestimmten Konzeptes werden die erforderlichen Flächen gesichert, die Finanzierung eingeplant und die organisatorische Anbindung abschließend festgelegt.“ Bereits in dem Grundstückskaufvertrag vom März 1992 wurde folgende Verpflichtung fixiert: „Die Käuferin [stellt eine] angemessene Fläche für eine open-air Mauer- Gedenkstätte unentgeltlich zur Verfügung und [trägt] für die Gestaltung in Absprache mit einer vom Verkäufer zu benennenden Stelle auf eigene Kosten Sorge.“ Konzipiert wurde später eine ca. 600 m² große öffentlich zugängliche Rotunde in dem auf dem Ost-Grundstück geplanten Gebäude. Die Käuferin hat das Investitionsvorhaben nicht umgesetzt und daher auch den Erinnerungsort nicht errichtet. Mit Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom Juni 2003 wurde über das Vermögen des Käufers ein Insolvenzverfahren eröffnet. Seitdem sind die Grundstücke Teil der Insolvenzmasse und werden bis auf weiteres von einem Zwangsverwalter betreut. Das vom Senat in 2006 beschlossene „Gesamtkonzept zur Erinnerung an die Berliner Mauer: Dokumentation, Information und Gedenken“ skizziert erste Überlegungen zu einem „Museum des Kalten Krieges in Europa“. Zitat: „Im Diskussionsprozess wurde der Vorschlag, ein „Museum des Kalten Krieges“ zu errichten, angesichts der bestehenden Schwierigkeiten als eher langfristig realisierbar eingeschätzt. Ein neuer Eigentümer könnte die Idee eines Museums an diesem Ort aufgreifen und als Chance einer zukunftsträchtigen Entwicklung sowohl zur Identitäts - und Imagebildung als auch zur Vermarktung des Standortes begreifen.“ 5. Mit welchen Kosten rechnet der Senat für die Errichtung und den laufenden Betrieb eines solchen Museumsstandorts? Welche Flächen- und sonstigen Bedarfe liegen dieser Kalkulation zugrunde? Zu 5.: Von der Stiftung Berliner Mauer (siehe Frage 6.) wurde eine Kalkulation vorgelegt, die zusammengefasst folgende Kosten ausweist: Finanzbedarf Betriebsvorbereitung 2019-2022 (konsumtiv) - enthält Personalaufwand, kulturfachlichen Sachaufwand sowie sonstige betriebliche Aufwendungen (inkl. Gebäudeaufwand). 6.508.710 € Finanzbedarf Erstausstattung/ Einrichtung Museum (investiv) - Basiert auf Erfahrungswerten bei der Ersteinrichtung eines Museums. 7.612.330 € Für die Jahre ab 2023 gehen die vorliegenden Betriebskonzeptvarianten von einem jährlichen konsumtiven Fehlbedarf in Höhe von 302 T€ (best case) bis 972 T€ (worst case) aus. Bei der Kalkulation wird von einer anzumietenden Museumsfläche von insgesamt 3.000 m² ausgegangen (siehe Frage 7.); zu den sonstigen Bedarfen siehe die Spiegelstriche in der Tabelle oben. Seite 5 von 6 Eine abschließende Prüfung der Kalkulation der Stiftung Berliner Mauer ist noch nicht erfolgt. Eine Ko-Finanzierung durch den Bund wird angestrebt (siehe Frage 6.). 6. Wen will der Senat mit der Entwicklung der Konzeption des Museums und dessen Ausstellung beauftragen? Auf welche Sammlungsbestände oder Exponate kann dabei zurückgegriffen werden? Und welche Trägerschaft sowie Betriebsform ist für das geplante Museum angedacht? Zu 6.: Als idealer Träger des Bildungs- und Erinnerungsorts am Checkpoint Charlie wird die Stiftung Berliner Mauer gesehen, da hier die profundeste Expertise zum Umgang mit den Mauerorten angesiedelt ist. Seitens der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien wurde signalisiert, dass eine Realisierung des Vorhabens in der Verantwortung der Stiftung Berliner Mauer und die daraus resultierende hälftige Finanzierung durch Bund und Land denkbar sind. Aufgrund der noch frühen Konzeptionsphase können zu ggf. heranzuziehenden Sammlungsbeständen und Exponaten sowie zur Betriebsform für das geplante Museum noch keine Angaben gemacht werden. 7. Was ist Gegenstand und Inhalt des Letter of Intent, den der Senat Zeitungsberichten zufolge mit dem privaten Investor und Projektentwickler Trockland abgeschlossen hat (bitte das Dokument nach Möglichkeit in Gänze der Antwort beifügen; anderenfalls die für die Museumsplanung relevanten Passagen im Wortlaut zitieren)? Zu 7.: Grundstücksgeschäfte unterliegen grundsätzlich der Vertraulichkeit, in diesem Zusammenhang wird auf die von der Senatsverwaltung für Finanzen beantwortete Schriftliche Anfrage Nr. 18/15195 vom 28. Mai 2018 über „Eigentum am Checkpoint Charlie“ verwiesen. 8. Warum wurde – wiederum Zeitungsberichten zufolge – der Letter of Intent von der Senatsverwaltung für Kultur und Europa sowie der Senatsverwaltung für Finanzen ausgehandelt bzw. abgeschlossen , während die Bebauungsplanung in der Federführung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen erfolgt? Wie können im Zuge eines solchen Verfahrens Interessenskollisionen zulasten der öffentlichen Hand und eine Präjudizierung der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung ausgeschlossen werden? Zu 8.: Bei den im Letter of Intent (LoI) getroffenen Festlegungen war es zwingend erforderlich , dass alle fachlich betroffenen Senatsverwaltungen in den Abstimmungsprozess und die Ratifizierung einbezogen wurden, d.h. unter Federführung der Senatsverwaltung für Finanzen, die Senatsverwaltung für Kultur und Europa und die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen. In dem LoI wird explizit dessen Charakter als rechtlich unverbindliche Absichtserklärung festgestellt. Der LOI wurde von der Senatsverwaltung für Finanzen, der Senatsverwaltung für Kultur und Europa und auch der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen sowie der Berliner Immobilienmanagement GmbH unterzeichnet. 9. Welche Alternativen gäbe es aus Sicht des Senats zur Errichtung eines Museums des Kalten Krieges als „Ankermieterin“ eines privaten Investors resp. Eigentümers auf den fraglichen Grundstücken? Seite 6 von 6 Zu 9.: Der Begriff „Museum des Kalten Krieges“ ist unzutreffend. Der aktuelle Arbeitstitel lautet „Bildungs- und Erinnerungsort am Checkpoint Charlie“ (siehe Frage 4.). Auch der Begriff „Ankermieterin“ wird in der mit dem Investor zu treffenden Vereinbarung nicht benutzt. Zur Errichtung eines „Bildungs- und Erinnerungsort am Checkpoint Charlie“ in der oben skizzierten Weise gibt es allein die Alternative des Ankaufs des Grundstücks durch das Land und die Errichtung sowie den Betrieb des Bildungs- und Erinnerungsortes durch die öffentliche Hand. Da dies einerseits die Bereitschaft des Grundstückseigentümers zum Verkauf voraussetzt und zudem wirtschaftlich nicht darstellbar ist, werden im Hinblick auf den bereits weit fortgeschrittenen Verhandlungsstand Alternativszenarien nicht in Betracht gezogen. Berlin, den 01.08.2018 In Vertretung Dr. Torsten Wöhlert Senatsverwaltung für Kultur und Europa