Drucksache 18 / 15 626 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU) vom 13. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Juli 2018) zum Thema: Rote Nummer 516 D (Erstellung von MUFs) und Antwort vom 31. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Aug. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15626 vom 13. Juli 2918 über Rote Nummer 516 D (Erstellung von MUFs) ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welches Grundstück in der Glockenturmstraße in Berlin-Westend ist in der Roten Nummer 516 D an den Hauptausschuss gemeint? 2. Was hat die Prüfung erbracht und inwieweit hält der Berliner Senat an seinen Überlegungen fest? 3. Wie viele MUFs waren/sind auf dem Grundstück für wie viele Menschen angedacht? 4. Wann sollte das Grundstück bebaut werden? 5. Welche Beteiligung der Anwohner und Anwohnerinnen ist wann und wo geplant? 6. Inwieweit wurde die wechselseitige Wirkung der verschiedenen Rechtsvorschriften wie das Bundesimmissionsschutzgesetz mit welchem Ergebnis geprüft? Zu 1. - 6.: Der Senat plant weiterhin eine modulare Unterkunft für Flüchtlinge (MUF) auf dem Grundstück Glockenturmstr. 1, 3, 5 in 14053 Berlin zu errichten. Die Tiefenprüfung erfolgt, nach Auskunft der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, aktuell. Die Bebaubarkeit des Teil-Grundstücks wird nach § 34 Baugesetzbuch/BauGB (Innenbereich) beurteilt; in der Umgebung sind vorwiegend Sportanlagen vorhanden. Eine Detail-Prüfung im Hinblick auf das Bauplanungsrecht erfolgt im Vorfeld der Erstellung des Zustimmungsantrags. Dieser soll Ende 2018 eingereicht werden. In diesem Zusammenhang werden außerdem folgende Aspekte geprüft: 2 Immissionen durch Sportlärm (Tennisplätze), Immissionen durch Veranstaltungen (Waldbühne), der Immissionsschutz nach Seveso III Richtlinie (benachbarter Gasspeicher) unter Einbindung des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg, Artenschutz, für den auf der Fläche vorhandenen Wald wird für Teilbereiche die Waldumwandlung angestrebt, Entwidmungsverfahren der Sportfläche. Sobald die Ergebnisse der Detail-Prüfungen vorliegen, können verbindliche Planungen erfolgen und die Anwohnerinnen und Anwohner hierüber informiert werden. Die Anwohnerinformation erfolgt durch den Bezirk in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) sowie dem Bauträger (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen) u. a.. Auf Basis der aktuellen Kenntnisse ist geplant, das Grundstück im Jahr 2020 mit einer MUF für etwa 300 Personen zu bebauen. Berlin, den 31. Juli 2018 In Vertretung Daniel T i e t z e _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales