Drucksache 18 / 15 627 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU) vom 13. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Juli 2018) zum Thema: Lollapalooza in Westend III und Antwort vom 31. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Aug. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 4 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/ 15 627 vom 13. Juli 2018 über Lollapalooza in Westend III ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) Anstalt öffentlichen Rechts zu Frage 4 um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wurde bei der Beantwortung berücksichtigt. 1. Welche Maßnahmen hat das Land Berlin seit Oktober 2017 unternommen, um seinem Anspruch gerecht zu werden, dass das Land Berlin anders als in Hoppegarten, die Möglichkeit der Einwirkung auf Steuerung und Wegeführung bei Zu- und Abflüssen der Besucher und Besucherinnen hat? Zu 1.: Aktuell wird von einer Besucherzahl von 65.000 – 70.000 Gästen pro Veranstaltungstag ausgegangen. Die Besucherzahl liegt damit unter der Kapazität des Olympiastadions und des Olympiaparks als erprobte sowie bewährte Veranstaltungsörtlichkeit mit einer prinzipiellen Kapazität für sechsstellige Besucherzahlen und einer guten Infrastruktur, welche den An- und Abstrom der Besucherinnen und Besucher grundsätzlich störungsfrei bewältigen lassen. 2. Inwieweit gibt es ein Kombiticket beim Lollapalooza-Festival? Zu 2.: Für das Lollapalooza-Festival wird es kein Kombiticket geben. Seite 2 von 4 3. Welche konkreten Verstärkungen wurden für die Veranstaltungstage mit der BVG und der S-Bahn GmbH vereinbart? Zu 3.: BVG und S-Bahn Berlin GmbH werden auf Basis der jeweiligen Verkehrsverträge die bei Veranstaltungen im Olympiastadion üblichen Zusatzverkehre anbieten und ggf. die Betriebszeiten den Veranstaltungszeiträumen anpassen. 4. Inwieweit bzw. wann wird die BSR über zusätzliche Reinigungen an den Veranstaltungstagen befinden? Zu 4.: Beim Lollapalooza-Festival handelt es sich um eine gewerbliche Veranstaltung, bei der der Veranstalter für die Reinigung zuständig ist. Zusätzliche Verschmutzungen im Umfeld werden die BSR, wie auch bei anderen Großveranstaltungen im Ortsteil Westend (Olympiastadion/Waldbühne), zeitnah und bedarfsgerecht beseitigen. 5. Wie will der Berliner Senat das massenweise zu beobachtende Urinieren in den Vorgärten der Anwohner und Anwohnerinnen unterbinden? Zu 5.: Im Rahmen einer Sicherheitsbesprechung am 17. Juli 2018 betonte der Veranstalter, dass die in diesem Zusammenhang bekanntgewordenen Vorfälle auf Grund eines logistischen/technischen Problems (50 %-Ausfall der zur Verfügung stehenden Sanitäranlagen) entstanden sind. Es liegen für den aktuellen Veranstaltungsraum keine Erkenntnisse vor, die darauf schließen lassen, dass sich ein ähnliches Szenario in den Anwohnerbereichen in Westend wiederholen könnte. Der Senat geht von einer überwiegenden Anreise mittels ÖPNV aus, so dass die Besucher nur einen kurzen Weg zum Olympiastadion zurücklegen müssen und gegebenenfalls die vorgesehenen City-/ Stadiontoiletten an den Zugangsbereichen benutzen werden. Zudem werden, wie in der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage S - 18 /12 921 – Lollapalooza in Westend zu dortiger Frage 14 dargestellt, die Festivalbesuchenden im Zuge des Zu- und Abstroms an den Toilettenanlagen des Veranstaltungsortes vorbeigeleitet und zusätzliche Toiletten auf dem Festivalgelände installiert. 6. Wie erklärt sich der Berliner Senat, das weite Teile Westends, wie Anwohner und Anwohnerinnen in Ruhleben, in der Westendallee und in der Ragniter Allee (nördlich der Heerstraße) keinerlei Informationen von den Veranstaltern erhalten haben, obwohl sie massiv betroffen sind? Zu 6.: Der Veranstalter teilte gegenüber dem Senat mit, dass auf seine Eigeninitiative bereits 6.000 Anwohnerinformationsschreiben versendet wurden. Dem Senat ist nicht bekannt, weshalb genannten Anwohnerinnen und Anwohnern bisher keine Information zugegangen ist. Die noch zu erteilende immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Veranstaltung wird Nebenbestimmungen zu gesonderten Anwohnerinformationen festlegen. 7. Wann werden die veranstaltungsbezogenen Planungen abgeschlossen sein? Wann wird das Sicherheitskonzept der Veranstalter erarbeitet sein bzw. dem Berliner Senat zur Bewilligung vorgelegt bzw. wie sieht das Sicherheitskonzept der Veranstalter aus und welche Sicherheitsauflagen haben die Veranstalter inzwischen vom Land Berlin erhalten? Seite 3 von 4 Zu 7.: Die Projektbeteiligten befinden sich in einem intensiven Abstimmungsprozess, welcher noch nicht abgeschlossen ist. Die veranstaltungsbezogenen Planungen und das Sicherheitskonzept werden rechtzeitig vor der Veranstaltung fertig gestellt. Das Sicherheitskonzept wird der Polizei, dem externen Brandschutzprüfingenieur und der Berliner Feuerwehr zur Prüfung und anschließenden Beratung den Genehmigungsbehörden vorgelegt. Die veranstaltungsbezogene Genehmigung der Bauaufsicht wird im Anschluss erfolgen. 8. Wie sieht das Sicherheitskonzept der Berliner Polizei aus und mit wie vielen zusätzlichen Beamten und Beamtinnen wird sie vor Ort sein? Wie sieht die ‚besondere Aufbauorganisation‘ aus? Zu 8.: Die Erstellung eines Sicherheitskonzeptes ist Aufgabe des Veranstalters. Für das Festival „Lollapalooza“ befindet es sich noch in der Bearbeitung und wird zeitnah der Polizei Berlin zur Bewertung zur Verfügung gestellt. Die polizeilichen Maßnahmen werden insbesondere den Veranstaltungsschutz und verkehrspolizeiliche Tätigkeiten beinhalten. Derzeit laufen die den Einsatz betreffenden Vorbereitungs- und Planungsprozesse der Polizei Berlin. Daher können zum jetzigen Zeitpunkt keine abschließenden Aussagen zu den Maßnahmen, zur Zahl der eingesetzten Beamtinnen und Beamten und zur „besonderen Aufbauorganisation“ getroffen werden. 9. Welche besonderen Vorschriften gibt es für Lärmimmissionen nach 22 Uhr? 10. Inwieweit ist die Tatsache, dass das Programm nach Auskunft der Veranstalter bis 23 Uhr gehen soll im Einvernehmen mit dem Ruhebedürfnis der Anwohner und Anwohnerinnen nach 22 Uhr zu bringen? Zu 9. und 10.: Das Lollapalooza Festival 2018 wird voraussichtlich gemäß § 12 der Veranstaltungslärm-Verordnung (VeranstLärmVO) als „störende Veranstaltung von herausragender Bedeutung“ eingestuft werden. Somit kann der Beginn der Nachtzeit von regulär 22:00 Uhr auf 23:00 Uhr verschoben werden. Eine achtstündige Nachtruhe ist gewährleistet, weil auf die verschobene Nachtzeit ein arbeitsfreier Tag folgt. Die ebenfalls beantragte Verschiebung des Beginns der Nachtzeit am Sonntag wird voraussichtlich abgelehnt. Die an den schutzbedürftigen Nutzungen (an den benachbarten Wohnhäusern) zulässigen maximalen Beurteilungspegel und maximalen kurzzeitigen Geräuschspitzen werden vom Senat nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der Bedeutung der Veranstaltung und der schutzwürdigen Belange der Nachbarschaft im Einzelfall festgelegt. Die verbindliche Festlegung erfolgt im Rahmen der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung der Veranstaltung. 11. An welchen Orten wird zu welchen Zeiten eine Lärmmessung zur Überprüfung der Werte geben und inwieweit wird sichergestellt, dass auch am Sonntag um 22.45 Uhr eine Lärmmessung erfolgt? Zu 11.: Veranstaltungsbegleitende Messungen der Schallimmissionen sind nördlich (Bereich Brombeerweg), nordöstlich (Bereich Sportforumstraße), südöstlich (Bereich Flatowallee) und südlich (Bereich Scottweg) des Veranstaltungsgeländes geplant. An drei der vier Punkte erfolgen über die gesamte Veranstaltungszeit kontinuierliche Messungen der Schallimmissionen. An einem der vier Punkte (Bereich Seite 4 von 4 Brombeerweg) sind für die gesamte Veranstaltungszeit stichprobenartige Messungen geplant. Sämtliche durch den Veranstaltungsbetrieb hervorgerufenen relevanten Schallimmissionen werden durch die Messungen erfasst. Berlin, den 31. Juli 2018 In Vertretung Sabine Smentek Senatsverwaltung für Inneres und Sport