Drucksache 18 / 15 629 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU) vom 13. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Juli 2018) zum Thema: Auswirkungen der Zweit-Wohnungssteuer in Berlin und Antwort vom 19. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Jul. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1/2 Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. S 18 / 15629 vom 13. Juli 2018 über Auswirkungen der Zweit-Wohnungssteuer in Berlin ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wieviel Fälle der Zweit-Wohnungssteuer waren im Jahr 2017 und 2016 zu verzeichnen, wie ist die Entwicklung der Fallzahlen im Jahr 2018 und mit welcher Fallzahlentwicklung rechnet der Senat für das Jahr 2019? Zu 1.: Steuerpflichtige nach dem Berliner Zweitwohnungsteuergesetz: Stand der Signale 31.12.2016 17.127 31.12.2017 16.438 30.06.2018 14.961 Für das Kalenderjahr 2019 wird davon ausgegangen, dass die Fallzahlen bei der Zweitwohnungsteuer rückläufig sind. Es wird erwartet, dass auf Grund der Steuersatzerhöhung zum 01.01.2019, die Wahl des Erstwohnsitzes häufiger zugunsten von Berlin getroffen werden wird. 2. Wie hoch waren die Einnahmen bei der Zweit-Wohnungssteuer in den Jahren 2016 und 2017 mit welchen Einnahmen rechnet man 2018 bzw. für 2019? Zu 2.: Die Einnahmen aus der Zweitwohnungsteuer betrugen im Kalenderjahr 2016 3,4 Mio. € und im Kalenderjahr 2017 3,3 Mio. €. Im Haushaltsplan sind als Einnahmen aus der Zweitwohnungsteuer für das Kalenderjahr 2018 3,0 Mio. € und für das Kalenderjahr 2019 9,0 Mio. € angesetzt. 3. Wie viel VZÄ stehen in welchen Finanzämtern zur Bearbeitung der Zweit-Wohnungssteuer zur Verfügung ? Zu 3.: Für die Zweitwohnungsteuer im Land Berlin ist das Finanzamt Mitte/Tiergarten zuständig, aktuell werden dort 13,45 Vollzeitäquivalent (VZÄ) für die Bearbeitung eingesetzt . 2/2 4. Welche Auswirkungen hat die Fallzahlentwicklung auf die Stellenausstattung der Finanzämter zur Bearbeitung der Zweit-Wohnungssteuer? Zu 4.: Für die Berliner Finanzämter (FÄ) wird in regelmäßigen Abständen (ca. alle 2 Jahre) eine Personalbedarfsberechnung (PersBB) durchgeführt. Dabei werden die am PersBB-Stichtag maßgeblichen Verhältnisse zu Grunde gelegt. Fallzahlsteigerungen wirken sich grundsätzlich – wie in allen anderen Fachgebieten auch – bedarfserhöhend aus, Fallzahlrückgänge entsprechend bedarfsmindernd. Die letzte PersBB wurde auf den Stichtag 01.01.2017 erstellt, die nächste PersBB erfolgt zum Stichtag 01.01.2019. Die Personalausstattung in den Finanzämtern beträgt seit dem Jahr 2006 90 % des PersBB-Ergebnisses. Berlin, den 19. Juli 2018 In Vertretung Klaus Feiler Senatsverwaltung für Finanzen