Drucksache 18 / 15 632 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU) vom 13. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Juli 2018) zum Thema: Weitere Nutzungsmöglichkeiten der öffentlichen Eisflächen in Berlin und Antwort vom 30. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Aug. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15632 vom 13. Juli 2018 über Weitere Nutzungsmöglichkeiten der öffentlichen Eisflächen in Berlin ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie schätzt der Berliner Senat die Versorgungssituation mit Eisflächen im Land Berlin für die öffentliche Nutzung und für die Nutzung durch förderungswürdige Sportvereine ein? Zu 1.: Die Situation im Berliner Eissport ist gekennzeichnet von einer Knappheit der Trainings - und Wettkampfzeiten. Bei den Eissportzeiten des förderungswürdigen Sports besteht seit jeher eine sehr gute Auslastung, insofern sind Aussagen, es fehle an zusätzlichen Eiszeiten, an der Tagesordnung. Die Vergabe erfolgt im Wesentlichen nach den Vorschlägen des Berliner Eissportverbandes, dabei wird der Leistungssportbereich vorrangig behandelt. Folglich klagen die unterklassigen Teams im Eishockey, die Hobbygruppen und Freizeiteisläufer in den Sportvereinen am ehesten über fehlende Zeiten. Eine aktuelle Erhebung zur Entwicklung der Besucherzahlen im öffentlichen Eislaufbetrieb liegt nicht vor, eine stichprobenweise Abfrage ergab die Tendenz „deutlich angestiegene Nachfrage“. In den Wintermonaten werden an diversen öffentlichen und privaten Standorten temporäre Eisbahnen für den Publikumsbetrieb errichtet, die einen Teil dieser Nachfrage abfangen. 2. Welche Eis-Sportanlagen verwaltet das Land Berlin (Senat und Bezirke) und wie sehen die Nutzungszeiten /Öffnungszeiten für den öffentlichen Eislauf bzw. zur Nutzung durch förderungswürdige Vereine während der jeweiligen Saison aus? Zu 2.: Berlin verfügt über folgende Eissportanlagen: • Eisstadion Neukölln • Eissporthalle Charlottenburg • Horst-Dohm-Stadion (Wilmersdorf) • Erika-Heß-Eisstadion (Mitte) • Sportforum Berlin (Hohenschönhausen) Seite 2 von 3 • Sportanlage Paul-Heyse-Straße (Prenzlauer Berg). Während sich die vier erstgenannten Anlagen in Trägerschaft der Bezirke befinden, betreibt die beiden letztgenannten die Senatsverwaltung für Inneres und Sport. Zusätzlich gibt es die Eisbahn Lankwitz im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, die von einem privaten Pächter betrieben wird. In der Eisschnelllaufhalle des Sportforums, im Erika-Hess-Eisstadion, in der Eissporthalle P09, im Horst-Dohm-Eisstadion sowie im Eisstadion Neukölln wird öffentliches Eislaufen in der Wintersaison angeboten. Die jeweiligen Öffnungszeiten werden saisonal veröffentlicht, z.B. auf der Internetseite https://www.berlin.de/special/sportund -fitness/freizeitsport/eisbahnen/ . Die Angaben der Betreiber zu den einzelnen Standorten bzgl. der geforderten Parameter der beigefügten Anlage 1 (Stand November 2017, Beantwortung der schriftlichen Anfrage des Abgeordneten Stephan Standfuß(CDU) über Situation des Eissports in Berlin) entnommen werden. Diese enthält auch die Nutzungszeiten für das öffentliche Eislaufen. 3. Wie viel Personal/Stellen steht den verwaltenden Behörden dafür zur Verfügung bzw. wie viel zusätzliche Stellen (einschließlich des für die Technik zuständigen Personals) würden die verwaltenden Behörden in die Lage versetzen, die Nutzungszeiten/Öffnungszeiten um wie viel Stunden zu erweitern ? 4. Inwieweit ist eine Ausdehnung der Betriebszeiten im Frühjahr bzw. im Herbst möglich insbesondere zu Wettkampfangelegenheiten sinnvoll, um mehr Eiszeiten den Nutzern und Nutzerinnen zur Verfügung zu stellen? Zu 3. und 4.: Die durch das Land Berlin betriebenen Eissportanlagen verfügen über die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten Personalkapazitäten: Anlage Betrieb durch Anzahl der Stellen dauerhaft Anzahl der Stellen temporär Sportforum Berlin und Paul-Heyse-Str. SenInnDS 31 - Eisstadion Neukölln BA Neukölln 5 8 Erika-Heß-Eisstadion BA Mitte 11 - Eissporthalle Charlottenburg BA Charlottenburg Wilmersdorf 10 2 Horst-Dohm-Stadion BA Charlottenburg Wilmersdorf 8 6 Seite 3 von 3 Die Eissporthallen des Sportforums inkl. Paul-Heyse-Str. werden - mit Ausnahme der Eisschnelllaufhalle auf Grund der Nutzungsanforderungen des Spitzenverbandes Deutschen Eisschnelllauf Gemeinschaft e.V. (DESG) und des Berliner Eissport Verbandes e.V. (BEV) - nur für Wartungs-, Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sowie Baumaßnahmen vom Netz genommen. Einen zusätzlichen Stellenbedarf zur Erweiterung der Öffnungszeiten für die zentral verwalteten Eissportanlagen des Landes Berlin gibt es nach Ansicht des Senats nicht. Das Erika-Heß-Stadion nutzt die möglichen Betriebszeiten bereits maximal aus. Eine Ausweitung der Nutzungszeiten ist wegen der bestehenden Bau- und Betriebsgenehmigung nicht mehr möglich. Für das Eisstadion Neukölln ist eine Ausweitung der Nutzungszeiten derzeit nicht realisierbar, da die technischen Anlagen eine sportgerechte Eisverdichtung bei Temperaturen über 15 °C nicht zulassen. Zudem gibt es bereits bei den heutigen Nutzungszeiten Beschwerden von Anwohnern bzgl. Lärmund Lichtemissionen. Die Eissportanlagen des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf werden unter Berücksichtigung der erforderlichen Eisbearbeitungszeiten vollständig ausgelastet. Das Nutzungspotential der Eissportanlagen in den Bezirken wird nach Ansicht des Senats nahezu ausgeschöpft. Die Angaben der Bezirke weisen nicht darauf hin, dass durch zusätzliche Stellen eine wesentliche Erweiterung der Nutzungszeiten zu erreichen wäre. 5. Mit welchen ungefähren zusätzlichen Betriebskosten wäre eine Ausweitung der Betriebszeiten bei welchen Berliner Behörden verbunden? Zu 5.: Dem Senat liegen hierzu keine Angaben vor. 6. Wie kann sichergestellt werden, dass bei einer Zurverfügungstellung zusätzlicher finanzieller und personelle Ressourcen diese zielgerichtet auch in den Bezirken so ihre Wirkung entfalten können, das eine zusätzliche Nutzung der vorhandenen Eissportflächen sichergestellt werden kann? Zu 6.: Die Sinnhaftigkeit einer Zurverfügungstellung zusätzlicher finanzieller und personeller Ressourcen für Berlins Eissportanlagen kann angesichts der dargestellten Situation für den Senat nicht pauschal als erwiesen gelten. Sollten die Träger der Anlagen zu dem Schluss kommen, dass mit zusätzlichen finanziellen und/oder personellen Ressourcen Einzelmaßnahmen zu realisieren wären, durch die unter Beachtung des Gebots der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zusätzliche Nutzungszeiten in den vorhandenen Eissportanlagen generiert werden können, sind die üblichen Wege der Finanzierung aus Haushaltsmitteln zu beschreiten. Den Bezirken wird zur Erfüllung ihrer Aufgaben, die weder gesamtstädtisch bedeutend noch ministeriell sind, eine Globalsumme zugewiesen. Zur Durchsetzung übergeordneter Zielvorstellungen von Abgeordnetenhaus und Senat kann die Zuweisung mit Auflagen und Leitlinien für die Veranschlagung versehen werden (Nr. 5 AV § 26a LHO). Berlin, den 30. Juli 2018 In Vertretung Aleksander Dzembritzki Senatsverwaltung für Inneres und Sport