Drucksache 18 / 15 633 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU) vom 13. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Juli 2018) zum Thema: Rudolf-Wissel-Brücke und Antwort vom 26. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Juli 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 15 633 vom 13. Juli 2018 über Rudolf-Wissell-Brücke Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie schätzt der Senat die Verkehrssituation im Charlottenburger Westen zwischen dem Tunnel Rathenau Platz über den Spandauer Damm bis zum Jakob-Kaiser-Platz insbesondere im Bereich der Rudolf-Wissell- Brücke ein? Antwort zu 1: Die A 100 zwischen dem Tunnel Rathenau Platz und dem Autobahndreieck Charlottenburg/Jakob-Kaiser-Platz gehört zu den meistbefahrenen Autobahnabschnitten in Deutschland. Im Bereich der Rudolf-Wissell-Brücke beträgt die durchschnittliche werktägliche Verkehrsbelastung (DTVw) rd. 180.000 Kfz/24 Std. (Quelle: Verkehrslenkung Berlin – Verkehrsstärkenkarte 2014). Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens kommt es insbesondere in den Morgen- und Nachmittagsstunden häufig zu Staubildungen. Frage 2: Wie weit ist die Erstellung des „Masterplans Bauen und Verkehr“ und welche Bedeutung hat der Masterplan bezüglich der Sanierung der Rudolf-Wissell-Brücke? Antwort zu 2: Mit Dienstleistungsvertrag vom 11.05.2015 wurde die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) vom Land Berlin mit der Planung und Realisierung der grundhaften Erneuerung / Instandsetzung der A 111 ab der Landesgrenze Brandenburg bis zum Autobahndreieck Charlottenburg einschließlich der 2 Rudolf-Wissell-Brücke beauftragt. Im Zuge dieser komplexen Planungs- und Bauaufgabe wird durch die DEGES derzeit ein integriertes Verkehrs- und Baukonzept („Masterplan Bauen und Verkehr“) erarbeitet und voraussichtlich Ende 2018 der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz vorgestellt. Frage 3: Da der Wettbewerb zur Konkretisierung der Baumaßnahme im Herbst 2017 abgeschlossen werden sollte, frage ich nach den Ergebnissen? Antwort zu 3: Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat das Siegerkonzept des Wettbewerbs für den Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke vom Ingenieurbüro Leonhardt, Andrä und Partner im Rahmen einer Pressekonferenz gemeinsam mit der DEGES am 03.05.2018 der Öffentlichkeit vorgestellt. Frage 4: Inwieweit ist jetzt eine Behelfsbrücke vorgesehen bzw. welche Verkehrsführung ist für das Autobahndreieck Charlottenburg vorgesehen? Antwort zu 4: Das Siegerkonzept des Wettbewerbs sieht für den Ersatzneubau der Rudolf-Wissell- Brücke selbst keine Behelfsbrücke vor. Die verkehrliche Leistungsfähigkeit der Autobahn soll demnach in den einzelnen Bauphasen weitestgehend erhalten bleiben und dadurch eine Verdrängung des Autoverkehrs in das nachgeordnete Straßennetz vermieden werden. Im Hinblick auf die Erneuerung sämtlicher Rampenbauwerke im Bereich des Autobahndreiecks Charlottenburg und der Einrichtung der hierzu erforderlichen bauzeitlichen Verkehrsführungen wird der teilweise Einsatz von Behelfsbrücken wahrscheinlich. Frage 5: Wie soll die alternative Verkehrsführung im Bereich des Umfeldes der Rudolf-Wissell-Brücke (Fürstenbrunner Weg/Tegeler Weg) nach dem jetzigen Stand der Erkenntnisse aussehen? Antwort zu 5: Siehe Antwort zu Frage 4. Frage 6: Wann ist mit dem Beginn der Baumaßnahmen zu rechnen und inwieweit wird es eine Koordination mit etwaigen Baumaßnahmen am Autobahndreieck Funkturm geben? 3 Antwort zu 6: Mit einem Beginn der Baumaßnahmen ist nach aktueller Einschätzung nicht vor dem Jahr 2022 zu rechnen. Soweit erforderlich wird eine Koordination der Bau- und Verkehrszustände mit weiteren Baumaßnahmen erfolgen. Frage 7: Inwieweit sind jetzt konkretere Kostenschätzungen möglich (im Vergleich zum März 2017), ggf. warum nicht, ggf. wann ist mit konkreten Kostenschätzungen zu rechnen? Antwort zu 7: Konkretere Kostenschätzungen sind nach Erreichen eines entsprechenden Planungsstandes mit Abschluss der Vorplanung voraussichtlich im 2. Halbjahr 2019 möglich. Frage 8: Welche Anteile übernimmt der Bund und welche Anteile das Land Berlin? Antwort zu 8: Der Bund trägt grundsätzlich die Kosten für den Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke und des Autobahndreiecks Charlottenburg im Sinne einer Erhaltungsmaßnahme. Die Entscheidung zur Finanzierung erfolgt mit dem Gesehenvermerk des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur auf der Grundlage der Entwurfsplanung. Im Bereich der Bahnquerungen ist nach Eisenbahnkreuzungsrecht eine Kostenbeteiligung der Deutschen Bahn AG möglich. Gegebenenfalls zusätzliche Maßnahmen auf Veranlassung Dritter müssen vom jeweiligen Vorhabenträger finanziert werden. Die Planungskosten sind weitgehend vom Land Berlin zu tragen. Frage 9: Welche Informations- und Partizipationskonzepte sind im letzten Jahr erarbeitet worden, um die Menschen in Westend und Charlottenburg-Nord sowie die Verkehrsteilnehmer zu beteiligen? Antwort zu 9: Neben fortlaufenden Abstimmungen mit Betroffenen soll es im Rahmen der Vorplanung eine gesamthafte Projektvorabstimmung mit den Trägern Öffentlicher Belange geben. Im Hinblick auf die Bürgerbeteiligung wird aktuell die Beauftragung einer Agentur für Kommunikation über eine EU-weite Ausschreibung vorbereitet. Die Agentur wird entsprechende Konzepte unter Einbeziehung der aktuellen Standards für Beteiligungsprozesse und der neuen Medien erarbeiten. Frage 10: Welche Aussagen sind bezüglich eines besseren Lärmschutzes für Anwohner und Anwohnerinnen in Westend und Charlottenburg-Nord nach über einem Jahr möglich? 4 Antwort zu 10: Die Anspruchsberechtigung für aktiven und passiven Schallschutz beim Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke und des Autobahndreiecks Charlottenburg wird in einer schalltechnischen Untersuchung gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) bzw. Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit ermittelt und im Planfeststellungsverfahren festgelegt. Berlin, den 26.07.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz