Drucksache 18 / 15 636 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU) vom 13. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Juli 2018) zum Thema: Sporthallennutzung für Sportvereine beim OSZ in der Prinzregentenstraße und Antwort vom 01. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Aug. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15636 vom 13. Juli 2018 über Sporthallennutzung für Sportvereine beim OSZ in der Prinzregentenstraße ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Kann der Senat bestätigen, dass die Sporthalle des OSZ Wirtschaft in der Prinzregentenstraße 32 in früherer Zeit sich in der Sportstättenvergabe des Bezirksamtes befand? 2. Inwieweit ist dem Senat von Berlin bekannt, dass es eine Unterversorgung insbesondere mit gedeckten Sportanlagen in Berlin gibt und es in Berlin üblich ist, dass die gedeckten Sportanlagen der Schule ab 16 Uhr von Sportvereinen genutzt werden können? Zu 1. und 2.: Der Senat bestätigt, dass sich die Sporthalle des Oberstufenzentrums (OSZ) Wirtschaft in früherer Zeit in der Sportstättenvergabe des zuständigen Bezirksamts befand . Dem Senat ist die Unterversorgung von gedeckten Sportanlagen bewusst und informierte bereits alle Schulleitungen schriftlich hinsichtlich des Sportförderungsgesetzes inklusive der Sportanlagen-Nutzungsvorschriften (SPAN). Gemäß Ausführungsvorschriften über die Nutzung öffentlicher Sportanlagen Berlins – SPAN zu § 14 des Sportanlagenförderungsgesetzes vom 02.02.2010 sollen die Sportanlagen auf Schulstandorten grundsätzlich zu folgenden Zeiten in die laufende Vergabe: montags bis freitags ab 16:00 Uhr, sonnabends ab 13 Uhr sowie sonntags, feiertags und innerhalb der gesetzlichen Ferien ganztägig. 3. Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass die Schulleiterin sich weigert, mit dem Sportamt des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf zusammenzuarbeiten, um die betreffende gedeckte Sportanlage der Schule in die früher praktizierte Vergabe durch das Sportamt zu bringen? 2 4. Inwieweit ist der Senat von Berlin bereit, sich für die Nutzung der betreffenden Schulsporthalle für Sportvereine einzusetzen und ab wann ist die Nutzung möglich? Zu 3. und 4.: Die Sporthalle in der Prinzregentenstraße 35 stand nach Sanierung und Instandsetzung ab dem 02.05.2018 zur Nutzung für die Sportvereine bereit. Der Senat bedauert es daher, dass die Sportvereine erst zu Beginn des Schuljahres 2018/2019 Schlüsselverträge erhalten und einen entsprechenden Zugang zu der Sporthalle bekommen . Die Sporthallen und Sportplätze der Oberstufenzentren können in den Nachmittagsstunden auch durch Sportvereine genutzt werden. Die Voraussetzung hierfür ist, dass der Bedarf der jeweiligen Oberstufenzentren für den Schulbetrieb prioritär gesichert ist. Darüber hinausgehende Kapazitäten der Sporthallen können an die Vereine vergeben werden. 5. Welche Schulen, die zentral verwaltet werden bzw. OSZ gibt es in Charlottenburg-Wilmersdorf ansonsten und wie sieht die Nutzung der Sportanlagen der betreffenden Schulen durch welche Sportvereine zu welchen Zeiten aus? Zu 5.: Das Sportamt des Bezirkes Charlottenburg-Wilmersdorf erstellt aktuell eine Übersicht über die Nutzungszeitenvergabe. 6. Wie stehen die zuständigen Behörden zum Abschluss von Schlüsselverträgen um die Nutzungszeiten der betreffenden Sportanlagen soweit als möglich auszuschöpfen und wie viele Schlüsselverträge bestehen an welchen zentralverwaltenden Schulen für welche Zeiträume und welche Vereine in Charlottenburg -Wilmersdorf? Zu 6.: Der Senat steht dem Abschluss von Schlüsselverträgen für Sportvereine positiv gegenüber . Der Abschluss der Schlüsselverträge obliegt den jeweiligen Schulen auf der Grundlage eines Zuweisungsschreibens des bezirklichen Sportamtes. Berlin, den 01. August 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie