Drucksache 18 / 15 639 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU) vom 13. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Juli 2018) zum Thema: Versorgungssituation bei der Berliner Feuerwehr und Antwort vom 24. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Aug. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15 639 vom 13. Juli 2018 über Versorgungssituation bei der Berliner Feuerwehr ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Inwieweit treffen Informationen zu, dass es eine neue Richtlinie zur Fahrzeug- und Funktionsverteilung gibt und zu wann soll die Richtlinie in Kraft treten? Zu 1.: Der Entwurf einer neuen Fahrzeug- und Funktionsverteilung wird derzeit von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport geprüft und soll zum 1. September 2018 in Kraft treten. Die geplante Anpassung Fahrzeug- und Funktionsverteilung soll nur vorübergehend gelten, um den Nachteil, der sich aus der gegenwärtigen personellen Unterbesetzung ergibt, so gering wie möglich halten. Die Maßnahme ist vor dem Hintergrund der Anforderungen an den Notfallrettungsdienst erforderlich. 2. Inwieweit treffen Informationen zu, dass die geplante Umverteilung des Personals dazu führt, dass die Drehleiterfahrzeuge dann in den Garagen verbleiben sollen? Zu 2.: Diese Information trifft nicht zu. Auch zukünftig werden Hubrettungsfahrzeuge bei Bränden, Technischen Hilfeleistungen und als First Responder im Rettungsdienst alarmiert und kommen dann im Bedarfsfall wie bisher zum Einsatz. 3. Über welche statistischen Angaben verfügt der Berliner Senat über den Einsatz von Drehleiterfahrzeugen im Jahr 2016 und 2017? Zu 3.: Im Jahr 2016 gab es 11.979 und im Jahr 2017 14.194 Einsätze der Drehleitern. Die höhere Einsatzanzahl im Jahr 2017 wurde durch mehrere Ausnahmezustände „Technische Hilfeleistung“ verursacht (Starkregen, Stürme). 14.194 Alarme bei 29 besetzten Drehleitern bedeutet, dass eine Drehleiter alle 18 Stunden einmal alarmiert wird. Seite 2 von 3 4. Inwieweit teilt der Berliner Senat die Auffassung von Fachleuten, dass im Bedarfsfall wichtige Rettungszeit verloren geht? Zu 4.: Anerkannte Regeln der Technik sind die „Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung in Städten“, eine Empfehlung der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF). In dem Dokument ist ein Schutzziel definiert, das auch in Berlin als Planungsgrundlage (nicht als Verpflichtung) herangezogen wird. Dieses Schutzziel ist durch die Änderung der Fahrzeugs- und Funktionsverteilung nicht gefährdet, da bis auf 2 Löschfahrzeuge keine Einsatzmittel außer Dienst gehen. 5. Inwieweit treffen Informationen zu, dass der Berliner Senat prüft, ob nötigenfalls Mietwagen im Bedarfsfall bei der Berliner Feuerwehr zum Einsatz kommen oder handelt es sich um einen verspäteten Ulk anlässlich des 1. April? Zu 5.: Seitens der Berliner Feuerwehr wird ein solches Konzept aktuell nicht verfolgt. 6. Welche Schritte hat der Berliner Senat unternommen, um mehr Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für den Dienst in der Berliner Feuerwehr zu gewinnen? Zu 6.: Die Berliner Feuerwehr hat eine enorme Ausbildungsoffensive gestartet, z.B. • Steigerung der Personalmarketingaktivitäten, • Diversifikation der Einstiegswege in den Vorbereitungsdienst, • Verkürzung des Vorbereitungsdienstes für Berufserfahrene, • Schaffung monetärer Anreize durch Anwärtersonderzuschlag, • Erhöhung der Ausbildungskapazitäten, • Fünf statt zwei Einstellungstermine pro Jahr, • gezielte Werbung um Versetzungsbewerberinnen und Versetzungsbewerber. Die Berliner Feuerwehr begegnet dem demographischen Wandel und den Erfordernissen der wachsenden Stadt Berlin seit Jahren mit verstärkten Personalmarketingaktivtäten . Kommuniziert werden dabei verstärkt die neu geschaffenen Einstiegswege in den Vorbereitungsdienst bei der Berliner Feuerwehr 112 Medic und 112 Direkt, mit denen Schulabsolventinnen und Schulabsolventen mit Mittlerem Schulabschluss gewonnen werden können, die noch nicht über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen. Seit dem Jahr 2016 haben sich die Bewerbungszahlen bei der Berliner Feuerwehr erhöht. Insbesondere für die neuen Einstiegswege 112 Medic (rettungsdienstlicher Schwerpunkt ) und 112 Direkt (handwerklich-technische Grundqualifizierung und feuerwehrtechnische Ausbildung) gibt es hohe Bewerbungszahlen. Dabei bewährt es sich, dass diese Ausbildungsgänge – bundesweit einmalig – als Vorbereitungsdienst im Beamtenverhältnis auf Widerruf absolviert werden können. Für die Ausbildungsgänge, die bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Studium erfordern, wird auf der Grundlage des § 63 Absatz 1 Bundesbesoldungsgesetz in der Überleitungsfassung für Berlin ein Anwärtersonderzuschlag in Höhe von 60 vom Hundert des Anwärtergrundbetrages gewährt. Die Berliner Feuerwehr beabsichtigt, in 2018 und 2019 insgesamt bis zu 575 Nachwuchskräfte einzustellen, um die altersbedingten Abgänge zu kompensieren und die Seite 3 von 3 durch die Dienstkräfteanmeldung für die Jahre 2018 und 2019 bewilligten zusätzlichen Stellen zu besetzen. 7. Wie wird der personelle Mangel in der Zwischenzeit verwaltet, um einerseits den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen hinsichtlich ihrer Arbeitsbelastung und andererseits dem Bedarf an Feuerwehrpersonal gerecht zu werden? Zu 7.: Ein Teil des Personalmehrbedarfs ergibt sich aus der Reduzierung der Wochenarbeitszeit von 48 auf 44 Stunden. Die Reduzierung der Wochenarbeitszeit resultiert aus der Absicht, der gestiegenen Arbeitsbelastung der Dienstkräfte gerecht zu werden . Ein weiteres Personaldefizit ergibt sich aus dem Anteil dauerhaft erkrankter Kolleginnen und Kollegen, (länger als 42 Tage krank) und der eingeschränkt feuerwehrdienstfähigen Kräfte. Um die Dienstkräfte der beiden letzten genannten Kategorien in den vollwertigen feuerwehrtechnischen Einsatzdienst zu überführen, gibt es das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM). 8. Welche Schritte unternimmt der Berliner Senat, um die dramatische Verschlechterung der Einsatzmöglichkeiten der Berliner Feuerwehr personell wie sachlich abzuwenden? Zu 8.: Zunächst wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. Im sachlichen Bereich werden in den nächsten Jahren weitere Investitionen in den Fuhrpark der Feuerwehr erforderlich sein. Berlin, den 24. Juli 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport