Drucksache 18 / 15 643 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) vom 16. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Juli 2018) zum Thema: Register Spandau II und Antwort vom 26. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Aug. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15 643 vom 16. Juli 2018 über Register Spandau II ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele der im Register Spandau genannten Fälle fanden Eingang in die KPMD-PMK? (Bitte aufschlüsseln: 2015-2017) 2. Welche der im Register Spandau genannten Fälle fanden Eingang in die KPMD-PMK? (Bitte auflisten: 2015-2017) Zu 1. und 2.: Grundlage für die Beantwortung der Anfrage bildet der „Kriminalpolizeiliche Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität“ (KPMD-PMK). Dabei handelt es sich entgegen der „Polizeilichen Kriminalstatistik“ (PKS) um eine Eingangsstatistik. Die Fallzählung erfolgt tatzeitbezogen, unabhängig davon, wann das Ermittlungsverfahren eingeleitet oder an die Staatsanwaltschaft abgegeben wurde. Die folgenden Angaben stellen keine Einzelstraftaten der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) dar. Bei der Darstellung handelt es sich um Fälle. Ein Fall bezeichnet jeweils einen Lebenssachverhalt in einem engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit identischer oder ähnlicher Motivlage, unabhängig von der Zahl der Tatverdächtigen, der Tathandlungen, der Anzahl der verletzten Rechtsnormen oder der eingeleiteten Ermittlungsverfahren. Die Fälle der PMK unterliegen bis zum Abschluss der Ermittlungen – gegebenenfalls bis zum rechtskräftigen Gerichtsurteil – einer Bewertung gemäß der angenommenen Tätermotivation. Darüber hinaus können Fälle der PMK erst nach dem Statistikschluss bekannt und entsprechend gezählt werden. Deshalb kommt es sowohl unter- als auch überjährig immer wieder zu Fallzahlenänderungen. Es werden nur die Fälle gezählt, die gemäß den bundesweit verbindlichen Verfahrensregeln zur Erhebung von Fallzahlen im Rahmen des KPMD-PMK für Berlin statistisch zu zählen sind. Als Grundlage für den Abgleich zwischen dem Register Spandau und dem KPMD- PMK dienten die auf der Internetpräsenz des Registers Spandau registrierten und abgebildeten Vorfälle für die Jahre 2015 bis 2017. Ein Abgleich konnte nur anhand Seite 2 von 3 der dort aufgeführten Tatzeiten sowie der Sachverhaltsdarstellung vorgenommen werden, da konkrete Tatorte häufig nicht genannt werden. Für das Jahr 2015 wurden von den 39 in der Chronik des Registers Spandau aufgelisteten Vorfällen vier Fälle auch im Rahmen des KPMD-PMK registriert: Datum Ort laut Chronik 10.10.2015 Markt 11.11.2015 unbekannte Erstaufnahmeunterkunft 04.12.2015 unbekannt 25.12.2015 Motardstraße Für das Jahr 2016 wurden von den 51 in der Chronik des Registers Spandau aufgelisteten Vorfällen sechs Fälle auch im Rahmen des KPMD-PMK registriert: Datum Ort laut Chronik 11.01.2016 Schmidt-Knobelsdorf-Straße 26.03.2016 Loschwitzer Weg 29.07.2016 Havelradweg 23.08.2016 Schmidt-Knobelsdorf-Straße 14.12.2016 S-Bahnhof Spandau 24.12.2016 unbekannt Für das Jahr 2017 wurden von den 51 in der Chronik des Registers Spandau aufgelisteten Vorfällen neun Fälle auch im Rahmen des KPMD-PMK registriert: Datum Ort laut Chronik 04.05.2017 Polizeiakademie Spandau 18.08.2017 Wilhelmstraße/Brüderstraße 19.08.2017 Spandauer Bahnhof 20.08.2017 Askanierring 16.09.2017 Carl-Schurz-Straße 22.09.2017 Reformationsplatz 4a 28.10.2017 S-Bahnhof Spandau 28.10.2017 Altstädter Ring 11.11.2017 Lynarstraße Am 19. August 2017 kam es anlässlich des Aufzuges „Mord verjährt nie! Gebt die Akten frei! Recht statt Rache!" zu mehreren Straftaten der Politisch motivierten Kriminalität – rechts. Eine konkrete Zuordnung der ebenfalls für diesen Tag erfassten vier Vorfälle im Register Spandau zu den im Rahmen des KPMD-PMK erfassten Seite 3 von 3 Fällen ist jedoch aufgrund der unspezifischen Angaben in der Chronik des Registers Spandau nicht möglich. 3. Sind Werbematerialien der AfD (Flyer, Plakate, Aufkleber etc. in den Jahren 2015-2017) als rechtsextrem und diskriminierend einzustufen? 4. Falls ja – auf welcher rechtlichen Grundlage? Zu 3. und 4.: Dem Senat liegen im Sinne der Anfrage keine Erkenntnisse vor. Berlin, den 26. Juli 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport