Drucksache 18 / 15 646 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) vom 16. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Juli 2018) zum Thema: Berlin: Rechnungshof kritisiert Steuergeldverschwendung durch Unterlassung durch den Senat und Antwort vom 30. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Aug. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15646 vom 16. Juli 2018 über Berlin: Rechnungshof kritisiert Steuergeldverschwendung durch Unterlassung durch den Senat ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Abgeordneten: Der Rechnungshof hat festgestellt, dass die Senatsverwaltung die fachliche Eignung der Beschäftigten der Träger der freien Jugendhilfe nicht den Vorschriften entsprechend kontrolliert hat. Der Rechnungshof hat festgestellt, dass die Senatsverwaltung im Schuljahr 2015/2016 zusätzliches Fachpersonal für Kinder mit Behinderungen bewilligt hat. Sie hat jedoch nicht geprüft, ob die Träger der freien Jugendhilfe das entsprechende Personal ab Feststellung der Erforderlichkeit und Beginn der Finanzierung bereitgestellt hatten. Der Rechnungshof hat festgestellt, dass die Senatsverwaltung in keinem der geprüften Fälle trägerbezogene Berechnungen durchgeführt hatte. Die Senatsverwaltung kann daher nicht feststellen, ob ein Träger mit mehreren Kooperationen die Mindestpersonalausstattung berlinweit insgesamt vorgehalten hat. Ich frage den Senat: 1. Warum wurden in der Vergangenheit nicht die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße jährliche Stichtagskontrolle und stichtags- unabhängige Überwachung der Mindestpersonalausstattung der Träger der freien Jugendhilfe geschaffen? 1.1 Warum muss erst der Berliner Rechnungshof darauf aufmerksam machen? 2. Warum wurde die Einhaltung der Mindestpersonalausstattung nicht systematisch kontrolliert? 2.1 Warum muss erst der Berliner Rechnungshof darauf aufmerksam machen? Zu 1., 1.1, 2., 2.1: Die Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Stichtagskontrolle der Mindestpersonalausstattung sind mit der Schülerförderungs- und betreuungsverordnung im Jahr 2012 rechtlich verankert worden. Die Mindestpersonalausstattung wird in der Regel systematisch durch die Schulaufsicht kontrolliert. Der Rechnungshof von Berlin hat auf Einzelfälle - - 2 aufmerksam gemacht, denen die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie nachgegangen ist. 3. Wenn die Senatsverwaltung doch mal geprüft hat, warum wurden bei einer festgestellten Unterschreitung der Mindestpersonalausstattung nicht die Kosten zurückgefordert? 3.1 Warum nimmt der Senat so einen Millionenschaden für den Steuerzahler in Kauf? Zu 3. und 3.1: Die regionale Schulaufsicht hat in den Fällen, die der Rechnungshof von Berlin gerügt hat, den Sachverhalt geprüft, die Träger der freien Jugendhilfe angehört und im Ergebnis der Anhörung auch Rückforderungen erlassen. 4. Personalzuschläge zur Förderung von Kindern mit Behinderungen wurden finanziert, ohne dass die Träger der freien Jugendhilfe entsprechendes zusätzliches Personal bereitgestellt hatten. Wie ist das von Seiten der Senatsverwaltung dem Bürger zu rechtfertigen, wenn Gelder für Personal ausgegeben werden, dass gar nicht existiert? Zu 4.: Die Träger der freien Jugendhilfe halten in der Regel das zusätzliche Personal für Kinder, die einen Bedarf an sozialpädagogischer Hilfe haben, vor. Die Senatsverwaltung für Bildung , Jugend und Familie hat, wie vom Rechnungshof von Berlin erwartet, die gerügten Einzelfälle an den sechs Schulen geprüft und dem Rechnungshof von Berlin über das Ergebnis berichtet. Sofern die Prüfung der Schulaufsicht ergeben hat, dass das Personal nicht vorgehalten wurde, erging eine Rückforderung. 5. Ebenfalls wurden auf Basis der Schulrahmenvereinbarung überhöhter Leistungszuschläge Kosten für Personal erstattet, das die Träger der freien Jugendhilfe gar nicht bereitgestellt hatte. Wie ist ein solches eklatantes Missmanagement Seitens der Senatsverwaltung zu erklären? Zu 5.: Die Prüfung des Rechnungshofes von Berlin im Jahr 2016 hat die Senatsverwaltung zum Anlass genommen, die tradierte Finanzierungslogik der Finanzierung der koordinierenden Fachkraft neu zu strukturieren und transparent zu gestalten. Seit dem Schuljahr 2016/17 sind die Leitungsanteile transparent in der Leistungsbeschreibung des Trägervertrages verankert. Das Vorhalten der koordinierenden Fachkraft kann seit dem Schuljahr 2016/17 von der regionalen Schulaufsicht geprüft werden. 6. Zur weiteren Aufklärung ist es unabdinglich, dass Sie bitte sämtliche Einrichtungen der freien Jugendhilfe auflisten, die zu Unrecht Steuergelder bezogen haben, für Leistungen die gar nicht erbracht wurden. (Bitte genau auflisten nach Träger, Bezirke, Kosten, Geschäftsführer/ Vorsitzenden und dessen gesetzlicher Vertreter) - - 3 Zu 6.: Der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie liegt ein detaillierter, auf die Einzelschule bezogener Prüfbericht des Rechnungshofes von Berlin vor. Jedem gerügten Sachverhalten wurde und wird nachgegangen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen können detaillierte Angaben zu Trägern der freien Jugendhilfe und deren Geschäftsführern nicht veröffentlicht werden. Berlin, den 30. Juli 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie