Drucksache 18 / 15 674 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Kristin Brinker (AfD) vom 10. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Juli 2018) zum Thema: Gesamter Erhaltungs- und Erweiterungs-Investitionsbedarf im Öffentlichen Bereich Berlins und dessen Bedeutung für die einzelnen Ebenen der öffentlichen Finanzwirtschaft (gemäß dem Schalenkonzept) – Allgemein – Teil 3 und Antwort vom 02. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Aug. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Finanzen Frau Abgeordnete Dr. Kristin Brinker (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/ 15674 vom 10. Juli 2018 über Gesamter Erhaltungs- und Erweiterungs-Investitionsbedarf im Öffentlichen Bereich Berlins und dessen Bedeutung für die einzelnen Ebenen der öffentlichen Finanzwirtschaft (gemäß dem Schalenkonzept) – Allgemein – Teil 3 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Abgeordneten: In der Roten Nummer 266 B führt der Senat zu den „methodischen Grundlagen der Ermittlung des Investitionsbedarfes des Öffentlichen Sektors“ u.a. folgendes aus: „Die Herleitung des Investitionsbedarfs einer Volkswirtschaft hängt u. a. von der Wahl des Bezugspunktes , des Nebeneinanders von Erhaltungs- und Erweiterungsinvestitionen, der Verteilung der öffentlichen Investitionen auf den Haushalt und die Beteiligungsunternehmen und vielen weiteren , methodischen und inhaltlichen Faktoren ab. […] Zudem ergeben unterschiedliche demografische Entwicklungen (wachsende oder schrumpfende Regionen) einen unterschiedlichen Bedarf an öffentlichen Investitionen. Zu beachten ist schließlich, dass der Investitionsbedarf in einigen Sektoren sprungfix ist, in anderen Bereichen durch Diskontinuitäten gekennzeichnet sein kann: Ersteres bedeutet, dass höhere Nutzungs- bzw. Nutzerzahlen zunächst durch vorhandene Kapazitäten aufgefangen werden können, beim Überschreiten von diskretionären Kapazitätsgrenzen dann aber einen Investitionsbedarf auslösen. […] Letzteres bedeutet, dass Anlagegüter, die abgeschrieben sind und ihre übliche Nutzungsdauer erreicht haben (was prima facie auf einen Bedarf an Ersatzinvestitionen hindeuten würde), aber technologisch überholt sind, faktisch keinen Investitionsbedarf auslösen. [H.d.V.]“ 1 Des Weiteren: „Die Ermittlung des Investitionsbedarfs kann methodisch entweder auf Basis einer top-down oder einer bottom-up Analyse erfolgen. Erstere nimmt gesamtwirtschaftliche Daten als Ausgangs - und Referenzpunkt der Analyse und bricht diese, soweit möglich, auf einzelne Sektoren und / oder Schalen herunter. Letztere basiert auf der Ermittlung eines Investitionsbedarfs bei einzelnen (Beteiligungs-)Unternehmen oder Sub-Sektoren und aggregiert diese unter Beseitigung von Doppelerfassungen zu einem gesamtstaatlichen Investitionsbedarf. Die Wahl des Ansatzes wird dabei bestimmt (i) vom Erkenntnisinteresse, (ii) der Datenverfügbarkeit, (iii) dem Rechercheaufwand sowie (iv) dem verfügbaren Zeitrahmen. Die Erstellung des Investiti- 1 S.2, https://www.parlament-berlin.de/adosservice/18/Haupt/vorgang/h18-0266.B-v.pdf onsprogramms entsteht immer als Mischform beider Ansätze. Allerdings wurden Investitionsausgaben in der Vergangenheit aufgrund der Konsolidierungszwänge strikt plafondiert . [H.d.V.]“2 1. In welchen Bereichen hat der Senat „bauliche Unterhaltung“ und/oder „Ersatzinvestitionen“ unterlassen , weil sie „technisch überholt waren“ und “faktisch keinen Investitionsbedarf mehr auslösten“? (Bitte Auflistung gemäß der in RN 266 C aufgeführten Bereiche!) Zu 1.: Eine Auflistung über unterlassene bauliche Unterhaltung und/oder Ersatzinvestitionen, die aus den o.a. Gründen („technisch überholt“ und „faktisch keine Auslösung von Investitionsbedarf “) bzw. die die Plafondierung nicht zuließ, ist nicht möglich. (siehe auch Antwort zu 2.) Das zeigt sich schon daran, dass es auf Grund des technischen Fortschrittes auf der Hand liegt, dass technologisch überholte Anlagegüter (Beispiel: Dampfmaschinen, Pferdekutschen , Bergbauanlagen) nicht nur nicht ersetzt werden, sondern es auch keine verwandten Nachfolgeinvestitionen gibt. An anderer Stelle können natürlich neue Investitionsbedarfe entstehen, die keine Vorläufer haben. Eine einfache Fortschreibung von bestehenden Anlagen ist daher kontraproduktiv. Die Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) macht von ihrer Möglichkeit, die Zuweisung der Globalsummen mit Auflagen und Leitlinien für die Veranschlagung zu versehen (Ausführungsvorschrift Nr. 5 zu § 26a Landeshaushaltsordnung) im Bereich des baulichen Unterhalts Gebrauch, solange dadurch das Globalsummenprinzip nicht gänzlich unterlaufen wird. Seit 2006 wird den Bezirken eine Mindestveranschlagung im Wege einer entsprechenden Leitlinie vorgegeben, die im Zuge der Nachschau der Bezirkshaushaltpläne überprüft wird. Durch eine Regelung im Haushaltswirtschaftsrundschreiben (aktuell Nr. 28 HWR 2018) wird zudem klargestellt, dass sich diese Vorgabe auch auf die Mittelverwendung erstreckt. Ihre Einhaltung wird daher parallel zur Basiskorrektur nachgehalten. Seit dem Haushaltsjahr 2016 wird der Schulbauunterhalt getrennt vom Bauunterhalt für das übrige Fachvermögen vorgegeben und abgerechnet. Bei der Berechnung der Leitlinie orientiert sich die SenFin an der Empfehlung der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt), die baulichen Unterhalt in Höhe von 1,2% des Wiederbeschaffungswertes bei normalem Fachvermögen und 1,32% bei Schulen vorsieht. In der Vergangenheit hatte der Senat im Rahmen der Konsolidierungsbemühungen des Landes Berlin seinerzeit geringere Werte angesetzt. Überdies hat die Senatsverwaltung für Finanzen den Bezirken ermöglicht, sowohl in der Haushaltsplanaufstellung als auch in der Durchführung bis zu 20% der pauschalen Zuweisung für Investitionen für bauliche Unterhaltung einsetzen zu können. Diese zusätzlichen Mittel erhöhen um die entsprechend verwendeten Beträge die Leitlinien. Regelmäßig ist davon – in unterschiedlicher Ausprägung – Gebrauch gemacht worden. 2. In welchen Bereichen und dort welcher Höhe wurden „bauliche Unterhaltungen“ und/oder „Ersatzinvestitionen “ unterlassen, weil die Investitionsplafondierung es nicht zuließ? (Bitte Auflistung gemäß der in RN 266 C aufgeführten Bereiche für den Zeitraum seit Einführung der Plafondierung!) Zu 2.: Eine Auflistung über unterlassene bauliche Unterhaltung und/oder Ersatzinvestitionen, die aus den o.a. Gründen („technisch überholt“ und „faktisch keine Auslösung von Investitionsbedarf “) bzw. die die Plafondierung nicht zuließ, ist nicht möglich. Die Bereiche des Kernhaushalts und Extrahaushalts übernehmen in eigener Verantwortung die Anmeldung der investiven Maßnahmen. Für den Kernhaushalt wird eine ressort- und be- 2 S.2, https://www.parlament-berlin.de/adosservice/18/Haupt/vorgang/h18-0266.B-v.pdf zirksübergreifende Priorisierung der Bedarfe vorgenommen, die mit jeder Finanzplanung aktualisiert wird. Bereits vor Beginn der Berliner Schulbauoffensive lag das Hauptaugenmerk des Senats auf den Bereichen Bildung und Wissenschaft. Das Investitionsprogramm ist demnach eine Positiv-Liste; die nicht berücksichtigten Bedarfe werden hier nicht aufgeführt bzw. nicht systematisch dokumentiert. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass die Plafondierung letztmalig im Jahr 2014 galt. Zudem führt eine Beschränkung der Investitionsausgaben tendenziell zu höheren Ausgaben bei der baulichen Unterhaltung. So lagen beispielsweise die Ist-Ausgaben der Bezirke für die bauliche Unterhaltung regelmäßig über den Ansätzen. Im Bereich der Hauptverwaltung gilt mit der Gründung des Sondervermögens Immobilien des Landes Berlin (SILB) seit dem Jahr 2003 das Vermieter-Mieter-Modell. Das Land Berlin zahlt für seine Dienstgebäude eine ortsübliche Miete und die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) sorgt für die bauliche Unterhaltung. Berlin, den 02. August 2018 In Vertretung Klaus Feiler Senatsverwaltung für Finanzen