Drucksache 18 / 15 650 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) vom 17. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Juli 2018) zum Thema: Berlin: Klimaschutz – an Berlin soll die Welt genesen und Antwort vom 01. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Aug. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. 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November 2017 zur weiteren Stärkung des verfassungsrechtlichen Auskunftsrechts von Abgeordneten, in dem das Bundesverfassungsgericht klargestellt hat, dass die Nichtbeantwortung von Parlamentarischen Anfragen gegen Art. 38 Abs. 1 Satz 2 und Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG verstößt, die Regierung dem Parlament gegenüber alle Informationen mitzuteilen hat, über die die Regierung verfügt oder sie diese mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung bringen kann und eine Antwort nur in sehr engen Grenzen verweigert werden darf, wenn der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung berührt, Grundrechte Dritter betroffen oder das Staatswohl gefährdet ist Vorbemerkung des Abgeordneten II: Die Luft (Homosphäre) besteht aus ca. 78% Stickstoff, ca. 21% Sauerstoff, < 1% Argon. Der marginale Rest sind Aero-sole und Spurengase, darunter eben auch CO2. Davon sind wiederum ca. 60% “erdgemacht“, der Rest ist danach anthropogener Natur. Der CO2- Anteil in der Luft beträgt also weltweit 0.04%. 40% sind demnach „menschengemacht“, d.h. wiederum dass es nur 0,016% von 100% (Gesamtluft) sind. Von diesem Anteil trägt Deutschland 2% (China zum Vergleich 28%), was wiederum 0,00032% sind. Auszug: § 8 Klima- und Umweltschutz (Entwurf Mobilitätsgesetz aus der 2. Lesung der Parlamentssitzung vom 28. Juni 2018) 1.(1) Verkehrsbedingte Beeinträchtigungen von Klima und Umwelt sollen durch Verlagerung von Nachfrage auf die Verkehrsmittel des Umweltverbundes sowie durch den Einsatz umweltfreundlicher Technologien so reduziert werden, dass die verkehrsspezifischen Umweltziele sowie die Klimaschutzziele des Landes Berlin zur Umsetzung des Überein-kommens von Paris vom 12. Dezember 2015 (BGBl. 2016 II S. 1082) erreicht werden. Die vorstehenden Maßnahmen sollen somit einen angemessenen Beitrag dazu leisten, den globalen Temperaturanstieg auf deutlich unter zwei Grad Celsius und möglichst eineinhalb Grad Celsius über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. 2 Frage 1: Zu §8 Klima- und Umweltschutz: „Die vorstehenden Maßnahmen sollen somit einen angemessenen Beitrag dazu leisten, den globalen Temperaturanstieg auf deutlich unter zwei Grad Celsius und möglichst eineinhalb Grad Celsius über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen.“ Wie hoch ist der „angemessene Beitrag“ Berlins bzw. wie definiert und interpretiert die zuständige Senatsverwaltung diese Aussage? (Bitte konkretisieren, Angaben in Prozent im deutschen und globalen Vergleich) Antwort zu 1: Der Senat verweist auf das vom Abgeordnetenhaus am 17. März 2016 verabschiedeten Berliner Energiewendegesetz. Mit diesem wurden konkrete Ziele gesetzlich normiert. Mit dem Gesetz hat sich das Land Berlin verpflichtet, seine CO2-Emissionen bis zum Jahr 2020 um mindestens 40 Prozent, bis zum Jahr 2030 um mindestens 60 Prozent und bis zum Jahr 2050 um mindestens 85 Prozent im Vergleich zu der Gesamtsumme der Kohlendioxidemissionen des Jahres 1990 zu reduzieren. Da ein Großteil der CO2- Emissionen aus dem Verkehsbereeich stammt, soll dass zitierte Mobilitätsgesetz zu diesem übergeordneten Ziel beitragen. Mit dem Berliner Mobilitätsgesetz beschreitet der Berliner Senat einen Entwicklungsweg, der sich einem CO2-Reduktionspotenzial von -45 Prozent bis -74 Prozent der verkehrsbedingten CO2-Emissionen bis zum Jahr 2050 (gegenüber dem Wert von 1990) annähert.(vgl. Machbarkeitsstudie Klimaneutrales Berlin 2050, S.130-140, Dr. F. Reusswig, Prof. Dr. B. Hirschl et al, April 2014). Der Senat betrachtet dies als einen angemessenen Beitrag, der in den kommenden Jahrzehnten vor dem Hintergrund wissenschaftlicher Ergebnisse und technologischer Möglichkeiten immer wieder neu und konkret zu bestimmen ist, um angemessen auf die Herausforderungen der Klimakrise zu reagieren. Frage 2: Wie hoch ist der Anteil Berlins am globalen Temperaturanstieg? (Bitte aufschlüsseln nach: % im deutschen und globalen Vergleich mit Quellangabe)? Antwort zu 2: Zum Anteil Berlins am globalen Temperaturanstieg liegen keine Daten vor. Im Übrigen kann der Temperaturanstieg als globales Phänomen auch nicht einzelnen Regionen konkret zugeordnet werden. Grudsätzlich gilt, dass Metropolen im Hinblick auf den Klimawandel besondere Bedeutung zukommt – sowohl im Hinblick auf ihre aktuellen CO2- Emissionen, als auch ihr Potential, diese einzusparen. Frage 3: Wie hoch ist der Anteil Berlins an CO2 Emissionen? (Bitte aufschlüsseln nach: % im deutschen und globalen Vergleich mit Quellangabe? Frage 4: Wie hoch ist der Anteil Berlins an anthropogenen CO2 Emissionen? (Bitte aufschlüsseln nach: % im deutschen und globalen Vergleich mit Quellangabe) 3 Antwort zu 3 und 4: Offizielle Erhebungen beziehen sich auf anthropogene CO2-Emissionen, die wesentlich und maßgeblich für die Veränderungen des Gesamtgehalts an CO2 in der Erdatmosphäre sind. Letzterer unterliegt der ständigen Beobachtung durch den Weltklimarat. Ein Gesamtvergleich der Emissionen ist auf der Grundlage der Primärenergieverbrauchsdaten des Jahres 2014 möglich. Danach betrug die Menge des in Berlin emittierten CO2 17,2 Mio. t CO2 in 2014 (Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg). Dies entspricht einem Anteil von 2,2 Prozent an den deutschen Emissionen in Höhe von 77,3 Mio. t CO2 in 2014 (Quelle: Länderarbeitskreis Energiebilanzen) und einem Anteil von 0,05 Prozent an den weltweiten Emissionen in Höhe von 3,211 Mrd. t CO2 (Quelle: Internationale Energieagentur - IEA). Frage 5: Wie bewertet der Senat die Antworten der Fragen 5 und 6 in Bezug auf die Berliner Klimaschutzziele? Antwort zu 5: Der Senat erlaubt sich die Vermutung, dass sich die Frage 5 auf die Antworten zu den Fragen 3. und 4. bezieht: Die Daten bestärken den Senat darin, mit seinen Anstrengungen für den Klimaschutz fortzufahren. Der Senat betont insbesondere mit Bezug auf das Pariser Abkommen, dass alle Akteure, ob Industriestaat, Schwellen- oder Entwicklungsland, einen ihrer Verantwortung und ihren Möglichkeiten entsprechenden Beitrag zum weltweiten Klimaschutz leisten müssen. Dies gilt gleichermaßen für die Akteure innerhalb eines Staates, ob Bundesland, Großstadt oder Landgemeinde. Die Berliner Klimaschutzziele und Klimaschutzpolitik tragen dem Rechnung. Mit den gesetzten Zielen und im Rahmen des BEK zu entwickelnden und einzuleitendenen Maßnahmen wird ein adäquater Beitrag der Stadt zu den globalen Klimaschutzbemühungen geleistet. Dieser Beitrag wird der Einwohnerzahl der Stadt, ihrer Wirtschaftskraft und ihrer Rolle und Bedeutung als Hauptstadt einer der führenden Wirtschaftsnationen mit einer im internationalen Maßstab immer noch sehr hohen Pro- Kopf-Emission von CO2 gerecht. Frage 6: Wie viel CO2 Emissionen können eingespart werden, wenn die Berliner Klimaschutzziele erreicht und vollständig umgesetzt sind? (Bitte aufschlüsseln nach: CO2 Emissionen gesamt und anthropogenen CO2 Emissionen, % im deutschen und globalen Vergleich mit Quellangabe) Antwort zu 6: Bei Erreichung der Klimaschutzziele können in Berlin bis 2020 etwa 11,7 Mio t CO2, bis 2030 etwa 17,6 Mio. t CO2 und bis 2050 etwa 24,9 Mio. t CO2 gegenüber dem Stand von 1990 eingespart werden. Ein Vergleich mit globalen Zielen und Reduktionswerten lässt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht herstellen, weil die Beiträge vieler Nationen zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht fertig formuliert sind. 4 Frage 7: Wie hoch bewertet der Senat die Gesamtkosten zur Umsetzung und Erreichung der Berliner Klimaschutzziele? Antwort zu 7: Die Gesamtkosten zur Erreichung der Klimaschutzziele können zum jetzigen Zeitpunkt nicht beziffert werden. Die der Zielsetzung zugrunde liegende Machbarkeitsstudie (siehe Antwort zu 1.) kommt zu dem Schluss, dass regionalökonomische Effekte und mithin der gesellschaftliche Gewinn einer auf Klimaneutralität ausgerichteten Klimaschutzpolitik die in diesem Zuge entstehenden Kosten deutlich übersteigen. Diese Einschätzung bewegt sich im Kontext anderer Studien, die deutlich machen, dass die Folgen eines unverminderten Klimawandels volkswirtschaftlich zu immensen Kosten führen wird. Frage 8: Wie hat sich der Anteil von Kohlendioxid (CO2), Stickstoffoxid (NO), Feinstaub, Kohlenmonoxid (CO), diverser Kohlenwasserstoffe seit 2000 in Berlin verändert? (Bitte aufschlüsseln) Antwort zu 8: Die Frage wird so verstanden, dass hier die Konzentration der genannten Luftschadstoffe in der Berliner Luft, nicht aber Emissionswerte gemeint sind. Die Entwicklung der Luftqualität in Berlin wird durch das aus 16 automatisch registrierenden Messstationen für Luftschadstoffe bestehende Berliner Luftgütemessnetz (BLUME) überwacht. Die Luftschadstoffe werden in drei unterschiedlichen Belastungskulissen erfasst. Die mittlere Stickstoffstoffdioxid(NO2)-Konzentration betrug an verkehrsreichen Straßen im Jahr 2017 46 µg/m³ gegenüber 50 µg/m³ im Jahr 2000. Damit liegt die Schadstoffkonzentration weiterhin deutlich über dem seit 2010 geltenden europäischen Grenzwert von 40µg/m³. In innerstädtischen Wohngebieten bzw. am Stadtrand betrug die NO2-Konzentration im Jahr 2017 26 µg/m³ bzw. 13 µg/m³ gegenüber 28 µg/m³ bzw. 16 µg/m³ im Jahr 2000. Die Feinstaubbelastung (PM10) ist in Berlin deutlich gesunken. Sie betrug 2017 im Mittel 27 µg/m³ an verkehrsreichen Straßen (gegenüber 35 µg/m³ im Jahr 2000). In innerstädtischen Wohngebieten bzw. am Stadtrand betrug die Feinstaubkonzentration 2017 im Mittel 21 µg/m³ bzw. 17 µg/m³ gegenüber 27 µg/m³ bzw. 20 µg/m³ im Jahr 2000. Die mittlere Konzentration von Kohlenmonoxid (CO) an verkehrsreichen Straßen hat sich von 1,3 mg/m³ im Jahr 2000 auf 0,4 mg/m³ verringert. Seit 2007 werden die Messungen von CO nur noch an der Schildhornstraße und an der Frankfurter Allee durchgeführt. In innerstädtischen Wohngebieten betrug die mittlere CO-Konzentration im Jahr 2006 0,3 mg/m³ (2006 0,4 mg/m³). Am Stadtrand war die mittlere Konzentration von 0,2 mg/m³ im Jahr 2000 auf 0,3 mg/m³ im Jahr 2006 leicht angestiegen. Für polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) wird in Berlin die Konzentration von Benzo(a)pyren als Leitkomponente dieser Verbindungen erfasst. Im Jahr 1998 betrug die Konzentration von Benzo(a)pyren für (die zu diesem Zeitpunkt allein erfassten) innerstädtische Wohngebiete im Mittel noch 3,4 ng/ m³ Luft. Im Jahr 2017 betrug die mittlere Konzentration in der Innenstadt 0,27 ng/ m³ (2006 1,32 ng/m³). An verkehrsreichen Straßen bzw. am Stadtrand betrug die mittlere Konzentration 0,3 ng/ m³ (2006 1,23 ng/ m³) bzw. 0,26 ng/ m³ (2006 0,65 ng/ m³). Daten zum CO2-Anteil in der Berliner Luft werden vom Berliner Luftgütemessnetz nicht erfasst. Für die Beurteilung der Güte der bodennahen Luft ist das Gas irrelevant. 5 Ausführliche und weitergehende Informationen zur Entwicklung der Luftqualität können den BLUME-Jahresberichten (https://www.berlin.de/senuvk/umwelt/luftqualitaet/de/entwicklung/index.shtml) und der offiziellen Internetseite der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (https://www.berlin.de/senuvk/umwelt/luftqualitaet/index.shtml) entnommen werden. Berlin, den 1. August 2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz