Drucksache 18 / 15 653 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) vom 17. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Juli 2018) zum Thema: Berlin: Radwege und andere Hindernisse und Antwort vom 31. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Aug. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15653 vom 17. Juli 2018 über Berlin: Radwege und andere Hindernisse Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Parkplätze werden aufgrund von Radwegesanierungen, Radwegverbreiterungen oder neuen Radverkehrsanlagen in Berlin wegfallen? (Bitte nach Bezirken/Bezirksregionen und Parkplatzfläche aufschlüsseln) 1.1 Sind hierfür Ersatzparkflächen geplant? 1.2 Falls ja – wie viele? 1.3 Falls nein – warum nicht? Antwort zu 1: Planung und Umsetzung von Maßnahmen für den Radverkehr gehören zu den originären bezirklichen Aufgaben. Ebenso gehören auch alle Maßnahmen für den ruhenden Verkehr nach dem Zuständigkeitskatalog der Ordnungsaufgaben (als Anlage zum Gesetz über die Zuständigkeiten in der Allgemeinen Berliner Verwaltung) zu den bezirklichen Aufgaben. Detaillierte Angaben zu den in 1 gestellten Fragen können erst im Zuge von entsprechenden Planungsleistungen abgegeben werden, derzeit ist dies jedoch noch nicht möglich und kann erst mit Planungsfortschritt bei den Bezirken abgefragt werden. Frage 2: Wie bewertet der Senat die massive Einschränkung für Anwohner und deren Fahrzeuge sowie den zu erwartenden erhöhten „Parkplatzsuchverkehr“ in Bezug auf die Emissionswerte und dem allgemeinen Verkehr? 2 Antwort zu 2: Die Bewertung der jeweiligen verkehrlichen Situation im Ist-Zustand und die Ableitung eines Planungs-Zustands ist grundlegender Bestandteil einer jeden Planung und liegt im Aufgabenbereich der Bezirke. Zusätzlich wird an dieser Stelle auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Frage 3: Wie viele Radwegesanierungen, Radwegverbreiterungen oder neue Radverkehrsanlagen sind in Berlin geplant? (Bitte aufschlüsseln nach: Art der Maßnahme -> Bezirksregion -> Kilometer -> Baubeginn -> Dauer der Maßnahme -> Kosten -> Ergebnis Radverkehrszählung 2015 – 2016 - 2017) Antwort zu 3: Für die Detailplanung, die konkrete bauliche Umsetzung und auch für die Unterhaltung (inkl. Verkehrssicherungspflicht) von Radverkehrsanlagen in Berlin sind regelmäßig die einzelnen Berliner Bezirke als verantwortliche Baulastträger zuständig. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz unterstützt die Bezirke bei der Finanzierung von Radverkehrsmaßnahmen. Für die Doppelhaushaltsanmeldung 2018/2019 wurden in Absprache mit den Bezirken für den Titel 52108 (Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs) und den Titel 72016 (Verbesserung für die Infrastruktur für den Radverkehr) umfängliche Listen mit potenziellen zukünftigen Maßnahmen für den Radverkehr erstellt. Diese Auflistungen sind in den Tabellen 3 und 4 der Anlage zur Antwort auf die Schriftliche Anfrage Drucksache 18/13947 aufgeführt. Ziel ist es, die aufgeführten Maßnahmen umzusetzen. Dafür wurden und werden in Absprache mit den jeweiligen zuständigen Bezirken die Planungen für die Projekte abgesprochen und angeschoben. Erst nach Abschluss dieser weiteren Planungsschritte können detaillierte Angaben, wie z.B. zur Art der jeweiligen Radverkehrsanlage, zu den endgültigen Längen von Streckenabschnitten und zur Dauer der einzelnen Maßnahmen, gemacht werden. Gesonderte Radverkehrszählungen zu den einzelnen geplanten Projekten liegen nicht vor. Allgemeine Daten zur Radverkehrszählung können im Internetauftritt der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz unter https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/lenkung/vlb/de/radzaehlungen.shtml eingesehen werden. Frage 4: Werden im Zuge sämtlicher Baumaßnahmen (Radwegverbreiterung, Radwegsanierung, Neubau Radwege etc.) kombinierte Baumaßnahmen wie z.B. das Verlegen von Strom-, Wasser oder Abwasserleitungen o.a. Baumaßnahmen durchgeführt? 4.1 Falls ja – bitte nach Maßnahme und kombinierter Maßnahme nach Bezirksregion aufschlüsseln! 4.2 Falls nein – warum nicht? 3 Antwort zu 4, zu 4.1 und zu 4.2: Ja, bereits jetzt ist die Mitwirkung der Versorgungsunternehmen am Planungsprozess Regelaufgabe einer jeder Planung. Dies ergibt sich auch aus dem Berliner Straßengesetz nach Abschnitt IV § 12. Im Zuge dieser Maßnahmen werden in der Regel notwendige Leitungsarbeiten koordiniert. Darüber hinaus koordiniert die für Verkehr zuständige Senatsverwaltung das Bündnis für den Radverkehr, das nach dem Mobilitätsgesetz (§ 37 (6) MobG) ebenfalls auf eine Abstimmung und Koordinierung von Baumaßnahmen hinwirkt. Frage 5: Wie viele Bürger nutzen jährlich das Fahrrad? Frage 6: Wie viele Bürger nutzen monatlich das Fahrrad? (Bitte nach Monaten aufschlüsseln) Antwort zu 5 und zu 6: In Berlin werden jeden Werktag rund 1,68 Millionen Wege mit dem Rad zurückgelegt. Weitere Daten zur Nutzung des Fahrrades durch die Bürgerinnen und Bürger sind unter https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/lenkung/vlb/de/erhebungen.shtml einsehbar, hier sind auch Daten zur monatlichen Nutzung an den jeweiligen Erhebungsorten verfügbar. Berlin, den 31.07.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz