Drucksache 18 / 15 656 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) vom 17. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Juli 2018) zum Thema: Berlin: Anreizsystem für Lehrer und Antwort vom 01. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Aug. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15656 vom 17. Juli 2018 über Berlin: Anreizsystem für Lehrer ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Anreizsysteme gibt es aktuell für Lehrkräfte an Berliner Schulen? 1.1 Anreizsystem in Grundschulen 1.2 Anreizsystem in Integrierten Sekundarschulen 1.3 Anreizsystem in Gymnasium Zu 1. bis 1.3.: Die Pflichtstunden unterscheiden sich schulartabhängig und liegen derzeit zwischen 26 Unterrichtsstunden (Gymnasien und Integrierte Sekundarschulen) und 28 Unterrichtsstunden (Grundschulen). Die Lehrkräfte an den Berliner Schulen erhalten eine amtsangemessene Besoldung. Tarifbeschäftigte mit abgeschlossener Lehramtsausbildung erhalten unmittelbar bei der Einstellung ein Entgelt der Erfahrungsstufe 5 entsprechend. Entlastungstatbestände für besondere Aufgaben (zum Beispiel für Funktionsstellen) orientieren sich an den wahrgenommenen Aufgaben. Für die Wahrnehmung von Funktionsstellen erfolgt darüber hinaus die Zahlung eines zusätzlichen Entgeltes. Entlastungstatbestände entsprechend den persönlichen Voraussetzungen (zum Beispiel Alter) sind ebenfalls schulartunabhängig. 2 Die beabsichtigte Bonuszahlung für Schulen mit einem deutlich höheren Anteil von Schülerinnen und Schülern, die Transferleistungen erhalten, ist kein Bezug zu Schulart, an der Lehrkräfte unterrichten, beabsichtigt. Berlin, den 01. August 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie