Drucksache 18 / 15 658 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) vom 17. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Juli 2018) zum Thema: Berlin: Bundesjugendspiele und Antwort vom 30. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Aug. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15658 vom 17. Juli 2018 über Berlin: Bundesjugendspiele ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie fördert der Senat aktuell die Bundesjugendspiele? 2. Wie steht der Senat grundsätzlich zu den Bundesjugendspielen? 3. Welche Pläne verfolgt der Senat zukünftig mit den Bundesjugendspielen? Zu 1. bis 3.: Die Bundesjugendspiele sind ein Wettbewerb, der durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert und initiiert wird. Das Konzept der Bundesjugendspiele geht von der Erkenntnis aus, dass junge Menschen mit und ohne Behinderung sehr unterschiedliche Motive haben, Sport zu treiben. Es verfolgt das Ziel, jüngere Jahrgänge systematisch an die Grundsportarten heranzuführen. Dabei soll auf eine Frühspezialisierung und Einengung in ein zu starres Regelwerk verzichtet werden. Für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 wird deshalb die Angebotsform „Wettbewerb“ empfohlen. Die Bundesjugendspiele, die mit dem neuen Rahmenlehrplan für die Jahrgangsstufen 1 - 10 obligatorischer Bestandteil des Schulsports sind, sollen zu einem fröhlichen, bewegten Fest entwickelt werden. Alle Schülerinnen und Schüler sollen Spaß an diesen Sportfesten haben und sich für den Sport begeistern können. Das gilt auch für die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen, die an den Bundesjugendspielen mit einer eigenen Bewertung teilnehmen können. 2 Damit tragen die Bundesjugendspiele auch im Rahmen der Inklusion zur Teilhabe und zur gegenseitigen Wahrnehmung sportlicher Leistungen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderung bei. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie unterstützt dieses inklusive Sportangebot grundsätzlich und ruft alljährlich alle Schulen zur Teilnahme an den Bundesjugendspielen auf. Ausrichter sind in der Regel die Schulen. Dabei ist eine enge Kooperation mit den regionalen Sportvereinen und anderen Trägern außerschulischer Jugendarbeit anzustreben. Etwaige zukünftige Planungen in Bezug auf die Bundesjugendspiele sind der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie nicht bekannt. Berlin, den 30. Juli 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie