Drucksache 18 / 15 661 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sebastian Czaja (FDP) vom 17. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Juli 2018) zum Thema: Gegenwart und Zukunft des Nikolaiviertels als Tourismusstandort und Antwort vom 02. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Aug. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Herrn Abgeordneten Sebastian Czaja (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr.18/15661 vom 17. Juli 2018 über Gegenwart und Zukunft des Nikolaiviertels als Tourismusstandort ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nur zum Teil in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat das Bezirksamt Mitte und das Wasserstraßen-Neubauamt Berlin um eine Stellungnahme gebeten. Sie wurde bei der Beantwortung berücksichtigt. 1. Inwiefern macht sich die Ausweisung des Nikolaiviertels als Denkmalensemble a) aus städtebaulicher Sicht sowie b) touristischer Sicht bemerkbar? Zu 1.: Die oberste Denkmalschutzbehörde veranlasst keine Erhebungen oder Auswertungen zu Besucherzahlen. Der Senat kann daher zur Wirksamkeit der Ausweisung des Quartiers als Denkmalensemble auf städtebauliche bzw. touristische Effekte bzw. damit verbundene Implikationen keine Aussage treffen. 2. Welche Strategie verfolgt das Land zur Stärkung des Nikolaiviertels als Tourismusstandort? 4. Welche konkreten Entwicklungsmöglichkeiten sieht der Senat für das Nikolaiviertel im Zuge der Berliner Mitte sowie der benachbarten Grünfläche des Rathausforums? Zu 2. und 4.: Das Nikolaiviertel gehört zu den klassischen Sehenswürdigkeiten Berlins und ist als solche Teil des allgemeinen Tourismusmarketing des Landes durch die zuständige Berlin Tourismus und Kongress GmbH (BTK). Die BTK kommuniziert und vermarktet das Nikolaiviertel über diverse Kanäle im Rahmen des Tourismusmarketings (Publikationen, Pressematerialien, Website). Außerdem werden die Veranstaltungen der Nikolaikirche und des Ephraim Palais in die Veranstaltungsdatenbank eingepflegt. Im Tourismuskonzept 2018+ werden die strategischen Leitlinien der künftigen Tourismusentwicklung dargestellt. So soll durch eine kiez-basierte Tourismusentwicklung eine räumliche Differenzierung der Tourismusangebote in allen Bezirken Berlins erzielt werden. - 2 - . . . In diesem Sinne führt der Bezirk Berlin Mitte derzeit das Projekt „Kooperatives Standortmanagement Berlin Mitte“ durch, das über das Programm Regionalbudget aus den Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) finanziert wird. Das Nikolaiviertel befindet sich als wichtiger Bestandteil der Region innerhalb der Förderkulisse. Teil dieses Programmes ist u.a. die Entwicklung einer integrierten und nachhaltigen Destinationsstrategie und eines Managements, mit dem die Berliner Mitte erfolgreich als touristische Marke etabliert werden kann. Im Rahmen des Programmes sollen bisher ungenutzte Synergien und weitere potenzielle Netzwerkpartner für die Berliner Mitte identifiziert werden und anschließend Handlungsfelder erarbeitet und Projektideen generiert werden. 3. Wie unterstützt das Land Berlin Gewerbetreibende im Nikolaiviertel im Hinblick auf die Stärkung als Tourismusstandort? Zu 3.: Im Rahmen des GRW-Projekts „Kooperatives Standortmanagement Berlin Mitte“ wird ein Konzept für Austauschformate zwischen den Wirtschaftsakteuren entwickelt. Außerdem soll der regionale Konsensbildungsprozess in Richtung Image, Regionalmarketing und Strategie gestärkt und zielgerichtet gesteuert werden. Ziel ist unter anderem die Entwicklung einer Dachmarke Berliner Mitte. 5. Welche Maßnahmen im Hinblick auf das Stadtmarketing sowie den Einsatz möglicher Fördermittel a) wurden bereits ergriffen und b) sollen aktuell ergriffen werden? Zu 5.a): Durch den Bezirk wurden über das GRW-Programm Regionalbudget in der Vergangenheit bereits folgende Projekte durchgeführt: „Verstärkung der Maßnahmen des Regionalmarketings“ und „Stärkung regionsinterner Kräfte im Rahmen der touristischen Entwicklung – Konzept und Maßnahmen zur Belebung, Aufwertung und Stärkung des Nikolaiviertels“. Außerdem hat der Nikolaiviertel e.V. Mittel aus dem Titel „Zuschüsse für besondere touristische Projekte“ erhalten, um eine Weihnachtsbeleuchtung für das Nikolaiviertel zu finanzieren. Auf der Internationalen Tourismus Börse (ITB), auf der die bezirkliche Wirtschaftsförderung regelmäßig vertreten ist, wurde ein Imagefilm über das Nikolaiviertel gezeigt, der durch den Nikolaiviertel e.V. zur Verfügung gestellt wurde. Zu 5 b): Derzeit wird das Projekt „Kooperatives Standortmanagement Berlin Mitte“ über das GRW-Programm Regionalbudget gefördert. Das Nikolaiviertel ist Teil des Projektes. Außerdem werden aus den „Zuschüssen für besondere touristische Projekte“ dieses Jahr unter Steuerung des Präventionsrats Mitte das Pilotprojekt Alex-Guides und die Entwicklung einer Karte für den Alexanderplatz (Alex-Karte) umgesetzt. Beide Projekte dienen auch der Lenkung touristischer Besucherinnen und Besucher. Im Rahmen dieser Projekte soll auf touristische Attraktionen im Umfeld des Alexanderplatzes (wie z.B. das Nikolaiviertel) hingewiesen werden. 6. Welche Notwendigkeiten an die Pflege bzw. Instandhaltung der a) vorhandenen Grünanlagen und b) Statuen im Nikolaiviertel sieht der Senat für die Qualität als Tourismusstandort? Zu 6.a) und b): Das öffentliche Grün im Nikolaiviertel ist als gewöhnliche Grünanlage eingestuft und wird vom Bezirk entsprechend seiner Zuständigkeit gepflegt. Rings um die Nikolaikirche und das Denkmal des heiligen Georg wird die Grünanlage gut gepflegt. Das Straßenbegleitgrün muss nach jahrelangen Bauarbeiten wieder - 3 - hergestellt werden. Dann wird sich das öffentliche Grün auch wieder in einem den hohen Ansprüchen entsprechenden Zustand zeigen. 7. Welche Schäden am Spreeufer entlang des Nikolaiviertels sind im Zuge der jüngsten Bauvorhaben dokumentiert? Zu 7.: Das Wasserstraßen-Neubauamt Berlin setzt derzeit die vorhandene Ufermauer der Spree zwischen der Mühlendamm- und der Rathausbrücke instand. Die vorhandenen Ufereinfassungen sind überwiegend während des Ausbaus der Bundeswasserstraße für den Verkehr mit 1.000 t Schiffen in den Jahren 1936 bis 1942 entstanden und müssen zur Gewährleistung ihrer Stand- und Verkehrssicherheit grundhaft instandgesetzt werden. Dafür erfolgt der Einbau einer Vorsatzschale aus Beton für die Uferwände und einer Sohlsicherung aus Wasserbausteinen am Grund der Spree. Die Vorsatzschale für die Uferwände wird im sichtbaren Bereich mit Sand- bzw. Klinkersteinen verblendet. Der Großteil der Arbeiten erfolgt unter Wasser und mit Unterstützung von Bautauchern. Im Überwasserbereich wird die vorhandene Bausubstanz soweit erforderlich saniert. Die Arbeiten werden voraussichtlich im September 2018 abgeschlossen sein. 8. Wie und in welcher Verantwortung werden diese vorbezeichneten Schäden zur Sicherung des Standortes im Hinblick des Denkmalschutzes in welche Zeitrahmen beseitigt? Zu 8.: Durch die Baumaßnahme entstandene Schäden werden beseitigt. Die Baumaßnahme erfolgt im Rahmen der Unterhaltung der Bundeswasserstraße auf Grundlage § 7 Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG). Das Einvernehmen nach § 4 WaStrG und Benehmen nach § 3 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) wurde mit den zuständigen Landesbehörden hergestellt. Berlin, den 02. August 2018 In Vertretung Henner B u n d e ......................................................... Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe