Drucksache 18 / 15 662 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sebastian Czaja (FDP) vom 17. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Juli 2018) zum Thema: Taktisch unpraktisch? – Die Ausrüstung der Berliner Polizei und Antwort vom 30. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Aug. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Sebastian Czaja (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15 662 vom 17. Juli 2018 über Taktisch unpraktisch? – Die Ausrüstung der Berliner Polizei ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Mit welchen Taschenlampen bzw. Stiftlampen werden Beamte der Berliner Polizei ausgestattet? (bitte auflisten nach Hersteller, Länge, Leistung, Art des Leuchtmittels) Zu 1.: Die Dienstkräfte der Gliederungseinheiten der Polizei Berlin sind derzeit mit unterschiedlichen Taschenlampen ausgestattet, einheitliche Beschaffungskriterien liegen nicht vor. Für die Vielzahl der unterschiedlichen Lampenmodelle wird keine zentrale Erfassung der gewünschten Informationen vorgehalten. 2. A) Welche taktischen Anforderungen (z.B. Leuchtkegel etc.) müssen Taschenlampen für den Einsatz im Streifendienst sowie bei Einsatzhundertschaften bei der Berliner Polizei erfüllen und B) welche dieser taktischen Anforderungen erfüllen die derzeit eingesetzten sowie ausgegebenen Taschenlampen Berliner Polizei? Zu 2.: Einheitliche Aussagen zu den Ausleuchtungsmöglichkeiten (Leuchtkegel) können wegen der Vielzahl der unterschiedlichen Modelle nicht gemacht werden. Unabhängig von Hersteller und Modell sollten Taschenlampen für alle Dienstkräfte grundsätzlich folgende Anforderungen erfüllen: wasserdicht, schlag- und stoßfest, Heckdrucktaster zur Auslösung, Keine oder möglichst wenige Zusatzfunktionen, wie z.B. Leuchtstärkenregulierung , Blinkmodi (SOS), Fokussierung, Farbwahl des Lichtes u.ä.. Seite 2 von 3 3. Welche Taschenlampen vom Hersteller Mag-Lite wurden zuletzt in welcher Stückzahl und mit welchem Zubehör (z.B. Holster) an Polizisten sowie Polizisten in Ausbildung ausgegeben? Zu 3.: Es wurden keine Taschenlampen vom Hersteller Mag-Lite ausgegeben. 4. In welchem Umfang und zu welchem Stückpreise wurden vorbezeichnete Mag-Lite-Taschenlampe angeschafft? 5. Welchen Überlegen lagen dieser Anschaffungsentscheidung zugrunde? Zu 4. und 5.: Entfällt. 6. A) Über wie viele Digital-Funkgeräte verfügt die Berliner Polizei insgesamt und B) wie viele davon sind derzeit defekt? Zu 6.: Die Polizei Berlin verfügt derzeit über 14.754 Digitalfunkgeräte, davon befinden sich gegenwärtig 28 Geräte im (Reparatur-) Service. 7. A) Über wie viele Funkgeräte verfügen davon jeweils die 16. Einsatzhundertschaften und B) wie viele sind davon derzeit defekt? (bitte auflisten nach Hundertschaft) Zu 7.: Die 16 Einsatzhundertschaften (EHu) verfügen gemäß Ausstattungsnachweis des Bundes jeweils über: 76 Handfunkgeräte und über 2 Fahrzeugfunkgeräte pro Einsatzfahrzeug für den Mannschaftstransport. Die Ausstattung von Spezialfahrzeugen mit digitaler Funktechnik ist abhängig vom Fahrzeugtyp. So wird z.B. ein leichter Befehlskraftwagen mit bis zu vier Digitalfunkgeräten ausgestattet. Die Fahrzeugzuweisung bei den Einsatzhundertschaften richtet sich nach einsatztaktischen Bedarfen, weshalb die Anzahl an digitalen Fahrzeuggeräten bei den Einheiten variieren kann. Eine detaillierte Auflistung nach Einsatzhundertschaften über die Ausstattung der einzelnen Fahrzeuge mit digitalen Funkgeräten wird zentral nicht erfasst. Gegenwärtig befinden insgesamt vier Digitalfunkgeräte im (Reparatur-) Service: 21. EHu und 22. EHu je ein Fahrzeuggerät, Stab der 1. Bereitschaftspolizei-Abteilung und 35. EHu je ein Handfunkgerät. 8. In welchem Intervall werden Funkgeräte neu angeschafft bzw. ausgetauscht? Zu 8.: Die Erneuerung bzw. der Austausch von defekten oder technisch überholten und insoweit nicht mehr einsatzfähigen digitalen Funkgeräten einschließlich des Zubehörs für den taktisch/operativen Einsatz ist jährlich erforderlich. Zudem werden aufgrund aufwachsenden Personals oder zusätzlicher taktischer Bedürfnisse Neubeschaffungen notwendig. 9. A) Wie evaluieren SE TL und SE IKT den Ausrüstungsbedarf und B) passen diesen den taktischen und einsatzbedingten Notwendigkeiten an? Seite 3 von 3 Zu 9.: Gesamtbehördlich orientieren sich Aus- bzw. Nachrüstungsbedarfe für Führungsund Einsatzmittel (FEM) grundsätzlich an der taktischen Ausrichtung der Polizei Berlin in bestimmten Einsatzsituationen. Dieser Bedarf resultiert zum Teil als Grundlage aus den Ergebnissen der themenbezogenen Projekt- und Arbeitsgruppenarbeit der Polizeien des Bundes und der Länder. Darüber hinaus stehen die Dienstkräfte der Serviceeinheiten der Polizei Berlin in ständigem Kontakt zu den Bedarfsträgern der einzelnen Gliederungseinheiten, um ggf. auch kurzfristig auf taktische und einsatzbedingte Notwendigkeiten reagieren zu können. Berlin, den 30. Juli 2018 In Vertretung Sabine Smentek Senatsverwaltung für Inneres und Sport