Drucksache 18 / 15 663 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sebastian Czaja (FDP) vom 17. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Juli 2018) zum Thema: Sicherheit im öffentlichen Raum – Wer trägt die Kosten? und Antwort vom 01. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Aug. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Sebastian Czaja (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15 663 vom 17. Juli 2018 über Sicherheit im öffentlichen Raum – Wer trägt die Kosten? ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wer trägt im Land Berlin bei Veranstaltungen auf öffentlichen Plätzen die Kosten für Sicherheit und Terrorabwehrmaßnahmen? 2. Auf welcher Grundlage müssen Maßnahmen für Sicherheit und Terrorabwehrmaßnahmen durch private Veranstalter auf öffentlichen Plätzen mitgetragen werden? Zu 1. und 2.: Die privaten Veranstaltenden eines Marktes oder einer anderen Veranstaltung auf öffentlichen Plätzen setzen den Anlass für das Zusammenkommen einer Vielzahl von Menschen. Sie sind damit im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht für die Sicherheit ihrer Besucherinnen und Besucher und anderer Betroffener verantwortlich. In diesem Zusammenhang haben sie die angemessenen und ihnen zumutbaren Vorkehrungen zum Schutz vor erkennbaren Gefahren zu treffen. In vielen Fällen basieren diese auf den Empfehlungen der Ordnungsbehörden oder der Polizei. Die Genehmigungsbehörden (die jeweils zuständigen Bezirke sowie die Verkehrslenkung Berlin) können gegebenenfalls die Erfüllung der jeweiligen Sicherungspflichten bei der Erteilung der Erlaubnis zur Sondernutzung des öffentlichen Straßenlandes oder der öffentlichen Grünanlage zur Auflage machen. Sofern die vereinbarten bzw. beauflagten Maßnahmen durch die Veranstaltenden veranlasst und umgesetzt werden, tragen sie die Kosten. Unabhängig von den Pflichten der Veranstaltenden treffen die Sicherheitsbehörden des Landes Berlin auf der Basis von Lageerkenntnissen insbesondere auch anlässlich von Veranstaltungen im öffentlichen Raum alle erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit einschließlich des Schutzes vor terroristischen Taten. Seite 2 von 2 3. Wer trägt die Kosten für Sicherheit und Terrorabwehrmaßnahmen bei sensiblen Großveranstaltungen a) bei der Fanmeile zur WM 2018, b) bei der Leichtathletik-EM 2018 und c) auf den meistbesuchten Weihnachtsmärkten am Gendarmenmarkt, auf dem Alexanderplatz, auf dem Breitscheidplatz und dem Schloss Charlottenburg. Zu 3.: Im in der Beantwortung zu den Fragen 1. und 2. geschilderten Rahmen tragen die jeweils Veranstaltenden die Kosten für Sicherheitsmaßnahmen für ihre Veranstaltung . Die Ausgaben der Sicherheitsbehörden des Landes Berlin sind durch die im Haushaltsplan von Berlin eingestellten Haushaltsmittel gedeckt. 4. Können Maßnahmen zur Terrorabwehr auf öffentlichen Plätzen aus den Fonds für innere Sicherheit der Europäischen Kommission finanziert werden? Zu 4.: Die Europäische Kommission hat im Rahmen ihres Aktionsplanes für einen besseren Schutz des öffentlichen Raums Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung der Mitgliedstaaten geschaffen. Dabei handelt es sich zum einen um eine neue, im ursprünglichen Jahresarbeitsprogramm 2017 für den Fonds Innere Sicherheit (ISF- Sicherheit) nicht vorgesehene Aufforderung zur Einreichung von Projektanträgen zum Schutz des öffentlichen Raums und zum anderen um Projekte zum Schutz vor chemischen, biologischen, radiologischen, nuklearen und explosiven Bedrohungen. Insgesamt wurden für diesen Projektaufruf 18,5 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Es handelt sich hierbei nicht um zusätzliche Mittel, sondern um Mittel, die im Gesamtbudget für den Fonds Innere Sicherheit 2014-2020 enthalten sind. Der Projektaufruf zielte u.a. auf die Entwicklung, Planung und Umsetzung neuer Konzepte zur Gestaltung städtischer Landschaften mit den Zielen, die Verwundbarkeit öffentlicher Bereiche zu reduzieren, Schutz vor Angriffen mit Schusswaffen zu bieten, rammende Fahrzeuge zu blockieren und die Auswirkungen von Sprengstoffanschlägen zu reduzieren. Des Weiteren soll der Schutz öffentlicher Räume durch Fortbildung, Austausch über „best practices“ und Vorbereitungen auf derartige Szenarien gesteigert werden. Die Polizei Berlin hat sich erfolgreich mit einem Projektantrag um finanzielle Mittel des “Internal Security Fund (ISF) Police“ beworben. Projektziel ist die Durchführung eines europäischen Best-Practice-Projekts, das Polizeibehörden eine umfassende Einsicht in besonders innovative Schutzmaßnahmen (städteplanerisch, technisch und taktisch) geben soll. Berlin, den 01. August 2018 In Vertretung Sabine Smentek Senatsverwaltung für Inneres und Sport