Drucksache 18 / 15 666 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Bernd Schlömer (FDP) vom 16. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Juli 2018) zum Thema: Open Data in Berlin – Bereitstellung für Wissenschaft und Forschung und Antwort vom 01. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Aug. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Bernd Schlömer (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15666 vom 16. Juli 2018 über Open Data in Berlin – Bereitstellung für Wissenschaft und Forschung _______________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1.) Welche rechtliche Stellung hat das Institut für Schulqualität der Länder Berlin und Brandenburg e.V. (ISQ) und welcher Fach- und Rechtsaufsicht unterliegt es? Zu 1.: Das Institut für Schulqualität der Länder Berlin und Brandenburg e.V. (ISQ) als An-Institut der Freien Universität Berlin ist ein eingetragener gemeinnütziger Verein und unterliegt keiner Fach- und Rechtsaufsicht. 2.) Aus welchen Haushaltsmitteln wird das ISQ finanziert? Zu 2.: Das ISQ erhält Zuwendungen der Länder Berlin und Brandenburg. 3.) Wie organisiert die fach- und rechtsaufsichtsführende Stelle des ISQ das Antragsverfahren für diejenigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die Zugang zu den mit öffentlichen Mitteln erhobenen Daten für empirische Forschungsvorhaben erbeten haben? Zu 3.: Das ISQ besitzt keine fach- und rechtsaufsichtsführende Stelle, die Antragsverfahren für diejenigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler organisiert, die Zugang zu erhobenen Daten für empirische Forschungsvorhaben erbeten haben. 4.) Wie viele Anträge von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern auf Zugang zu Daten des ISQ hat es seit 2014 gegeben? - - 2 Zu 4.: Es wurden 15 Anträge gestellt. 5.) Wie viele Anträge davon wurden abgelehnt? Welche Gründe wurden für die Ablehnung benannt? Zu 5.: Ein Antrag wurde abgelehnt, da die Beantwortung der Forschungsfrage mit den angefragten Daten nicht gewährleistet werden konnte. 6.) Welche Position vertritt der Senat in der Frage, ob mit öffentlichen Mitteln des Landes erhobene Daten allen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in Berlin unentgeltlich zur Verfügung stehen? Zu 6.: Der Senat von Berlin vertritt die Ansicht, dass mit öffentlichen Mitteln des Landes erhobene Daten allen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in Berlin im Rahmen der gesetzlichen Regelungen unentgeltlich zur Verfügung stehen sollten. 7.) Welchen derzeitigen politischen und administrativen Grenzen unterliegt die Realisierung einer allumfassenden Open Access- bzw. Open Data-Strategie für das Land Berlin? Zu 7:. Administrative Grenzen der Realisierung einer allumfassenden Open Access- bzw. Open Data-Strategie für das Land Berlin ergeben sich durch das Recht des Einzelnen, selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner Daten zu bestimmen (informationelles Selbstbestimmungsrecht ), aus dem notwendigen Schutz personenbezogener Daten, die von Behörden oder sonstigen öffentlichen Stellen erhoben, gespeichert, verändert, übermittelt, gesperrt, gelöscht oder sonst genutzt werden bzw. durch die auf dem Grundsatz der Gewaltenteilung beruhende verfassungsmäßige Ordnung, personenbezogene Daten vor einer Gefährdung infolge automatisierter Datenverarbeitung zu bewahren. 8.) Aus welchen Gründen können sich öffentliche Stellen des Landes Berlin einer Open Access- bzw. Open Data-Strategie verschließen? Zu 8.: Dass sich öffentliche Stellen des Landes Berlin einer Open Access- bzw. Open Data- Strategie verschließen, könne in rechtlichen Vorgaben, z.B. im Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten (Berliner Datenschutzgesetz – BlnDSG), begründet sein. Berlin, den 01. August 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie