Drucksache 18 / 15 667 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Henner Schmidt (FDP) vom 18. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Juli 2018) zum Thema: Ladesäulen für Elektromobilität (I) und Antwort vom 31. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. August 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Henner Schmidt (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 15 667 vom 18. Juli 2018 über Ladesäulen für Elektromobilität (I) Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: In wie vielen Fällen, die das LIB seit dem 1.1.2016 koordiniert hat, konnte inzwischen die Einrichtung von Ladesäulen erfolgreich abgeschlossen werden? Antwort zu 1: Vom 1.1.2016 bis Ende Juni 2018 wurden rund 150 Wechsel- und Gleichstrom- Ladessäulen sowie 30 Ladepunkte an Beleuchtungsmasten errichtet, die vom Ladeinfrastrukturbüro (LIB) koordiniert worden waren. Frage 2: Wie viele vom LIB koordinierte Verfahren befinden sich derzeit noch in Bearbeitung? Antwort zu 2: Von den vom LIB koordinierten Verfahren befinden sich derzeit rund 60 in Bearbeitung. Frage 3: Wie lange dauert in der Regel das Verfahren der Beantragung vom Eingang beim LIB bis zur erfolgreichen Installation von Ladesäulen? Antwort zu 3: Die Dauer der Verfahren vom Eingang einer Standortnachfrage über die be-emobil- Website http://www.be-emobil.de/ bis zu Inbetriebnahme der Ladeeinrichtung variiert in einer großen Bandbreite. Ursache hierfür sind unterschiedliche Verfahren und Akteure bei 2 Standorten auf privatem Grund und bei Standorten auf öffentlichem Straßenland. Bei erstgenannten sind beispielsweise die Eigentums- und Entscheidungsbefugnisse von hoher Relevanz. Informationen zur durchschnittlichen Dauer der Verfahren liegen dem Senat nicht vor. Frage 4: Welches sind die wesentlichen Gründe für die Dauer der Bearbeitungszeiten? Antwort zu 4: Der Aufbau von Ladeinfrastruktur auf öffentlichem Straßenland erfolgt entsprechend den gesetzlich geregelten Zuständigkeiten für die Planungs- und Genehmigungsprozesse der Bezirksbehörden. Im Planungs- und Genehmigungsprozess sind auf bezirklicher Ebene zwei bis drei Behörden involviert (Straßenverkehrsbehörde, Straßen- und Grünflächenämter und in einzelnen Fällen die bezirklichen Denkmalschutzbehörden). Weiterhin gibt es Unterschiede im Vorgehen der Bezirke. Auch ungeklärte Fragen des Mess- und Eichrechts des Bundes sowie der Preisangabenverordnung beeinflussen die Dauer der Bearbeitungszeit. Frage 5: Welche Möglichkeiten sieht der Senat, das Genehmigungsverfahren für die Ladesäulenerrichtung zu beschleunigen? Antwort zu 5: Ein einheitliches und einvernehmliches Vorgehen aller Akteure unterstützt die Beschleunigung des Verfahrens. Der Senat arbeitet hieran in Zusammenarbeit mit den Bezirken. Darüber hinaus würde insbesondere eine rasche Klärung offener Fragen zum Mess- und Eichrecht des Bundes sowie zur Preisangabenverordnung des Bundes zu einer Beschleunigung des Verfahrens beitragen. Hersteller und Betreiber von Ladeinfrastruktur sind oftmals verunsichert, wie mess- und eichrechtlichen Anforderungen umgesetzt werden sollen und fürchten hiermit verbundene Kostenrisiken im Falle möglicherweise erforderlicher technischer Nachrüstung. Diese Unsicherheiten verzögern die Erweiterung der Infrastruktur. Vergleichbare Risiken und damit Investitionshemmnisse sind durch die jüngsten Diskussionen über die Umsetzung der Preisangabenverordung entstanden. Der Senat ist zur Klärung diesbezüglicher offener Fragen mit dem Bund im Gespräch. Berlin, den 31.07.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz