Drucksache 18 / 15 669 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Henner Schmidt (FDP) vom 18. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Juli 2018) zum Thema: Bekämpfung der Verbreitung invasiver gebietsfremder Arten in Berlin und Antwort vom 27. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Aug. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Henner Schmidt (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15669 vom 18. Juli 2018 über Bekämpfung der Verbreitung invasiver gebietsfremder Arten in Berlin Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche invasiven gebietsfremden Arten der aktuell gültigen Version der Unionsliste der Verordnung (EU) Nr.1143/2014 können aktuell in Berlin festgestellt werden? Antwort zu 1: In Berlin kommen derzeit 17 der 49 Arten der Unionsliste im Freiland vor. Darunter befinden sich der Riesenbärenklau, das Drüsige Springkraut, die Gewöhnliche Seidenpflanze, die Schmalblättrige Wasserpest und das Brasilianische Tausendblatt, die Chinesische Wollhandkrabbe, Krebsarten wie Kamberkrebs (Amerikanischer Flusskrebs), Roter Amerikanischer Sumpfkrebs (Louisiana Krebs) und Marmorkrebs, die Fischart Blaubandbärbling, die Nilgans, die Säugetierarten Nutria, Waschbär, Bisam und Marderhund sowie die Buchstaben-Schmuckschildkröte. Frage 2: Welche Maßnahmen werden derzeit vom Senat und den Bezirken gegen die weitere Verbreitung invasiver gebietsfremder Arten der Unionsliste ergriffen oder sind in absehbarer Zeit geplant? a. Betreffend Pflanzenarten? b. Betreffend Arten von Wirbellosen? c. Betreffend Arten von Wirbeltieren? Antwort zu 2: Da Maßnahmen gegen invasive gebietsfremde Arten – entsprechend dem Grundgedanken der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 – ein harmonisiertes Vorgehen erfordern, ist ein möglichst bundesweit abgestimmter Vollzug für Effizienz und Wirksamkeit 2 von Maßnahmen unabdingbar. Die Bundesländer haben daher bereits 2017 länderübergreifend abgestimmte entsprechende Managementmaßnahmen vorgestellt. http://www.berlin.de/senuvk/natur_gruen/naturschutz/artenschutz/download/invasive_arten/01_einleitu ng_massnahmenblaetter_veroeffentlichung.pdf Die Maßnahmenblätter enthalten spezifische Informationen zur Biologie der jeweiligen Art, zu deren Einführungs-, Ausbringungs- und Ausbreitungspfaden, den negativen Auswirkungen auf Ökosysteme, Managementziele und Managementmaßnahmen. Die Maßnahmenblätter geben damit einen länderübergreifend abgestimmten Rahmen für das Management vor. Die Auswahl der geeigneten Managementmaßnahmen erfolgt im Einzelfall und nach pflichtgemäßem Ermessen durch die zuständigen Behörden. Frage 3: Wie wird abgesichert, dass bei Maßnahmen gegen Wirbeltiere (wie Waschbären, Nilgänse etc.) die Anforderungen des Tierschutzes sicher eingehalten werden? Antwort zu 3: Die Auswahl der geeigneten Managementmaßnahmen basiert auf der sorgfältigen sachund fachgerechten Abwägung der Auswirkungen der Maßnahmen auf die Umwelt und Nichtzielarten sowie der Kostenwirksamkeit im Einzelfall. Bei der Wahl der entsprechenden Maßnahmen muss zudem sichergestellt werden, dass die Ziele der Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (RL 92/43/EWG), der Vogelschutzrichtlinie (RL 2009/147/EG) sowie der Wasserrahmenrichtlinie (RL 2000/60/EG) berücksichtigt werden. Insbesondere Maßnahmen im Zusammenhang mit Wirbeltieren haben sich an den Vorgaben des Tierschutzgesetzes auszurichten. Soweit Tiere dem Jagd- oder Fischereirecht unterliegen, sind die entsprechenden Vorgaben aus diesen Rechtsbereichen ebenfalls zu berücksichtigen. Frage 4: Wie sollen der Zoologische Garten und der Tierpark zukünftig mit invasiven Tierarten in ihrem Bestand umgehen? Welche Rolle können Zoologischer Garten und Tierpark bei der Bekämpfung der Verbreitung invasiver Arten spielen? Antwort zu 4: Auch Zoologischer Garten und Tierpark sind in der Verantwortung, invasive Tiere in ihrem Bestand so zu halten, dass die rechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Vordringlich ist in diesem Zusammenhang zu verhindern, dass Exemplare entweichen oder sich fortpflanzen. Frage 5: Wie soll mit dem Problem umgegangen werden, dass einzelne Arten der Unionsliste verbreitet in Haushalten gehalten werden (z.B. die Buchstaben-Schmuckschildkröte)? a. Wie sollen Privathaushalte zukünftig am besten mit diesen Tieren umgehen? b. Welche Möglichkeiten hat das Tierheim Berlin, um mit einer großen Anzahl abgegebener Tiere umzugehen? 3 Antwort zu 5: Wichtig ist aus Sicht des Senats die Aufklärung betroffener Bürgerinnen und Bürger. Die in privaten Haushalten gehaltenen Tiere sollen auf keinen Fall in die Natur entlassen werden. Wenn ein Tier im Haushalt nicht mehr gehalten werden kann, sollte es an das Tierheim Berlin abgegeben werden, mit dem gemeinsam der Senat die notwendigen Voraussetzungen dafür geschaffen hat. Wenn das Tierheim, z.B. bei der Aufnahme von Schmuckschildkröten, an seine Kapazitätsgrenzen stößt, müssen weitere Haltungsmöglichkeiten, auch in anderen Bundesländern, gefunden werden. Berlin, den 27.07.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz