Drucksache 18 / 15 678 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Fadime Topaç (GRÜNE) vom 17. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Juli 2018) zum Thema: Mobile Hygieneversorgung von obdachlosen Menschen und Antwort vom 03. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Aug. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Frau Abgeordnete Fadime Topaç (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15678 vom 17. Juli 2018 über Mobile Hygieneversorgung von obdachlosen Menschen ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Auf welchem aktuellen Stand ist die Umsetzung des Projektes "mobile Hygieneversorgung für obdachlose Menschen"? Gibt es Anträge von Trägern zur Umsetzung dieses Projektes? In welchem Status befinden sich die Anträge? 2. Wann ist mit einer ersten Realisierung des Modellprojektes zu rechnen? Mit welchem Träger? 3. Wie hoch liegen die zu erwartenden Kosten für das Projekt (bitte getrennt in anfängliche Investitionskosten und regelmäßige Kosten zur Unterhaltung des Projektes)? Zu 1. bis 3.: Der Berliner Senat verfolgt das fachpolitische Ziel die Lebenssituation wohnungsloser Menschen zu verbessern. Dazu gehört ausdrücklich auch die gesundheitliche Situation bzw. die Hygienesituation als Teil derselben. Mit diesem konzeptionellen Ansatz werden auch Projekte im Integrierten Sozialprogramm/ISP gefördert. Im Leistungsspektrum der niedrigschwelligen Berliner Wohnungslosenhilfe vor Eintritt in die Regelversorgung sind Hygieneangebote wichtige Versorgungsbestandteile des Gesamtsystems. Mehrere in der gesamtstädtischen Förderung befindliche Projekte halten die Möglichkeit vor, Körperhygiene, Wäschehygiene zu betreiben. Das betrifft in erster die Linie die Notübernachtungen bzw. Hygieneprojekt in der Jebensstr. 5 in Berlin-Charlottenburg. Mit dem Aufwuchs im Doppelhaushalt 2018/2019 sind – im Rahmen der Festlegung der Finanzplanung 2018 in Abstimmung mit der LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege – weitere Haushaltsmittel zur Verstärkung des Hygieneangebots bereitgestellt worden. Das Ziel wird in Form zweier Projekte umgesetzt: 2 Hygieneangebot des Vereins Berliner Stadtmission Träger des im Rahmen der zusätzlichen Mittel zum Doppelhaushalt 2016/2017 neu umgesetzten und in die Förderung aufgenommenen Hygieneprojekts ist der Verein Berliner Stadtmission. Die Plansumme betrug rd. 152.000,- Euro. Das Hygienecenter der Berliner Stadtmission am Bahnhof Zoo bietet für wohnungslose und obdachlose Menschen seit Januar 2016 verlässliche Dienstleistungen an. Dazu gehören Toiletten und Duschen ebenso wie eine Notfallkleiderversorgung, medizinische Fußpflege und Friseurdienstleistungen. Außerdem erhalten die Nutzerinnen und Nutzer Beratung zu Fragen von Körperhygiene und Gesundheit sowie Informationen über weitergehende Hilfemöglichkeiten in Berlin. Aktuell ist das Hygienecenter täglich 8 Stunden lang (10-18 Uhr) geöffnet. Im Doppelhaushalt 2018/2019 stehen weitere Verstärkungsmittel in Höhe von 100.000,- Euro zur Erweiterung des Hygieneangebots zur Verfügung. Geplant ist eine Verlängerung der täglichen Öffnungszeiten um 5 Stunden (8-21 Uhr). Vorbehaltlich der finalen Abstimmung der Gesamtkonzeption für die insgesamt weiter ausdifferenzierten Hilfeangebote der Berliner Stadtmission am Standort Bahnhof Zoo geht der Berliner Senat von einer Umsetzung ab 1. Oktober 2018 aus. Aufsuchende Sozialarbeit Es liegt kein Antrag eines Projektträgers für einen ausdrücklichen Hygienebus vor. Ein abschließendes Votum kann nur bei Vorliegen eines entsprechenden Antrags erfolgen. Die Senatsverwaltung fühlt sich an die Haushaltsbeschlüsse des Abgeordnetenhauses gebunden. Sollte ein belastbarer Antrag eines Trägers erfolgen, wird dieser gemäß dem politischen Willen des Parlaments einer wohlwollenden fachlichen Prüfung unterzogen. Keinen Einfluss hat die Senatsverwaltung auf das potentielle Votum des Kooperationsgremiums, bzw. der LIGA-Vertreter. Mit dem aktuellen Mittelaufwuchs wird indessen u. a. der Angebotsbereich „Straßensoziarbeit / aufsuchende Sozialarbeit“ gestärkt. Die Stärkung erfolgt im Umfang einer Verdopplung des Mittelansatzes von bislang 460.000,- EUR (Plansumme 2017) auf 1,03 Mio. EUR (Plansumme 2018). Darunter befindet sich auch das Projekt mit dem Arbeitstitel „KARUNA - Buslinie für wohnungslose Menschen Berlins - Der Bus in den Du aussteigst!“. Es liegt ein Antrag eines Trägers Karuna Sozialgenossenschaft eG vor. Die Plansumme 2018 und 2019 für das Projekt beträgt jeweils bis zu 200.000,- EUR für laufende Personal- und Sachkosten. Die Anschaffungskosten für einmalige Sachkosten, darunter auch für einen Bus, werden derzeit ermittelt. Der Projektbeginn könnte bei Vorliegen aller zuwendungsrechtlichen Voraussetzungen und fachlichen Abstimmungen zum 01.10.2018 umgesetzt werden. Das Vorhaben befindet sich zurzeit noch in der Projektierungs- und Konzeptionierungsphase. Geplant ist im Rahmen der Umsetzung ein mit Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter besetzter Busbetrieb, der bekannte Anlaufpunkte der Wohnungslosenhilfe in der Stadt aufsucht. Die Fachkräfte unterbreiten diverse Beratungs- und Versorgungsangebote. Der Bus soll in geringem Umfang eigenständige Hygieneangebote vorhalten und bestehende Einrichtungen ansteuern, die weitergehende Hygieneangebote und Beratungsangebote vorhalten. Der Bus soll neben der kurzfristigen Versorgung vor allem das langfristige, nachhaltige Ziel der Vermittlung in die Regelsysteme verfolgen, damit die Menschen möglichst dauerhaft ihre sozialen Schwierigkeiten überwinden. 3 Berlin, den 03. August 2018 In Vertretung Daniel T i e t z e _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales