Drucksache 18 / 15 679 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Daniela Billig (GRÜNE) vom 18. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Juli 2018) zum Thema: Was plant der Senat mit dem Bebauungsplanentwurf 1-94 zum geplanten Besucher- und Informationszentrum des Deutschen Bundestages (BIZ)? und Antwort vom 31. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Aug. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Frau Abgeordnete Daniela Billig (Grüne) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15679 vom 18.07.2018 über Was plant der Senat mit dem Bebauungsplanentwurf 1-94 zum geplanten Besucherund Informationszentrum des Deutschen Bundestages (BIZ)? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Für welche Planungen, für welches Bauvorhaben, soll mit dem Bebauungsplan 1-94 Baurecht geschaffen werden? Antwort zu 1: Für den geplanten Neubau des Besucher- und Informationszentrums des Deutschen Bundestags. Frage 2: Welche Verfahrensschritte erfolgten bisher und für welchen Zeitraum sind weitere Verfahrensschritte im Einzelnen geplant? Antwort zu 2: Der Aufstellungsbeschluss wurde am 24.06.2015 gefasst und am 17.07.2015 öffentlich bekannt gemacht. Von Dezember 2015 bis November 2016 wurde ein offener zweiphasiger Planungswettbewerb durchgeführt Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wurde im Anschluss vom 21.11.2016 bis einschließlich 16.12.2016 durchgeführt. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB fand vom 31.05.2017 bis 17.07.2017 statt. Derzeit werden bis zur Beendigung der Brutperiode im September/ 2 Oktober diesen Jahres Umweltgutachten erarbeitet. Nach der Einarbeitung in den Bebauungsplanentwurf ist geplant, im vierten Quartal 2018 die Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen und im ersten Quartal 2019 die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB. Frage 3: Welche konkreten Hinweise, Bedenken und Anregungen wurden von wem im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebracht? Antwort zu 3: Insgesamt gingen 27 Stellungnahmen insbesondere zu den Themen erforderliche Umweltgutachten, Verkehrsgutachten, Lärmgutachten, Grünanteil im Geltungsbereich, Baumfällungen, Tunnelanlagen, Dachbegrünung sowie bauliche Dichte ein. Frage 4: Wie groß ist die Baumasse des bisherigen Berlin-Pavillons? Antwort zu 4: Die Größe der vorhandenen Baumasse ist dem Senat nicht bekannt. Frage 5: Wie groß soll die Baumasse des geplanten BIZ sein? Antwort zu 5: Nach derzeitigem Planungsstand ermöglicht der Bebauungsplanentwurf eine Geschossfläche von etwa 8.000 qm. Frage 6: Welche Auswirkungen sind bei Umsetzung der derzeitigen Planungen insbesondere zu erwarten für das Gartendenkmal Großer Tiergarten, a) Anzahl der Baumfällungen b) Umgestaltung der Scheidemannstraße c) eingeschränkte Möglichkeit von Neupflanzung von Bäumen auf dem geplanten Fußgängertunnelneubau d) Anteil der Flächenversiegelung gegenüber dem Bestand und Verlust von Biodiversität e) Störung des Gedenkens für das Sowjetische Ehrenmal f) Störung des Gedenkens für das Mahnmal für die im Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma Europas g) Beeinträchtigungen für die geplanten Erweiterungen des Mahnmals für die im Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma Europas für die Straße des 17. Juni, h) Überlagerung mit dem Sicherheitsbereich von Großveranstaltungen auf der Straße des 17. Juni bis zum Pariser Platz und damit einhergehend Einschränkung der Genehmigungsfähigkeit von Großveranstaltungen im zentralen Bereich (Silvester, Velothon, Umweltfestival, Fanmeile, CSD, Marathon, Tag der Deutschen Einheit u.a.) und für die Scheidemannstraße? 3 Antwort zu 6a bis 6h: Die o.g. Themen sind Gegenstand der derzeit in Bearbeitung befindlichen Gutachten zu den Themen Artenschutz, Eingriff/Ausgleich etc. Frage 7: Welche Festlegungen für das Grundstück des geplanten BIZ ergeben sich aus dem Berliner Flächennutzungsplan? Antwort zu 7: Der Flächennutzungsplan Berlin in der Fassung der Neubekanntmachung vom 5. Januar 2015(ABl.S.31), der zuletzt am 9. Juni 2016 (ABl.S.1362) geändert worden ist, stellt den Geltungsbereich des Bebauungsplans 1-94 nördlich der Scheidemannstraße als Sonderbaufläche Hauptstadtfunktion und im Übrigen als Grünfläche (Parkanlage) dar. Der Geltungsbereich liegt im Vorranggebiet für Luftreinhaltung. Frage 8: Wie hoch sind die zu erwartenden Kosten für den Neubau des geplanten BIZ (incl. aller Erschließungskosten wie Fußgängertunnel, Leitungsanlagen u.a.) und wer trägt die Kosten? Antwort zu 8: Die Höhe der Kosten ist nicht bekannt. Kostenträger ist der Bund. Frage 9: Wer soll die Kosten für die bauliche Unterhaltung des geplanten BIZ, incl. Fußgängertunnel und aller sonstigen Anlagen tragen, und wie hoch sind diese bisher veranschlagt? Antwort zu 9: Kostenträger für die im Zusammenhang mit dem BIZ entstehenden Unterhaltskosten ist der Bund. Die Höhe der Kosten ist dem Senat nicht bekannt. Frage 10: Welche vertraglichen Verpflichtungen bestehen mit dem derzeitigen Pächter/Mieter des Berlin-Pavillon (Laufzeit Mietvertrag mit ggf. Verlängerungsoption)? Antwort zu 10: Es gibt einen Pachtvertrag zwischen dem Bezirksamt Mitte und einem privaten Pächter. Der Vertragsinhalt zu o.g. Themen ist dem Senat nicht bekannt. 4 Frage 11: Der Bezirk Mitte erzielt bisher Einnahmen aus der Vermietung des Berlin Pavillons. In welcher Form ist beabsichtigt, dem Bezirk Mitte den zukünftig zu erwartenden Mietausfall bei Wegfall des Pavillons zu kompensieren? Antwort zu 11: Die Kompensation von Mietausfällen muss zwischen dem Bund und dem Bezirksamt Mitte abgestimmt werden. Frage 12: In welchem Umfang sind im geplanten BIZ öffentliche behindertengerechte Toilettenanlagen geplant? Sollen diese kostenlos oder gegen Entgelt zur Verfügung gestellt werden bzw. nur den Besucher*innen des Reichstages vorbehalten sein, oder für alle Personen bei Bedarf zur Verfügung stehen? Antwort zu 12: Es sind Toiletten für die Besucher/innen des BIZ vorgesehen. Details zum Betrieb der Anlagen sind dem Senat nicht bekannt. Frage 13: In welcher Form und welchem Umfang und wo sind im Umfeld Reisebusparkplätze geplant? Antwort zu 13: Die vorhandenen Reisebusparkplätze werden grundsätzlich als ausreichend erachtet. Das Verkehrsgutachten schlägt zusätzliche Reisebusparkplätze an der Otto-von-Bismarck- Allee, Paul-Löbe-Allee, John-Foster-Dulles-Allee sowie an der Straße des 17. Juni vor. Die Planung und Umsetzung zusätzlicher Parkplätze ist nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens. Frage 14: Wer soll zukünftiger Eigentümer der Fläche des geplanten BIZ werden? Antwort zu 14: Der Bund wird zukünftiger Eigentümer der Fläche. Frage 15: Welche Standortalternativen für das geplante BIZ wurden wann, von wem und mit welchen Ergebnissen untersucht und welche Kriterien wurden dabei untersucht? In welcher Form wurde das Bezirksamt bei diesen Untersuchungen eingebunden/beteiligt? Sollte keine Beteiligung erfolgt sein, warum nicht? 5 Antwort zu 15: Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung hat im Jahr 2011 eine Studie zu Alternativen bzw. Varianten für das BIZ beauftragt. Kriterien waren das Raumprogramm, der Standort, der Zugang zum Reichstagsgebäude sowie Kosten. Vier Standorte, untersowie oberirdisch, zentral oder nördlich bzw. südlich vorgelagert auf dem Platz der Republik wurden aus finanziellen bzw. städtebaulichen und denkmalpflegerischen Gründen nicht weiter verfolgt. Eine Teilfläche des sogenannten Bürgerforums im Band des Bundes zeigte sich aus organisatorischen Gründen (u.a. U-Bahntrasse) und wegen der großen Distanz zum Reichstag als nicht praktikabel. Schließlich erwies sich die jetzt geplante Fläche als die geeignetste für ein Besucherzentrum und einen geschützten unterirdischen Zugangstunnel für die Besucher/innen zum Reichstag. Dieser Standort wurde auch Grundlage für das Wettbewerbsverfahren 2015. Die heutige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, gemäß § 8 AGBauGB zuständig für die Aufstellung des Bebauungsplans, war als Ansprechpartner für das Land Berlin beteiligt. Frage 16: Ist es zutreffend, dass erst der Bebauungsplan und die sich daraus ergebene Grundstücksbildung eine Rechtsgrundlage für die Vermarktung/den Verkauf der Flächen darstellt? a) Wenn ja, seit wann ist dies dem Senat bekannt? b) Wenn nein, auf welcher Grundlage sind vorher bereits Grundstücksgeschäfte möglich? Antwort zu 16a und b: Das ist nicht zutreffend. Die Clusterung landeseigener Grundstücke ist unabhängig von dem Verfahrensstand eines Bebauungsplans. Frage 17: Im Rahmen des Beitrages der Berliner Abendschau am 08.07.2018 wird der Senat bezüglich der Problematik der Vorbehalte des Bezirkes Mitte hinsichtlich der noch nicht erfolgten Grundstücksbildung und damit fehlender Rechtsgrundlage für die Vermarktung des Grundstückes des geplanten BIZ zitiert: „Diese Aussage spielte in den umfangreichen Abstimmungen mit dem Bezirk und den für Grundstücksangelegenheiten zuständigen Mitarbeitern nie eine Rolle“. Wie ist dieses Zitat vor dem Hintergrund zu verstehen, dass dem Senat diese Problematik seit mindestens 9. Juni 2016 bekannt ist, wie ein Schreiben der Senatsbaudirektorin Frau Lüscher an das Bezirksamt Mitte belegt? Antwort zu 17: Das Zitat bezieht sich auf das Argument des Bezirksamtes, der genaue Grundstückszuschnitt sei erforderlich für die Durchführung der Clusterung. Der genaue Grundstückszuschnitt ist nicht erheblich für die Grundsatzentscheidung im Rahmen des Clusterverfahrens. Das war deshalb bislang nicht Gegenstand der Gespräche mit dem 6 Bezirksamt. Berlin, den 31.07.2018 Lompscher ................................ Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen