Drucksache 18 / 15 683 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Mario Czaja (CDU) vom 16. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Juli 2018) zum Thema: Vergütung von Einzelfallhelferinnen und -helfern und Antwort vom 26. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Aug. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Mario Czaja (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15683 vom 16. Juli 2018 über Vergütung von Einzelfallhelferinnen und -helfern ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welchen Betrag zahlt der Senat an die Träger für die Familien- und Jugendhilfe je Stunde erfolgter Leistung? Zu 1.: Die ambulanten Leistungen werden von freien Trägern der Jugendhilfe erbracht, die mit dem Land Berlin einen Trägervertrag nach §§ 78 ff Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII) und dem Berliner Rahmenvertrag für Hilfen in Einrichtungen und durch Dienste der Kinder- und Jugendhilfe in Berlin (BRVJug) abgeschlossen haben. Der Fachleistungsstundensatz wird durch Beschluss der Vertragskommission Jugend festgelegt. Gemäß Beschluss der Vertragskommission Jugend 2/2018 vom 01.02.2018 betragen die Fachleistungsstundensätze für die sozialpädagogischen Leistungen in der Kinder- und Jugendhilfe in Berlin ab dem 01.04.2018 für Hilfen nach SGB VIII, § 18 Absatz 3, Begleiteter Umgang § 29, Soziale Gruppenarbeit § 30, Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer § 31, Sozialpädagogische Familienhilfe § 35, Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung jeweils 58,51 €. Der Betrag setzt sich zusammen aus den Aufwendungen für Leitung und Koordination, den Personalaufwendungen für die sozialpädagogischen Fachkräfte und den Sachmitteln (vgl. www.berlin.de/sen/jugend/recht/rahmenvertraege/brvjug). 2 2. Welchen Stundensatz erhalten die Einzelfallhelfer von den Trägern Zu 2.: Die ambulanten sozialpädagogischen Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe werden grundsätzlich von sozialpädagogischen Fachkräften (gem. § 72 SGB VIII) erbracht. Ihre Vergütung richtet sich nach den jeweiligen tariflichen Bedingungen der Träger. Diese verpflichten sich in den Trägerverträgen, ihre Fachkräfte angemessen und ortsüblich zu bezahlen. Um sicher zu stellen, dass Entgeltsteigerungen auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weitergegeben werden, wurden die Träger in diesem Jahr erstmals aufgefordert, eine sogenannte Weitergabeverpflichtung abzugeben. Diese liegen der für Jugend zuständigen Senatsverwaltung vor. Darin verpflichten sich die Träger, Steigerungen der Fachleistungsstundensätze (Entgelte) an die Beschäftigten weiterzugeben. 3. Ist die Aussage korrekt, dass Jugendämter freie Sozialarbeiter nicht direkt mit den o.g. Aufgaben beauftragen dürfen und auf welcher Rechtsgrundlage basiert diese? Zu 3.: Die Jugendämter beauftragen freie Träger der Jugendhilfe zur Erfüllung einer ambulanten sozialpädagogischen Leistung (§ 4 Gesetz zur Ausführung des Kinderund Jugendhilfegesetzes (AG KJHG)). Voraussetzung hierfür ist der Abschluss eines sogenannten Trägervertrages gemäß dem Berliner Rahmenvertrag für Hilfen in Einrichtungen und durch Dienste der Kinder- und Jugendhilfe in Berlin (BRVJug) mit der für Jugend zuständigen Senatsverwaltung, in dem Leistung, Qualität und Entgelt vereinbart sind. Einzelpersonen werden nicht direkt beauftragt. 4. Wie hoch sind die max. ansetzbaren Overhead-Kosten der Träger? Zu 4.: In der Fachleistungsstunde sind die Personalaufwendungen mit 85 % kalkuliert, die Kosten für Leitung und Koordination eines Angebotes sind mit 10 % einer Vergütung der Entgeltgruppe 10 TV-L Berlin in die Berechnung des Fachleistungsstundensatzes eingegangen. Dazu kommen Aufwendungen für Sachmittel in Höhe von 15 %. Damit sind alle mit der Organisation der Leistung einhergehenden Aufwendungen abgegolten. Berlin, den 26. Juli 2018 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie