Drucksache 18 / 15 686 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) vom 19. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Juli 2018) zum Thema: Tiere im Tierpark Berlin und Zoo Berlin und Antwort vom 07. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. August 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15 686 vom 19. Juli 2018 über Tiere im Tierpark Berlin und Zoo Berlin ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In den letzten Jahren gab es immer wieder Skandale um das Tierwohl in Zooanlagen und Gehegen. In den vergangenen Jahren gerieten mehrfach Zoos in die Schlagzeilen, die die Tiere drangsalieren und es wurden Elefanten mit dem berüchtigten Elefantenhaken gezüchtigt. Wie gewährleistet der Senat den Tierschutz im Berliner Zoo und Tierpark Berlin? Zu 1.: Für die tierschutzgerechte Haltung sind die Halterinnen und Halter von Tieren verantwortlich , in diesen Fällen die Zoologische Garten Berlin AG und die Tierpark Berlin- Friedrichsfelde GmbH. Beide Institutionen werden durch die für die Überwachung tierschutzrechtlicher Vorschriften zuständigen Fachbereiche Veterinär- u. Lebensmittelaufsicht (VetLeb) der Bezirke Mitte und Lichtenberg kontrolliert. Zudem erfolgt die Überprüfung der Haltung aller dort gehaltenen Tiere aufgrund der nach EU-Zoorichtlinie, des Bundesnaturschutzgesetzes sowie des Berliner Naturschutzgesetzes erteilten Betriebsgenehmigung durch die Unteren Naturschutzbehörden in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen VetLeb. Ein wichtiger Punkt der naturschutzrechtlichen Betriebserlaubnis sowie der tierschutzrechtlichen Erlaubnis ist, dass bei der Haltung der Tiere den biologischen und den Erhaltungsbedürfnissen der jeweiligen Art Rechnung getragen wird, insbesondere die jeweiligen Gehege nach Lage, Größe und Gestaltung und innerer Einrichtung art- und tiergerecht ausgestaltet sind. 2. Liegen dem Senat Erkenntnisse darüber vor, ob im Berliner Zoo oder im Tierpark Berlin ebenfalls Elefantenhaken oder Stromstöße eingesetzt werden? Zu 2.: Auf Nachfragen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klima und des VetLeb Mitte hat der Zoo schriftlich den Einsatz von Elefantenhaken bestätigt. Der Einsatz beschränkt sich auf die Arbeit im direkten Kontakt mit Elefantenkühen, u. a. beim zielgerichteten Führen, beim Anzeigen der Laufrichtung und bei der Fixierung des Ohres (diagnostische Blutentnahme). Der Elefantenhaken wird nicht zur Bestrafung oder Nöti- 2 gung bei der Einübung von Kunststücken eingesetzt. Er stellt aus Sicht des Zoos ein notwendiges Arbeitsmittel im freien Umgang mit den Tieren dar. Aus Sicht der Veterinäraufsicht des Bezirksamtes Mitte von Berlin bestehen gegen den bestimmungsgemäßen Einsatz der Elefantenhaken keine Bedenken. Seit Jahren werden nach Mitteilung des VetLeb Lichtenberg die afrikanischen Elefanten im Tierpark im „Protected Contact“ (im geschützten Kontakt), gehalten. Das heißt, es gibt keine direkte Einwirkung auf die Tiere. Jede Interaktion beruht auf Freiwilligkeit seitens der Elefanten. Die Asiatischen Elefanten des Tierparks werden aktuell noch im „Direct Contact“ gehalten , bei dem u. a., das tägliche Training und tierpflegerische Maßnahmen im direkten Kontakt mit den Tierpflegerinnen und Tierpflegern erfolgen, bei dem Elefantenhaken wie oben beschrieben zum Einsatz kommen. Das Dickhäuterhaus des Tierparks wird 2019 umgebaut, nach Fertigstellung werden auch die Asiatischen Elefanten im „Protected Contact“ gehalten werden. Stromstöße wurden nie und werden in den Einrichtungen nicht eingesetzt. 3. Wie groß sind die Gehege im Berliner Zoo und im Tierpark Berlin? Bitte aufschlüsseln nach Tierart und entsprechender Quadratmeterzahl Zu 3.: Dem Senat liegen hierzu folgende Angaben zu den Flächen der von den Elefanten genutzten Gehegen vor: Für die Asiatischen Elefanten im Zoologischen Garten Berlin: • innen 550 m² und außen 4.000 m² (inkl. Wasserbecken innen und außen) sowie für die fünf Afrikanischen Elefanten im Tierpark Berlin-Friedrichsfelde: • innen 450 m² und außen 4.000 m² (inkl. Wasserbecken innen und außen), für die sieben Asiatischen Elefanten im Tierpark Berlin-Friedrichsfelde: • innen 500 m² und außen 3.650 m² (inkl. Wasserbecken innen und außen). Eine detaillierte Aufstellung aller weiteren Tierarten (Tierpark ca. 7.000 Tiere in 1.200 Gehegen, Zoo/Aquarium ca. 17.000 Tiere) liegen dem Senat nicht vor und wären hier auch kaum darstellbar. 4. Wie viele Tiere starben in den letzten fünf Jahren aufgrund von Krankheiten im Berliner Zoo und im Tierpark Berlin? Zu 4.: In den letzten fünf Jahren gab es keine Todesfälle von Elefanten im Zoologischen Garten Berlin. Im Tierpark Berlin-Friedrichsfelde starb ebenfalls kein Elefant an einer Krankheit. Bezüglich der Gesamtzahl der in den Einrichtungen verstorbenen Tiere wird auf die Geschäftsberichte der Jahre 2013 bis 2017 verwiesen, die jeweils den Tierbestand und die Anzahl der Sterbefälle ausweisen; einzelne Todesursachen werden nicht dargestellt (https://www.zoo-berlin.de/de/ueber-uns/investor-relations bzw. https://www.tierparkberlin .de/de/ueber-uns/investor-relations). 5. Wie viele und welche Tiere wurden auf Grund welcher Krankheiten in den letzten fünf Jahren in beiden Einrichtungen eingeschläfert? 3 Zu 5.: Über die Anzahl der im Zoo und im Tierpark in den letzten fünf Jahren eingeschläferten Tiere sowie die einzelnen Gründe für die Einschläferungen liegen dem Senat keine Daten vor. Auf die Antwort auf Frage Nr. 4 wird verwiesen. Tiere können tierartunabhängig aus folgenden Gründen eingeschläfert werden: - aus Altersgründen, wenn aus tierärztlicher Indikation die Lebensqualität so stark beeinträchtigt ist, dass die Prognose auf Verbesserung nicht gegeben ist, - bei unheilbaren Erkrankungen, die die Lebensqualität unzumutbar beeinträchtigen, - bei akuten Verletzungen, deren Therapie entweder nicht oder nur unter für das betroffene Tier unzumutbarem Leiden möglich ist. 6. Wie reagiert der Senat auf Beschwerden von Zoobesuchern, die befürchten, dass Tiere nicht ordnungsgemäß untergebracht und versorgt werden? Zu 6.: An den Senat gerichtete Beschwerden werden an die zuständigen Behörden (Untere Naturschutzbehörde, VetLeb) weitergeleitet. Abhängig vom Beschwerdegegenstand kommt auch eine Kontaktaufnahme mit dem Vorstand bzw. der Geschäftsführung der Institutionen in Betracht. Grundsätzlich werden nach Auskunft der beiden Institutionen alle Beschwerden überprüft , die sich an die Zoologischer Garten Berlin AG oder die Tierpark Berlin-Friedrichsfelde GmbH richten. Die Haltung der Tiere erfolgt stets mit dem Anspruch, die spezifischen Anforderungen der jeweiligen Tierart zu erfüllen und für das individuelle Wohlergehen der Tiere zu sorgen. 7. Wie viele Beschwerden gab es in den letzten drei Jahren von Zoo- und Tierparkbesuchern die ggf. eine unangemessene Behandlung von Tieren beobachtet haben? Zu 7.: Dazu liegen dem Senat keine Zahlen vor. Nach Auskunft des VetLeb Mitte werden dort Beschwerden über den Zoo nicht statistisch erfasst. Dem VetLeb Lichtenberg liegen für den genannten Zeitraum keine begründeten Beschwerden über unangemessene Behandlungen von Tieren im Tierpark vor. 8. Liegen dem Senat Erkenntnisse vor, wie die im Zoo und Tierpark Berlin lebenden Tiere auf das Blitzlichtgewitter von Kameras reagieren und ob gegebenenfalls gesundheitliche Folgen daraus resultieren? Zu 8.: Nach Auskunft der für den Zoo und den Tierpark zuständigen VetLeb konnten dort bei Tieren bisher keine Verhaltensauffälligkeiten festgestellt werden, die in einem kausalen Zusammenhang mit dem Einwirken von Lichtimpulsen gestanden haben könnten. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Zoologischer Garten Berlin AG sowie der Tierpark Berlin-Friedrichsfelde GmbH, auf die die Besucherinnen und Besucher hingewiesen werden und auf deren Einhaltungen geachtet wird, verbieten die Verwendung von Kamerablitzen in Tierhäusern und in Bereichen des Zoo-Aquariums, in denen es zu einer Beeinträchtigung der Tiere kommen könnte. 9. Liegen dem Senat Erkenntnisse darüber vor, wie der Zoo Berlin und auch der Tierpark Berlin die Tiere vor Besuchern schützen, die den Tieren möglicherweise Dinge zu fressen geben, die nicht zum Wohl der Tiere beitragen? Zu 9.: Um die Gesundheit der Tiere nicht zu gefährden, gilt in den Einrichtungen ein absolutes Fütterungsverbot. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind angewiesen, darauf zu achten, dass dieses eingehalten wird. Zoo und Tierpark behalten sich vor, Personen, 4 die dem Fütterungsverbot zuwiderhandeln, des Geländes zu verweisen und auch zukünftig vom Besuch auszuschließen. Viele Gehege sind mit Barrieren ausgestattet, die den unmittelbaren Kontakt der Besucherinnen und Besucher mit den Tieren verhindern, wie Glaswände, Wassergräben, Geländer . Die Besucherinnen und Besucher werden mit Schildern auf das Verbot des Fütterns hingewiesen. Zusätzlich bieten Futterautomaten vor allem Kindern die Möglichkeit, einige Tierarten tiergerecht zu füttern. Eine vollkommene Kontrolle der Besucherinnen und Besucher ist allerdings nicht möglich. 10. Wie garantiert der Senat, dass Tiere nicht durch die Publikumsveranstaltungen überfordert werden, die oftmals mit Affen, Seehunden und Elefanten durchgeführt werden und welchen Sinn haben diese Art von Übungen und Vorführungen? Zu 10.: Für die Vermeidung derartiger Überforderungen sind Zoo und Tierpark verantwortlich . Die Einrichtungen weisen darauf hin, dass viele der Tiere, an die in freier Wildbahn erhöhte Ansprüche hinsichtlich spezifischer Intelligenzleistungen gestellt werden, ihre Tierpflegerinnen und Tierpfleger regelrecht dazu auffordern, sich mit ihnen zu beschäftigen . Sie interagieren bei Trainingseinheiten freiwillig mit den Tierpflegerinnen und Tierpflegern. Eine Überforderung der Tiere wird dabei ausgeschlossen, da sie nicht gezwungen werden, mitzuarbeiten. Die Trainingseinheiten dienen somit grundsätzlich der Beschäftigung und Verhaltensanreicherung (Behavioral Enrichment). Bei den Trainingseinheiten , die im Rahmen von kommentierten Fütterungen stattfinden, erfahren die Zoobesucherinnen und Zoobesucher zudem Wissenswertes über die Tiere und welchen Bedrohungen ihre Artgenossen im Freiland ausgesetzt sind. 11. In welchen zeitlichen Abständen überprüft der Amtstierarzt den Gesundheitszustand der Tiere in beiden Häusern? Zu 11.: Der Gesundheitszustand der Tiere wird anlassbezogen bei jedem Tiertransport, u. a. im Zusammenhang mit innergemeinschaftlichen Verbringungen und Ausfuhren in Drittländer und darüber hinaus im Rahmen von Routinekontrollen untersucht. Durchschnittlich wird der Gesundheitszustand der Tiere im Zoo zusätzlich alle 14 Tage kontrolliert , im Tierpark erfolgen zusätzlich über das Jahr verteilte stichprobenartige Überprüfungen . Berlin, den 7. August 2018 In Vertretung Margit Gottstein Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung