Drucksache 18 / 15 687 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) vom 19. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Juli 2018) zum Thema: E- Ladesäulen in Berlin, speziell im öffentlichen Raum und Antwort vom 08. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. August 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15687 vom 19. Juli 2018 über E- Ladesäulen in Berlin, speziell im öffentlichen Raum Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele E-Ladesäulen gibt es in Berlin im öffentlichen Raum? Bitte mit Anzahl nach Bezirken auflisten. Antwort zu 1: Hinsichtlich der Ladeinfrastruktur auf öffentlichem Straßenland wird derzeit von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ein Bestand von rund 400 Ladeeinrichtungen mit insgesamt rund 700 Ladepunkten geschätzt. Eine Auflistung nach Bezirken aller derzeit im Stadtgebiet Berlins in Betrieb stehenden Ladestationen ist der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz mangels Informationen derzeit nicht möglich. Frage 2: Befinden sich darunter auch Schnellladestationen? Wenn ja, wie viele und wo? Antwort zu 2: Unter den rund 400 Ladeeinrichtungen liegen Informationen zu neun Schnellladesäulen im öffentlichen und halböffentlichen Raum vor. Diese sind in nachfolgender Tabelle aufgeführt. 2 Straße Nr. Postleitzzahl Bezirk Lindenstr. 113 10969 Friedrichshain-Kreuzberg Prinzenstr. 97 10969 Friedrichshain-Kreuzberg Messedamm 24 14055 Charlottenburg-Wilmersdorf Alexanderstr. 4 10178 Mitte Berliner Str. 54 13507 Reinickendorf Donaustr. 89 12043 Neukölln Schwedter Str. 29 10435 Pankow Landsberger Allee 87 10407 Lichtenberg Spandauer Damm 134 10455 Charlottenburg-Wilmersdorf Gehringstr. 45-51 13088 Pankow Frage 3: Ist an allen Ladestationen sichergestellt, dass z.B. auch ein Rollstuhlfahrer, nachdem er sein Fahrzeug dort abgestellt hat, eigenständig und ohne fremde Hilfe sein Kraftfahrzeug laden kann? Wenn nein, welche Ladesäulen erfüllen diese Anforderungen? Antwort zu 3: Es liegen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz keine Informationen vor, ob die Kraftfahrzeug-, Ladeinfrastruktur- und Ladekabelhersteller sowie die Anbieter von Authentifizierungsmedien, wie z.B. Smartphone-Applikationen ihre Produkte entsprechend den im DIN-Fachbericht 124 (2002) „Gestaltung barrierefreier Produkte“ enthaltenen Richtwerten, Anforderungen und Empfehlungen prüfen oder optimieren. Die Verordnung über technische Mindestanforderungen an den sicheren und interoperablen Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektromobile (Ladesäulenverordnung - LSV) enthält keine entsprechenden Regelungen. Hinsichtlich der Erreichbarkeit der Ladeinfrastruktur wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Frage 4: Sind alle Ladesäulen gemäß DIN 18040-3 barrierefrei erreich- und bedienbar? Wenn nein, wie viele dieser Säulen entsprechen diesem Standard? Antwort zu 4: Die Ladeinfrastruktur ist barrierefrei erreichbar, soweit der öffentliche Raum im Umfeld der Ladesäule DIN 18040-3 Barrierefreies Bauen - Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum erfüllt. Diese Anforderungen werden von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz nicht geprüft. Bei Ladeinfrastruktur auf öffentlichem Straßenland liegt die Zuständigkeit bei den bezirklichen Straßen- und Grünflächenämtern, bei Ladeinfrastruktur auf privatem Grund beim Grundstückseigentümer. Hinsichtlich der Bedienbarkeit der Ladeinfrastruktur wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 3 Frage 5: Wer sind die Betreiber dieser Ladesäulen in Berlin? (Bitte Auflistung Betreiber mit Anzahl Ladestationen) Antwort zu 5: Informationen zu folgenden Betreibern von Ladeeinrichtungen im öffentlichen Raum liegen vor. Betreiber Anzahl Ladeeinrichtungen im öffentlichen Raum Allego GmbH 230 innogy SE 92 Vattenfall Innovation GmbH 12 ubitricity Gesellschaft für verteilte Energiesysteme mbH 26 Frage 6: Ist es auch möglich, an den Ladestationen zwischen verschiedenen Stromanbietern zu wählen? Antwort zu 6: An den Ladestationen des „Berliner Modells“ kann nicht zwischen Stromanbietern gewählt werden Die Kundin/der Kunde kann somit nicht zwischen verschiedenen Stromanbietern wählen oder Einfluss darauf nehmen. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat mit dem Betreiber vertraglich vereinbart, dass nur Strom aus erneuerbaren Energien genutzt wird, der die Anforderungen des Herkunftsnachweisregisters erfüllt (s. Antwort zu 10). Frage 7: Wie wird von den Betreibern gewährleistet, dass die Säulen bei Überalterung oder aufgrund neuer Standards ausgetauscht werden? Antwort zu 7: Der Betreiber ist zunächst für die bedarfsgerechte Instandhaltung und Erneuerung der Ladeeinrichtungen verantwortlich. Die Ladeeinrichtungen müssen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Die technischen Anforderungen für die Installation und den sicheren Betrieb von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge sind im Rahmen des „Berliner Modells“ vertraglich festgelegt. Der Betreiber kann Änderungen an den Ladeeinrichtungen, unter Berücksichtigung der jeweils geltenden rechtlichen Vorgaben sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik, vornehmen. 4 Frage 8: Können an allen Säulen alle Arten von Fahrzeugen und Fahrzeuge aller Hersteller geladen werden? Gibt es evtl. Probleme mit unterschiedlichen Schnittstellen? Antwort zu 8: Für das Laden mit Wechselstrom wird der Typ-2-Stecker unterstützt. An Gleichstrom- Schnellladepunkten kann sowohl mit dem CCS-Stecker (Combined-Charging-System) als auch mit dem CHAdeMO-Stecker (CHArge de Move) aufgeladen werden. Alle Autos mit diesen Standards können an den passenden Ladesäulen des Berliner Modells geladen werden. Frage 9: Wie erfolgt die Bezahlung an den E-Ladestationen? Gibt es mehrere Optionen der Bezahlung? Antwort zu 9: Die Abrechnung und Bezahlung des Ladevorgangs des Endkunden erfolgt über den Mobilitätsanbieter, mit dem die Kundin / der Kunde einen Vertrag geschlossen hat. Jeder Mobilitätsanbieter schließt mit seinen Nutzerinnen und Nutzern einen eigenständigen „Mobilitätsvertrag“ und rechnet den Ladevorgang gegenüber dem Endkunden ab. Nach dem Berliner Modell verpflichten sich die Mobilitätsanbieter dazu, ihren Kundinnen und Kunden ein einheitliches Zugangsmedium – die RFID-Karte, insbesondere in Ausprägung des e-Tickets des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg – auszureichen. Hierbei handelt es sich um eine Karte zur Identifizierung mit Hilfe elektromagnetischer Wellen (englisch: „radio-frequency identification“). Mit dieser Karte kann sich jede Nutzerin und jeder Nutzer an jeder Ladeeinrichtung des Berliner Modells authentifizieren und den Ladevorgang starten. Auf diese Weise entsteht ein wirksamer Wettbewerb zwischen den Mobilitätsanbietern um die Nutzerinnen und Nutzer von Elektrofahrzeugen. Frage 10: Gibt es eine Verpflichtung, dass die Betreiber nur Strom aus erneuerbaren Energien an diesen Ladesäulen zum Einsatz bringen dürfen? Antwort zu 10: Nach dem Berliner Modell muss der für den Ladevorgang erforderliche Strom aus erneuerbaren Energien stammen und die Anforderungen des Herkunftsnachweisregisters (HKNR) erfüllen. Nach § 42 Energiewirtschaftsgesetz darf ein Elektrizitätsversorger seit Januar 2013 Strom nur dann als solchen aus sonstigen erneuerbaren Energien kennzeichnen und auf der Stromrechnung ausweisen, soweit er dafür Herkunftsnachweise beim HKNR entwertet hat. 5 Frage 11: Wie oft wurden an den zwei, auf dem Parkplatz des Berliner Abgeordnetenhauses befindlichen, E- Ladestationen schon Fahrzeuge mit Strom betankt? Antwort zu 11: Diese Informationen können innerhalb der Bearbeitungsfrist nicht bereitgestellt werden, da hierzu die Daten des Betreibers ausgewertet werden müssen. Frage 12: Verfügen auch alle Parkplätze der Senatsverwaltungen über E-Ladestationen? Wenn nein, welche haben solche Ladestationen? Antwort zu 12: Diese Frage kann aufgrund der Vielzahl der Liegenschaften, der Zuständigkeit der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH und der kurzen Frist derzeit nicht beantwortet werden. Frage 13: Wie viele E-Ladesäulen gibt es überhaupt in Berlin unabhängig davon, ob sie sich auf öffentlichem oder privatem Grund befinden? Bitte auch hier nach Bezirken angeben. Antwort zu 13: Hinsichtlich der Ladeinfrastruktur auf öffentlichem Straßenland wird ein Bestand von rund 400 Ladeeinrichtungen geschätzt (s. auch Antwort zu 1). Belastbare Angaben zum Bestand an Ladeeinrichtungen auf privatem Grund sind der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz nicht möglich. Von der Allego GmbH werden rund 250 Ladesäulen betrieben, 230 davon im öffentlichen Raum und rund 20 im halböffentlichen Raum. Von der innogy SE werden derzeit 92 Ladesäulen auf öffentlichem Straßenland betrieben. Hier liegen keine Informationen zu den installierten Ladeeinrichtungen auf privatem Grund vor. Die Vattenfall Innovation GmbH betreibt derzeit 12 Ladesäulen im öffentlichen Raum sowie rund 30 Ladesäulen auf privatem Grund. Von der ubitricity Gesellschaft für verteilte Energiesysteme mbH sind derzeit 26 Ladepunkte in Lichtmasten auf öffentlichem Straßenland in Berlin installiert. Angaben zu Installationen auf privatem Grund liegen nicht vor. Darüber sind von der DB Energie GmbH und von weiteren Betreibern zahlreiche Ladeeinrichtungen auf privatem Grund installiert. Bekannt sind Ladeeinrichtungen, die von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe seit September 2016 auf privatem Grund in bzw. im direkten Umfeld von Berliner Hotels im Rahmen des Projektes "Sleep & Charge" mit Mitteln aus der Übernachtungssteuer gefördert wurden. Es wurden 34 Ladeeinrichtungen mit 61 Ladepunkten aufgebaut, die den Gästen der am Programm teilnehmenden Hotels im gesamten Stadtgebiet zur Verfügung stehen. 6 Eine Auflistung nach Bezirken aller derzeit im Stadtgebiet Berlins in Betrieb stehenden Ladestationen ist der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz mangels Informationen derzeit nicht möglich. Berlin, den 08.08.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz