Drucksache 18 / 15 688 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Franz Kerker (AfD) vom 19. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Juli 2018) zum Thema: Kindersterblichkeit bei Ausländerinnen aus islamischen Ländern und Antwort vom 01. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Aug. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Herrn Abgeordneten Franz Kerker (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15688 vom 19. Juli 2018 über Kindersterblichkeit bei Ausländerinnen aus islamischen Ländern ________________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Abgeordneten: In einer Studie des Senates zum islamischen Bestattungswesen findet sich u.a. die folgende Aussage: „Auffällig ist auch, dass der Anteil an verstorbenen Kindern unter einem Jahr bei AusländerInnen aus islamischen Ländern (7,12 ‰) doppelt so hoch ist wie bei der Gesamtbevölkerung (3,26 ‰).“ [Amt für Statistik Berlin-Brandenburg: Daten zu Einwohnern und Verstorbenen mit islamischem Migrationshintergrund . Potsdam. Zitiert in: Conrad, Petra, Pröpper, Regina et al.: Islamische Bestattungen in Berlin. Grundlagenbetrachtung. Berlin 2012.] 1.a) Ist diese Korrelation auch in Statistiken jüngeren Datums nachweisbar? 1b.) Falls 1.) mit „Nein“ zu beantworten ist: Gibt es dafür mögliche Gründe? Zu 1.a) und 1.b): Eine statistische signifikante Korrelation zwischen Säuglingssterblichkeit und der Religionszugehörigkeit der Eltern wurde weder in der zitierten Studie behauptet, noch kann sie für die Folgejahre festgestellt werden. Die Autorinnen der Studie weisen auf Seite 16 selber darauf hin, dass von der geografischen Herkunft von Personen aus einem Land, dessen Regierung der Islamkonferenz beigetreten ist, nur im statistischen Mittel auf eine Zugehörigkeit der migrierten Menschen zum islamischen Glauben geschlossen wurde. Bei einer Anzahl von sechs gestorbenen Säuglingen im Jahr 2010, auf die sich die Frage bezieht, kann somit nicht davon ausgegangen werden, dass diese sechs Säuglinge aus Familien kommen, deren Eltern muslimischen Glaubens sind. - 2 - 2 Säuglingssterblichkeit bzw. Kindersterblichkeit ist ein multifaktorielles Geschehen mit einem komplexen Ursachengefüge. Statistisch belastbare Studien zeigen primär einen signifikanten Zusammenhang zwischen der sozio-ökonomischen Situation der Menschen und ihrer Lebenserwartung. Daten zur Säuglingssterblichkeit bzw. Kindersterblichkeit werden der für Gesundheit zuständigen Senatsverwaltung für Zwecke der Gesundheitsberichterstattung vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg zur Verfügung gestellt. Sie liegen daher nicht als Einzeldaten, sondern in aggregierter Form vor. Aktuell liegen die Daten bis einschließlich 2016 lediglich differenziert nach deutscher und nichtdeutscher Staatsangehörigkeit vor. Betrachtet man den Anteil der Gestorbenen, die jünger als ein Jahr sind, an der jeweiligen Bevölkerung unter einem Jahr, zeigen sich in den letzten fünf Jahren folgende Werte: Gestorbene unter 1 Jahr in Berlin 2012 bis 2016 nach Staatsangehörigkeit Jahr Insgesamt Deutsche Ausländer Gestorbene unter 1 Jahr 2016 141 123 18 2015 121 102 19 2014 103 88 15 2013 124 103 21 2012 87 80 7 Bevölkerung unter 1 Jahr 2016 39.195 33.470 5.726 2015 37.531 32.775 4.757 2014 35.953 31.831 4.122 2013 34.580 30.902 3.678 2012 33.476 30.177 3.299 Anteil Gestorbene an Bevölkerung (je 1.000) 2016 3,60 3,67 3,14 2015 3,22 3,11 3,99 2014 2,86 2,76 3,64 2013 3,59 3,33 5,71 2012 2,60 2,65 2,12 (Datenquelle: AfS Berlin-Brandenburg / Berechnung: SenGPG - I A -) 2016 waren 12,8% der gestorbenen Säuglinge unter 1 Jahr ausländische Staatsbürger und Staatsbürgerinnen, während ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung 14,6% ausmachte. 2016 betrug der Anteil der gestorbenen Säuglinge unter einem Jahr mit ausländischem Pass je 1.000 Lebendgeburten 3,14, während der Anteil der gestorbenen Säuglinge unter einem Jahr mit deutschem Pass je 1.000 Lebendgeburten 3,60 ausmachte. 2.) Falls 1.) mit „Ja“ zu beantworten ist: - 3 - 3 2.a) Besteht a) ein genereller Zusammenhang zwischen dem Merkmal „Ausländerin“ und „hoher Kindersterblichkeit “ oder tritt b) der Zusammenhang nur dann auf, wenn die Ausländerin zusätzlich aus einem „islamischen “ Land stammt? 2.b) Lassen sich diese Merkmale aus dem zur Verfügung stehenden statistischen Material weiter aufgliedern , gibt es also z.b. a) Hinweise auf das Alter der Mütter oder b) ihre Herkunft aus ganz bestimmten Ländern , so daß das Merkmal „islamisch“ etwa davor zurücktritt, aus einer nahöstlichen Krisenregion zu stammen ? Zu 2.: Frage 1.) mit „Nein“ beantwortet. 3.) Es sind grundsätzlich folgende Gegebenheiten denkbar: I. Die Herkunft der Mütter bedingt die Rate der Kindersterblichkeit. II. Die Rate der Kindersterblichkeit bedingt die Herkunft der Mütter. III. Weder Herkunft der Mütter noch Rate der Kindersterblichkeit bedingen einander. IV. Die Herkunft der Mütter und die Rate der Kindersterblichkeit haben eine gemeinsame Ursache. V. Die Herkunft der Mütter und die Rate der Kindersterblichkeit haben zunächst unterschiedliche Ursachen, diese aber wiederum einen gemeinsamen Grund. Welche der fünf Möglichkeiten kommt am ehesten in Betracht? Zu 3.): Zur Bedeutung der Herkunft der Mutter auf die Rate der Säuglingssterblichkeit bzw. Kindersterblichkeit vgl. die Antwort auf Frage 1. Berlin, den 01. August 2018 In Vertretung Boris Velter Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung