Drucksache 18 / 15 693 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Daniel Wesener (GRÜNE) vom 19. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Juli 2018) zum Thema: Schinkelsche Bauakademie: Welchen Einfluss nimmt Berlin auf Wiederaufbau und Nutzung? und Antwort vom 01. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Aug. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Daniel Wesener (Grüne) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15693 vom 19. Juli 2018 über Schinkelsche Bauakademie: Welchen Einfluss nimmt Berlin auf Wiederaufbau und Nutzung? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Ziele verfolgt der Senat beim geplanten Wiederaufbau der Schinkelschen Bauakademie – sei es städtebaulich-architektonisch, wissenschafts- und kulturpolitisch oder betreffs sonstiger möglicher Nutzungen und Funktionen im öffentlichen Berliner Interesse? Antwort zu 1: Das Land Berlin betreibt seit mehreren Jahrzehnten den Wiederaufbau der ehemaligen Bauakademie als prägendes städtebauliches und architektonisches Element des historischen Zentrums in Verbindung mit der Neugründung einer Institution, die sich im lokalen aber auch internationalen Kontext innovativen und historischen Themen der Bauund Planungskultur auseinandersetzt. Lange Zeit sollten diese Ziele über einen Verein, dem renommierte Berliner Persönlichkeiten und Institutionen angehörten, und eine private Finanzierung umgesetzt werden. Erfreulicherweise hat nunmehr der Deutsche Bundestag ein investives Budget für den Neubau in Aussicht gestellt und damit eine Klärung konzeptioneller, organisatorischer und betrieblicher Fragen ausgelöst, die noch nicht abgeschlossen ist. Das Land Berlin bleibt in den Prozess und den zukünftigen Betrieb eingebunden und wird dabei fachlich von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und institutionell durch die Technische Universiät Berlin vertreten. Das Grundstück liegt in der Entwicklungsmaßnahme „Hauptstadt Berlin – Parlaments- und Regierungsviertel“. Der am 3. Juli 2006 festgesetzte Bebauungsplan I-208 konkretisiert deren städtebauliche Ziele. Es ist ein Sondergebiet „Bauakademie“ mit vier Geschossen und eine Höhe von 22 m festgesetzt. Durch eine textliche Festsetzung dient das 2 Sondergebiet vorwiegend der Unterbringung von Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung, der Forschung mit dem Schwerpunkt Architektur und Städtebau und der Unterbringung kultureller Einrichtungen. Drei Dialogforen zu der programmatischen Organisation einer neu einzurichtenden Bauakademie wurden von der Bundesstiftung Baukultur durchgeführt, an denen sich die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen betetiligt hat. Konzepte bereits bestehender Institutionen und innovative Ideen wurden vorgestellt und diskutiert. Eine breite Öffentlichkeit hat sich in den Dialogforen beteiligt. Eine reine Museums- oder und Bibliotheksnutzung soll es nicht geben. Konsens besteht zu einer öffentlichen Trägerschaft (s.u.). In Fortsetzung der Dialogforen wurde ein Wettbewerb ausgelobt, um Ideen für die inhaltliche Ausrichtung und Organisation einer Nutzungskonzeption und deren sinnvoller räumlicher Vernetzung innerhalb des Gebäudevolumens zu erhalten. Ebenso wurden Aussagen zu Betrieb und Veranstaltungsformaten erwartet. Die architektonische Ausformulierung ist einem weiteren Wettbewerb vorbehalten. Berlin und der Bund sind sich einig, dass die Errichtung des Gebäudes in einer öffentlichen Trägerschaft erfolgen soll. Hierfür soll durch den Bund ein Realisierungswettbewerb durchgeführt werden. Die Vorgaben für einen Wettbewerb sollen sich an einer Rekonstruktion des Gebäudes orientieren, aber offen formuliert werden. Der Realisierungswettbewerb für das zukünftige Gebäude soll die Vorgaben Schinkels an Baukörper, Struktur und Fassade berücksichtigen („So viel Schinkel wie möglich“) und vor allem überzeugende konzeptionelle Antworten auf - die neuen Nutzungsanforderungen und daraus folgend die Anpassungen an Fassade und Innenraumausformulierung, - die neuen energetischen Anforderungen und daraus folgend die Anpassung an den konstruktiven Aufbau, - die neuen haustechnischen Anforderungen und daraus folgend die Anpassung an die Raumhöhen, Technik und Konstruktion. finden sowie die weiteren Anforderungen an ein zeitgemäßes Gebäude, in dem Fragen der Architektur und Stadtentwicklung des 21. Jahrhunderts diskutiert und erarbeitet werden, erfüllen. Im Vorfeld eines Wettbewerbes sind die bestehenden Fundamentreste und sonstigen vorhandenen Originalelemente der Bauakademie archäologisch zu erfassen und zu sichern. Es werden Vorschläge gesucht, wie die Fundamente bzw. die Originalelemente bei einem Neubau der Bauakademie berücksichtigt werden können. Frage 2: Inwieweit ist der Senat am weiteren Verfahren zum Wiederaufbau der Bauakademie beteiligt? Betrifft diese Beteiligung auch so relevante Entscheidungen wie die konkrete bauliche Gestalt sowie spätere Trägerschaft und Nutzung des Gebäudes? Antwort zu 2: Berlin beteiligt sich weiterhin an den notwendigen inhaltlichen Diskussionen und Foren und wird auch im Architekturwettbewerb personell vertreten sein. Der Träger der Bauakademie wird voraussichtlich eine bundeseigene Stiftung sein, in der Berlin durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen sowie die Technische Universiät Berlin vertreten sein soll. 3 Frage 3: Was ist in diesem Zusammenhang gemeint, wenn der Regierende Bürgermeister dafür wirbt, dass „Wiedererrichtung und Betrieb der Bauakademie […] eine Gemeinschaftsleistung von Land und Bund werden [können].“ (vgl. seinen Beitrag zusammen mit Christian Thomsen in der Berliner Morgenpost vom 30. April 2017)? Und ist damit die bisherige Position des Senats, das Land Berlin werde für den Wiederaufbau keine finanziellen Mittel zur Verfügung stellen (vgl. Drucksache 17/16 971), hinfällig? Antwort zu 3: Gemeint ist, dass Bund und Berlin in enger Kooperation an der Konzeption sowie an der zukünftigen Umsetzung arbeiten. Frage 4: Wie weit ist der im § 9 Hauptstadtfinanzierungsvertrag geregelte Verkauf des Grundstücks am Werderschen Markt an den Bund gediehen? Erfolgt gemäß Absatz 1 der Verkauf an die BImA oder an eine juristische Person des Privatrechts, die vom Bund kontrolliert wird? Und was hat das im Absatz 3 vereinbarte Verkehrswertgutachten ergeben? Antwort zu 4: Die Gespräche dazu zwischen der Berliner Immobilienmanagement (BIM) und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) sowie die Erarbeitung des Wertgutachtens sind noch nicht abgeschlossen. Frage 5: Welche bauplanungs- oder sonstigen genehmigungsrechtlichen Möglichkeiten hat der Senat bzw. der Bezirk Mitte, auch nach Verkauf des Bauakademie-Grundstücks auf die Modalitäten ihres Wiederaufbaus im öffentlichen Berliner Interesse einzuwirken? Antwort zu 5: Der festgesetzte Bebauungsplan I-208 setzt die Kubatur der Schinkelschen Bauakademie sowie ein Sondergebiet dazu fest (s. Antwort zu Frage 1) und bildet den planungsrechtlichen Rahmen. Die sonstigen genehmigungsrechtlichen Möglichkeiten ergeben sich aus dem Baurecht. Der Grundstückskauf ist Teil des aktuellen Hauptstadtfinanzierungsvertrags und somit von öffentlichem Berliner Interesse. Frage 6: Warum hat sich der Senat dem Vernehmen nach vorzeitig auf eine vollständige Reproduktion der Fassade von Karl Friedrich Schinkel festgelegt – und damit gegen moderne Architekturen bzw. eine Kombination von rekonstruierten und zeitgenössischen Fassadenelementen? Antwort zu 6: Die Bauakademie von Karl Friedrich Schinkel gehörte mit ihrer einzigartigen Mischung aus klassischen und innovativen Bauelementen zu den bedeutendsten Gebäuden der deutschen Architektur des 19. Jahrhunderts. Wesentliche Teile des Baudekors sind im Original erhalten oder als serielle Klinkerelemente präzise reproduzierbar. Mit dem Wiederaufbau der Bauakademie gegenüber dem zukünftigen Humboldtforum bietet sich die einmalige Chance, eine großartige Stadtraumkomposition, die im Wesentlichen durch Karl Friedrich Schinkel mit Neuer Wache, Altem Museum, Schlossbrücke, Friedrichswerderscher Kirche und Bauakademie geprägt war, wieder herzustellen. Für die innere Struktur wird eine vielfältige Nutzbarkeit angestrebt. 4 Frage 7: Welche Pläne hat der Senat hinsichtlich der zukünftigen Trägerschaft bzw. des zukünftigen Betreibermodells einer wiedererrichteten Bauakademie? Wird sich das Land Berlin (ggf. mittels einer seiner Gesellschaften, Stiftungen, Anstalten, etc.) daran beteiligen und falls ja, in welcher Form? Wie weit sind die Gespräche mit dem Bund diesbezüglich fortgeschritten? Antwort zu 7: Die Trägerschaft der Bauakademie soll mittels einer bundeseigenen Stiftung ausgerichtet werden. Die organisatorische Aufstellung und inhaltliche Ausrichtung der Stiftung sind im Detail noch offen. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen wird darin das Land Berlin vertreten. Die Technische Universität (TU) Berlin hat in ihrer historischen Nachfolge der Bauakademie und Verwahrerin der historischen Sammlung großes Interesse, sich einzubringen. Berlin unterstützt diese Form der Beteiligung. Inhaltlich soll die zu errichtende Bauakademie eine internationale Plattform für den Diskurs über Architektur und Stadtentwicklung mit Schwerpunkten in den Bereichen Bildung, Forschung und öffentliche Kommunikation sein. Deshalb sollen auch drei wichtige Kulturmittler des Auswärtigen Amtes – das Deutsche Archäologische Institut, das Goethe- Institut sowie die UNESCO-Welterbekommission – zusammen mit der TU Berlin als wichtige Stützen der Trägerschaft fungieren. Berlin, den 01.08.2018 Lompscher ................................ Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen