Drucksache 18 / 15 700 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Maja Lasić (SPD) vom 10. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Juli 2018) zum Thema: Wer, wie, wo, was? – wie viele Lehrkräfte sind in Berlin wohin abgeordnet? und Antwort vom 02. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Aug. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Dr. Maja Lasić (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15700 vom 10. Juli 2018 über Wer, wie, wo, was? – wie viele Lehrkräfte sind in Berlin wohin abgeordnet? ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Lehrkräfte waren in Berlin in den zurückliegenden drei Schuljahren (2015/2016, 2016/2017, 2017/2018) insgesamt an eine andere als ihre ursprünglich geplante Einsatzstätte abgeordnet? Inwiefern und in welchem Umfang sind diese Lehrkräfte jeweils gleichzeitig anteilig weiter im Schuldienst tätig? a) Wie viele Lehrkräfte sind an eine andere Einsatzschule abgeordnet (bitte nach Bezirken aufschlüsseln)? b) Wie viele Lehrkräfte sind an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie abgeordnet? In welchem Referat sind sie dort tätig? c) Von wie vielen dieser Abordnungen profitieren Außenstellen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie? d) Wie viele dieser Abordnungen betreffen das Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg (Lisum)? e) Wie viele Lehrkräfte sind an die Schulpsychologischen und Inklusionspädagogischen Beratungs- und Unterstützungszentren (SIBUZ) im Land Berlin abgeordnet (bitte insgesamt und nach Regionen aufgeschlüsselt angeben)? f) Wie viele Abordnungen haben im besagten Zeitraum zum Zwecke regionaler Fortbildungen stattgefunden? g) Wie viele Lehrkräfte wurden für andere Zwecke abgeordnet? Zu 1.: Die Abordnung (AO) ist die vorübergehende Beschäftigung der Dienstkraft bei einer anderen Dienststelle desselben oder eines anderen Dienstherrn bei fortbestehendem Arbeitsbzw . Dienstverhältnis. Die Abordnung ist also immer mit einem Dienststellenwechsel verbunden . Mit aktuellem Stand sind 49 Personen im Umfang von 32,3 Vollzeiteinheiten abgeordnet, in den beiden Vorjahren jeweils 36 bzw. 40 Personen: - - 2 Bedeutung/Aufgabe 2015/16* 2016/17* 2017/18 AO in anderes Bundesland/Behörde 2 4 3 AO zur Humboldt-Universität zu Berlin (HU) 2 2 2 AO Senatsverwaltung für Inneres und Sport 2 2 2 AO zum European Schoolnet Brüssel 1 1 1 AO zur Europäischen Schule Varese 1 1 1 Abordnung zur Freien Universität Berlin (FU)/ Technische Universität Berlin (TU) 16 15 17 Abordnung zur HU 7 8 9 Abordnung zur Universität der Künste 2 2 2 AO zur Universität Potsdam 1 1 1 AO Bundesministerium Inneres 2 2 1 AO Bundesministerium Verteidigung 0 1 1 AO Bundesverwaltungsamt s 0 1 1 Praxissemester AO FU 0 0 8 Gesamtergebnis 36 40 49 * Zum jeweiligen Stichtag 01.11. eines Jahres (Lehrkräftebedarfsfeststellung) 2) Welche Aufgaben übernehmen die abgeordneten Lehrkräfte an dem neuen Einsatzort und welche Tätigkeiten fallen durch die Abordnung vom ursprünglichen Einsatzort weg? Bitte tabellarisch auflisten unter Angabe des jeweiligen Stundenumfangs der ggf. wegfällt. Zu 2.: Abgeordnete Lehrkräfte werden aus der Unterrichtsversorgung der Schule herausgerechnet und fallen quantitativ nicht zu Lasten der einzelnen Schule. Da für die einzelne Schule eine Kompensation durch Neueinstellungen erfolgt, fallen an der Schule keine Tätigkeiten weg. Über die konkrete Aufgabenwahrnehmung am ursprünglichen Einsatzort Schule entscheidet immer die Schulleitung unter Maßgabe vorhandener Regelungen. 3) Welche der unter Frage 1 genannten Abordnungen werden zum Schuljahr 2018/2019 nicht verlängert? Nach welchen Kriterien wird jeweils über eine Verlängerung beziehungsweise Beendigung der Abordnung entschieden? Zu 3.: Da es sich um Personaleinzelangelegenheiten von Lehrkräften handelt, unterliegt eine weitere Aufgliederung dieser Angaben der Vertraulichkeit. Diese Frage kann auch erst zum nächsten Stichtag 1.11.2018 summarisch beantwortet werden. Es wird allerdings davon ausgegangen, dass zum 1.11.2018 die Zahl der abgeordneten Personen nicht ansteigt . Berlin, den 02. August 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie