Drucksache 18 / 15 702 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) vom 21. Juli 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Juli 2018) zum Thema: Parkplätze Mittelstreifen Mehringdamm und Antwort vom 08. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. August 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15 702 vom 21. Juli 2018 über Parkplätze Mittelstreifen Mehringdamm Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Aus welchem Grund werden aktuell offenbar die jeweils ersten und letzten Parkplätze in den Parkplatzreihen auf dem Mittelstreifen des Mehringdamms im Bereich zwischen Yorkstraße / Gneisenaustraße und Bergmannstraße / Kreuzbergstr. beidseitig mit einbetonierten, rot-weiß gestreiften Pollern versehen, was dazu führt, dass dort keine Autos und aufgrund der Dicke der Poller wohl auch keine Motorräder mehr abgestellt werden können und somit die Parkplatzsituation in diesem Bereich noch weiter verschärft wird? Antwort zu 1: Die o.g. Maßnahme wurde vom Straßen- und Grünflächenamt des Bezirkes Friedrichshain-Kreuzberg als zuständiger Straßenbaulastträger durchgeführt. Die mit Pollern gesperrten Parkplätze sind künftige Standorte für die geplanten Parkscheinautomaten (PSA) für die ab 01.10.2018 in Betrieb gehenden Parkzonen 60 und 61. Frage 2: Wer entscheidet darüber, welche Parkplätze auf diese Art wegfallen? Antwort zu 2: In Berlin sind die Straßen- und Grünflächenämter der jeweiligen Bezirke für die Planung und Durchführung von baulichen Maßnahmen für den ruhenden Verkehr im öffentlichen Straßenland zuständig. Für verkehrsorganisatorische Maßnahmen (Markierungen, Beschilderungen) sind die jeweiligen bezirklichen Straßenverkehrsbehörden verantwortlich. 2 Das heißt, Entscheidungen zur Art, zum Umfang und Wegfall sowie zur eventuellen Bewirtschaftung der Parkplätze treffen allein die jeweiligen Bezirksämter. Frage 3: Gibt es weitere Parkplätze in Berlin, mit denen derzeit in gleicher Weise verfahren wird? Wenn ja, welche sind das? (Bitte auflisten mit Angabe von Straßen und Bezirk!) Frage 4: Gibt es weitere Parkplätze in Berlin, bei denen jetzt schon feststeht, dass sie zukünftig wegfallen werden? Welche sind das? Wie viele werden das insgesamt sein? Was sind die Gründe dafür? Frage 5: Wie viele Parkplätze gehen so der Stadt Berlin aktuell und künftig verloren? (Bitte auflisten mit Angabe von Straßen und Bezirk!) Antworten zu 3, 4 und 5: Die Bezirksämter führen keine Statistiken über die Parkplatzangebote im öffentlichen Straßenraum. Somit liegen auch keine Informationen über den Wegfall von Parkplätzen vor. Es lässt sich nicht immer vermeiden, dass im Rahmen der Abwägung aller verkehrlichen Anforderungen für Berliner Stadtstraßen aufgrund der oftmals engen Straßenräume Parkplätze wegfallen. Die Berücksichtigung wichtiger verkehrlicher Belange wie zum Beispiel Verkehrssicherheit, Barrierefreiheit, hohe Aufenthaltsqualität, die Ziele des Mobilitätsgesetzes, der Erhalt von Straßenbäumen, Leistungsfähigkeit und Komfort bedingen oftmals einen Verzicht auf Dauerparkplätze. Berlin, den 08.08.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz